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> Eingetragene rote Fahrtrichtungsanzeiger hinten bei US-Car wirklich legal?
Milan76
Beitrag 03.04.2012, 12:54
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich habe bereits die Suche dieses Forums genutzt und auch anderweitig versucht mich schlau zu machen aber so ganz komme ich nicht zu einer zufriedenstellenden Antwort.

Ich möchte ein gebrauchtes US-Fahrzeug (Mercury Grand Marquis GS, Baujahr 1992) kaufen, dass bereits seit mehreren Jahren in Deutschland zugelassen ist. Im Fahrzeugschein sind so viele Eintragungen vermerkt, dass an diesen sogar nochmal ein gestempeltes Beiblatt angeheftet ist.
Unter anderem sind auch die Fahrtrichtungsanzeiger hinten in rot eingetragen, was mich natürlich bezüglich der Optik sehr freut.
Typisch US-Auto sind Heckleuchte, Bremslicht und Blinker eine Einheit und auch nicht so einfach zu trennen.

Ich habe mehrfach gelesen, dass für eine solche Eintragung bei einem Neu-Import eine "Sondergenehmigung" erforderlich ist und diese heute praktisch nicht mehr erteilt wird.

Meine Fragen sind:
Der Wagen soll jetzt in einem neuen Zulassungsbereich in einem anderen Bundesland zugelassen werden - kann es hier bei der Ummeldung schon Probleme geben?
Heißt die Eintragung in den Papieren, dass eine "Sondergenehmigung" besteht, oder wäre das nochmal ein extra Schreiben (existiert nicht!)?
Kommt es evtl. auf den genauen Wortlaut der Eintragung an?
Kann es im Falle eines Unfalls bei dem sich ein Beteiligter auf die roten Blinker beruft Ärger geben, OBWOHL diese Eintragung im Fahrzeugschein besteht?

Ich möchte lediglich im Vorfeld sicherstellen, dass ich mit dem Fahrzeug sorgenfrei und legal fahren darf ohne insbesondere im Schadenfall Ärger zu bekommen. Eine prophylaktische Umrüstung auf gelbe Blinker ist leider mit erheblichem Aufwand (und Kosten) verbunden, außerdem kenne ich keine Firma in meiner Gegend die sowas machen würde. Anschließend würde ja außerdem wieder eine Änderung der Papiere erforderlich usw.

Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar!

MfG
Milan
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blackdodge
Beitrag 03.04.2012, 18:15
Beitrag #2


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1. dürfte eigentlich keine Probleme geban, da der Wagen schon in Deutschland zugelassen ist.
2. Ja, der Importeur bzw. der erste Halter in Deutschland muusste eine Einzelabnahme machen. Normalerweise gibt es dazu ein Gutachten und irgendeiner müsste es haben. ( die ursprüngliche Zulassungsstelle evtl. in Kopie ), Frage den Erst-Halter wo das Gutachten gemacht wurde, lass Dir ne Zweitschrift besorgen oder mache es gegen Preisnachlass selber
3. glaube ich nicht
4. dürfte nicht

Wenn Du umrüsten willst dann whistling.gif gelbe Blinkerbirnen in die Rückfahrscheinwerfer ( Tauchlack oder Kappen ) und dann Extra Rückfahrfunzeln unter die Stoßstange. Beachte aber es wird eine neue Einzelabnahme fällig !


Edit:

Willkommen und ein schönes Auto ( mit Tank-Flatrate ? )


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gabiBK
Beitrag 05.04.2012, 23:50
Beitrag #3


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Es gibt auch Blinkerlampen in Silber-,Chromfarbe, die erst beim Leuchten farbig werden.


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Tankwart_Hamburg
Beitrag 11.04.2012, 20:12
Beitrag #4


Neuling
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Rote Blinker hinten sind bei diesem Baujahr nicht zulässig. Die Zulassungsstelle kann aber auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO erteilen, diese Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel ein Fahrzeugleben-lang.
Dieses muss in Feld 22 im Schein eingetragen werden, zusammen mit allen anderen ausnahmegenehmigungspflichtigen Dingen.

