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> MPU Gutachten Negativ Empfehlung: Verkehrspsychologische Einrichtung
BenniCook
Beitrag 17.02.2012, 13:22
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!

Ich habe da mal ein paar Fragen....

Mir wurde am 08.05.2008 mein Fürhreschein abgenommen (2,25 Promille) 11 Monate Lappen weg.
Ich habe auf Grund von einem Alkohlproblem eine Langzeittherapie vom 3.Sep 2008 - 26.Nov 2008 gemacht.
Im Jahr 2009 Führerschein neu Beantragt und im Dezember 2009 die MPU gemacht.
Alle Unterlagen einschlisslich Leberwerte waren komplett.

Soweit hätte ich auch die MPU bestanden, da ich früher einmal Drogen konsomiert habe und das bei der MPU nicht mit angegeben habe war ich somit unglaubwürdig und bin durchgefallen weil sie halt auf die Drogenproblematik nicht
eingehen konnten. Man hat mich damals wegen Alkohol angehalten und nicht wegen Drogen. außerdem habe ich zu dem Zeitpunkt des Führerscheinentzugs schon garkeine Drogen mehr konsomiert...naja egal..

Nach der negativen MPU habe ich nichts mehr gemacht, war halt ziemlich down.

Im Gutachten steht drin das ich mich an eine verkehrspsychologische Einrichtung wenden soll.

Mittlerweile bin ich an dem Punkt angekommen wo ich meinen Führerschein wieder in den angriff nehmen möcht........
P.S. werde bald Papa

Seit der negativen MPU 2009 habe ich keine Leberwerte mehr kontrollieren lassen. Ich habe meinen Antrag bei der Fürhrescheinstelle zurück gezogen - die haben aber mein negatives Gutachten.

Ich habe mal an einem Infoabend von Pro Mobil teilgenommen. Dieser Kurs sollte mich aber knapp 1000€ kosten + neuen Fürhreschein beantragen 120€ + neue MPU 450€ das war mir einfach zu viel des Guten.

Tja und jetzt haben wir 2012 und ich möchte meinen Schein wieder haben.

Wie verhalte ich mich jetzt?
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!?


DANKE Mit feundlichen Grüßen Benni
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jfk
Beitrag 17.02.2012, 15:33
Beitrag #2


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Hallo Benni,

erst mal herzlich willkommen hier!

Woher wußte die Begutachtungsstelle von der Drogenproblematik? Hast du dies bei der MPU erwähnt?

Wenn ja: Was hast du gesagt? Um welche Substanzen ging es?

Kannst du evtl. mal das Begutachtungsergebnis hier einstellen (den letzten Abschnitt des Gutachtens, wo die Fragestellung beantwortet wurde)?

Gruß,

jfk.


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BenniCook
Beitrag 17.02.2012, 16:22
Beitrag #3


Neuling


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Das mit der Drogenproblematik stand in meinem Entlassungsbericht von meiner Alkohol Langzeittherapie.
Und die Problematik hatte ich bei der MPU nicht erwähnt. War für mich irrelevant, da es mittlerweile fast 15 Jahre her ist. Waren halt Jugendsünden...
Es ging um Cannabis und Kokain


Beantwortung der Fragestellung

Es ist zu erwarten, dass Herr *** zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.
Beeinträchtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen, liegen nicht vor.
Bei einer erneuten Untersuchung empfehlen wir, die Fragestellung auf Drogen zu erweitern.

Empfehlung

Da aus den genannten Gründen die Vorraussetzung für eine Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nicht vorliegen, empfehlen wir Herrn ***, sich (unter vorlage dieses Gutachtens) an eine verkehrspsychologische Einrichtung zu wenden, um sich dort durch entsprechend qualifizierte Diplom- Psychologen bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Förderung seiner Fahreignung beraten zu lassen.

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 17.02.2012, 16:24
Bearbeitungsgrund: Klarnamen entfernt.
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jfk
Beitrag 17.02.2012, 16:40
Beitrag #4


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Zitat (BenniCook @ 17.02.2012, 16:22) *
Es ist zu erwarten, dass Herr *** zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.

