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> Hu Richtlinie zu § 29 StVZO
spiderman
Beitrag 28.06.2012, 15:45
Beitrag #1


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Hallo, zusammen !

Suche die HU Richtlinie zu § 29 StVZO, in deren Tabelle die einzelnen Mängel zu den jeweiligen Baugruppen der Fahrzeuge mit OM / EM / VU ( Ohne Mangel - Erheblicher Mangel - Verkehrsunsicher ) aufgeführt sind.

Es geht mir um einige Baugruppen, wo der Mangel jeweils EM und VU sein kann.

Wer kann mir einen Link zu dieser HU Richtlinie geben ? wavey.gif


Herzlichen Dank.


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In der Ruhe liegt die Kraft! Gruß Spiderman.
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blackdodge
Beitrag 28.06.2012, 17:14
Beitrag #2


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zur alten Richtlinie

http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Atta...chmentId=683202

(ich garantiere nicht für vollständigkeit, zu beachten ist, dass mehrere Mängel der selben Kategorie eine Erhöhung der Mangelstufe bedingen können )

Dies betrifft die alte Richtlinie, die neue habe ich noch nicht online gefunden !


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spiderman
Beitrag 28.06.2012, 17:27
Beitrag #3


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@ blackdodge: Danke für den Link; aber der öffnet sich nicht. Ursache ?


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MrMurphy
Beitrag 28.06.2012, 17:36
Beitrag #4


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Hallo,

bei mir funktioniert der Link im Firefox und Chrome, das scheint also kein grundlegendes Problem zu sein. Es öffnet sich eine pdf-Datei in einem neuen Fenster.

Vielleicht hast du keinen pdf-Reader oder neue Fenster sind in deinem Browser blockiert. Oder deine Firewall möchte auch mal was sagen.

Gruss

MrMurphy
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spiderman
Beitrag 28.06.2012, 17:52
Beitrag #5


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Habe FF und pdf Reader und meine Firewall ist entsprechend eingestellt.

Edit: Im Chrome konnte genau diese Datei runterladen. Vielen Dank.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 28.06.2012, 19:38
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Monny
Beitrag 28.06.2012, 19:22
Beitrag #6


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kann mir bitte jemand übersetzen was ¨Systemdaten nicht eingehalten¨ bei z. B. 101 oder 107 bedeutet?


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Gruss,
Monny

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blackdodge
Beitrag 28.06.2012, 23:02
Beitrag #7


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möglicherweise Mindeststärke von Bremsscheibe/Belag


in der Variante habe ich es auch noch nicht gesehen.


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Wollf_0708
Beitrag 29.06.2012, 11:26
Beitrag #8


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Bei 401 und 401 gibts auch Systemdaten nicht eingehalten bzw. nicht genehmigte Ausführung.

@blackdodge. Gibt's das auch für Motorräder und Motorradgespanne ?
Wäre nett smile.gif

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Hoheneicherstation
Beitrag 29.06.2012, 14:50
Beitrag #9


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Zitat (Monny @ 28.06.2012, 20:22) *
kann mir bitte jemand übersetzen was ¨Systemdaten nicht eingehalten¨ bei z. B. 101 oder 107 bedeutet?


Hallo

Das ist doch ganz einfach!

Jedes System besteht aus Einzelteilen. Die Abmessungen, bzw. die Art der Systemteile entsprechen nicht den irgendwo hinterlegten Daten.
Auf dieser Seite sind z.B. die Daten eines VölligWertlosen Bremssystems aufgeführt ...

(Im zweiten Absatz)


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blackdodge
Beitrag 29.06.2012, 15:31
Beitrag #10


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@ Wolf


das ist Standard


solltest Du und die anderen an das Buch von @ Burkhard rankommen, da steht alles drinn und die Mängelauflistung ist dort kompletzt aus der RiLi drinn.


Zum neuen Mängelbaum hab ich nix


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Wollf_0708
Beitrag 29.06.2012, 16:13
Beitrag #11


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Zitat (blackdodge @ 29.06.2012, 16:31) *
@ Wolf
das ist Standard
Danke Dir smile.gif Mein .pdf-reader sprang (merkwürdigerweise) auf eine Seite des Dokuments, in der ich mehr über spezielle Mängel von LKW sah, daher meine Nachfrage.


