... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

3 Seiten V  < 1 2 3 >  
Reply to this topicStart new topic
> Radarpistole-Überschreitung gelöscht
Achim
Beitrag 21.03.2012, 17:44
Beitrag #51


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Zitat (Pjotr @ 21.03.2012, 16:06) *
Wie ist denn das generell mit dem Laserentfernungsmessgerät, darf "aus der Hüfte" geschossen, äh, gemessen werde? Also ohne Stativ?

Auch hierzu gibt es die unterschiedlichsten Regelungen der einzelnen Bundesländer.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
JTH
Beitrag 21.03.2012, 18:49
Beitrag #52


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 14883
Beigetreten: 17.02.2007
Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu
Mitglieds-Nr.: 28645



Grundsätzlich ist es zulässig, ohne Stativ zu messen. Allerdings ist die Trefferquote dann idR nicht sehr groß. Ich kenne eigentlich keinen Kollegen, der "aus der Hüfte" schießt.

@steveluke: Wie handhabt Ihr es dann mir abgesetzten Messungen? Da wird dem Betroffenen der Wert ja zumeist auch nicht gezeigt (Ist ja manchmal von der Örtlichkeit her gar nicht möglich).


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Officer
Beitrag 21.03.2012, 22:41
Beitrag #53


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3584
Beigetreten: 22.10.2003
Mitglieds-Nr.: 407



Zitat (Pjotr @ 21.03.2012, 16:06) *
Wie ist denn das generell mit dem Laserentfernungsmessgerät, darf "aus der Hüfte" geschossen, äh, gemessen werde? Also ohne Stativ?
Ich sehe hier in Niedersachsen immer wieder Beamte die das gerät einfach so in der hand halten bzw. im auto sitzen und es sich, halb aus dem auto rauslehnend, vors gesicht halten.

In Niedersachsen ist es zulässig ohne Stativ zu messen.


--------------------
Gruß, Officer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
anschu
Beitrag 21.03.2012, 23:34
Beitrag #54


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 703
Beigetreten: 16.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13005



Zitat (Officer @ 20.03.2012, 18:00) *
Schon immer. Beispiel: Der Messbeamte misst und führt das Protokoll, während der zweite Beamte den VT anhält.


no.gif

Waren bei uns dann wohl doch unterschiedliche Lehrgänge... wavey.gif

Erlass aus 2009: Zunächst wird bei der Bedienung von "grundsätzlich" Messbeamter und Protokollführer gesprochen(unter Nennung des Vieraugenprinzips). Später unter dem Punkt Protokollführung steht explizit : Das Messergebnis ist durch den Messbeamten und den Protokollführer am Display abzulesen und zu dokumentieren...

Denke die Angaben lassen keinerlei Spielraum für andere Interpretationen.
Sicher "nur" ne Dienstanweisung/Erlass, aber genau so wurde es mir auch schon 2003 gelehrt... wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ichtyos
Beitrag 22.03.2012, 00:53
Beitrag #55


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8126
Beigetreten: 13.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20252



In welchem Bundesland war das?


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
Go to the top of the page
 
+Quote Post
anschu
Beitrag 22.03.2012, 04:25
Beitrag #56


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 703
Beigetreten: 16.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13005



Nicht war, sondern ist... wavey.gif


Niedersachsen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 22.03.2012, 07:15
Beitrag #57


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (JTH @ 21.03.2012, 18:49) *
@steveluke: Wie handhabt Ihr es dann mir abgesetzten Messungen? Da wird dem Betroffenen der Wert ja zumeist auch nicht gezeigt (Ist ja manchmal von der Örtlichkeit her gar nicht möglich).

Das sind dann halt die Fälle, in denen die Einsichtnahme in das Display nicht möglich ist; der Erlass deckt das ja, wie gesagt, ab.
Die Auswahl des Messortes (und somit auch die des Anhaltemodus - abgesetzt oder in Höhe des Messgerätes) obliegt dem jeweiligen Messstellenleiter.
Ich selbst bin unter dem o.g. Aspekt kein Freund von abgesetzten Messungen bei Anwendung des Lasermessverfahrens.

Für abgesetzte Messungen gibt es doch geeignetere Messverfahren, bei dem man dem Betroffenen das gut dokumentierte Beweismittel (Foto) auch im Nachgang noch vorweisen kann (Radar, ESO etc.).


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 22.03.2012, 09:53
Beitrag #58


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Officer @ 20.03.2012, 13:06) *
...Wenn die Messung z.B. auf der BAB erfolgt, ...bei einem hohem Fahrzeugdurchsatz ...

...dann liegt eigentlich schon gar kein standardisiertes Messverfahren mehr vor whistling.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 22.03.2012, 10:03
Beitrag #59


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30682
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Warum nicht?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 22.03.2012, 10:31
Beitrag #60


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



es muss gewährleistet sein, dass sich nur ein einziges Fahrzeug alleine im Zielerfassungsbereich befindet.
Und zwar nicht nur im angezeigten Kringel im Visier, sondern unter Berücksichtigung der Aufweitung des Lasers, der im Bereich von 1000 m z.B. über 5 m Breite misst.
Wenn Du dann noch weißt, dass das Lasergerät sogar auf Stativ geführt, "wackelt wie ein Entenbürzel", kann diese Anforderung der Bedienungsanleitung, die erfüllt werden muss, damit es ein standardisiertes Messverfahren ist, bei "hohem Fahrzeugdurchsatz" auf einer Autobahn nicht erfüllt werden.

Es sei denn, Du konzentrierst Dich auf große LKW im Abstand von 150 bis 200 m vor Erreichen Deiner Brücke, die als Standposition angegeben wurde.

