... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

35 Seiten V  < 1 2 3 4 > »   
Reply to this topicStart new topic
> Radwegbenutzungspflichten: Radfahrer und Verwaltung, OT aus "Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?"
velo
Beitrag 23.02.2012, 14:18
Beitrag #51


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1055
Beigetreten: 25.06.2005
Wohnort: Frankfurt a.M.
Mitglieds-Nr.: 10687



Also ich finde, Hanes Argument hat etwas. Beispiel einer neu gebauten Umgehungsstraße. Diese führt von Stadt A an Stadt B vorbei zur Autobahn. Auf der Strecke von Stadt A bis Stadt B existiert ein Tempolimit von 50 km/h und ein benutzungspflichtiger Radweg. Fährt man weiter liegt das Tempolimit bei 100 km/h, dort wurde allerdings der Radweg nicht weiter gebaut, obwohl die Straße eine Abkürzungsstrecke für Radfahrer nach Stadt C neben der Autobahn ist. Wie kann man also die Benutzungspflicht auf der 50 km/h Strecke verteidigen und gleichzeitig darauf verzichten, auf dem Tempo 100 Abschnitt entweder(!) den Radweg weiter nach Stadt C zu bauen oder dort ein Tempolimit von 30 km/h einzurichten? think.gif


--------------------
§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 23.02.2012, 14:26
Beitrag #52


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Weil allein die Tatsache, dass auf einem Abschnitt 50 und auf dem anderen 100 gelten zeigt, dass man die Straßenabschnitte anscheinend nicht vergleichen kann - zBsp wegen Verkehrsdichte, Fahrzeugarten, Streckenführung, ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 23.02.2012, 15:46
Beitrag #53


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24664
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (mgka @ 23.02.2012, 13:29) *
Daher auch meine Frage hier in die Runde: hat jemand schon einmal versucht, an einer Straße ohne besondere "Schutz"-Maßnahmen eine solche für Radfahrer durchzusetzen, also z.B. ein Tempolimit zu fordern?


Ja, anläßlich einer Baustelle, die zu einer weiten Umfahrung für Radfahrer geführt hat, habe ich die StVB gebeten, stattdessen an einer anderen Straße, die für den Radverkehr gesperrt ist, dort ein Tempolimit anzuordnen und das Verbot für Radfahrer aufzuheben. Die Verwaltung hat sich dann einiges überlegt (auch, auf dieser gesperrten Straße einen Geh/Fußweg hinter einer Absperrung zu errichten, das war ihr dann aber doch zu teuer); letztlich hat sie dann dank einer Einigung mit einem Grundstücksbesitzer eine noch bessere Lösung gefunden.

Ansonsten konnte ich in Nürnberg beobachten, daß dort tatsächlich Tempolimits (auf 70 km/h) angeordnet werden, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg durch eine Baustelle unbenutzbar wird.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 23.02.2012, 18:27
Beitrag #54





Guests






@velo: Das erinnert mich mal wieder an die erste Frage, die ich hier eingestellt habe (Radweg und FGÜ). Der benutzungspflichtige Radweg endet genau dort, wo auch die geschlossene Ortschaft endet (Tempolimit-Wechsel von 50 auf 100). Die Verkehrsbelastung finde ich vergleichbar. Ich kann fast immer auf der Fahrbahn fahren und störe dabei niemanden, weil der Hauptverkehrsstrom an der Kreuzung (vor dem Ortsausgang) links abbiegt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 24.02.2012, 11:53
Beitrag #55


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Zitat (oimara @ 21.02.2012, 12:41) *
Das würd mich auch interessieren.
Ich hab vorletzes Jahr mit einem der Veranstalter der Wendelsteinrundfahrt darüber diskutiert. Es ist schon abenteuerlich, wenn genau über diese Radwege (vor allem über die Schulterbreiten Gehwege auf den Brücken bei Sachrang, oder durch die Unterführung bei Aschau) über Tausend Radfahrer geschickt werden.

Weißt Du eigentlich noch, mit wem genau Du Kontakt hattest? Dem Skiclub Au hatte ich nach der letztjährigen Rundfahrt noch eine Email geschickt, insbesondere auch wegen des Verbots der Pulkbildung (dass sich gerade an Steilstrecken "Pulks" bilden, lässt sich ja nun kaum vermeiden). Hat aber niemand geantwortet. Daraufhin habe ich dem LRA Rosenheim den Antrag auf Neuverbescheidung geschickt...
Ich habe übrigens vor, auch 2012 wieder mitzufahren und hoffe, dass bis dahin die Radwegschilder entlang der Staatsstraße dann auch verschwunden sind. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oimara
Beitrag 24.02.2012, 12:03
Beitrag #56


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 804
Beigetreten: 13.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43133



Zitat (mgka @ 24.02.2012, 11:53) *
Weißt Du eigentlich noch, mit wem genau Du Kontakt hattest?