Da gibt es jetzt 2 mögliche Varianten: Steht in Feld 22" ... Ausn.gen. erf. ..." (oder so ähnlich) KANN dahinter stehen: " Ausn.gen. erteilt von XXX, am XXX. "

Wenn dieses so formuliert wurde, ist kein weiteres Schriftstück erforderlich, es ist quasi im Schein ersichtlich, dass die Ausnahmegenehmigung auch erteilt wurde. Es muss aber die Genehmigungsstelle und das Datum erwähnt sein!

Fehlt dieser Zusatz, ist ein weiteres Schreiben mit der Erteilung notwendig und muss auch immer mitgeführt werden beim fahren.


Wenn die roten Blinker mit erteilter Ausnahmegenehmigung gefahren werden, kann im Unfall-Fall kein Nachteil ausgelegt werden.
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Digo
Beitrag 11.04.2012, 20:17
Beitrag #5


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Das Thema gabs hier letztens schonmal kurz. ( http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057283642 )

Rote Blinker sind bei dem Auto nicht zulässig, egal was eingetragen ist.
Ich weiß von einem Polizisten hier in der Gegend, dass sie rot blinkende Autos sofort rausziehen würden.
In der Nähe von München kenne ich mehrere Leute, die es eingetragen bekommen haben und noch nie ausgezogen wurden.
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Tankwart_Hamburg
Beitrag 11.04.2012, 20:40
Beitrag #6


Neuling
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Sorry,
das stimmt so leider nicht! Es ist nur illegal, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Wenn das Straßenverkehrsamt oder das Regierungspräsidium eine einmal erteilt hat, bleibt diese gültig -auch bei Halterwechsel und Bezirkswechsel.

Grundsätzlich kann über den §70 StVZO von JEDER Vorschrift eine Ausnahme erteilt werden.
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nachteule
Beitrag 11.04.2012, 20:47
Beitrag #7


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Hallo, Digo,

Zitat (Digo @ 11.04.2012, 21:17) *
Ich weiß von einem Polizisten hier in der Gegend, dass sie rot blinkende Autos sofort rausziehen würden.

das heißt aber nur, dass die Beamten so etwas kontrollieren und nicht, dass es nicht erlaubt ist, so zu fahren.

Die meisten Polizeibeamten werden sich bei solchen Umbauten vermutlich erst einmal Erkundigungen einziehen müssen, um sicherzugehen, ob alles seine Richtigkeit hat (ich schließe mich da ausdrücklich mit ein).

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Digo
Beitrag 11.04.2012, 21:05
Beitrag #8


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Zitat (Tankwart_Hamburg @ 11.04.2012, 21:40) *
Sorry,
das stimmt so leider nicht! Es ist nur illegal, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Wenn das Straßenverkehrsamt oder das Regierungspräsidium eine einmal erteilt hat, bleibt diese gültig -auch bei Halterwechsel und Bezirkswechsel.

Grundsätzlich kann über den §70 StVZO von JEDER Vorschrift eine Ausnahme erteilt werden.


Hast du den verlinkten Thread gelesen?
Das wären Gefälligkeitseintragungen.

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Tankwart_Hamburg
Beitrag 11.04.2012, 21:46
Beitrag #9


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Ich glaube wir reden aneinander vorbei... und du vermischt hier verschiedene Sachen....

-Rote "Blinker" hinten sind grundsätzlich zulässig bis Erstzulassungsdatum 01.07.1970, da müssen diese auch nicht eingetragen sein -ist einfach so erlaubt! Schau dazu bitte in die Übergangsvorschriften der StVZO zu "Blinker"


-Ab dem 01.07.1970 waren rote Blinker hinten verboten! ABER: Jedes Verbot, jeder Paragraf der StVZO kann über eine Ausnahmegenehmigung ausgehebelt werden. Dies macht aber nicht der "TÜV"!!!

