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#101
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Am Wochenende hat das Gericht mitgeteilt, dass der Freistaat das Verfahren der Regierung von Oberbayern (und dort einem "Landesanwalt") übertragen hat. Dieser werde "demnächst" auf meine Klage zurückkommen. Hm, ich dachte eigentlich, dass Landesanwälte immer nur als "dritte Partei" in einem VG-Verfahren tätig werden können, also als "Anwalt des öffentlichen Interesses". Oder geht sowas auch in Personalunion (Vertreter der Beklagten und des öffentlichen Interesses)?
-------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#102
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
auch wenn ich nichts zu deiner Frage sagen kann, Danke fürs Update.
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#103
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Ich habe mich selbst auch mal noch schlau gemacht: die Regierung von Oberbayern ist Aufsichtsbehörde in dieser Sache über die Landkreise (und war früher auch Widerspruchsbehörde, bevor das obligatorische Vorverfahren in Bayern abgeschafft wurde). Nachdem die Qualität der Antworten aus dem Landratsamt auf meinen Antrag und auf die folgenden Schreiben ja nun nicht gerade allererste Sahne waren, ist es wohl durchaus möglich und üblich, dass die nächst höhere Behörde hier eingreift. Allerdings würde es mich wundern, wenn in der Regierung von OBB Leute sitzen, die meinem Ansinnen positiv gegenüber stehen. Nun, warten wir ab, was als Replik auf die Klage kommt...
-------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#104
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ich/Wir sind gespannt.
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#105
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 804 Beigetreten: 13.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43133 ![]() |
Aschau:
Zuerst mal die Fakten vom letzten Wochenende: Am Radwegende, am Ortseingang von Aschau. (Mit dem grünen Fahrrad werden die Radfahrer irgendwohin geschickt. Ich hab's noch nie ausprobiert, wo ich da rauskomm.) ![]() Nach dem Trafohäusl: ![]() Die Verkehrsinsel ist neu, ob sie dich, @mgka, vielleicht im Gerichtsverfahren mit einer Querungshilfe, also einem "gesicherten" Radwegende, überraschen wollen (so ein Radweg-Ende-Schild kann man ja noch versetzten)? Oder teilt das LRA dir solche Veränderungen mit? |
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#106
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24664 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Inwiefern stellt das aus Sicht des Gerichts eine Sicherung dar? Man paßt ja letztlich mit Rad gar nicht auf die Querungshilfe.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Gast_münsterland-radler_* |
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#107
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Mit einem normalen Rad dürfte man denke ich draufpassen, mit Tandem oder Liegerad eher nicht.
Das Schild mit dem grünen Rad gehört zur Radverkehrswegweisung. Dem Bild nach solltest du also, wenn du links abbiegst, nach 0,8 km Aschau erreichen. (Radwegweisung ist aber leider der letzte Müll und klappt fast nie, wenn man sich nicht richtig auskennt - besonders Münster fiel mir da in den letzten Tagen negativ auf, da konnte ich den Weg nur finden weil ich mich halbwegs auskenne) |
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#108
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Die Verkehrsinsel ist neu, ob sie dich, @mgka, vielleicht im Gerichtsverfahren mit einer Querungshilfe, also einem "gesicherten" Radwegende, überraschen wollen (so ein Radweg-Ende-Schild kann man ja noch versetzten)? Oder teilt das LRA dir solche Veränderungen mit? Ich warte immer noch auf die Klagereplik. Meines Erachtens wird mir das die Beklagte schon mitteilen (müssen), ich werde sowieso demnächst den beklagten Straßenabschnitt nochmals genau dokumentieren. Darüber hinaus würde es mich überraschen, wenn diese Baumaßnahme nicht schon länger geplant war, denn seit dem ablehnenden Schreiben sind erst zweieinhalb Monate, seit der Klageerhebung sechs Wochen vergangen. Oder geht manches doch ganz schnell in der Verwaltung, wenn man auf seinem Recht beharrt? Allerdings bezweifle ich ja primär die atypisch hohe Gefährdung von Radfahrern auf der Fahrbahn (da bin ich wohl einer Meinung mit @oimara), und die ist erstes Kriterium, wenn es um die Anordnung einer Benutzungspflicht geht. Auch nicht-benutzungspflichtige Radwege sind so zu führen, dass man sicher auf ihnen fahren kann, insofern mögen sie Querungshilfen bauen, so viel sie wollen. Was will ich als Rennradfahrer mit so einer Querung, die mich zum (fast) kompletten Abbremsen zwingt? -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#109
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Allerdings bezweifle ich ja primär die atypisch hohe Gefährdung von Radfahrern auf der Fahrbahn (da bin ich wohl einer Meinung mit @oimara), und die ist erstes Kriterium, wenn es um die Anordnung einer Benutzungspflicht geht. Welche ortsbezogenen Besonderheiten erlauben Kraftfahrern eigentlich die Nichtbeachtung der StVO gegenüber Fahrbahn-Radfahrern? |
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#110
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Diese Frage kannst Du vermutlich allen Straßenverkehrsbehörden (und dem BMVBS gleich mit) stellen.