Nein, ich hab die E-Mails nicht mehr.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
granny
Beitrag 24.02.2012, 12:25
Beitrag #57


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2790
Beigetreten: 02.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12606



Zitat (mgka @ 24.02.2012, 11:53) *
insbesondere auch wegen des Verbots der Pulkbildung (dass sich gerade an Steilstrecken "Pulks" bilden, lässt sich ja nun kaum vermeiden).

Welche Handhabe hat man denn gegebenenfalls gegen Leute, die trotzdem im Pulk fahren? Klar, dass es bei dem Verbot darum geht, zu verhindern, dass sich mehr als 15 Radfahrer auf der Basis von § 27 StVO zusammentun und einen Verband bilden, um daraufhin den Radweg ignorieren sowie auf der Fahrbahn auch nebeneinander fahren zu dürfen. Zumindest die Polizei könnte den Pulk aber gerade deshalb nicht von der Fahrbahn verweisen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oimara
Beitrag 24.02.2012, 13:36
Beitrag #58


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 804
Beigetreten: 13.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43133



Zitat (granny @ 24.02.2012, 12:25) *
Klar, dass es bei dem Verbot darum geht, zu verhindern, dass sich mehr als 15 Radfahrer auf der Basis von § 27 StVO zusammentun und einen Verband bilden, um daraufhin den Radweg ignorieren sowie auf der Fahrbahn auch nebeneinander fahren zu dürfen. Zumindest die Polizei könnte den Pulk aber gerade deshalb nicht von der Fahrbahn verweisen.

Ob die wirklich so weit denken? Ich glaub's nicht.
Eher so: "Was wollt's ihr? Genehmigung für eine Radfahrt? Wieviel Teilnehmer? Mehrere Hundert, net wahr, oder? Ab net, daß die alle auf am Haufa fahrn. Da schreibm ma eine: Pulkbildung verboten. Des heart se doch guat o!"

Zitat (granny @ 24.02.2012, 12:25) *
Welche Handhabe hat man denn gegebenenfalls gegen Leute, die trotzdem im Pulk fahren?

Die werdem vom Ausrichter von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sigggi
Beitrag 24.02.2012, 16:38
Beitrag #59


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3294
Beigetreten: 28.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7457



Zitat (oimara @ 24.02.2012, 13:36) *
Zitat (granny @ 24.02.2012, 12:25) *
Welche Handhabe hat man denn gegebenenfalls gegen Leute, die trotzdem im Pulk fahren?

Die werdem vom Ausrichter von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Wenn die Strecke nicht abgesperrt ist würde mich so ein Ausschluss nicht interessieren. Ich würde trotzdem die Tour zu Ende fahren. Wäre dann nicht das erste mal, dass ich einem Streckenposten meine Rückennummer in die Hand drücke.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 24.02.2012, 22:37
Beitrag #60


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Du kannst ja auch die Tour problemlos zu Ende fahren, u.U. bekommst Du nur an den Verpflegungsstationen nichts mehr (da die Tour aber immer an einem Samstag stattfindet, ist auch das kein Problem, und Tankstellen gibt's an der Strecke ebenso). M.W. wurde die Möglichkeit der Pulkbildung ja nicht ohne Grund in die StVO aufgenommen: wie sonst wollte man 100 Radfahrer denn überholen?
Idealerweise waren es ja letztes Jahr nur noch Helmpaperl, die zur Identifizierung der Teilnehmer verwendet wurden. Meine hatten sich nach ca. fünf Kilometer sowieso schon alle komplett gelöst, dann kamen die vom Vorjahr drunter zum Vorschein. Und nein, sie waren natürlich nicht identisch, die aus 2010 gingen aber so gut wie gar nicht ab, da hat der Veranstalter echt dazu gelernt: die 2011er klebten praktisch gar nicht und waren flott vom Winde verweht laugh2.gif


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oimara
Beitrag 10.03.2012, 18:40
Beitrag #61


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 804
Beigetreten: 13.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43133



mgka, hab grad den Schriftverkehr gelesen, den du online gestellt hast. Das entpuppt sich ja richtig als Provinztheater, oder die sind masochistisch veranlagt, die betteln ja gerade drum eine auf den Deckel zu bekommen.