Grüße
WolFgang


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Hoheneicherstation
Beitrag 29.06.2012, 18:52
Beitrag #12


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Zitat (Wollf_0708 @ 29.06.2012, 12:26) *
Bei 401 und 401 gibts ...
... Gibt's das auch für Motorräder und Motorradgespanne ?


Hallo

Du meinst einmal das eine, und dann das andere 401? rolleyes.gif

In dem von @ blackdodge verlinkten PDF, ab Punkt 616 werden auch speziell Krafträder erwähnt book.gif


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Wollf_0708
Beitrag 29.06.2012, 20:08
Beitrag #13


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Zitat (Hoheneicherstation @ 29.06.2012, 19:52) *
Du meinst einmal das eine, und dann das andere 401? rolleyes.gif

Ich sehe Du liest genau mit wavey.gif Wenn ich einmal schreibe 401 dann meine ich 401, schreibe ich nochmals 401 dann ist 401 + 1 = 402 gemeint.

Dass ab 616 speziell für Moppeds ist (wie auch 804 bis 808) , habe ich später auch entdeckt, drüber und drunter sind so einige Sachen, die eben auch die allgemeinen Sachen vom Mopped betreffen. Dass allerdings ein defekter oder fehlender Rückstrahler (umgangssprachlich=Katzenauge) ein EM ist, erschüttert mich schon ein wenig.
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Monny
Beitrag 29.06.2012, 21:32
Beitrag #14


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wo kann ich mich melden, um diesen völlig überfrachteten Wust auf ein sinnvolles Mass zu bringen?


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Monny

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Hoheneicherstation
Beitrag 30.06.2012, 12:30
Beitrag #15


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Zitat (Monny @ 29.06.2012, 22:32) *
..., um diesen völlig überfrachteten Wust ...


Hallo
Dafür ist es zu spät! Es gibt eine noch viel umfangreichere überarbeitete Fassung whistling.gif
Das ist, wie @blackdodge schon schrieb:
Zitat (blackdodge @ 28.06.2012, 18:14) *
...
Dies betrifft die alte Richtlinie, die neue habe ich noch nicht online gefunden !
die alte Version.

Nach der neuen ist schon eine defekte Glühlampe in einem Rücklicht ein EM ... blink.gif




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Monny
Beitrag 30.06.2012, 19:55
Beitrag #16


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was für merkbefreite Hirnis denken sich so einen Dummfug aus? wallbash.gif


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Burkhard
Beitrag 01.07.2012, 14:40
Beitrag #17


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Was? Dass eine nicht funktionierende Beleuchtung als erheblicher Mangel zu bewerten ist?

Ich für meinen Teil habe große Achtung vor allen Beteiligten, die an der Überarbeitung der Mängelrichtlinie mitgewirkt und zu einem Abschluss gebracht haben. Da ich einen kleinen Einblick in den langwierigen Prozess bekommen habe, kann ich mir gut vorstellen, wie schwer es war, alle Beteiligten auf einen Nenner zu bringen. Leider wird oftmals vergessen, dass die periodische Fahrzeuguntersuchung lediglich eine Momentaufnahme ist. Wenn dann eine Beleuchtungseinrichtung nicht funktioniert, kann dies nur als erheblicher Mangel bewertet werden. Das Fahrzeug gerät dann in die Mängelschleife. Wenn innerhalb einer bestimmten Frist (die genaue Stundenvorgabe müsste ich noch mal nachschlagen) der Mangel behoben wurde, wird die Plakette zugeteilt.

Wenn alle Verantwortlichen für das Fahrzeug die Mängel wirklich unverzüglich beseitigen würden, wäre eine solche Einstufung sicher nicht nachvollziehbar. Da dies aber leider nicht der Fall ist, bleibt nur die Versagung der Prüfplakette, um den Verantwortlichen zu zwingen, den Mangel zu beheben.

whistling.gif


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Monny
Beitrag 01.07.2012, 19:01
Beitrag #18


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ich denke eher, dass dieser ¨ach-so-schwere¨ Mangel aufgrund des Drängens der Prüforganisationen zum EM gemacht wurde. Weil, wieder ein Punkt mehr, wegen dem man das HU-Opfer zur gebührenpflichtigen Nachprüfung vorladen kann.


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Gruss,
Monny

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blackdodge
Beitrag 01.07.2012, 19:20
Beitrag #19


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Nein, glaub ich nicht.