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#111
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Ich habe heute das Wetter und einen freien Tag genutzt, um eine kleine Runde mit dem Rennrad durch den Chiemgau zu drehen. Dabei bin ich natürlich auch auf dem von mir beklagten Streckenabschnitt gefahren und habe mit reichlich Bildern den aktuellen Stand dokumentiert. Ich werde das ein oder andere hier noch einstellen.
Generell sind die verkehrsrechtlichen Anordnungen (nicht nur an dieser Strecke) noch verheerender als ich erwartet hatte. Für die allermeisten "Böcke" dürfte dieselbe Behörde (LRA Rosenheim) verantwortlich sein. StVO-"Novelle" von 1997? Muss dort etwas völlig Unbekanntes sein, viele VZ240 am Wegesrand dürften auch deutlich älter als 15 Jahre sein. @oimara: die Landschaft dort, wo Du zuhause bist, ist wunderschön, aber die Radverkehrsanlagen (überwiegend benutzungspflichtig) sind ein echter Graus. Ich bin die Strecke von Happing (Rosenheim) über Pfraundorf - Raubling - Altenmarkt - Neubeuern - Rohrdorf - Achenmühle - Frasdorf - Aschau - Bernau - Prien - Pinzwang - Riedering - Stephanskirchen - Happing gefahren. Der mit Abstand beste Abschnitt davon war zwischen Prien und Simssee - einfach deshalb, weil es da keine Radverkehrsanlagen gibt. Immerhin bin ich auf der Fahrbahn kein einziges Mal angehupt worden. Im Landkreis Rosenheim sei übrigens allen Radfahrern das "Beamen" ![]() ![]() -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#112
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 299 Beigetreten: 11.06.2011 Wohnort: ST Mitglieds-Nr.: 59794 ![]() |
Generell sind die verkehrsrechtlichen Anordnungen (nicht nur an dieser Strecke) noch verheerender als ich erwartet hatte. Für die allermeisten "Böcke" dürfte dieselbe Behörde (LRA Rosenheim) verantwortlich sein. StVO-"Novelle" von 1997? Muss dort etwas völlig Unbekanntes sein, viele VZ240 am Wegesrand dürften auch deutlich älter als 15 Jahre sein. Och, das ist beileibe nicht auf Rosenheim beschränkt. Neulich gesehen: VZ240 von 1987 an einem 400m Zweirichtungsgeh- und "Radweg". Das Ding ist gemesse 0,50m breit. Rechts Baumreihe, links 0,5m Gras zur Fahrbahn. Achja, Belag feiner Schotter. Aber angeblich machen Polizei und Politik Druck auf die STVB, die blauen Schilder im Kreisgebiet möglichst stehen zulassen, weil ja sonst die Radfahrer die Radwege nicht mehr finden können. Angeblich will dann im Gegenzug die Polizei die Nichtbenutzung nicht kontrollieren. Stimmt aber wohl nicht so ganz. -------------------- Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt." |
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#113
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24664 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Jo, die Gegend ist mir auf meiner letzten großen Radtour auch aufgefallen - sowohl die Landschaft als auch die Radwege
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#114
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 804 Beigetreten: 13.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43133 ![]() |
Von daher darf es auch keinen wundern, wenn ich Radwegschilder mittlerweile komplett ignoriere, und nur dann auf Radwegen fahre, wenn ich sie kenne und es sinnvoll ist. Und ich nehme mir heraus letzteres ganz egoistisch selbst zu entscheiden.