Ich möcht euch den Zustand des Radwegs heute nicht vorenthalten:

Die besondere Gefahrenlage beschränkt sich anscheinend auf die Sommermonate.
In der kurvigen Strecke vorher war zwar keine Loipe eingerichtet, geräumt war aber auch nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 11.03.2012, 23:21
Beitrag #62


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Besten Dank für das Foto - kommt gleich zu den Verfahrensakten rolleyes.gif .
Ich muss jetzt ohnehin mahnen - am Mittwoch sind es sechs(!) Monate, seit das Landratsamt meinen Antrag bekommen hat.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 19.03.2012, 21:19
Beitrag #63


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



So, Mahnung ist raus, letzte Frist bis zum 06. April gesetzt.
Danke nochmal @oimara für das Foto.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
velo
Beitrag 27.03.2012, 15:30
Beitrag #64


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1055
Beigetreten: 25.06.2005
Wohnort: Frankfurt a.M.
Mitglieds-Nr.: 10687



Zitat
Für die Stadt Magdeburg habe das Gerichtsurteil "keine Konsequenzen", schreibt Baudezernent Dieter Scheidemann in einer Stellungnahme zu der Anfrage. Als Begründung führt Scheidemann an, dass in der städtischen Arbeitsgruppe "Radverkehr" das Urteil im vergangenen Jahr "nicht ausführlich behandelt" wurde. [...] Dazu komme, dass in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sei, dass grundsätzlich alle ausgebauten Radwege "nur auf Anfrage durch Dritte" auf ihre Benutzungspflicht nachträglich überprüft werden müssten.


Quelle: http://www.volksstimme.de/nachrichten/magd...ar-dagegen.html

Noch Fragen? crybaby.gif


--------------------
§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 27.03.2012, 16:07
Beitrag #65


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Na, der Artikel ist ja schon fast ein Vierteljahr alt. Er ist nur ein weiterer Beweis dafür, dass die unteren Straßenverkehrsbehörden seit beinahe 15 Jahren weder in der Lage noch willens sind, geltendes Recht vernünftig umzusetzen. Es wird daher Zeit, dass die Regelungen zur Benutzungspflicht umgehend komplett abgeschafft werden, denn dann können sie wenigstens nicht mehr falsch angewandt werden. Eineinhalb Jahrzehnte hatten die Behörden jede Menge Gelegenheit, ihrer Pflicht nachzukommen, die wenigstens haben es getan. Dafür wurde viel Fantansie entwickelt, um rechtswidrige Schilder aufzustellen oder einfach beizubehalten.
@mgka: "Ich halte dieses VZ237 für klar rechtswidrig angeordnet" - Mitarbeiter der zuständigen StVB: "Das bleibt so stehen, Sie können ja klagen."


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 07.04.2012, 20:31
Beitrag #66


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



So, pünktlich zum Ablauf der Frist erreichte mich heute die Antwort der Behörde.
Schön, dass die Benutzungspflicht teilweise in ein -recht umgewandelt wird. Wahrscheinlich hat da auch das Foto von @oimara ein Einlenken bewirkt, denn das mit der gespurten Langlaufloipe auf dem benutzungspflichtigen Radweg wäre denn nun auch schwerlich vermittelbar gewesen laugh2.gif .
Leider ist ein faules Ei mit dabei. Gerade an der Stelle, wo weiterhin die Benutzungspflicht gelten wird, ist der Radweg bzw. dessen Führung eine echte Zumutung. Z.B. fehlen an beiden Enden sichere Querungen. Und 6.500 Kfz/Tag sind ja nun nicht wirklich beeindruckend. Eine Umleitungstrecke für die Autobahnen A8 und A93 in der Relation Salzburg-Chiemsee-Kufstein mag die Strecke schon sein, aber das ist sicherlich keine Verbindung mit hohem Verkehrsaufkommen.

