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> wann antrag auf wiedererteilung
Mr.T
Beitrag 20.06.2012, 21:02
Beitrag #51


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Zitat (Etchells @ 20.06.2012, 12:02) *
Aber die Restprobezeit verjährt doch nicht?
Nein.

Zitat (Etchells @ 20.06.2012, 12:02) *
Es müsste doch (eigentlich) nach Neuerteilung wieder eine neue Probezeit im Umfang der Restprobezeit zu laufen beginnen
Ja.

Zitat (Etchells @ 20.06.2012, 12:02) *
oder liege ich da auch falsch?
Nein.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Etchells
Beitrag 21.06.2012, 11:01
Beitrag #52


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bill_mustermann
Beitrag 24.06.2012, 14:09
Beitrag #53


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und was schliesse ich jetzt daraus? Das der Herr auf der FEB keine Ahnung hat oder das ich wirklich keine Probezeit mehr habe?

Andere Frage: Wie sieht das mit der Autoversicherung aus? Zählt da die Wiedererteilung als Datum oder das Datum von früher als ich zum ersten mal den FS bekommen habe?

gruesse
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erbsenzähler
Beitrag 24.06.2012, 17:00
Beitrag #54


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was die autohaftpflicht betrifft, ist das datum der führerschein-wiedererteilung anzugeben.
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