Ich weiß mittlerweile, daß der einzige Gedanke, der den Radwegschildern vorausgegangen war, "Radfahrer weg von der Fahrbahn" war. Insofern fasse ich Blauschildern nur als Wunsch auf, den ich gedanklich oft mit "habt's mi gern" usw. ablehne. Innerhalb von Ortsschildern wird mich niemand auf irgendwelchen als Radweg ausgeschilderten Bürgersteigen sehen. |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#115
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Hallo oimara,
nichtmal auf Straßen wie dieser hier, tagsüber (vielbefahrene Bundesstraße!)? Wie/wann wechselt du vom Radweg zur Fahrbahn, vor oder nach dem Ortsschild? Wie sieht dein Wechsel aus, wenn der Radweg linksseitig liegt, es keine Überquerungsmöglichkeit vor der nächsten innerörtlichen Kreuzung gibt und das Ortsschild nur mit Mühe zu erkennen ist? |
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#116
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Neuling ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 23 Beigetreten: 29.06.2012 Mitglieds-Nr.: 64752 ![]() |
Von daher darf es auch keinen wundern, wenn ich Radwegschilder mittlerweile komplett ignoriere, und nur dann auf Radwegen fahre, wenn ich sie kenne und es sinnvoll ist. Und ich nehme mir heraus letzteres ganz egoistisch selbst zu entscheiden. Wow, das erinnert mich an Che Guevara!
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#117
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
verstehen kann ich es schon. Also oimaras Verhalten.
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Gast_münsterland-radler_* |
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#118
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Im übrigen fehlt an dieser Einmündung der Hinweis, dass mit Radverkehr aus beiden Richtungen zu rechnen ist Der Hinweis durch ein Zusatzzeichen ist freiwillig und sollte nur dort vorkommen, wo ein Zweirichtungsradverkehr zu Gefahrensituationen führen kann. Insofern könnte das schon richtig sein so. |
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#119
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 290 Beigetreten: 05.08.2010 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 55143 ![]() |
Der Hinweis durch ein Zusatzzeichen ist freiwillig und sollte nur dort vorkommen, wo ein Zweirichtungsradverkehr zu Gefahrensituationen führen kann. Nein, ich verweise auf die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) Zitat (VwV-StVO zu § 2 II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung) Randnummer 38) 6. An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen
Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 "Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen. -------------------- TBNR 102612 Sie benutzten vorschriftswidrig als Rüsselkäfer die Ameisenstraße.
§ 2 Abs. 6, § 1 Abs. 2, § 49 AmStVO; § 24 AmStVG; 2.6 BKat; § 19 OWiG |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#120
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Seit wann gilt das denn? Ich kenne viele Stellen mit Zweirichtungsradwegen, an denen das Zeichen fehlt. Daher dachte ich, das sei nur ein freiwilliger Hinweis.
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#121
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24664 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich frage mich gerade, ob die Bilder von @mgka und das Drumherum im richtigen Thread sind. Das gehört doch eher in den Radwegmeckerthread - hier geht's eigentlich um Auseinandersetzungen mit der Verwaltung.
Spricht etwas gegen das Verschieben der Beiträge? Nebenbei: Im Interesse der Handybenutzer (aber auch eines schnellen Bildaufbaus) würde ich es sehr begrüßen, wenn die Bilder etwas kleiner hier reingestellt würden - gerade bei so vielen Bildern. 600x400 dürfte vollkommen ausreichen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Gast_münsterland-radler_* |
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#122
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Das habe ich auch schon gedacht, dass sich der Radweg-Thread irgendwie hierher verschoben hat...