Das liest sich allerdings so, dass auch die Alkoholfragestellung nicht positiv für dich beantwortet wurde.

Wie kam denn die Begutachtungsstelle an den Entlassungsbereicht der Reha? Hattest du den dort mit vorgelegt?

Steht in dem Reha-Entlass-Bericht auch drin, in welchem Zeitraum du die Drogen genommen hattest? (Also, dass dies schon ca. 10 Jahre her war?)


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BenniCook
Beitrag 17.02.2012, 16:54
Beitrag #5


Neuling


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Da ich das mit den Drogen nicht angegeben habe, war ich somit unglaubwürdig und das hat wohl den ganzen Test dann negativ ausfallen lassen

Die Beguachtungsstelle wollte den Entlassungsbericht haben.
Ich kann nicht genau sagen ob das da drin steht. Ich habe dort aber sicherlich angegeben, in welchem Alter ich Drogen genommen habe.
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jfk
Beitrag 17.02.2012, 17:02
Beitrag #6


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unsure.gif [Unsicher-Modus]
Meine Vermutung:
Da die FSST jetzt dein negatives Gutachten hat, darf und wird sie es auch zur Grundlage einer neuen MPU-Fragestellung machen. Das würde bedeuten, dass du dich (wenn du innerhalb von 15 Jahren ab 2009 noch mal die FE haben willst) auf eine kombinierte Alkohol- + Drogenfragestellung vorbereiten müsstest - inkl. 12-monatiger Abstinenznachweise.

Unklar ist für mich, ob die FSST die Drogen-Konsum-Informationen verwerten darf, weil der Konsum eben schon die genannten 15 Jahre zurückliegt.

[/Unsicher-Modus]

Aber, so wie ich "den Laden" hier kenne, werden bald andere Kompetente kommen, und mich korrigieren, wenn ich falsch liege.


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BenniCook
Beitrag 17.02.2012, 17:05
Beitrag #7


Neuling


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Danke erstmal!

Wie verhalte ich mich jetzt bzw. wie gehe ich jetzt vor?
Meine nächsten Schritte???
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jfk
Beitrag 17.02.2012, 17:13
Beitrag #8


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Zitat (BenniCook @ 17.02.2012, 17:05) *
Wie verhalte ich mich jetzt bzw. wie gehe ich jetzt vor?


Erst mal abwarten, welche anderen Meinungen hier noch so eintrudeln...

Falls mein Szenario wahrscheinlich sein sollte, dann müsstest du dir überlegen, auf welche art und weise du die Abstinenznachweise für die 12 Monate (Alkohol + THC + COC) sammeln willst: Haaranalyse oder Urinscreening-Programm.
(Leberwerte bei Alkohol reicht mittlerweile nicht mehr aus.)

Dann mit dem Sammeln der Abstinenznachweise (bzw. Haarewachsenlassen) beginnen - und parallel noch mal eine Aufarbeitung für die MPU machen - entweder bei einer Suchtberatungsstelle oder auch hier (beides kostenlos).
Verkehrspsychologische Einrichtung sehe ich nicht unbedingt als notwendig an - maximal ein paar Stunden beim Verkehrspsychologen.


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Jens
Beitrag 17.02.2012, 20:08
Beitrag #9


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Ich denke, daß das bloße Einräumen eines 15 Jahre zurückliegenden Drogenkonsums die Anordnung einer Drogen-MPU nicht rechtfertigt. Maximal wäre ein ärztliches Gutachten gerechtfertigt.


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Thomaygo
Beitrag 17.02.2012, 20:23
Beitrag #10


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Hallo Benni,
wäre es Dir möglich dein Gutachten anonymisiert hier einzustellen (z.B. über einen Bilderhoster)?
Da muss ja noch mehr zu den Drogen stehen...
Ich vermute, dass davon abhängt, wie die FSST reagieren kann.


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Zitat (Netiquette)
Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre.
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Tanna
Beitrag 17.02.2012, 20:26
Beitrag #11


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Aha. think.gif
Das heißt, der TE hätte möglicherweise ein äG und sicher eine MPU vor sich?