Das glaube ich aber nicht. whistling.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Flo1983
Beitrag 22.03.2012, 10:38
Beitrag #61


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2561
Beigetreten: 26.10.2006
Wohnort: Oberpfalz
Mitglieds-Nr.: 24565



Da ich Laie bin, was Lasermessungen betrifft, sei mir folgende Frage gestattet:

Wie lange muss der messende Beamte das Fahrzeug, welches er gerade misst, "anvisieren" mit dem Messgerät und an welchem Punkt muss das Fahrzeug "anvisiert" werden (Kennzeichen, Windschutzscheibe,...)?


--------------------
"Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)

"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 22.03.2012, 11:02
Beitrag #62


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



solange es piepst (akustisches Signal), das sind so ca. 1 bis 1,5 Sekunden in der Regel, und es empfiehlt sich, das Nummernschild zu nehmen. Das ist nämlich in der Regel ungefähr die Mitte des Fahrzeuges.

Das Problem ist aber, dass niemand beeinflussen kann, wo der Laserstrahl misst, das macht das Gerät, wie es will.


Du kannst zB auch durch ein Auto durch messen, wenn dahinter ein besserer Reklektor fährt.
Das siehst Du dann nur im Abgleich mit der angezeigten Messentfernung - die man ab 200 m aufwärts aber gar nicht mehr mit dem Auge einschätzen kann, ob es jetzt zB 200 oder 220 m (hinterherfahrendes Fahrzeug) waren.

Und wenn dann ein Messbeamter mit der Einstellung wie oben daherkommt, das wären hier doch recht sinnfreie Beiträge, ist der sicherlich nicht der geignetste zur Bedienung eines solch komplizierten Gerätes whistling.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
anschu
Beitrag 22.03.2012, 11:22
Beitrag #63


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 703
Beigetreten: 16.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13005



Sorry, Rapit deine Angaben sich schlicht falsch. (zumindest bezogen auf die Riegl)

Das was du in deinem Post beschreibst nennt sich Stufenmessung, war bei einer Erstversion der Riegl in einem Testfeld von 1000 Messungen einmal aufgetreten.
Dies konnte jedoch weder mit der Nachfolgeversion der Software bei der LR 235 (muss ca. 1999 erschienen sein) und schon gar nicht mit der Riegl FG 21 nur ein einziges mal dargestellt werden.

Die Strahlaufweitung bei der Fg 21 liegt bei ca. 25 cm pro 100 m. somit bei 1000m Entfernung ca, 2,5 m und nicht 5m.

Eine Verschiebung der Riegl bei der Messung und somit "wackeln wie ein Entenbürzel" führt zu keinem Messergebnis.

wavey.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 22.03.2012, 11:28
Beitrag #64


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Richtig ist aber diese Anmerkung.
Zitat (rapit @ 22.03.2012, 11:02) *
Du kannst zB auch durch ein Auto durch messen, wenn dahinter ein besserer Reklektor fährt.

Untersuchungen haben sogar gezeigt, dass Gegenstände im Fahrzeug das Ziel sein können. Und wenn diese gerade von hinten nach vorn gereicht werden ... (war Untersuchungsgegenstand)


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Flo1983
Beitrag 22.03.2012, 11:30
Beitrag #65


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2561
Beigetreten: 26.10.2006
Wohnort: Oberpfalz
Mitglieds-Nr.: 24565



Zitat (Achim @ 22.03.2012, 11:28) *
Untersuchungen haben sogar gezeigt, dass Gegenstände im Fahrzeug das Ziel sein können. Und wenn diese gerade von hinten nach vorn gereicht werden ... (war Untersuchungsgegenstand)

Ich versteh zwar als Laie nicht alles genau was ihr da so schreibt, aber ist eine solche Messung dann überhaupt exakt möglich??? think.gif


--------------------
"Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)

"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 22.03.2012, 11:31
Beitrag #66


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (anschu @ 22.03.2012, 11:22) *
Die Strahlaufweitung bei der Fg 21 liegt bei ca. 25 cm pro 100 m. somit bei 1000m Entfernung ca, 2,5 m und nicht 5m.

Es sind meines Wissens 3mrad, sprich: 3m auf 1000m


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
anschu
Beitrag 22.03.2012, 11:35
Beitrag #67


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 703
Beigetreten: 16.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13005



Zitat (Achim @ 22.03.2012, 11:28) *
Richtig ist aber diese Anmerkung.
Zitat (rapit @ 22.03.2012, 11:02) *
Du kannst zB auch durch ein Auto durch messen, wenn dahinter ein besserer Reklektor fährt.

Untersuchungen haben sogar gezeigt, dass Gegenstände im Fahrzeug das Ziel sein können. Und wenn diese gerade von hinten nach vorn gereicht werden ... (war Untersuchungsgegenstand)



Ist mir auch nicht bekannt diese Untersuchung. Hat du nen Link wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 22.03.2012, 11:41
Beitrag #68


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (steveluke @ 22.03.2012, 11:31) *
Zitat (anschu @ 22.03.2012, 11:22) *
Die Strahlaufweitung bei der Fg 21 liegt bei ca. 25 cm pro 100 m. somit bei 1000m Entfernung ca, 2,5 m und nicht 5m.

Es sind meines Wissens 3mrad, sprich: 3m auf 1000m

Das stimmt nicht, das sind die Herstellerbehauptungen.

Geeicht sind die Geräte auf 5mrad, also 5 m auf 1000 m.

Und was @Achim schreibt, ist auch richtig.