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#123
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Spricht etwas gegen das Verschieben der Beiträge? Nein, spricht nichts dagegen, die Bilder werde ich aber als Beweismittel im laufenden VG-Verfahren dem Gericht vorlegen. Insofern gibt's ja einen thematischen Bezug. Zitat Nebenbei: Im Interesse der Handybenutzer (aber auch eines schnellen Bildaufbaus) würde ich es sehr begrüßen, wenn die Bilder etwas kleiner hier reingestellt würden - gerade bei so vielen Bildern. 600x400 dürfte vollkommen ausreichen. Ich kann das im Laufe des Tages machen, allerdings sind manche Details dann nicht mehr lesbar (Schilderaufschriften). -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#124
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24664 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich habe die Bilder von mgka nun in den Radweg-Mecker-Foto-Thread verschoben. Natürlich überschneiden sich diese Threads thematisch, und es ist ein wenig willkürlich, was man wo reinsteckt. Dieser Thread hier soll aber im Gegensatz zum anderen kein Diskussionsthread zu Radwegen und deren Anlage sein, auch wenn diese natürlich von der Verwaltung angelegt werden, sondern Ausschließlich von Briefwechsel etc. mit der Verwaltung berichten. Bei Gelegenheit werde ich auch den Rest hier ein wenig umsortieren; das hätte ich vielleicht besser schon früher getan. @mgka: ist nicht böse gemeint, bei Dir fiel's mir nur auf. ![]() Zur Bildergröße: 1024x768 ist das äußerste, was ich zur Zeit toleriere, und generell überlasse ich das auch dem Autor. Aber bitte macht das zurückhaltend. Ein wenig kleinere Bilder (müssen keine Thumbnails sein) mit Link dahinter zu einem größeren Bild sind oft ausreichend und insgesamt praktischer; ich weiß allerdings nicht, inwieweit das die Bilderhoster überhaupt unterstützten, und eigentlich soll es ja auch für die Poster nicht zu kompliziert werden. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#125
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
@mgka: ist nicht böse gemeint, bei Dir fiel's mir nur auf. ![]() Kein Problem und danke für's Umsortieren. Der Thread hier geht weiter, sobald die Beklagte geantwortet hat ![]() -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#126
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6210 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
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#127
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Nun ja, das kommt natürlich darauf an, mit was für einem Fahrrad Du da unterwegs bist. Übrigens empfand ich auf meine oben beschriebenen Route die Radwege bzw. Streckenführung für Radfahrer an anderen Stellen im Landkreis Rosenheim deutlich problematischer. Außerdem würde Dich ein "Gehweg - Radfahrer frei" ja nicht daran hindern, auf diesem Weg zu fahren.
Ich vergaß übrigens zu erwähnen, dass während der 20 Minuten, welche ich von Frasdorf bis Aschau einschl. zahlreicher Stopps für's Fotoshooting benötigte, insgesamt vier weitere Radfahrer da unterwegs waren: ein älterer Herr kam mir auf einem betagten Fahrrad entgegen und drei Rennradfahrer überholten mich. Wo die jeweils fuhren, kann sich der geneigte Leser dieses Forums ja nun selbst denken. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#128
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6210 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Nein, nein, ich kann Dich schon verstehen, aber die schönen Bilder lenken halt ab. Vielleicht besser Fotos bei trübem Wetter machen. Im übrigen ist es ja wirklich ärgerlich, wie da Geld in einer nutzlosen Unterführung versenkt wurde. Das sieht schon nach "Wirtschaftsförderung" aus, und da will man wohl ungern zugeben, dass die Radfahrer anders als die "Spezln" den Weg gar nicht brauchen
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#129
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Außerdem würde Dich ein "Gehweg - Radfahrer frei" ja nicht daran hindern, auf diesem Weg zu fahren. Genau dort ist doch das Problem! Diese Kombination schreibt Schrittgeschwindigkeit vor. Damit ist der Weg dann nur noch für den älteren Herren der langsam fährt geeignet. Jemand der etwas schneller fahren möchte, aber kein sportlicher Rennradler ist, ist dann womöglich gekniffen. Überhaupt ist das Problem viel grundlegender. Die generellen Vorgaben für den Radverkehr mit all seinen Benutzungspflichten, Freigaben und Verboten ist für die Praxis nicht wirklich geeignet. Die behörden, welche diese schlechten Vorgaben dann noch viel katastrophaler umsetzen sind da nur noch das Sahnehäupchen. |
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#130
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 299 Beigetreten: 11.06.2011 Wohnort: ST Mitglieds-Nr.: 59794 ![]() |
Tja, wird Zeit, dass Ramsauer endlich mit der Novelle um die Ecke kommt. in der 2009er STVO gabs die Schrittgeschwindigkeit nicht mehr.