Ich möchte das daher noch weiter verfolgen, allerdings scheint mir nun der Zeitpunkt gekommen, das Verwaltungsgericht (München) einzuschalten. Die Frage ist nur: wie machte ich das verwaltungsrechtlich korrekt?
Interessanterweise hat die Behörde extra betont, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt (also die erstmalige Anordnung der RWBPfl.) mir gegenüber rechtskräftig geworden ist. Das ist sicherlich korrekt, ich habe das nie bestritten. Ohnehin bin ich die im Antrag erwähnte Radrundfahrt das erste Mal 1998 mitgefahren, die Jahresfrist für eine Anfechtungsklage ist daher längst vorbei. Aber daher habe ich ja einen Antrag auf Neuverbescheidung gestellt. Es stellen sich mir deshalb folgende Fragen:
  1. Ist das Schreiben vom 05.04.2012, welches heute im Briefkasten lag, als ein solcher Bescheid zu deuten? Die so genannte "rügelose Einlassung" hat die Behörde ja bewusst vermieden, aber das muss nichts heißen. Sie sagt, dass die Benutzungspflicht erneut überprüft worden sei. Ist das also eine (neuer) Verwaltungsakt - den ich mit dem Antrag gefordert hatte - welchen ich dann mittels Klage vor dem Verwaltungsgericht anfechten kann? Dem Schreiben war keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt, also ist zunächst einmal bis zum 06.04.2013 Zeit.
  2. Falls dieses Schreiben keinen Bescheid darstellt, habe ich einen Rechtsanspruch auf diese von mir geforderte Neuverbescheidung, welche ich nun aufgrund §75 Verwaltungsgerichtsordnung - es sind seit Antragstellung fast sieben Monate ins Land gegangen - einklagen kann? Das VG München - welches auch über diesen Fall im Landkreis Rosenheim zu entscheiden hätte - ist dieser Ansicht, denn im Urteil zur RWBPfl. an der Dachauer Straße in München (M 23 K 05.1174) heißt es: "Die Klage ist im zweiten Hilfsantrag zulässig. Die Klage ist als Verpflichtungsklage in der Form der Bescheidungsklage statthaft. Der Kläger begehrt eine (ermessensfehlerfreie) Entscheidung der Beklagten über seinen Antrag auf Erlass verkehrsregelnder Maßnahmen, insbesondere Überprüfung bzw. Aufhebung der Anordnung der Radwegbenutzungspflicht.". Nichts anderes habe ich mit meinem Antrag vom September letzten Jahres begehrt.

Vorschläge über das geeignetste Vorgehen nehme ich gerne entgegen whistling.gif . Ich könnte natürlich das Schreiben als Bescheid deuten und eine Anfechtungsklage dagegen erheben und hilfsweise (falls das Gericht der Ansicht ist, dass es sich nicht um einen Bescheid handelt) den Antrag stellen, dass die Beklagte verurteilt wird, die Sache erstmals nach Maßgabe des Gerichts (neu) zu verbescheiden. Das würde mich dann aber vermutlich 50% der Prozessgebühren kosten.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Replica
Beitrag 07.04.2012, 22:22
Beitrag #67


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 299
Beigetreten: 11.06.2011
Wohnort: ST
Mitglieds-Nr.: 59794



Zitat (LRA Rosenheim)
unübersichtliche Straßenverhältnisse ... hohe Verkehrsbelastung ... Umleitungsstrecke ... Unfallsituation

Mofa etc. sind auf der Fahrbahn erlaubt? Ich sehe in obigen Gründen nichts was exklusiv auf Radfahrer beschränkt wäre.
Zitat (LRA Rosenheim)
Unfallsituation im Bereich Ortsteil "Fellerer"

Sind damit Fahrradunfälle gemeint? Die dürften dann ja auf dem benutzungspflichtigen Radweg passiert sein, oder beim Queren der Straße, also nix was Radwege verhindern könnten.
Grundsätzliche Frage: Lässt sich eigentlich aus Unfallstatistiken rauslesen, auf welchen Straßenteilen diese passiert sind? Ist das lokal unterschiedlich, welche Daten die unfallaufnehmenden Polizisten erfassen/in die Statistik einbringen?
Ist mir neulich hier in der Gegend wieder begegnet, dass der Baulastträger nach Radwegen gerufen hat aufgrund vieler/schwerer Radunfälle, dabei waren die, die mir in Presse etc. gewahr wurden, auf Radwegen/Radfahrstreifen oder beim Überqueren passiert, keiner der Marke "Überholfehler".


--------------------
Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 07.04.2012, 22:29
Beitrag #68


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Was die Behörde komplett unterlassen hat - und daran sieht man schon das nicht korrekt ausgeübte Ermessen - ist die Überprüfung, ob der Radweg denn für alle Radfahrer (Rennradfahrer, Pedelecs etc.) gefahrlos befahrbar ist. Und natürlich: wenn es Unfälle mit Radfahrern in der Vergangenheit gegeben hat, dann ja vermutlich (überwiegend) auf dem Radweg. Allerdings gehe ich davon aus, dass Rennradfahrer dort in aller Regel die Fahrbahn nutzen, denn Teile des Radwegs zwischen Frasdorf und Aschau sind zum zügigen Befahren schlicht ungeeignet. Das Recht auf Akteneinsicht habe ich ja (wie sie richtig erkannt haben), allerdings müsste ich dazu nach Rosenheim fahren. Mal sehen. 6.500 Fahrzeuge pro Tag sind in meinen Augen keine hohe Verkehrsbelastung. Der Mittlere Ring in München bringt's an manchen Stellen auf 120.000! wavey.gif
Für ein Gerichtsverfahren muss ich trotzdem zunächst mal das Verwaltungsrecht aufdröseln.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oimara
Beitrag 08.04.2012, 08:52
Beitrag #69


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 804
Beigetreten: 13.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43133



Zitat (mgka @ 07.04.2012, 20:31) *
So, pünktlich zum Ablauf der Frist erreichte mich heute die Antwort der Behörde.