So, und angesichts dieser eklatanten Wissenslücken sei nochmals die Frage gestattet, ob Lasermessungen ohne Foto- oder Videodokumentation guten Gewissens als unproblematisch eingestuft werden können?

Nein!


Es gibt eigentlich nur einen Bereich, in dem die Geräte was taugen, nämlich an gefährlichen Kreuzungen.

Ansonsten müsste man, um tatsächlich regelkonform zu bleiben und Zweifel auszuschließen, nämlich immer auf extrem verkehrsarme Zeiten ausweichen, und kann nur dort messen.
Dann aber kann ich die VT verstehen, die, auf einer ausnahmsweise mal völlig freien Autobahn etwas zu schnell gemessen, von "Abzocke" sprechen.

Verkehrsarm und dennoch immer brandgefährlich sind somit nur Kreuzungen und ähnliches, nicht dagegen freie Autobahnen, freie Landstraßen, etc.


Und solange offenbar nichtmal die tatsächliche Aufweitung gem. Eichung geschult wird und bekannt ist, sondern man auf die falsche Herstellerangabe abstellt, gehört der Einsatz schlicht verboten.
ranting.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
anschu
Beitrag 22.03.2012, 12:00
Beitrag #69


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 703
Beigetreten: 16.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13005



Also beim Align-Test ist sich strikt an die Herstellerangaben zu halten, bei der Strahlaufweitung werden dann eigene Werte angenommen/verwendet...ja nee is klar rolleyes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 22.03.2012, 12:04
Beitrag #70


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



tja, Ausfluss des Systems in unserem Rechtsstaat: immer zugunsten des Betroffenen.
Sollte ja für unsere Ordnungshüter grundsätzlich eigentlich kein Problem sein, und zwar nicht nur für die meisten, sondern für alle whistling.gif

Aber wer sich schon über die Tätigkeit von Anwälten aufregt und diese generell als "neunmalklug" bezeichnet, versteht das ganze wohl doch eher als Spielchen?
Und das ist es nunmal nicht.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
anschu
Beitrag 22.03.2012, 12:08
Beitrag #71


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 703
Beigetreten: 16.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13005



Zitat (rapit @ 22.03.2012, 12:04) *
...
Aber wer sich schon über die Tätigkeit von Anwälten aufregt und diese generell als "neunmalklug" bezeichnet...


think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tanna
Beitrag 22.03.2012, 12:20
Beitrag #72


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1967
Beigetreten: 14.12.2011
Mitglieds-Nr.: 62591



Hallo rapit,

in diesem Thread hat sich doch niemand über die Arbeit von Rechtsanwälten aufgeregt, oder habe ich da etwas überlesen?

Und als
Zitat (rapit @ 22.03.2012, 12:04) *
"neunmalklug"
wurde hier auch niemand bezeichnet. Schon gar nicht du. wavey.gif

Sei herzlich gegrüßt,
Tanna


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 22.03.2012, 12:39
Beitrag #73


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (janeeissklaa @ 21.03.2012, 01:19) *
...ich muss mich schon regelmäßig mit den oftmals vollkommen unsinnigen Einwenden von neunmalklugen Anwälten gegen Geschwindigkeitsmessungen auseinandersetzen. Und wenns um die Überprüfung einer Lasermessung geht, gehört die Überprüfung der angegebenen Testentfernungen zum Standardprogramm. Das weiß ein solch kluger Mensch wie Du doch sicherlich, oder etwa nicht? ....

dry.gif wir haben hier leider nicht nur nachteules, el bestrafos, stevelukes, jths usw...

Und es gibt nunmal ganz erhebliche Unterschiede bei Lasermessungen (Handlaser).

So ist zB ein klarer Trend zu beobachten, dass insgesamt gesehen zB in Bayern und BaWü die Beamten regelmäßig sehr gut geschult sind und in den allermeisten Fällen auch sehr gewissenhaft und gut auch mit der schwierigen Messgesamtsituation umgehen.
In Brandenburg ist das zB eher anders...
Um nur mal drei Beispiele zu nennen.
wavey.gif


----------

Aber um die Stimmung mal wieder etwas runterzubringen: wer es zur Verfügung hat, schaut Euch doch mal das alte Prospekt vom Riegl FG21-P mit der schönen runden Grafik an:
Eine Zeichnung eines ankommenden PKW im Visierring, darüber die Entfernung 125.4 m, und darunter die Geschwindigkeit: "- 108" laugh.gif
Der muss vielleicht schnell rückwärts gefahren sein whistling.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pjotr
Beitrag 22.03.2012, 15:26
Beitrag #74


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 222
Beigetreten: 16.08.2009
Mitglieds-Nr.: 50033



Zitat (JTH @ 21.03.2012, 18:49) *
Grundsätzlich ist es zulässig, ohne Stativ zu messen. Allerdings ist die Trefferquote dann idR nicht sehr groß. Ich kenne eigentlich keinen Kollegen, der "aus der Hüfte" schießt.

Ah... das erklärt einiges... ich dachte bisher immer ich hätte nen riecher für radarpistolen, weil die mich nie rauswinken... thread.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Officer
Beitrag 22.03.2012, 18:10
Beitrag #75


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3584
Beigetreten: 22.10.2003
Mitglieds-Nr.: 407



Zitat (anschu @ 21.03.2012, 23:34) *
Erlass aus 2009: Zunächst wird bei der Bedienung von "grundsätzlich" Messbeamter und Protokollführer gesprochen(unter Nennung des Vieraugenprinzips).

Na siehst du, dann passt das doch. Vom Grundsatz kann abgewichen werden und so wurde das auch beim BIP NI vermittelt. Bei uns kam das in den letzten Jahren schon allein aufgrund der angespannten Personalsituation recht häufig vor und Besserung ist nicht in Sicht.