Im hiesigen Thread dazu ist, iirc, aktueller Stand, dass es in der kommenden Novelle nur um kosmetische Änderungen geht. (Die beziehen sich doch auf die V46?) -------------------- Symptom-Doktorei in Reinkultur:
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#131
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Wieso "Schrittgeschwindigkeit"? In §41 StVO steht zu Zeichen 239 für den Fall, dass die Freigabe für Fahrzeuge erfolgt ist: "Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten." Das ist bei diesem "Radweg" auch ohne diese Vorgabe notwendig, auch bzw. gerade dann, wenn Dir da ein Radfahrer entgegen kommt.
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#132
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24664 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Es ist allerdings real kaum möglich. "Gehweg/Radfahrer frei" wird zumindest hier bevorzugt auf Wegen ausgeschildert, die für richtige Radwege definitiv zu schmal sind. Innerorts sind die Sichtverhältnisse auf die zahlreichen Gartentürchen oder Haustüren so schlecht, daß da notgedrungen Schrittgeschwindigkeit rauskommt.
Nu ... ich frage mich immer, wozu diese Wege gut sind. Bis auf ganz wenige Ausnahmefälle (Freigabe von breiten Fußgängerzonen, kurze Stichstellen oder kurze Wege zu Fahrradabstellplätzen) erschließt sich mir der Sinn dieser Beschilderungen überhaupt nicht. Radfahrer wären da besser auf der Fahrbahn aufgehoben, weil der Weg zu eng ist, und die Radfahrer, die solche Wege gerne nutzen, sind regelmäßig nicht in der Lage, die erforderliche Rücksicht aufzubringen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#133
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6210 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Außerdem würde Dich ein "Gehweg - Radfahrer frei" ja nicht daran hindern, auf diesem Weg zu fahren. Genau dort ist doch das Problem! Diese Kombination schreibt Schrittgeschwindigkeit vor. Alternativ geht auch VZ260. Allerdings wird das Bonsai nicht gefallen, da die Rechte der Fußgänger dann eingeschränkt sind |
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#134
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 299 Beigetreten: 11.06.2011 Wohnort: ST Mitglieds-Nr.: 59794 ![]() |
"Gehweg Radfahrer frei" wurde ursprünglich ab 1997 für "Radwege" verwendet, die nach der damaligen Novelle zu schmal für RWBP waren.
Allerdings spräche IMHO nichts dagegen, diese auch für "breitere" Wege wie in @mgka's Fall zu verwenden. Wenn keine Schrittgeschwingdigkeit wie bis zur V45, sondern "angepasst" wie in V46 oder evtl. dann in der kommenden Novelle, dann ist der einzige Unterschied zum VZ240 doch die fehlende Benutzungspflicht, oder? -------------------- Symptom-Doktorei in Reinkultur:
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Bis auf ganz wenige Ausnahmefälle (Freigabe von breiten Fußgängerzonen, kurze Stichstellen oder kurze Wege zu Fahrradabstellplätzen) erschließt sich mir der Sinn dieser Beschilderungen überhaupt nicht. Radfahrer wären da besser auf der Fahrbahn aufgehoben, weil der Weg zu eng ist, und die Radfahrer, die solche Wege gerne nutzen, sind regelmäßig nicht in der Lage, die erforderliche Rücksicht aufzubringen. Wie sollte es denn Deiner Meinung nach in diesem Fall verkehrsrechtlich geregelt sein? Ich habe ja in den Hilfsantrag der Klage reingeschrieben, das Gericht möge die Verkehrszeichen entfernen lassen, "soweit diese eine Benutzungspflicht für Radfahrer regeln". Gegen ein Benutzungsrecht kann und will ich ja gar nicht vorgehen. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#136
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Du meinst den Weg außerorts, nicht? Meine Ausführungen waren blöderweise
