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> Nebelschlussleuchte abschalten bei Anhängerbetrieb
Musher
Beitrag 05.04.2012, 19:31
Beitrag #1


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Hallo,
kann mir jemand Auskunft geben: Ist es zwingend vorgeschrieben, dass bei Anhängerbetrieb die Nebelschlussleuchte des Zugwagens automatisch abgeschaltet wird?
Oder ist diese Abschaltfunktion nur empfohlen (wegen der Blendwirkung).
Möchte an einem Fahrzeug eine AHK nachrüsten, fahre mit diesem nur selten mit Hänger, daher möchte ich diese Funktion nicht einbauen, wenn es nicht sein muss.
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.04.2012, 19:46
Beitrag #2


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Die StVZO hat folgende passende Textstelle:

Zitat
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.


Hört sich an wie kann muß aber nicht wavey.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Stefan Süßmann
Beitrag 05.04.2012, 19:55
Beitrag #3


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Beim Anhängerbetrieb darf sie abschalten, beim Betrieb eines Lastenträgers (meistens Fahrradträger) muss sie abschalten.
Technisch wird dies durch einen primitiven Schaltkontakt in der Steckdose des Autos realisiert.

mfg

Stefan
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Peter Lustig
Beitrag 05.04.2012, 19:56
Beitrag #4


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...wobei das Aus- und Einschalten der Nebelschlussleuchte(n) im Anhängerbetrieb am Zugfahrzeug bzw. 1 Anhänger bei einem Zug mit 2 Anhängern (Landwirtschaft) sogar "automatisch" erfolgen muss.
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Mitleser
Beitrag 05.04.2012, 20:11
Beitrag #5


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Zitat (Stefan Süßmann @ 05.04.2012, 20:55) *
beim Betrieb eines Lastenträgers (meistens Fahrradträger) muss sie abschalten.
Mal doof und unwissend gefragt: Quelle? think.gif
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ggo
Beitrag 05.04.2012, 20:20
Beitrag #6


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StVZO, § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

Abs. 9a:

Zitat
Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§ 52a Abs. 2), Schlußleuchten (§ 53 Abs. 1), Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2), Rückstrahler (§ 53 Abs. 4), Nebelschlußleuchten (§ 53d Abs. 2) und Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 Abs. 1) sind an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweisein die in Absatz 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen. Die elektrische Schaltung der Nebelschlußleuchten ist so auszuführen, daß am Fahrzeug vorhandene Nebelschlußleuchten abgeschaltet werden. Die jeweilige Ab- und Wiedereinschaltung der Nebelschlußleuchten muß selbsttätig durch Aufstecken oder Abziehen des Steckers für die zusätzliche Nebelschlußleuchten erfolgen


Bis denne

Guido


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Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.

Albert Einstein
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lutschi
Beitrag 05.04.2012, 20:34
Beitrag #7


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Zitat (Stefan Süßmann @ 05.04.2012, 20:55) *
Beim Anhängerbetrieb darf sie abschalten, beim Betrieb eines Lastenträgers (meistens Fahrradträger) muss sie abschalten.
Technisch wird dies durch einen primitiven Schaltkontakt in der Steckdose des Autos realisiert.

mfg

Stefan


Das war einmal mit dem Schalter, zB beim Golf6 erkennt das Steuergerät ob ein Verbraucher angesteckt ist und schaltet dann erst die NSL am PKW ab. Sprich, den Adapter kann man stecken lassen, es wird erst abgeschaltet wenn der Anhänger angesteckt ist (oder Wasser in den Adapter läuft...? laugh2.gif )
Denke mal, das es bei den meisten Fahrzeugen mit Daten-Bus-System laufen dürfte.

Gruß Jan
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GolfVI
Beitrag 06.04.2012, 08:47
Beitrag #8


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Zitat
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten.


Wenn der (letzte) Anhänger altersbedingt keine NSL braucht und auch keine hat, das Zugfahrzeug aber schon, darf dann trotzdem abgeschaltet werden? think.gif
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Peter Lustig
Beitrag 06.04.2012, 11:58
Beitrag #9


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Wie willst Du die NSL am Zugfahrzeug abschalten, wenn dies wie oben schon erwähnt, quasi "automatisch" (Methode "Stefan Süßmann" bzw. "lutschi") geschehen muss?

Die StVO schreibt im Übrigen eine zwingende Benutzung von Nebelschlussleuchten nicht vor. Sie enthält lediglich in § 17 Abs. 3 Satz 5 eine Vorschrift, nach der eine Benutzung der Nebelschlussleuchte nur dann zulässig ist, wenn die Sichtweite bei Nebel weniger als 50 m beträgt.