--------------------
Gruß, Officer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 22.03.2012, 19:53
Beitrag #76


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24495
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Rapit,

Zitat (rapit @ 22.03.2012, 11:41) *
Dann aber kann ich die VT verstehen, die, auf einer ausnahmsweise mal völlig freien Autobahn etwas zu schnell gemessen, von "Abzocke" sprechen.

keine Ahnung, wie es in anderen Regionen gehandhabt wird, aber bei uns und den angrenzenden Autobahnpolizeirevieren werden in den meisten Fällen erst Überschreitungen im Fahrverbotsbereich zur Anzeige gebracht.

In seltenen Fällen auch mal so ab 35 km/h Überschreitung, aber darunter wüsste ich, zumindest bei PKW, keine Anzeige.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Officer
Beitrag 22.03.2012, 20:04
Beitrag #77


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3584
Beigetreten: 22.10.2003
Mitglieds-Nr.: 407



Zitat (rapit @ 22.03.2012, 09:53) *
Zitat (Officer @ 20.03.2012, 13:06) *
...Wenn die Messung z.B. auf der BAB erfolgt, ...bei einem hohem Fahrzeugdurchsatz ...

...dann liegt eigentlich schon gar kein standardisiertes Messverfahren mehr vor whistling.gif


Zitat (rapit @ 22.03.2012, 10:31) *
kann diese Anforderung der Bedienungsanleitung, die erfüllt werden muss, damit es ein standardisiertes Messverfahren ist, bei "hohem Fahrzeugdurchsatz" auf einer Autobahn nicht erfüllt werden

Also, zunächst einmal habe ich nicht von hohem Fahrzeugdurchsatz auf der BAB gesprochen, wie es das durch bewusste (?) Auslassungen verkürzte Zitat vermuten lässt, sondern die BAB und den Fahrzeugdurchsatz in zwei voneinander unabhängigen Beispielen angebracht (just for the record). dry.gif

Weiterhin ist es selbstverständlich möglich, auch bei hohem Fahrzeugdurchsatz auf einer BAB zu messen, solange (je nach Messentfernung) nicht im Pulk gemessen wird und sich lediglich ein Einzelfahrzeug im Zielerfassungsbereich befindet.


--------------------
Gruß, Officer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
anschu
Beitrag 22.03.2012, 20:36
Beitrag #78


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 703
Beigetreten: 16.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13005



Zitat (Officer @ 22.03.2012, 18:10) *
... Vom Grundsatz kann abgewichen werden und so wurde das auch beim BIP NI vermittelt...


Aber nur wenn man lediglich Seite 1 des genannten Erlasses beachtet. Wenn man umblättert kommt man zu dem von mir oben genannten
ist durch den Mess....

Wie bereits gesagt, dass lässt in meinen Augen keinerlei Spielraum zu...


Zitat (Officer @ 22.03.2012, 18:10) *
... Bei uns kam das in den letzten Jahren schon allein aufgrund der angespannten Personalsituation recht häufig vor und Besserung ist nicht in Sicht.


Ja, aber dadurch sind dann im Zweierteam auch nur keine abgesetzten Messungen möglich wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 23.03.2012, 07:46
Beitrag #79


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24495
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Anschu,

als abgesetzte Messungen können auch die bezeichnet werden, bei denen die Beamten direkt nach der Messung mit dem Streifenwagen hinterherfahren und den Betroffenen an einer geeigneten Stelle anhalten.

Somit sind diese abgesetzten Messungen auch mit einer Streife möglich. (Erbsenzählermodus aus rolleyes.gif )

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janeeissklaa
Beitrag 23.03.2012, 08:56
Beitrag #80


Mitglied
***

Gruppe: Banned
Beiträge: 93
Beigetreten: 12.07.2011
Mitglieds-Nr.: 60327



Es ist ja hochinteressant, welche polizeilichen Richtlinien wo genau gelten.

Was man allerdings beachten sollte: selbst wenn die Herren von der grünen oder blauen Zunft entgegen irgendwelcher von ihren oberwichtigen Vorgesetzten erlassenen, über die Bedienungsanleitung oder die Zulassung hinausgehenden Vorgaben abweichen, kann die Messung durchaus verwertet werden. Siehe z.B. OLG Oldenburg, Aktenzeichen SS 10/96.

Zitat (rapit @ 22.03.2012, 12:04) *
Aber wer sich schon über die Tätigkeit von Anwälten aufregt und diese generell als "neunmalklug" bezeichnet, versteht das ganze wohl doch eher als Spielchen?
Und das ist es nunmal nicht.


Da hast Du recht! Und das "neunmalklug" hatte ich auch zudem an die falsche Stelle gesetzt. Mir liegt es fern, sämtliche Anwälte als neunmal klug zu bezeichnen. Das neunmalklug bezog sich vielmehr auf die Einspruchsbegründungen, die in vielen Fällen dermaßen blödsinnig und an den Haaren herbei gezogen sind, dass einem die Worte fehlen.

Zitat (rapit @ 22.03.2012, 11:41) *
Geeicht sind die Geräte auf 5mrad, also 5 m auf 1000 m.


Falsch!

Der nominelle Öffnungswinkel des Lasermessstrahls beträgt maximal 2,5 mrad. Der zulässige Winkebereich des Lasermessstrahls beträgt bezogen auf die Mitte der Zielmarke 3 mrad x 3 mrad. Dieser Wert wird im Rahmen der Eichung überprüft. Kann man durch einen Blick in die Bedienungsanleitung und die PTB-Zulassung leicht selbst überprüfen. Und aus meiner Sicht kann man das nicht nur, man sollte es sogar, bevor man sich zu einem solchen Thema äußert.