![]() ![]() Nach meiner Idealvorstellung gehört da aufgrund des immensen Kfz-Verkehrs gar kein Radweg hin, auch kein freiwilliger. Lassen wir doch den Fußgängern auch mal ihre Spazierwege! Ich halte Radwege außerorts nur an stark befahrenen Stellen für eine möglicherweise sinnvolle Einrichtung (wo mir sicher gleich zahlreiche andere Radfahrer widersprechern werden). Da dann aber bitte gescheite Radwege anlegen: Auf jeder Seite welche, mindestens 2 m breite Radwege, die ausreichend von den Fußgängern getrennt sind. Die Niederländer haben ja mit Radwege durchaus Erfolg, allerdings ist da ein Radweg auch anders ausgebaut. Bei solchen Radwegen braucht man auch keine Benutzungspflicht, denn die werden von 99,99 % der Radfahrer eh freiwillig benutzt. Das dürfte kaum mehr Kosten verschlingen als das jetzige Konzept, an jeder Popellandstraße einen Radweg anzubringen, dafür diesen aber aus Kostengründen nur an einer Straßenseite und mit Fußgängern zusammen. Ich seh schon, ich lande auch im OT ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#137
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
So, die Stellungnahme der Beklagtenvertretung (Landesanwaltschaft Bayern) lag heute im Briefkasten. Erwartungsgemäß reiten sie auf den Formalien rum. Das Schreiben vom 05.04.2012 des LRA Rosenheim fassen sie als Bescheid auf (warum hat das LRA dann das nicht oben drüber geschrieben?), dem kann ich folgen, allerdings muss ich jetzt aus der Untätigkeitsklage eine Anfechtungsklage machen.
Sie ziehen meine persönliche Betroffenheit in Zweifel und verweisen auf das VG Bremen. Dumm nur, dass dieses Urteil bereits im Februar 2011 von der Berufungsinstanz kassiert (Beschluss des OVG Bremen, siehe ebenfalls die Prorad-Webseite) und ich darauf sogar im Schriftverkehr mit dem LRA bzw. in der Klageschrift selbst hingewiesen hatte. Aber gut. Der Beklagtenvertreter hält die Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht für rechtmäßig. Das LRA habe erneut sein Ermessen ausgeübt (aha, nichts anderes wollte ich mit meinem ursprünglichen Antrag!) und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine "Ermessensreduzierung auf Null" nicht vorliege, die Rücknahme des Verwaltungsakts daher nicht vorgenommen werden muss. In §48 VwVfG heißt es in der Tat, dass ein rechtswidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er Bestandskraft erlangt hat, zurückgenommen werden kann (und nicht muss). Gut, jedenfalls besteht nun die Möglichkeit, die vorgetragenen sachlichen Gründe vor dem VG im Anfechtungsverfahren in Frage zu stellen, denn diese Gründe bzw. die daraus erfolgte Ermessensausübung unterliegt meiner Auffassung nach der vollen Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Übrigens wird (wieder mal) argumentiert, dass auf dem beklagten Straßenabschnitt viel zu schnell gefahren wird (Spitzenreiter 2011: 179km/h statt der zulässigen 100km/h). Schon klar, dass dann die "Opfer" (Radfahrer) der Fahrbahn verwiesen werden, die "Täter" (Kfz-Lenker) aber weiterhin rasen dürfen. Die Preisfrage ist natürlich: was wäre denn dort beschildert, wenn es gar keinen Radweg gäbe? Wobei die Antwort einfach ist: nichts anderes als jetzt auch schon... -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#138
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Übrigens wird (wieder mal) argumentiert, dass auf dem beklagten Straßenabschnitt viel zu schnell gefahren wird (Spitzenreiter 2011: 179km/h statt der zulässigen 100km/h). Schon klar, dass dann die "Opfer" (Radfahrer) der Fahrbahn verwiesen werden, die "Täter" (Kfz-Lenker) aber weiterhin rasen dürfen. Kann man diese Argumentation im Umkehrschluß nicht dazu benutzen aus der Straße eine Fahrradstraße zu machen da der KFZ-Verkehr dort zu gefährlich ist bzw. bekannt ist das dort gerast wird ![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#139
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Für alle die eine RWBP notfalls gerichtlich angreifen wollen: Es gibt eine neue Entscheidung des OVG Sachsen (Az 3 A 945/10).