Es gibt genügend Leute welche zu Doof oder zu geizig sind ( fürs Wecheseln oder wechseln lassen )


Wenns ein geringer Mangel ist, kann man weiterfahren und keiner kontrolliert es nach !


Ausserdem hat man meist einen Lampenkasten dabei ! oder schaut vorher nach !


Edit:


Viele rösten selbst mit Mängelschein weiter, deshalb ist der ZWANG eigentlich das einzige was hilft ( bei PKW wie bei LKW )


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Monny
Beitrag 01.07.2012, 21:41
Beitrag #20


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ich weiss jetzt nicht wirklich, was am Glühlampenwechsel problematisch sein kann (ausser, man fährt einen Smart oder sowas). Das hat sogar meine Mutter hinbekommen (wenn ich nicht in Reichweite war whistling.gif )
Trotzdem wird generell bei der HU zuviel Blödsinn bemängelt, der mit der eigentlichen Grundidee der HU nix zu tun hat.


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Gruss,
Monny

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Sachse
Beitrag 03.07.2012, 09:44
Beitrag #21


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Zitat (Monny @ 01.07.2012, 20:01) *
ich denke eher, dass dieser ¨ach-so-schwere¨ Mangel aufgrund des Drängens der Prüforganisationen zum EM gemacht wurde. Weil, wieder ein Punkt mehr, wegen dem man das HU-Opfer zur gebührenpflichtigen Nachprüfung vorladen kann.



Das glaube ich nicht, da in dem AKE leider einige I.... sitzen, die von Praxis keine Ahnung haben und nur unsere Steuergelder als Entlohnung brauchen.

Der neue Mängelbaum ist weit weg vom Praktiker.

Ich habe nichts gegen einheitliche Darstellungen und Entscheidungen der Prüforganisationen aber nicht so!!


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...sing mei Sachse sing....
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Wollf_0708
Beitrag 23.11.2012, 13:06
Beitrag #22


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Thread ein wenig wieder aufgewärmt.

Gibt es in der Zwischenzeit iwo im Netz den neuen Mängelbaum herunterzuladen ?

...oder ist der noch "geheim" ? wink.gif


GrussWolFgang
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Stefan Süßmann
Beitrag 23.11.2012, 15:30
Beitrag #23


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Ich glaube nicht, dass der Mangelbaum geheim ist. Ich würde eher sagen, dass er so besch..... unfertig ist, dass man ihn nicht veröffentlichen sollte......

Stefan
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Wollf_0708
Beitrag 23.11.2012, 16:20
Beitrag #24


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Prüfen schon Prüfer nach dem neuen Mängelbaum ?

GrussWolF
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Taizee
Beitrag 23.11.2012, 17:23
Beitrag #25


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Mein Prüfer hat nach neuen Mängelbaum geprüft. Da mein Lenkrad abgegriffen ist (bald war wink.gif ) wurde dieser Mangel nicht mehr in den Prüfbericht aufgenommen. Vor 2 Jahren geringer Mangel jetzt EM.
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.11.2012, 17:34
Beitrag #26


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Was ist denn ein abgegriffenes Lenkrad blink.gif Und wieso ist sowas bei MB dann legal???


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Taizee
Beitrag 23.11.2012, 17:44
Beitrag #27


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Der Gummiüberzug am Kranz hat sich gelöst (weiß nicht wie ich es genau beschreiben soll)!
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Hoheneicherstation
Beitrag 23.11.2012, 18:19
Beitrag #28


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Hallo

Der sogenannte Mängelbaum ist Softwarebasiert und unterliegt dem Copyright des Herstellers ...

Aber ich verlinke mal diesen Film da wird etwas Hintergrundwissen zum Mängelbaum vermittelt.

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hk_do
Beitrag 23.11.2012, 23:39
Beitrag #29


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Mahlzeit.

Zitat (Wollf_0708 @ 23.11.2012, 16:20) *
Prüfen schon Prüfer nach dem neuen Mängelbaum ?


Der Mängelbaum ist im Grunde wirklich nur ein Softwarebaustein.

Die letzte Version die ich zu Gesicht bekommen habe war in meinen Augen nicht praxistauglich und wäre (sowohl für den Prüfer wie auch für den Fahrzeughalter) ein erheblicher Rückschritt gewesen. Aber es war auch nur ein Entwurf, eine fertige Version gibt es AFAIK noch nicht.