Bei den 5 mrad handelt es sich um den sog. Zielerfassungsbereich, der mögliche Zielungenauigkeiten beinhaltet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Officer
Beitrag 23.03.2012, 13:56
Beitrag #81


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3584
Beigetreten: 22.10.2003
Mitglieds-Nr.: 407



Zitat (anschu @ 22.03.2012, 20:36) *
Aber nur wenn man lediglich Seite 1 des genannten Erlasses beachtet. Wenn man umblättert kommt man zu dem von mir oben genannten
ist durch den Mess....

Das baut doch aufeinander auf. Wenn ich vom Grundsatz abweiche, dann gibt es die folgend beschriebene Konstellation doch erst gar nicht. Habe ich jedoch einen Messbeamten und einen Protokollbeamten, dann... siehe oben.

Zitat
Ja, aber dadurch sind dann im Zweierteam auch nur keine abgesetzten Messungen möglich wavey.gif

Es ging ja nicht primär um abgesetzte Messungen, sondern darum, dass lediglich der Messbeamte das Ergebnis am Gerät einsieht und gleichzeitig das Protokoll führt. Und das kommt auch bei Messungen im Zweierteam durchaus vor, im Dreierteam sogar noch wesentlich häufiger.


--------------------
Gruß, Officer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ingmar71
Beitrag 26.03.2012, 12:36
Beitrag #82


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 266
Beigetreten: 02.07.2005
Mitglieds-Nr.: 10917



Ich halte eine nicht dokumentierte und mit einem sehr hohem Fehlerpotential versehene Meßmethode, aufgrund derer eine Ahndung vermutlich/wahrscheinlich begangener Geschwindigkeitsüberschreitungen erfolgt, für äußerst zweifelhaft.
Meine persönliche Erfahrung des "gelasert werdens" beschränkt sich glücklicherweise auf einen einzigen Fall, der mich allerdings doch sehr an der Methode zweifeln läßt.

Ich war mit einem Bekannten als Beifahrer unterwegs, um einen sporadisch auftretenden Fehler in der Bordelekronik zu verifizieren. Zu diesem Zweck hatte der Bekannte einen Laptop per OBD mit meinem Fahrzeug verbunden und las während der Fahrt verschiedenste Daten mit einer Diagnosesoftware aus. Zeitgleich lief ein GPS-basierendes Routenaufzeichnungsprogramm. Als wir nun während dieser Fahrt angehalten wurden und mir als Fahrer eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen wurde, hatten wir gleich zwei Meßwerte, die zueinander eine (grob aufgerundete) Differenz von 2kmh, zum mir vorgeworfenen Meßwert allerdings mehr als 10kmh aufwiesen. Ich war also nach diesen Werten mehr als 10 Kmh langsamer als es mir der Polizist vorwarf. Diesen Einwand ignorierte der Polizist und drängte darauf, vor Ort abkassieren zu wollen. Daraufhin sagte ich ihm, das ich das so nicht akzeptiere und gegebenenfalls gerichtlich klären lassen würde und fragte ihn, ob er bereit wäre, die von uns gemessenen Werte genauso zu dokumentieren wie den von seinem Kollegen festgestellten Wert, nämlich durch in Augenscheinnahme. Dies verweigerte er. Daraufhin boten wir sogar an, den Laptop vor Ort auszuschalten und durch ihn versiegeln zu lassen, um ein nachträgliches manipulieren der Daten ausschließen zu können. Das machte ihn wohl doch stutzig, denn er wollte dann nur noch Warndreieck und Sanikasten sehen, überprüfte noch das Fahrzeug ansich und ließ uns dann weiterfahren. Das ganze war letzten Sommer, daher gehe ich davon aus, das die Sache abgehakt ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 26.03.2012, 13:22
Beitrag #83


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24495
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Ingmar71,

wie diese Differenz zustande gekommen ist, kann ich Dir beim besten Willen nicht sagen. think.gif

Der Kollege hat hier m. E. richtig gehandelt, indem er die Messung nicht verwertet hat.

Das heißt allerdings nicht, dass er falsch gemessen haben muss oder dass das gerät zwangsläufig falsch gemessen hat, sondern nur, dass es unsinnig gewesen wäre, in so einem Fall das Ganze auf die Spitze zu treiben, vor allem, wenn es sich nicht um eine gravierende Überschreitung handelte.

Möglicherweise hätte ein Gutachter, wenn er beide Daten miteinander verglichen hätte, sogar eine plausible Begründung für die Abweichung gefunden (das ist jetzt keineswegs ironisch gemeint).

Zu der angeblich hohen Fehlerquote:

Es wird zwar immer wieder behauptet, dass es eine hohe Fehlerquote gibt, aber eigenartigerweise gibt es dafür m. W. keine belegbaren Beweise.

Mir sind zwar auch einige Urteile und Berichte bekannt, in denen Verfahren nach solchen Messungen eingestellt wurden, aber in diesen Fällen handelte es sich fast ausschließlich darum, dass findige Anwälte kleine Fehler bei der Dokumentation festgestellt haben, z. B. ein vergessenes Häkchen bei der Kontrolle der Verkehrszeichen vor der Messung o.ä.

Diese Verfahrensfehler sind jedoch kein Nachweis für fehlerhafte Messungen.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 26.03.2012, 18:52
Beitrag #84


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (nachteule @ 26.03.2012, 13:22) *
... Es wird zwar immer wieder behauptet, dass es eine hohe Fehlerquote gibt, aber eigenartigerweise gibt es dafür m. W. keine belegbaren Beweise. ...
Ja wie denn auch, ... think.gif

Ich weis bei mir auch nur von einer Messung.