Das Schreiben bestätigt wieder mal meine Meinung über Behörden.
Die machen schlicht das, was ihnen in den Kram paßt.
Daß die Benutzungspflicht zwischen Aschau un der Grenze aufgehoben wird ist richtig, mich wunderts trotzdem ein wenig, daß die so einfach ohne größeres Gezeter die Blauschilder abmontieren. Gründe geben sie ja keine an, wahrscheinlich lagen für die Benutzungspflicht nie welche vor.
Für den Abschnitt ab Frasdorf werden die üblichen Lügen aufgetischt.
Ich bin die Strecke schon ein Dutzend mal abgefahren, diese ist in keiner Weise unübersichtlich. Unübersichtlich und bescheuert geführt ist dagegen der Radweg.
Was an der Zufahrt der Siedlung "Fellerer" gefährlich sein soll, weiß wohl nur das LRA. Daß eine einzelne Zufahrt ein Grund für eine Radwegbenutzungspflicht auf mehreren Kilometern sein soll ist absurd und lächerlich. Vor allem hinsichtlich der zusätzlichen durch den Radweg geschaffenen Gefahrenstellen (Steigung, Unterführung).
Es muß noch andere Gründe geben, vielleicht wohnt der eine oder andere aus dem Landratsamt in Aschau und wollte auf seine freie Bahn nicht verzichten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 08.04.2012, 09:07
Beitrag #70


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Zitat (oimara @ 08.04.2012, 09:52) *
Für den Abschnitt ab Frasdorf werden die üblichen Lügen aufgetischt.
Was an der Zufahrt der Siedlung "Fellerer" gefährlich sein soll, weiß wohl nur das LRA. Daß eine einzelne Zufahrt ein Grund für eine Radwegbenutzungspflicht auf mehreren Kilometern sein soll ist absurd und lächerlich.

Mit dem Radverkehr kann das aber gar nichts zu tun haben, denn der Radweg wird ja auf der anderen Straßenseite geführt. Es kann sich also nur um Unfälle zwischen anderen Verkehrsteilnehmern handeln, aber warum sollen dann die Radfahrer darunter leiden?
Zitat
Vor allem hinsichtlich der zusätzlichen durch den Radweg geschaffenen Gefahrenstellen (Steigung, Unterführung).
Es muß noch andere Gründe geben, vielleicht wohnt der eine oder andere aus dem Landratsamt in Aschau und wollte auf seine freie Bahn nicht verzichten.

Diese Gründe mögen sie dann hoffentlich bald dem Verwaltungsgericht München vortragen. Ich werde die Sache definitiv so nicht hinnehmen.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 08.04.2012, 18:06
Beitrag #71


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Zitat (oimara @ 08.04.2012, 09:52) *
Das Schreiben bestätigt wieder mal meine Meinung über Behörden.
Die machen schlicht das, was ihnen in den Kram paßt.

Darüber habe ich noch einmal nachgedacht: ich vermute, sie heben die Benutzungspflicht schon deshalb auf, weil sie sonst (auch hier) einen ermessensfehlerfreien und rechtsmittelfähigen Bescheid erlassen müssten. Und das bekommen sie ja offensichtlich nicht hin bzw. begreifen nicht, dass ich auf eben einen solchen einen Rechtsanspruch habe, egal wie oft sie sich darauf berufen, dass die ursprüngliche Anordnung mir gegenüber rechtskräftig geworden ist.
Früher - genauer gesagt vor dem 01. Juli 2007 - war das einfacher: da gab es noch das Widerspruchsverfahren und sie konnten solche Anträge bequem an die Rechtsaufsicht (hier: Regierung von Oberbayern) weiterreichen. Damit waren sie die Sache zumindest formaljuristisch los. Allein schon die erste Antwort der Behörde auf meinen Antrag hin ist ja megapeinlich. Aber bitte, ich lass das gerne bei Gericht aktenkundig werden.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 16.04.2012, 13:09
Beitrag #72


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Jetzt habe ich noch einmal mit Engelszungen auf das LRA eingeredet, in zwei Wochen ist dann ist Schluss.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 16.04.2012, 13:31
Beitrag #73


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



clapping.gif

Sehr schön geschrieben - bin mal gespannt, was da noch kommt!

Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 16.04.2012, 16:33
Beitrag #74


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



wirklich schön geschrieben, meinen vollsten Respekt für deine Arbeit und Geduld mit der Behörde.
Ich warte gespannt auf die Antwort.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 16.04.2012, 23:12
Beitrag #75


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Nunja, mittlerweile gehen die Zeilen dank Übung recht flott von der Hand rolleyes.gif .
Leider habe ich im letzten Schreiben mal wieder die Nummern der Staatsstraßen durcheinander geworfen, aber egal, aus dem Kontext ist klar, welche gemeint ist.
Liebe Rosenheimer, die Ihr hier mitlest: Euer Landratsamt ist gerade gut dabei, Benutzungspflichten aufzuheben, es hat nun auf alle Fälle gewisse Übung darin, wollt Ihr nicht noch den ein oder anderen Antrag stellen, wenn Ihr persönlich betroffen seid? laugh2.gif


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oimara
Beitrag 18.04.2012, 19:02
Beitrag #76


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 804
Beigetreten: 13.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43133



Zitat (mgka @ 16.04.2012, 23:12) *
Liebe Rosenheimer, die Ihr hier mitlest: Euer Landratsamt ist gerade gut dabei, Benutzungspflichten aufzuheben, ...

In der Tat, hier die Straße von Nickelheim/Raubling bis zur Innbrücke (die Koordinaten sind in den Exif-Daten der Fotos enthalten):
Es beginnt mit einer verbliebenen Freigabe für Radfahrer...

fast durchgängig, war wohl grad kein Schild mehr übrig...

auch keine Benutzungspflicht auf der Brücke über die AB ...

am Ortseingang von Kirchdorf endet die Freigabe ...

und es beginnt auf den letzten 210 m eine unbedingt notwendige Benutzungspflicht, bei erlaubten 30 km/h, bis zu der rot-weißen Kurventafel...

auch nach Kirchdorf bleibt's bei den Freigaben, auch wenn vor und nach der Holzbrücke Benutzungspflichten aufgehoben werden, eine zugehörigen Beginn gibt es nicht...

auch auf der Innbrücke gibt es keine Benutzungspflichten mehr (nur noch jeweils rechtsseitige Freigaben), das verbliebene "Radweg-Ende" wurde wohl vergessen...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Replica
Beitrag 18.04.2012, 20:22
Beitrag #77


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 299
Beigetreten: 11.06.2011
Wohnort: ST
Mitglieds-Nr.: 59794



Huch, ein Solo-Radfahrer-frei. V46 in Bayern?
Hier vor Ort hab ich aufgeschnappt, dass dieses Solo-Radfahrer-frei (wenn man nach der V46 vorginge) nur geht, wenn dieser Weg für die Gegenrichtung (rechtsseitig also Benutzungspflicht hat). Kann das wer bestätigen/widerlegen?


--------------------
Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 18.04.2012, 21:55
Beitrag #78


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (Replica @ 18.04.2012, 21:22) *
Kann das wer [...] widerlegen?
Die StVO kann das:
"Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist." Da keinerlei Zusammenhang zu Benutzungspflichten in Gegenrichtung ersichtlich ist, muss der freigegebene linke andere Radweg nicht in Gegenrichtung benutzungspflichtig sein; er kann es aber.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 18.04.2012, 23:20
Beitrag #79


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



@oimara: besten Dank für's Dokumentieren. Wegen 210m VZ240 mach' ich jetzt nicht 'rum.
Ich warte jetzt mal gespannt bis zum 30. April ab. Falls bis dahin nichts kommt, werde ich mich auf mein Fahrrad setzen und die Klageschrift zur Bayerstraße 30 in München bringen.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 19.04.2012, 06:23
Beitrag #80


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



Zitat (Replica @ 18.04.2012, 21:22) *
Huch, ein Solo-Radfahrer-frei. V46 in Bayern?
Gibt's hier in Erlangen im Dutzend billiger laugh2.gif
Auf Anhieb fallen mir mehrere Handvoll Radwege ein, die genau so ausgeschildert sind ...
(Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Erlanger Verwaltung entdeckt hat, dass nichtbenutzungspflichtige Radwege für alle (inkl. Stadtsäckl) besser sind als benutzungspflichtige) rolleyes.gif

Zitat (Replica @ 18.04.2012, 21:22) *
Hier vor Ort hab ich aufgeschnappt, dass dieses Solo-Radfahrer-frei (wenn man nach der V46 vorginge) nur geht, wenn dieser Weg für die Gegenrichtung (rechtsseitig also Benutzungspflicht hat).
Nö!
Gegenfragen: Wenn rechtsseitig Benutzungspflicht geboten wäre, warum sollte dann linksseitig das Fahrbahnradeln ungefährlicher sein?

Das alleinige "Radfahrer frei" wurde geschaffen, um andere Radwege auch linkseitig frei zu geben ohne gleich eine Benutzungspflicht anzuordnen wavey.gif

Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
granny
Beitrag 19.04.2012, 08:18
Beitrag #81


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2790
Beigetreten: 02.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12606



Zitat (klausimausi @ 19.04.2012, 06:23) *
Gegenfragen: Wenn rechtsseitig Benutzungspflicht geboten wäre, warum sollte dann linksseitig das Fahrbahnradeln ungefährlicher sein?