Dort wird für die Dresdner Güntzstraße die Aufhebung der RWBP abgelehnt. Begründet wird dies neben dem hohen Verkehr in allen Verkehrsarten auch damit, dass Kfz Radler nur auf Straßenbahnschienen überholen können, es an einigen Stellen auf dem Radweg möglich sei langsamerer Radler zu überholen, die Mindestmaße der VwV nur teilweise unterschritten werden, nicht zwingend die Kfz sondern auch die Radler die Störer gem. polizeilichen Störerbegriff seien, Radler keinen Anspruch auf eine ungehinderte Fortbewegung hätte, Unfälle zwar auf die RWBP zurückgeführt werden können aber keine Gegenprognosse vorhanden sei, Regelfälle nicht herangezogen werden können weil bei Aufhebung der RWBP die Ampelschaltung verändert werden müsste, ... Im Ergebnis nicht schön zu lesen. Aber von den Argumentationslinien für den Einen oder Anderen User durchaus lesenswert. P.S.: Wie man zwischen den Zeilen herauslesen kann, hat der Antragsteller nicht immer die Contenance bei seinen Schriftsätzen gewahrt. ![]() |
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#140
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Du hättest genauer sagen sollen: es handelt sich um ein Beschluss des OVG, die Berufung gegen das Urteil des VGs nicht zuzulassen.
Frage an Eingeborene: Ist das Bild der streitgegenständlichen Straße in Google eigentlich repräsentativ? Beeindruckend "viel" Verkehr dort... -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#141
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Stimmt, deswegen schrieb ich ja Entscheidung und nicht Urteil. Aber so ausführlich, wie sich das OVG mit der Vorinstanz und den beidseitigen Vorbringungen auseinandersetzt und dies (be)wertet, kommt es einem eigenen Urteil schon sehr nahe. Aus rechtlichen Gründen war zwar zurückzuweisen, bei einer Entscheidung in der Sache hätte man aber in dem Schriftstück nur einige Sätze austauschen müssen.
Somit ist mMn die Marschrichtung des OVG Sachsen recht gut herausgearbeitet worden; man will anscheinend ähnlichen Anträgen/Klagen gleich mal den Wind aus den Segeln nehmen. Und die Argumente und deren (Be)wertung stehen in der Welt und werden vermutlich gerne zitiert werden. |
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#142
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#143
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Stimmt, deswegen schrieb ich ja Entscheidung und nicht Urteil. Aber so ausführlich, wie sich das OVG mit der Vorinstanz und den beidseitigen Vorbringungen auseinandersetzt und dies (be)wertet, kommt es einem eigenen Urteil schon sehr nahe. Wobei vor kurzem selbst das Bundesverwaltungsgericht einen ähnlich umfangreichen Beschluss in Sachen Radwegbenutzungspflicht veröffentlicht hat. Es geht um eine Unterführung in München. Dort hat man seit ca. zehn Tagen den Luftraum für Radfahrer weiter eingeschränkt. Ich weiche (nicht erst seitdem) auf die Fahrbahn aus. Toll: ein Verwaltungsgerichtsverfahren durch drei Instanzen und dann so was... ![]() Zitat Und die Argumente und deren (Be)wertung stehen in der Welt und werden vermutlich gerne zitiert werden. Das sowieso und gerne auch aus Urteilen, welche längst von der Berufungsinstanz kassiert wurden (sie meine Post weiter oben). -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#144
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Wobei vor kurzem selbst das Bundesverwaltungsgericht einen ähnlich umfangreichen Beschluss in Sachen Radwegbenutzungspflicht veröffentlicht hat. Im Ergebnis ärgerlich. Aber der Begründung zur Zurückweisung kann ich leider weitestgehend folgen; auch wenn man nicht in allen Punkten zwingend zu dem selben Ergebnis kommen muss. ![]() Allerdings ist dem BVerwG im Vergleich zum OVG Sachsen positiv anzuerkennen, dass es sich weitestgehende auf die Zulässigkeitsfragen beschränkt und sich nicht (zusätzlich) auf die Mikroebene runterziehen lässt. |
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#145
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Der BVerwG-Beschluss ist auch meiner Ansicht nach nicht zu beanstanden. Wenn alle Straßenverkehrsbehörden vor der Anordnung einer RWBPfl. das beherzigen würden, was da drin steht, wäre schon viel gewonnen...