Und bei dieser weis ich daß diese Falsch war.

Jetzt komme ich automatisch auf 100% Fehlerquote.

Das ist zwar jetzt nicht besonders aussagekräftig, geht aber in die gleiche Richtung wie: " ... es gibt keine belegbaren Beweise für Falschmessungen.".

Es gibt allerdings diverse Gutachter-Tests die zeigen, daß man mit diesen Geräten falsch messen kann.

Ob dann aber auch flasch gemessen wird, zeigt dies auch nicht wavey.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 26.03.2012, 19:32
Beitrag #85


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24495
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Janr,

richtig: Es ist durchaus möglich, dass falsch gemessen werden kann, wenn man es darauf anlegt.

Bewusste Fehler kann man überall einbauen, aber dafür, dass das nicht geschieht, steht der Beamte gerade und als zusätzliche Sicherheit gibt es in aller Regel auch noch den zweiten Beamten.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Flo1983
Beitrag 26.03.2012, 20:41
Beitrag #86


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2561
Beigetreten: 26.10.2006
Wohnort: Oberpfalz
Mitglieds-Nr.: 24565



Zitat (nachteule @ 26.03.2012, 19:32) *
Bewusste Fehler kann man überall einbauen, aber dafür, dass das nicht geschieht, steht der Beamte gerade und als zusätzliche Sicherheit gibt es in aller Regel auch noch den zweiten Beamten.

Bewusste Fehler kann ich mir eher weniger vorstellen (klar "schwarze Schafe" gibt es überall mal), aber auch wenn unbewusst/aus Versehen ein Fehler bei solch einer Messung gemacht wird, welcher Polizeibeamte würde dann seinen Kollegen anschwärzen? think.gif

Das meine ich überhaupt nicht böse, auch ich würde in meiner Arbeit, Rettungsdienst, niemals meinen Kollegen hinhängen, wenn er versehentlich einen Fehler macht.

Um das zu minimieren wären eben Messungen mit "Passbild" m.E. die bessere Methode, wobei das sicherlich nicht überall möglich ist und auch da eine gewisse Fehlerquote vorhanden sein dürfte. Trotzdem erscheint mir diese Methode als wesentlich besser und glaubhafter.

Aber egal, wenn der Bußgeldbescheid kommt, wird dieser bezahlt und gut ist es. wavey.gif


--------------------
"Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)

"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kritiker
Beitrag 26.03.2012, 21:23
Beitrag #87


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 411
Beigetreten: 01.07.2009
Mitglieds-Nr.: 49248



Da ich schon (allerdings in Österreich) die Erfahrung machen durfte, dass mir bewußt eine frei erfundene Geschwindigkeitsübertretung angehängt wurde, bin ich mit den Aussagen "Die Polizisten machen sich ja strafbar" und "Warum sollten die Lügen", eher sehr skeptisch.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackdodge
Beitrag 26.03.2012, 22:16
Beitrag #88


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6459
Beigetreten: 18.10.2007
Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13
Mitglieds-Nr.: 37650



entschuldige @ kritiker


aber meine Gegenfrage wäre ?

Welcher hiesige deutsche Beamte riskiert nur wegen einem Strich ( das ist ein Verwarngeld oder ein Bußgeld für ihn ) freiwillig sein Einkommen ?

Das was viele nicht wissen:

kommt es zu einem Entlassungsverfahren zahlt der Dienstherr zwar Renten und Krankenversicherung für die vergangenen Jahre nach, aber Einkommensmäßig gilt immer

SOZIALHILFE oder jetzt HARZ 4. !


Um dies zu riskieren muss man schon ganz tief im ................ drinn sitzen.

und wir werden nicht so schlecht bezahlt wie unsere Kollegen in den östlichen Nachbarländern.
(wenn man sich vorstellt, dass Kolleginen Strafversetzt werden weil sie nicht an der angewiesenen Kontrollstelle waren sondern auf dem Klo)


Mir hat man zwischen 2001 und 2004 in CZ auch mal eine Geschwindigkeitsübertretung verwerfen wollen, dummerweise hatte mein privater T4 damals ein geeischtes EG-Kontrollgerät, was ich auch betrieben hab ( im Ausland immer )


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ichtyos
Beitrag 26.03.2012, 22:34
Beitrag #89


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8126
Beigetreten: 13.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20252



Jetzt haben wir hier:
Zitat (Ingmar71 @ 26.03.2012, 13:36) *
(...)

hier:
Zitat (janr @ 26.03.2012, 19:52) *
(...)

und hier:
Zitat (blackdodge @ 26.03.2012, 23:16) *
(...)

binnen kurzer Zeit gleich dreimal die Erfahrung, dass eine zu hohe Geschwindigkeit gemessen wurde. In zwei Fällen konnte der Vorwurf durch zufällig betriebene freiwillige technische Einrichtungen entkräftet werden.

Ich will niemandem etwas unterstellen. Aber irgendwie läuft da doch nicht alles richtig? think.gif


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 26.03.2012, 23:01
Beitrag #90


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (nachteule @ 26.03.2012, 19:32) *
... Es ist durchaus möglich, dass falsch gemessen werden kann, wenn man es darauf anlegt. ...
Mir ging es nicht um die Fehler die absichtlich gemacht werden. Ich glaub nicht mal daß sowas vorkommt, naja wenn dann gaaanz selten.