Die Frage ist, ob dann die Gefahr einer zweimaligen Querung des doch offenbar hinreichend starken/schnellen KFZ-Stromes den unterstellten Sicherheitsgewinn der Radwegebenutzung im Längsverkehr rechtfertigt. Bzw., dass es Unsinn ist, alle "normalen" Radfahrer zweimal durch den gefährlichen Strom der KFZ auf der Fahrbahn zu zwingen, bloß um einer Handvoll von links ein- und wieder abbiegender RF die Gefahren dieser zweimaligen Querung zu ersparen.
In Frage kommen ferner eine asymmetrische Verkehrsbelastung der beiden Fahrtrichtungen oder etwa eine ungleiche Fahrstreifenaufteilung.

Zitat
Das alleinige "Radfahrer frei" wurde geschaffen, um andere Radwege auch linkseitig frei zu geben ohne gleich eine Benutzungspflicht anzuordnen wavey.gif

Das "andere" kannst du weglassen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 19.04.2012, 09:10
Beitrag #82


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Wird denn in Bayern ansonsten nach V45 verwarndt? TeilStVO Anwendung geht ja wohl auch nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 19.04.2012, 10:07
Beitrag #83


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Ein offizielles Statement des Bayerischen Staatsministerium des Innern zu dieser Thematik kenne ich nicht. Macht wohl jede StVB, was sie für richtig hält (machen sie doch sowieso oder? think.gif ).
In München ist man zumindest, was die Radfahrampel-Regelung angeht, zur V46 übergegangen. Das habe ich im Gespräch mit KVR-Mitarbeitern (mündlich) bestätigt bekommen. Ansonsten gäbe es auch mit den vielen gemischten Streuscheiben an (nicht benutzungspflichtigen) Radwegen bzw. freigegebenen Gehwegen Probleme...


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 19.04.2012, 16:31
Beitrag #84


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Kann man das dann irgenwie schriftlich haben in welchen Bereichen des öffentlichen Straßenverkehrs die 45. bzw. 46. Änderungsverordnung jeweils für gültig erachtet wird, z. B. bei der Gültigkeit von alten Verkehrszeichen???


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 19.04.2012, 17:21
Beitrag #85


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



ich mach das einfach durch eine OWI, auf dem Bescheid kann man es dann erkennen ph34r.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oimara
Beitrag 20.04.2012, 06:14
Beitrag #86


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 804
Beigetreten: 13.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43133



Das ist die
Zitat (LRA Rosenheim)
Unfallsituation im Ortsteil Fellerer
, die zusammen mit anderem eine Gefahrenlage darstelle,
Zitat (LRA Rosenheim)
die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt:

zuerst kommt eine Zufahrt zu einem Bauernhof, dann zu dem Weiler


Das Zitat ist doch eigentlich ein Kaas? Die Radwegbenutzungspflicht ist doch die Rechtsgutbeeinträchtigung, nicht die Gefahrenlage an sich, oder? Hat das LRA aber so geschrieben.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
granny
Beitrag 20.04.2012, 08:42
Beitrag #87


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2790
Beigetreten: 02.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12606



Zitat (oimara @ 20.04.2012, 06:14) *
Das Zitat ist doch eigentlich ein Kaas? Die Radwegbenutzungspflicht ist doch die Rechtsgutbeeinträchtigung, nicht die Gefahrenlage an sich, oder? Hat das LRA aber so geschrieben.

Wie meinen? think.gif

Die gezeigte Einmündung/Zufahrt stellt ganz offensichtlich jedenfalls weder eine Rechtsgutbeeinträchtigung noch eine Gefahrenlage dar. thread.gif

Sofern die Behörde angibt, dass es dort eine besondere (!) "Unfallsituation" gäbe, kann es sich entweder gar nicht um Radverkehr handeln, oder jedenfalls nur um Konflikte, die überhaupt nicht durch eine Maßnahme zu heilen sind, die Radfahrer nur vor "falschem Überholen" zu schützen vermag. Zumal ab- oder einbiegende Radwegbenutzer mangels fahrbarer Verbindung im Kreuzungsbereich ohnehin das Stück bis zur nächsten Auffahrt die Fahrbahn benutzen müssen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oimara
Beitrag 20.04.2012, 08:56
Beitrag #88


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 804
Beigetreten: 13.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43133



Zitat (granny @ 20.04.2012, 08:42) *
Wie meinen? think.gif

Die StVB schreibt in der
Zitat (mgka @ 07.04.2012, 20:31) *
... Antwort der Behörde ...