Und die Idee aus dem negativen MPU-Gutachten, die Fragestellung auszuweiten, braucht die Fsst nicht zu interessieren?


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Jens
Beitrag 17.02.2012, 20:31
Beitrag #12


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Die FSST muß sich bei ihren Anordnungen nach der FeV richten, wobei sicherlich auch die Rechtsprechung hineinspielt. Eine MPU-Anordnung allein aufgrund der Empfehlung eines MPI dürfte rechtlich kaum haltbar sein.


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Tanna
Beitrag 17.02.2012, 20:48
Beitrag #13


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Du entschuldige, da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt.

Ich meinte auch nicht, dass sich die Fsst nach dem MPI richten müsse, sondern nur, dass sie die Info aus dem Gutachten doch verwenden würden und hielt die Idee aus dem Gutachten auch für gar nicht so weit hergeholt, weil der TE doch von Kokain sprach und in der Fev in § 14 Absatz 2 steht:
Zitat
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn

(...)

2. zu klären ist, ob Abhängigkeit oder Einnahme nach Absatz 1 nicht mehr vorliegt


Aber vielleicht verstehe ich das auch nicht richtig. think.gif


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Jens
Beitrag 17.02.2012, 20:58
Beitrag #14


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Du brauchst dich nicht zu entschuldigen. wavey.gif

Sicherlich kann die FSST den Inhalt des Gutachtens verwerten. Der TE schreibt ja:
Zitat (BenniCook @ 17.02.2012, 16:22) *
War für mich irrelevant, da es mittlerweile fast 15 Jahre her ist. Waren halt Jugendsünden...
Es ging um Cannabis und Kokain

und aufgrund dieser langen Zeitspanne komme ich eben zu der Einschätzung, daß maximal ein ärztliches Gutachten möglich wäre.

Zu der Thematik gabs vor kurzem einen Thread, in dem @Uwe W (den ich in solchen Dingen für einen der kompetentesten User des Boards halte) u.a. schreibt
Zitat (Uwe W @ 02.01.2012, 02:27) *
Allerdings kann eine MPU nur solange angeordnet werden, wie das in Bezug auf den Konsum noch "anlassbezogen und verhältnismäßig" ist.
Wieviel Zeit maximal verstreichen darf, bis die Behörde noch eine MPU anordnen kann, hängt deshalb von den Umständen des Einzelfalls ab: Art der Droge (unterschiedliches Suchtpotenzial), Häufigkeit des Konsums etc.

Ggf. reicht dann auch ein ärztliches Gutachten, in dem die momentane Drogenfreiheit nachgewiesen wird.

Zitat (Uwe W @ 02.01.2012, 03:42) *
Wenn der Grund für die MPU nicht in Flensburg eingetragen ist, dann gilt eben die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellte Regel "anlassbezogen und verhältnismäßig". Wenn der Konsum schon lange zurückliegt und man mittels eines ärztlichen Gutachtens oder sonstigem Abstinenznachweis nachweisen kann, dass man aktuell drogenfrei lebt, dann wäre eine MPU in meinen Augen irgendwann nicht mehr verhältnismäßig.


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corneliusrufus
Beitrag 18.02.2012, 01:35
Beitrag #15


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Wenn nun im Entlassungsbericht kein Drogenkonsum jünger als inklusive 15 Jahre benannt ist, halte ich sowohl eine MPU als ein ÄG für rechtswidrig. Denn dann wäre die maximal 15jährige Verwertungsfrist jedenfalls überschritten. Daher kann ich keine Anlassbezogenheit mehr erkennen.

Hat denn der Gutachter begründet, warum er eine Drogenfragestellung anregt? Hat er dafür Anhaltspunkte oder Begründungen? Oder kommt er zu dieser Au7ssage, obgleich im Entlassungsbericht nur von Drogenkonsum vor mehr als 15 jahren die Rede ist?

Vielleicht hat der Gutachter auch nur aus ehemaligem Drogenkonsum und der nicht gefestigten Alkoholabstinenz geschlossen, damit sei zugleich eine gefestigte Drogenabstinenz ausgeschlossen. Solches hielte ich sowohl rechtlich wie fachlich für falsch.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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