Das da mehrere Messdiener unterwegs sind sieht man ja, aber an der "LaserPistole" steht zumeist nur einer.

Zumindest wenn ich so eine Messstelle mal passiere.

Die anderen passen ja oft nicht hinter "das Versteck" rolleyes.gif und sind außer dem noch mit anderen VTs beschäftigt.

Ich will hier niemanden was unterstellen, absichtliche Fehler schon gleich gar nicht.

Nur wo gearbeitet wird passieren Fehler und das ist menschlich und auch gut so, ansonsten wäre eine Geschwindigkeitskontrolle an sich ja überflüssig.

Eine Geschwindigkeit zu messen ist was rein technisches und solange es Geräte gibt, die den größten Unsicherheitsfaktor - den Menschen - nicht absolut zuverlässig auf ein Minimum reduzieren, wird es Fehlmessungen geben.

Im Grunde weis keiner wie viele Fehlermessungen tatsächlich unter den Tisch fallen, weil sie einfach bezahlt werden.

Die "Dunkelziffer" ist bei der LaserPistolenMessung einfach zu groß.

Bis jetzt ist es ein Standartmessverfahren, gut, irgendwann bestimmt nicht mehr, dann ist man allgemein klüger.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 26.03.2012, 23:23
Beitrag #91


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24495
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Flo1983,

die bewussten Fehler bei der Messung sollten nicht bedeuten, dass es Polizeibeamte gibt, die solche Messungen durchführen und dann sanktionieren, sondern dass diese bewussten Fehlmessungen von Gutachtern gemacht werden, um z. B. bei einem Verfahren zu belegen, dass so etwas möglich ist.

Zum Anschwärzen:

Es ist gar nicht notwendig, einen Kollegen anzuschwärzen, wenn dieser tatsächlich eine fehlerhafte Messung verwerten wollte, denn es reicht schon, wenn der Schreiber/Beobachter das Protokoll nicht gegenzeichnet, bzw., wenn er schon vorher sein Veto einlegt, wenn er sieht, dass etwas schiefgelaufen ist.

Viele Grüße,

Nachteule



--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janeeissklaa
Beitrag 27.03.2012, 12:02
Beitrag #92


Mitglied
***

Gruppe: Banned
Beiträge: 93
Beigetreten: 12.07.2011
Mitglieds-Nr.: 60327



Zitat (janr @ 26.03.2012, 19:52) *
Es gibt allerdings diverse Gutachter-Tests die zeigen, daß man mit diesen Geräten falsch messen kann.


Soso... wenn Du diverse Gutachter-Tests kennst, dann nenn mal Quellen. Ich kenne nämlich ausschließlich solche, die zeigen, dass die Geräte 100%ig sicher messen. Es sei denn, man setzt sie falsch ein und es befinden sich zwei Fahrzeuge im Zielerfassungsbereich. Selbst dann wird korrekt gemessen, man kann aber nicht immer sicher sagen, welches Fahrzeug. Die Stufenprofilfehler, die bei den ersten Geräten auftreten konnten, gibt es schon lange nicht mehr.

Bei dem Lasermessverfahren bleibt also eignetlich "nur" die Möglichkeit eines nicht nachweisbaren menschlichen Fehlers. Dass es trotzdem als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist, obwohl die möglichen menschlichen Fehler durch ein Foto- oder Videodokumentation (die möglich, aber nicht vorgeschrieben ist) auch im Nachhinein zu überprüfen wären, kann ich nicht so recht verstehen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ingmar71
Beitrag 27.03.2012, 16:26
Beitrag #93


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 266
Beigetreten: 02.07.2005
Mitglieds-Nr.: 10917



Mir ist diese "Der deutsche Beamte ist sowohl menschlich als auch fachlich als unfehlbar anzusehen, daher bedarf es keines Nachweises!" Einstellung auch suspekt. Fehlt nur noch die Frage des Richters: "Bürger!... was erdreiste er sich Einspruch einzulegen?"

Sorry for OT.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 27.03.2012, 16:27
Beitrag #94


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24678
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (janeeissklaa @ 27.03.2012, 13:02) *
Selbst dann wird korrekt gemessen, man kann aber nicht immer sicher sagen, welches Fahrzeug. [...]

Bei dem Lasermessverfahren bleibt also eignetlich "nur" die Möglichkeit eines nicht nachweisbaren menschlichen Fehlers.


Woher hast Du denn das Wissen, daß man mit diesen Geräten falsch messen könne?


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 27.03.2012, 17:30
Beitrag #95


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (janeeissklaa @ 27.03.2012, 13:02) *
... Soso... wenn Du diverse Gutachter-Tests kennst, dann nenn mal Quellen. Ich kenne nämlich ausschließlich solche, die zeigen, dass die Geräte 100%ig sicher messen. Es sei denn, man setzt sie falsch ein ...
Ich bezog mich auf Fernseh und Zeitschriftenberichte.

Wenn man die Fragestellung googelt findet man eine Fehlerquote bei den Geräten von um die 3% aber die Fehlbedienung - wissentlich oder unwissentlich - kann nicht durch Gutachten bestätigt oder widerlegt werden.

Anhand des Messprotokolls kann ein Gutachter erahnen daß die Tests wohl nach Vorschrift stattgefunden haben könnten.

Alles andere ist nicht durch Gutachten hinterher feststellbar.

Auch den Messdiener als Zeugen heranzuziehen ist nicht so einfach, da es oft bei Gerichtsverfahren mehrere Monate dauern kann bis es zur Aussage kommt, und so lange muß sich kein Mensch zurückerinnern können.