Zitat
Wir kommen zu dem Ergebnis, dass entlang dieser Strecke aufgrund der besonderen örtlichen Verhaltnisse (unübersichtliche Straßenverhältnisse, hohe Verkehrsbelastung mit DTV Wert von 6 504 Kfz, Umleitungsstrecke für die BAB 8, Unfallsituation im Bereich Ortsteil "Fellerer") eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
granny
Beitrag 20.04.2012, 09:36
Beitrag #89


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2790
Beigetreten: 02.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12606



Zitat (oimara @ 20.04.2012, 08:56) *
Zitat
Wir kommen zu dem Ergebnis, dass entlang dieser Strecke aufgrund der besonderen örtlichen Verhaltnisse (unübersichtliche Straßenverhältnisse, hohe Verkehrsbelastung mit DTV Wert von 6 504 Kfz, Umleitungsstrecke für die BAB 8, Unfallsituation im Bereich Ortsteil "Fellerer") eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt.


Ich seh deinen Punkt immer noch nicht. Wenn die Behörde auch IMO in der Sache vollkommen daneben liegt, so zitiert sie hier doch einfach nur, zwar leicht verkürzt, aber vom Sinn her korrekt, die Formulierung des § 45 Abs. 9 Satz 2.
Zitat (§ 45 Abs. 2 StVO)
... dürfen [...] nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
oimara
Beitrag 20.04.2012, 09:53
Beitrag #90


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 804
Beigetreten: 13.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43133



granny, hast schon recht. Ich bin auf dem Schlauch gestanden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 02.05.2012, 07:23
Beitrag #91


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Bisher hat die Behörde nichts mehr von sich hören lassen. Meine Klageschrift ist fast fertig und geht spätestens am Dienstag zum Verwaltungsgericht (da hab ich Zeit und kann sie persönlich abgeben).

Die Wendelstein-Radrundfahrt war ja so schnell "voll" wie noch nie - nur noch Warteliste! Aber man kann auch ohne Anmeldung einfach mitfahren und ist so auch -erneut- von der verkehrsrechtlichen Anordnungen betroffen rolleyes.gif .

Edith sagt: Systemfehler - es hat noch Plätze biggrin.gif


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 08.05.2012, 13:41
Beitrag #92


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Zitat (mgka @ 16.04.2012, 14:09) *
Jetzt habe ich noch einmal mit Engelszungen auf das LRA eingeredet, in zwei Wochen ist dann ist Schluss.

So, Schluss mit lustig, seit heute Vormittag ist das VG München mit der Causa befasst.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 08.05.2012, 13:43
Beitrag #93


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14028
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Respekt!

Wir bleiben gespannt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 08.05.2012, 23:48
Beitrag #94


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Ich halte Euch auf dem Laufenden, die Klageschrift werde ich aber vorläufig erst einmal hier nicht posten.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 09.05.2012, 01:22
Beitrag #95


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Schade das Behoerden immer darauf spekulieren, dass man sich schon nicht traut.
Sie, der Behoerde ist es ja auf der Kostenseite egal, wer gewinnt. Es zahlt leider nie der Verantwortliche aus eigener Tasche.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 09.05.2012, 05:41
Beitrag #96


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Ja, leider. Im Gegenteil: als Kläger muss man die Verfahrenskosten erst einmal aus der Privatschatulle vorstrecken.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 09.05.2012, 05:47
Beitrag #97


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



Was kostet das eigentlich und wie findet man dafür einen geeigneten RA ?

Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 09.05.2012, 06:50
Beitrag #98


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Regelstreitwert bei RWBPfl.: 5000 Euro. Daraus Gerichtsgebühren (zzgl. Auslagen, Schreibgebühren etc.): 363 Euro.

Vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht in der 1. Instanz kein Vertretungszwang durch einen RA. Ich habe bisher keinen beauftragt, auch wenn mir in München jemand Geeignetes bekannt ist. Insgesamt wird es nicht viele Anwälte bundesweit geben, welche das Thema vernüftig vertreten können (Verwaltungsrecht plus Straßenverkehrsrecht).


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 10.05.2012, 06:14
Beitrag #99


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



Besten Dank!


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 16.05.2012, 17:11
Beitrag #100


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



So, heute ist der Kostenfeststellungsbeschluss des Gerichts ins Haus geflattert, wie erwartet 363,-- Euro basierend auf einem Streitwert von 5000 Euro.

Das Gericht hat den Beklagten auf "Freistaat Bayern - vertreten durch das Landratsamt Rosenheim" festgelegt. Ist das bei Staatsstraßen so üblich?


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post

35 Seiten V  < 1 2 3 4 > » 
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 31.03.2025 - 12:37