Im übrigen kann das BVerwG sich sowieso nicht auf die "Mikroebene" begeben, denn es ist - anders als das VG und das OVG/der VGH - keine Tatsacheninstanz. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#146
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Seit wann gilt das denn? Ich kenne viele Stellen mit Zweirichtungsradwegen, an denen das Zeichen fehlt. Daher dachte ich, das sei nur ein freiwilliger Hinweis. Seit dem 1.8.1997 (änderung der StVO, sog. Fahrradnovelle) -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#147
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Guests ![]() |
Oh, so lange schon?
Ich kenne einen Zweirichtungsradweg (getrennter Geh- und Radweg, Z.241-31 und 241-30 i. Gegenr.), der erst (deutlich) nach 1997 für die Gegenrichtung freigegeben wurde, aber ohne das Zusatzzeichen. Stattdessen gibt es aber immerhin das Zusatzzeichen 1000-30 ("beide Richtungen") unter dem Zeichen 138 ("Radfahrer kreuzen") für den übrigen Verkehr. |
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#148
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Ganz kleiner Update in Sachen Klageverfahren: ich habe mal bei der zuständigen Behörde nachgefragt, wie denn das mit dem Verkehr und dem Unfallgeschehen auf dem streitgegenständlichen Straßenabschnitt so aussieht. Es kam umgehend und bereitwillig eine schriftliche Antwort. Fazit: entweder es gibt keine Erhebungen bzw. es sind keine Unfälle mit Radfahrerbeteiligung in den vergangenen fünf Jahren verzeichnet. Das klingt nicht nach dem, was mir die Gegenseite in der Klagereplik geschrieben hat, offenbar hat man sich da nicht einmal die Mühe gemacht, bei der zuständigen Stelle die verfahrensrelevanten Daten abzufragen.
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#149
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Danke fürs Update.
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#150
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1044 Beigetreten: 14.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25263 ![]() |
Zitat Wobei vor kurzem selbst das Bundesverwaltungsgericht einen ähnlich umfangreichen Beschluss in Sachen Radwegbenutzungspflicht veröffentlicht hat. Es geht um eine Unterführung in München. Für alle die eine RWBP notfalls gerichtlich angreifen wollen: Es gibt eine neue Entscheidung des OVG Sachsen (Az 3 A 945/10). Dort wird für die Dresdner Güntzstraße die Aufhebung der RWBP abgelehnt. Na wunderprächtig! ![]() ![]() ![]() Das sind ja zwei äußerst ungünstige Entscheidungen, die das weitere Vorgehen gegen Radwegebenutzungspflichten erheblich erschweren werden. Da dachte man das Grundsatzurteil des BVerwG wäre endlich der große Durchbruch gewesen und jetzt drehen zwei Obergerichte mit Verweis auf genau dieses Urteil den Spieß einfach um - ein Schritt nach vorne, zwei wieder zurück. Jetzt müssen sich künftig die Straßenverkehrsbehörden nur bemühen ganz außergewöhnliche Gefahrensituationen darzulegen und jeder baulich nochso ungeeignete Radweg darf, entgegen den Kriterien der VwV-StVO und den einschlägigen Empfehlungen, als Benutzungspflichtig ausgewiesen werden. Mit Verweis auf dieses Urteil des BayVGH bzgl. oben genanter Radwegebenutzungspflicht in einer Unterführung in München, hab ich vor dem VG Berlin auch gerade eine Niederlage in einem Anfechtungsklageverfahren gegen eine Radwegebenutzungspflicht einstecken müssen. Auch hier sah man die Benutzungspflicht wegen der besonderen Gefahrenlage etc. als begründet an, dass der Radweg wegen des zu schmalen Gehwegs aber nur eingeschränkt nutzbar ist, weil er meistens zur Hälfte von Fußgängern in Anspruch genommen wird, ist aber kein Grund die Benutzungspflicht als unzulässig anzusehen. Wenn das Urteil da ist, werd' ich es posten. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 31.03.2025 - 12:37 |