Davon zu unterscheiden ist die HU-Richtlinie mit dem Mängelkatalog, die seit dem 01.07. von allen Prüfern verbindlich anzuwenden ist...

Gruß,
HK
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Hoheneicherstation
Beitrag 24.11.2012, 09:43
Beitrag #30


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Zitat (hk_do @ 24.11.2012, 00:39) *
Davon zu unterscheiden ist die HU-Richtlinie mit dem Mängelkatalog, ...


Hallo

In einem anderen Forum hat sich jemand die Mühe gemacht und diesen Mängelkatalog eingestellt notworthy.gif

Teil 1: Bremsanlage

Teil 2: Lenkanlage

Teil3: Sichtverhältnisse

Teil 4: Lichttechnik

Teil 5: Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen

Teil 6: Fahrgestell, Rahmen, Aufbau

Teil 7: Sonstige Ausstattungen


Sehr interessant finde ich, welche Mängel zu "EM" oder gar "VU" führen ... whistling.gif

Edith hat gerade einen schwerwiegenden Fehler gefunden! In der Tabelle ist die Auflistung "GM, EM und VU" verschoben dargestellt. Das bedeutet, wenn zwei Felder für das X vorhanden sind, ist das linke davon nicht EM sondern GM.

Das X muss also jeweils ein Feld weiter nach rechts!

GM .........................................................................EM .......VU -->
-------------------------------------------------------------l...........l.........l.......l


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dopero
Beitrag 24.11.2012, 10:04
Beitrag #31


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Zitat (Hoheneicherstation @ 24.11.2012, 09:43) *
Sehr interessant finde ich, welche Mängel zu "EM" oder gar "VU" führen ... whistling.gif

Nicht nur das, sondern man stellt sich oft auch die Frage wie denn gewisse Punkte überhaupt geprüft werden können.
z.B. "507 - HINTERACHSE - SCHWINGUNGS-DÄMPFER / ACHSDÄMPFUNG - schadhaft, Wirkung unzureichend - EM"
Eine Aussage über die Wirkung eines Stoßdämpfers kann man sicher eigentlich nur mit einem Prüfstand machen. Haben das alle Prüfstellen?
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Hoheneicherstation
Beitrag 24.11.2012, 10:13
Beitrag #32


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Zitat von dieser Seite:

„Wir plädieren für eine verbindliche Untersuchung auf einem Prüfstand“, sagt Hans-Jürgen Mäurer, Technischer Entwicklungsleiter bei der Dekra. Die nötigen Prüfstände wären zwar bei TÜV und Dekra flächendeckend vorhanden, nicht aber bei allen unabhängigen Werkstätten.




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Wollf_0708
Beitrag 24.11.2012, 10:14
Beitrag #33


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Das wird auch ohne Prüfstand gehen (zumindest beim PKW).
Ölverlust ist sichtbar, beim Gasdruckdämpfer sieht und riecht man es nicht.

Ohne Prüfstand: Dann eben die "hausbackene" Methode:
Spätestens beim Auffahren auf die Mulde/die Rollen des Bremsprüfstandes wird ein aufmerksamer Prüfer sehen, wie stark der Wagen nachwippt, einsackt, ....
Dann eine Nachprüfung durch Herunterdrücken des jewiligen Fahrzeugeckes, wippt er auffällig nach, ist die Dämpferwirkung schlecht.

Diese Prüfung halten IMHO und ich für nicht so schwierig,

GrussWolF
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dopero
Beitrag 24.11.2012, 10:36
Beitrag #34


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Zitat (Wollf_0708 @ 24.11.2012, 10:14) *
Ohne Prüfstand: Dann eben die "hausbackene" Methode:
Spätestens beim Auffahren auf die Mulde/die Rollen des Bremsprüfstandes wird ein aufmerksamer Prüfer sehen, wie stark der Wagen nachwippt, einsackt, ....
Dann eine Nachprüfung durch Herunterdrücken des jewiligen Fahrzeugeckes, wippt er auffällig nach, ist die Dämpferwirkung schlecht.