-Über Ausnahmegenehmigungen entscheidet ALLEINE die Zulassungsstelle/RP die zuständig ist. In verschiedenen Richtlinien zu §§ 70 und 21 StVZO sind EMPFOHLEN folgende "genormte" Vorgehensweisen:

-Zum Antrag einer Ausnahmegenehmigung benötigt der Halter ein Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen (Baurat) einer techn. Prüfstelle "TÜV"/Dekra im Osten. Darin muss der aaS eine Ausnahmegenemigung vor vertretbar und notwendig halten. Auf dieser Basis entscheidet dann das SVA ob ja oder nein zur Ausnahme.

Es gibt eine Aufstellung mit Empfehlungen welche Ausnahmen genehmigt werden SOLLTEN. Bis EZ 12.11.98 galt die alte Richtlinie wonach rote Blinker hinten positiv zu bewerten seinen, wenn sie in einer Rückleuchteneinheit verbaut sind. Mit der dann folgenden neuen und aktuellen Rili war eine Ausnahmegenehmigung nicht mehr in der Empfehlung.



-Wenn in diesem Fall eine "Gefäligkeit" erfolgten sollte, muss diese von SVA/RP kommen, nicht vom "TÜV". Da muss man schon ser gute Kontakte haben...



-Übrigens ist es in Süddeutschland/Bayern üblich Ausnahmegenehmigungen zu bekommen wenn an italienischen, alten Vespas (Krad) keine "Blinker" ab Werk verbaut waren. In Norddeutschland gibt es diese Ausnahmegenehmigung in der Regel nicht! Dort muss dann nachgerüstet werden!
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.04.2012, 22:04
Beitrag #10


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Jetzt könnte man ja mit dem Totschlagargument kommen und behaupten dass sich zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger immer irgendwie montieren lassen am Fahrzeugheck (vor allem seit die Vielfalt an LED-Blinkern so zugenommen hat whistling.gif ).


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Tankwart_Hamburg
Beitrag 12.04.2012, 08:06
Beitrag #11


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Die technische Begründung zur Zustimmung im Falle der Vespa war, dass die originale Bordelektrik und Stromerzeugung keine zusätzlichen Stromverbraucher versorgen kann (Was so stimmt). Das Nachrüsten einer Lichtmaschine mit Batterie etc. würde einige Hunderte Euros kosten.
Diese Begründung reicht in Süddeutschland aus, in Norddeutschland aber nicht.
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gabiBK
Beitrag 15.04.2012, 18:15
Beitrag #12


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Es gibt auch Leds, die ihre Farbe wechseln können. whistling.gif


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Milan76
Beitrag 06.05.2012, 14:20
Beitrag #13


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Hallo,

ich möchte mich erstmal für die sehr interessanten Beiträge bedanken!
Ich habe jetzt den KFZ-Schein des Fahrzeugs vorliegen und gebe mal den genauen Textinhalt der Eintragung(en) wieder:

.....; PAR. 53A/4 NR. 2. WARNBLINKANL. HI. ROT; PAR. 53A/4 NR. 3: WARNBLINKKONTR. GRUEN; PAR 54/3; FAHRTRICHT.ANZ.HINT.ROT; PAR.59/2; FZ-IDENT. NR. SCHIILD ..... PAR. 53, PAR.53A; KOMB. SCHLUSS-,BREMS-,BLINKLICHT M. INTEGR. RUECKSTRAHLER, GUTACHTEN V. TÜV ENNEPETAL V. 28.2.97;LISTEN-NR: EN XYZ/97; AUSNAHMEGENEHMIGUNG ERTEILT: KREIS WESEL V.10.03.97; ZU 15.1 bis ……..

Ist das so in Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die roten Blinker und den Wortlaut mit der Ausnahmegenehmigung?

Es gibt noch den Fahrzeugbrief von der Erstzulassung in Deutschland, da steht exakt das Gleiche drin. Mehr Unterlagen gibt es nicht!
Die TÜV-Station in Ennepetal existiert nicht mehr und die Dokumente würden laut TÜV-Zentrale auch nur 10 Jahre aufbewahrt. Beim Kreis Wesel habe ich versucht ein Dokument von der erteilten Ausnahmegenehmigung bzw. den Vorgang zu bekommen aber da weiß irgendwie niemand was ich eigentlich möchte bzw. fühlt sich nicht zuständig.