Ein Zwang zur Abschaltung der NSL bei Anhängerbetrieb besteht wie schon festgestellt nicht. Hat ein Anhänger keine NSL, kann es sich sogar empfehlen, aus Sicherheitsgründen die NSL am Zugfahrzeug einzuschalten, da das helle Rotlicht der NSL am Zugfahrzeug die roten Rückleuchten des Anhängers überstrahlen und somit die Sichtbarkeit des Gespanns erhöhen können.
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GolfVI
Beitrag 06.04.2012, 12:30
Beitrag #10


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Gut dann formuliere ich besser: Wenn ich ein Zugfahrzeug habe, das über einen Schalter in der Steckdose die NSL am Zugfahrzeug ausschaltet, geschieht dies ja auch, wenn ich einen Anhänger ohne NSL einstecke. Ist diese Kombination dann StV(Z)O konform, wenn ich am ganzen Zug keine einzige NSL mehr einschalten kann? Die NSL ist sogar (z.B. beim Golf IV) funktionslos, wenn ich aus Bequemlichkeit nur den 7/13 polig Adapter stecken lasse.
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lutschi
Beitrag 06.04.2012, 12:36
Beitrag #11


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Zitat (GolfVI @ 06.04.2012, 09:47) *
Zitat
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten.


Wenn der (letzte) Anhänger altersbedingt keine NSL braucht und auch keine hat, das Zugfahrzeug aber schon, darf dann trotzdem abgeschaltet werden? think.gif


Ja, ist doch gang und gebe. Wir haben zB einen Wohnwagen (Bj 2006, mit NSL) und einen Lastenanhänger (ca. Bj 1976, ohne NSL). Beide schalten die NSL am PKW ab, dazwischen kann das Auto nicht unterscheiden. Bei der Erkennung über Verbraucher evtl (macht es aber nicht), aber bei einem einfachen Kontakt wird ja schon bei einem Adapter abgeschaltet.
Da beide Systeme zugelassen sind und keine Einschränkung besteht wie "Nur für Anhänger mit NSL", sollte es kein Problem sein. Wenn der Nebel zu arg wird, kann man ja immer noch über ein Ende der Fahrt nachdenken, ist mir in den letzten 10 Jahren aber noch nicht passiert. Hier habe ich auch die NSL nur 2 mal benötigt.

Beim Lastenanhänger würde es evtl was bringen, die NSL anzuschalten (wenn sie nicht deaktivert wäre), da die Rückleuchten je nach Ladung drüberleuchten können, beim WW hingegen sieht man von hinter gar kein Auto mehr.

Gruß Jan

PS: Am Lastenanhänger hab ich die Beleuchtung neu gemacht, hab aber auf eine NSL verzichtet, ein Rückfahrscheinwerfer hingegen fand ich sinnvoll.
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Peter Lustig
Beitrag 06.04.2012, 12:41
Beitrag #12


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Die vorhandene Technik spielt für die einschlägigen Benutzungsvorschriften aus der StVO (siehe oben zu § 17 Abs. 3) keine Rolle. Auch hinsichtlich der StVZO-Konformität sehe ich hier keine Probleme. Siehe auch Ausführungen von @lutschi.
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break306
Beitrag 09.04.2012, 00:12
Beitrag #13


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Ich habe auch den Fall, daß meine Dose für den Anhänger die NSL am Fahrzeug (Peugeot 306) abschaltet, obwohl der Hänger (aus den 70ern) keine hat. Allerdings wäre die NSL vom Zugfahrzeug auch sinnlos, da diese vollständig vom Hänger verdeckt wird. Find ich auch eigentlich ok so, mir fällt dieses "Sicherheitsfeature" auch fast nur negatiy auf, wenns der Vordermann bei leichtem "Dunst" einschaltet und mich damit extrem blendet. Es sollte eine Sperre vorgesehen werden, die bei eingeschalteter NSL (=Sichtweite <50m) die erzielbare Geschwindigkeit auf 50km/h begrenzt, ist im modernen Auto problemlos machbar, da ja dank CAN-Bus das Radio weis, wie schnell ich fahre und wie warm es draußen ist.
Grüße
Marco
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GolfVI
Beitrag 09.04.2012, 10:23
Beitrag #14


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Dass das häufiger vorkommt weiss ich auch, aber das sagt ja noch nichts über die Zulässigkeit aus wavey.gif . Da muss ich gleich mal testen, wie neuere Fahrzeuge auf Anhänger ohne NSL reagieren. Der Skoda Octavia EZ 04 zeigt mir zumindest bei Anhängerbetrieb die, seiner Meinung nach, "defekte" NSL am Anhänger an... Ob er dann dann die Zugfahrzeug NSL nicht abschaltet? think.gif
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lutschi
Beitrag 09.04.2012, 11:57
Beitrag #15


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Anhänger und eine Überwachung der Lampen daran ist immer schwierig, da es ja viele Varianten gibt. Der eine hat nur zwei Rücklichter und KEnnzeichenbeleuchtung, der andere LED Lampen, der nächste noch Seitenmakierungsleuchten und ne dritte Bremsleuchte dabei, sowas kann man fast gar nicht pauschal erfassen.

Bei meinem Golf werden nur die Blinker überwacht, der Rest leuchtet einfach nur (am Anhänger), am Auto wird fast alles überwacht. Ob das an der nachgerüsteten AHK liegt? Hier schaltet auch defenitiv die NSL ab, obwohl keine am Anhänger vorhanden ist.

Gruß Jan
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