... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Geh-/Fußweg erkennen
Fahma
Beitrag 11.03.2012, 12:42
Beitrag #1


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 24
Beigetreten: 24.11.2006
Mitglieds-Nr.: 25608



    
 
Hallo,

woran erkennt man eindeutig einen Geh-, bzw. Fußweg, sodass man sicher sein kann, diesen nicht ordnungswidrig zu beparken?


Ein Bekannter von mir wohnt in einer Sackgasse, in der man 30 km/h fahren darf. In der Mitte der Straße ist ein geteerter Bereich. Seitlich sind geplasterte Bereiche, ohne Abgrenzung durch eine Bordsteinkante.

Darf man ein Auto auf diesen gepflasterten Bereichen parken? Bisher ist das dort usus. Die Autos stehen dort komplett auf dem geflasterten Bereich, dass sie diesen komplett einnehmen. Fußgänger können nicht mehr zwischen Grundstücksgrenzen und Autos gehen und müssen den inneren Teil der Straße benutzen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 11.03.2012, 13:55
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Gehwege sind nach dem Verkehrsrecht als öffentliche Verkehrsflächen Sonderwege. Sie sind zwar Bestandteil der Straße, nicht jedoch der Fahrbahn und zur Benutzung durch Fußgänger bestimmt und eingerichtet. Andere Verkehrsarten dürfen sie weder befahren noch noch auf ihnen halten und parken. Lediglich ein Überfahren auf küzestem Weg, um z.B. ein dahinter gelegenes Grundstück zu erreichen, ist zulässig. Dabei ist auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.

Gehwege müssen als solche äußerlich deutlich durch eine Trennung von der Fahrbahn erkennbar sein. Diese Trennung kann dabei z.B. durch Pflasterung, Plattenbeläge, Bordsteine oder auch Trennlinien (Markierungen) erfolgen. Gehwege müssen auch für Ortsunkundige eindeutig als solche erkennbar sein.

Fußgänger dürfen die Fahrbahn benutzen, wenn kein begehbarer Gehweg oder mindestens auf einer Seite der Straße ein begehbarer Seitenstreifen, dessen Benutzung jedoch zumutbar sein muss, vorhanden ist.

Offensichtlich wird in der von Dir geschilderten Straße das Parken auf den gepflasterten Streifen, die an sich für den Fußgängerverkehr vorgesehen sind (s.o.), möglicherweise aufgrund eines dort vorhandenen hohen Parkdrucks und nur geringer Fußgängerzahlen geduldet. In diesem Fall dürfen die Fußgänger die Fahrbahn benutzen. Stellt sich die Benutzung der Fahrbahn für die Fußgänger jedoch als unzumutbar oder zu gefährlich heraus (z.B. häufige Gefährdungssituationen, Unfälle, Hupkonzerte der Autofahrer usw.), sollte an die Überwachungsbehörde herangetreten werden, damit diese dort ggf. für die Fußgänger eine akzeptable und sichere Situation herstellt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 11.03.2012, 21:50
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7801
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Zitat (Peter Lustig @ 11.03.2012, 13:55) *
Fußgänger dürfen die Fahrbahn benutzen, wenn kein begehbarer Gehweg oder mindestens auf einer Seite der Straße ein begehbarer Seitenstreifen, dessen Benutzung jedoch zumutbar sein muss, vorhanden ist.
...In diesem Fall dürfen die Fußgänger die Fahrbahn benutzen.


Für einen sportlichen Fußgänger wäre es zumutbar, den Fußweg zu benutzen, auch wenn dort ein Auto steht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 12.03.2012, 00:54
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3381
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Dann würde er aber strenggenommen nicht mehr den Fußweg benutzen laugh2.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.07.2024 - 00:55