Alles in allem ist diese Art der Geschwindigkeitsfeststellung hinterher nicht nachweisbar und auch nicht durch Versuch reproduzierbar, somit in meinen Augen äusserst fragwürdig.

Nich ich muß hier Beweisen, daß da was falsch läuft! Anders herum wird ein Schuh draus: Mir muß bewiesen werden, daß alles 100 % richtig läuft, und das geht nicht. wavey.gif

Ich frage mich warum sich die Behörden wider besseren Wissens sich immer noch gegen eine bessere Beweisbarkeit mit Laserpistolen entscheidet.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 27.03.2012, 18:59
Beitrag #96


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24495
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Janr,

Zitat (janr @ 27.03.2012, 18:30) *
Ich frage mich warum sich die Behörden wider besseren Wissens sich immer noch gegen eine bessere Beweisbarkeit mit Laserpistolen entscheidet.

vermutlich, weil es immer, bei jeder Messmethode und bei jeder Anzeige, jemanden gibt, der diese anzweifelt und Fehler suchen wird.

Es gibt mit Sicherheit auch bei den Lasergeräten, die mit Videoaufzeichnung arbeiten, Kritikpunkte, an denen man ansetzen kann.

Wenn Fehler bei der Messung vorliegen, dann, weil der Messbeamte diesen Fehler gemacht hat und Fehler können selbst beim besten Messgerät passieren.

Niemand kann von sich behaupten, dass er unfehlbar ist (na ja, bis auf einen rolleyes.gif ), aber jeder, der mit solchen Messungen zu tun hat, kann und wird in aller Regel dafür sorgen, dass die Fehlerquote gleich Null liegt.

Was wäre, wenn man konsequent wäre und keine Geschwindigkeits - oder Abstandsmessungen, Rotlichtkontrollen usw. mehr durchführt, weil es ja keine absolute Gewissheit gibt, dass wirklich jede einzelne der daraus resultierenden Anzeigen hundertprozentig richtig ist (und sei es auch nur ein Formfehler wegen einem vergessenen Häkchen)?

Ich möchte nicht wissen, wie es dann auf unseren Straßen zugehen würde.

M. E. gibt es nur eins: Wir als Polizeibeamte müssen immer weiter versuchen, unsere Arbeit so korrekt wie möglich zu machen, natürlich mit einwandfreiem Gerät, und der Bürger sowie die Justiz achten als Kontrollinstanz darauf, dass dies auch so durchgeführt wird.

Es ist deshalb auch nichts dagegen einzuwenden, wenn gegen Anzeigen oder Bußgelder Einspruch eingelegt und unsere Arbeit überprüft wird, im Gegenteil.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 27.03.2012, 19:01
Beitrag #97


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (nachteule @ 27.03.2012, 19:59) *
Niemand kann von sich behaupten, dass er unfehlbar ist (na ja, bis auf einen rolleyes.gif ),

Ach, Nachteule.... Dankeschön blushing.gif


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 27.03.2012, 19:46
Beitrag #98


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24678
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Quatsch nicht, Nachteule hat von mir gesprochen ranting.gif









whistling.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kritiker
Beitrag 27.03.2012, 20:53
Beitrag #99


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 411
Beigetreten: 01.07.2009
Mitglieds-Nr.: 49248



@blackdodge:

Wie soll denn da was passieren? Gerade mit der Laserpistole ist doch ein Nachweis, dass der Beamte wissentlich einen Messwert verfälscht hat, völlig ausgeschlossen. Selbst wenn man anhand von einem Fahrtenschreiber beweisen kann, dass man nicht so schnell war, ist der Vorsatzbeweis doch komplett unmöglich. Solange der Beamte damit nicht rumprahlt, ist das komplett sicher.

Warum sollte der Beamte das machen? Dafür gibt es 1000 Gründe. Ein schlechter Tag, Mißgunst, Neid, die Alte läßt ihn nicht ran, in der Presse siehts gut aus, und vieles mehr. Ich arbeite im Kundendienst, und ich erlebe es regelmäßig, dass Kunden mir das Leben absichtlich und unnötig schwer machen. Und wenn mir jemand richtig blöd kommt, würde ich auch beim nächsten mal ihm das Leben schwer machen, wenn mir die Möglichkeit gegeben wird. Und wenn der entsprechende halt nicht da ist, sucht man sich einen anderen.

Es wird immer festgestellt, dass Polizisten auch nur Menschen sind. Das ist auch so. Und es gibt eine Menge Menschen, die gerne den anderen das Leben schwer machen. Warum sollte das bei Polizisten plötzlich anders sein?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
anschu
Beitrag 27.03.2012, 22:45
Beitrag #100


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 703
Beigetreten: 16.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13005



Es wird immer obskurer...

Also Kritiker, es ist schade wenn du in deinem Leben bisher nur solche negativen Erfahrungen gemacht hast.
Ich kenne weder Koll, noch auch in meinem Bekanntenkreis Menschen der von dir beschriebenen Sorte...Klar wirst du dies nun anzweifeln oder was auch immer, impliziert aber auch dein Post...

Selbst das sogenannte polizeiliche Gegenüber zeigt die nur in geringen Teilen die von dir beschriebene Eigenart.

Und selbst wenn man sich dann mal auf die Ebene begibt...also Mutti läst mich nicht ran ( meine Fresse ist das flach) warum soll ich dann meinen von dir beschriebenen Menschenhass oder besser Kundenhass dann gerade beim lasern ausleben???

Geht doch viel stressfreier, rausfahren, Bürger anhalten, beliebigen Tatvorwurf machen...fertig...und alles weil Mutti nicht will... dry.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

3 Seiten V  < 1 2 3 >
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.04.2025 - 20:01