MfG und schönes Rest-Wochenende!
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blackdodge
Beitrag 06.05.2012, 14:50
Beitrag #14


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der Ersteintrag in den gesiegelten Fahrzeugbrief ist die Ausnahmegenehmigung welche bei Umschreibung dann verlängert wird.


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Andreas
Beitrag 06.05.2012, 19:39
Beitrag #15


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Zitat (Milan76 @ 06.05.2012, 15:20) *
AUSNAHMEGENEHMIGUNG ERTEILT: KREIS WESEL V.10.03.97; ZU 15.1 bis ……..


Damit wird die erteilte Ausnahmegenehmigung dokumentiert.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Eckoman
Beitrag 07.05.2012, 17:47
Beitrag #16


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Und damit bist du in der seltenen, glücklichen Situation dass du alles fest in den Papieren hast was du brauchst.
Lass die Blinker bloß rot wavey.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 07.05.2012, 20:22
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Milan76
Beitrag 07.05.2012, 19:52
Beitrag #17


Neuling


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Ja, fast zu schön um wahr zu sein - darum auch die Nachfrage hier :-)
Mir wäre ein eindeutiges Blatt wo alles im Klartext mit Stempel der erteilenden Stelle draufsteht trotzdem noch lieber gewesen.

MfG

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 07.05.2012, 20:22
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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jfk
Beitrag 10.05.2012, 22:09
Beitrag #18


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Zitat (Milan76 @ 07.05.2012, 20:52) *
Mir wäre ein eindeutiges Blatt wo alles im Klartext mit Stempel der erteilenden Stelle draufsteht trotzdem noch lieber gewesen.

Na, dieses Blatt hast du doch - mit dem Kfz-Brief. Noch offizieller gehts ja wohl kaum think.gif


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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EMD
Beitrag 11.05.2012, 14:50
Beitrag #19


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Zitat (jfk @ 10.05.2012, 23:09) *
Na, dieses Blatt hast du doch - mit dem Kfz-Brief. Noch offizieller gehts ja wohl kaum think.gif


Vielleicht möchte er ja gerne ein Blatt mit dem Wortlaut "An diesem Kfz sind Rote Blinker hinten Zugelassen" haben laugh2.gif
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Offroad-Events
Beitrag 11.05.2012, 18:24
Beitrag #20


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So steht es in meinem KFZ-Schein tongue.gif gleich neben dem kurzen Kennzeichen


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Monny
Beitrag 11.05.2012, 20:17
Beitrag #21


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stell mal irgendwo ein Bild von der Scherbe rein wavey.gif


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Gruss,
Monny

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entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;)
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Beitrag 11.05.2012, 20:55
Beitrag #22


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Mal sehen ob ich am Wochenende in Langenaltheim mal dazu komme welche zu machen. Ist aber nix besonderes, halt ein alter Explorer (US-Modell) mit reichlich ranzigem Blech. Mal sehen wie lange ich das Ding behalte, hab ihn ja nur wegen dem Kennzeichen genommen. Sollte er länger bleiben wirds damit wohl in Richtung Prerunner-Style gehen. rolleyes.gif whistling.gif


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Beitrag 12.05.2012, 23:21
Beitrag #23


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Im natürlichen Habitat:







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Heinz Wäscher
Beitrag 13.05.2012, 02:02
Beitrag #24


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Den gab es doch aber ganz offiziel bei uns zu kaufen think.gif


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Offroad-Events
Beitrag 13.05.2012, 07:07
Beitrag #25


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Ja, aber erst 3 Jahre später rolleyes.gif und in "eingedeutschter" Ausführung. Meiner ist eine, in Europa, sehr seltene Version mit Stoffsitzen und Schaltgetriebe. Die Europamodelle hatten alle Leder und Vollausstattung mit Automatik.


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