Genau diese Methode ist absoluter Bockmist.
Ich kenne genügend Fälle aus meinem Bekanntenkreis, bei denen anhand des Fahrverhaltens oder mit Herunterdrücken niemand behauptet hätte die Dämpfer wären nicht mehr in Ordnung. Bis man dann mal auf den Prüfstand sich eines besseren belehren hat lassen. Den umgekehrten Fall kenne ich sogar selbst. Der TÜV hatte mich auf die schlechten Dämpfer, sprich deutliches Nachwippen nach dem Herunterdrücken, hingewiesen (nur mündlich). Auf dem ADAC Prüfstand waren die aber 1a in Ordnung. Was auch nicht so das Kunststück war, die waren noch keine 5000 km gelaufen.

Ich wollte dies aber nur als Beispiel herausstellen. Für mich ist anhand des Mängelkataloges oft echt schleierhaft wie der Prüfende, nur durch Besichtigung und maximal daran Rütteln, sich ein so intensives Bild des Fahrzeuges erstellen kann das dann im Anschluß eine vernünftige Beurteilung dabei herauskommen kann.
Dafür hat man den Katalog jetzt so angepasst, das auch relativ kleine Sachen schon einen Erheblichen Mangel darstellen.


Zitat (Hoheneicherstation @ 24.11.2012, 10:13) *
Zitat von dieser Seite:
„Wir plädieren für eine verbindliche Untersuchung auf einem Prüfstand“, sagt Hans-Jürgen Mäurer, Technischer Entwicklungsleiter bei der Dekra. Die nötigen Prüfstände wären zwar bei TÜV und Dekra flächendeckend vorhanden, nicht aber bei allen unabhängigen Werkstätten.

Ich kenne bei mir in der Umgebung keine kleine TÜV-Prüfstelle, die die entsprechenden Einrichtungen besitzen würde. Da gibt es eine Hebebühne, einen Bremsprüfstand und das war es dann.
Ob die obige Aussage nicht eher dazu dienen soll erst einmal als verbindliche Untersuchung für Stoßdämpfer durchzusetzen?
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Wollf_0708
Beitrag 24.11.2012, 10:41
Beitrag #35


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Zitat (dopero @ 24.11.2012, 10:36) *
Genau diese Methode ist absoluter Bockmist.
Nach dieser Bockmistprüfung habe ich schon einige Dämpfer ausgetauscht, und war immer wieder über das danach positivere Fahrverhalten erstaunt/erfreut.

Glaube keiner Selbsttäuschung verfallen zu sein. So a la: "Habe etwas geändert, also muss es besser geworden sein."

GrussWolF
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Hoheneicherstation
Beitrag 24.11.2012, 10:44
Beitrag #36


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Zitat (dopero @ 24.11.2012, 11:36) *
Ob die obige Aussage nicht eher dazu dienen soll erst einmal als verbindliche Untersuchung für Stoßdämpfer durchzusetzen?


Schon möglich ... rolleyes.gif

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Stefan Süßmann
Beitrag 24.11.2012, 19:52
Beitrag #37


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Die Ergebnisse der meisten Stoßdämpfertester sind so ungenau, dass die nur als Verkaufshilfe zu gebrauchen sind. Es ist technisch sehr schwer möglich, in eingebautem Zustand einen brauchbaren Test durchzuführen.

Stefan
vom SGS3
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hk_do
Beitrag 25.11.2012, 14:48
Beitrag #38


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Hallo,

Zitat (Stefan Süßmann @ 24.11.2012, 19:52) *
Die Ergebnisse der meisten Stoßdämpfertester sind so ungenau, dass die nur als Verkaufshilfe zu gebrauchen sind. Es ist technisch sehr schwer möglich, in eingebautem Zustand einen brauchbaren Test durchzuführen.


Ich suche ja immer noch die BASt-Studie zu dem Thema.

Mit der wollte man IIRC vor Jahren mal die verbindliche Durchführung von Stoßdämpfer-Tests bei der HU begründen.

Da dieses Vorhaben danach still und heimlich wieder in der Versenkung verschwunden ist, muss das Ergebnis der Studie ziemlich eindeutig in der vor dir genannten Richtung gewesen sein ;-)

Eine wirklich belastbare Aussage über die Leistungsfähigkeit eines Stoßdämpfers kann man wohl nur erhalten, wenn man den im ausgebauten Zustand in ein entsprechendes Messgerät einspannt. Aber wenn man ihn schon ausgebaut hat, kann man auch gleich einen neuen einbauen...

Vermutlich hat eine Pauschal-Formel wie z.B. "alle 80.000 km" eine höhere Trefferquote als die üblichen Tests.

Gruß,
HK
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