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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Das ist so ein Anhänger, den es besser garnicht geben sollte
![]() Normalerweise ist die ungebremste Anhängelast niemals über 750 kg. Aus der Zeit des Anhängers könnte es aber LKW geben, die u.U. eine höhere Anhängelast eingetragen haben. Ein ungebremster Anhänger von 750kg bis 3t zGG ist nur in Verbindung mit einer Beschränkung auf 30 km/h zulässig. Als Zugfahrzeug dürften dann nur (lof)-Zugmaschinen in Betracht kommen. Wenn er nicht über die zulässige Anhängelast eines beliebigen Zugfahrzeuges beladen wird, darf er aber gezogen werden (Obergrenze 750kg bzw. Fahrzeugschein). mfg Stefan |
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