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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 24 Beigetreten: 24.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25608 ![]() |
woran erkennt man eindeutig einen Geh-, bzw. Fußweg, sodass man sicher sein kann, diesen nicht ordnungswidrig zu beparken? Ein Bekannter von mir wohnt in einer Sackgasse, in der man 30 km/h fahren darf. In der Mitte der Straße ist ein geteerter Bereich. Seitlich sind geplasterte Bereiche, ohne Abgrenzung durch eine Bordsteinkante. Darf man ein Auto auf diesen gepflasterten Bereichen parken? Bisher ist das dort usus. Die Autos stehen dort komplett auf dem geflasterten Bereich, dass sie diesen komplett einnehmen. Fußgänger können nicht mehr zwischen Grundstücksgrenzen und Autos gehen und müssen den inneren Teil der Straße benutzen. |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Gehwege sind nach dem Verkehrsrecht als öffentliche Verkehrsflächen Sonderwege. Sie sind zwar Bestandteil der Straße, nicht jedoch der Fahrbahn und zur Benutzung durch Fußgänger bestimmt und eingerichtet. Andere Verkehrsarten dürfen sie weder befahren noch noch auf ihnen halten und parken. Lediglich ein Überfahren auf küzestem Weg, um z.B. ein dahinter gelegenes Grundstück zu erreichen, ist zulässig. Dabei ist auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.
Gehwege müssen als solche äußerlich deutlich durch eine Trennung von der Fahrbahn erkennbar sein. Diese Trennung kann dabei z.B. durch Pflasterung, Plattenbeläge, Bordsteine oder auch Trennlinien (Markierungen) erfolgen. Gehwege müssen auch für Ortsunkundige eindeutig als solche erkennbar sein. Fußgänger dürfen die Fahrbahn benutzen, wenn kein begehbarer Gehweg oder mindestens auf einer Seite der Straße ein begehbarer Seitenstreifen, dessen Benutzung jedoch zumutbar sein muss, vorhanden ist. Offensichtlich wird in der von Dir geschilderten Straße das Parken auf den gepflasterten Streifen, die an sich für den Fußgängerverkehr vorgesehen sind (s.o.), möglicherweise aufgrund eines dort vorhandenen hohen Parkdrucks und nur geringer Fußgängerzahlen geduldet. In diesem Fall dürfen die Fußgänger die Fahrbahn benutzen. Stellt sich die Benutzung der Fahrbahn für die Fußgänger jedoch als unzumutbar oder zu gefährlich heraus (z.B. häufige Gefährdungssituationen, Unfälle, Hupkonzerte der Autofahrer usw.), sollte an die Überwachungsbehörde herangetreten werden, damit diese dort ggf. für die Fußgänger eine akzeptable und sichere Situation herstellt. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7881 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Fußgänger dürfen die Fahrbahn benutzen, wenn kein begehbarer Gehweg oder mindestens auf einer Seite der Straße ein begehbarer Seitenstreifen, dessen Benutzung jedoch zumutbar sein muss, vorhanden ist. ...In diesem Fall dürfen die Fußgänger die Fahrbahn benutzen. Für einen sportlichen Fußgänger wäre es zumutbar, den Fußweg zu benutzen, auch wenn dort ein Auto steht. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Dann würde er aber strenggenommen nicht mehr den Fußweg benutzen
![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 05:37 |