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> Auf der Autobahn auto abschleppen
Streetboy64
Beitrag 10.07.2012, 12:05
Beitrag #1


Neuling


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Hallo ich bin neu hier und hätte eine frage zu Auto abschleppen auf der Autobahn!

Gestern schleppte ich ein Fahrzeug von meinem Freund ca.50km entfernt zu ihm nach hause, da dass Fahrzeug nicht Fahrbereit war! Dabei benützen wir die Autobahn.

Nach einiger Zeit ist mir aufgefallen das uns ein Auto Verfolgt, habe dannach die Autobahn verlassen und an einer Ortschaft den Fahrer angesprochen
ob wir ein Fehler gemacht haben, wieso er uns die ganze Zeit Verfolgt, darauf hin bekamm wir eine antwort das wir viele Fehler gemacht hätten und er schon
die Polizisten alamiert hat.

Nach 15 min warte Zeit traffen die Grünen ein, und haben den jennigen Aussagen lassen wo das Problem liegt...
Der Beamte hat alles aufgenommen.

Meine Frage dazu: Was wird uns Passieren, bzw was kann passieren?
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Pia2012
Beitrag 10.07.2012, 12:09
Beitrag #2


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Moin Streetboy. WIE habt Ihr denn abgeschleppt? (Kennzeichnung? Warnblinke? Geschwindigkeit?)
Was vermutest du denn selbst?

Hast du selbst mit der Polizei gesprochen, da du ja anwesend warst?

Schau mal hier: Regeln dazu laut Verkehrsportal:
Besuche meine Homepage


--------------------

Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Mitleser
Beitrag 10.07.2012, 12:12
Beitrag #3


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War es ein Abschleppen oder ein Schleppen? (Begriffserklärung hier in den FAQ)
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rapit
Beitrag 10.07.2012, 12:12
Beitrag #4


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Habt ihr mir Seil oder Stange abgeschleppt?

Mit Seil geht es nur bis zur nächsten Ausfahrt.

Mit Stange gng es früher mal unbegrenzt.
Aber das kommt so selten vor... vllt hat sich was geändert?


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Streetboy64
Beitrag 10.07.2012, 12:50
Beitrag #5


Neuling


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Das Fahrzeug habe ich mit einer Abschleppseil abgeschleppt!

Kennzeichen: Ja das Fahrzeug war angemeldet
Warnblinkanlage: Ja
Geschwindigkeit im Durchschnit: 80km/h


Ist es eigentlich überhaupt zugelassen mit einer Führerscheinklasse B ein Fahrzeug abzuschleppen?


Das war denk ich mal schleppen!

Da das Fahrzeug ja am anfang fuhr nur dannach auf der Straße die Gänge nicht mehr rein gehen wollte haben wir uns entschieden das Fahrzeug abzuschleppen...
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Pia2012
Beitrag 10.07.2012, 12:50
Beitrag #6


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Was ist mit Punkt 2? Gilt dieser noch, hättet Ihr garnicht auffahren dürfen?
---------------

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§15a Abschleppen von Fahrzeugen

(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.

(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.


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Kai R.
Beitrag 10.07.2012, 12:55
Beitrag #7


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Zitat (rapit @ 10.07.2012, 13:12) *
Mit Stange gng es früher mal unbegrenzt.
Aber das kommt so selten vor... vllt hat sich was geändert?

wann soll das denn gewesen sein? Unterschieden wird lediglich zwischen Abschleppen und Schleppen. Und Abschleppen ist nur bis zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt zur Beseitigung einer Notsituation zulässig. Es wird also darauf ankommen:

- was für ein Auto und was habt ihr zum Ziel ausgesagt?
- wie ist die Notsituation entstanden und was habt Ihr dazu gesagt?

Die mögliche Konsequenz für unerlaubtes Schleppen ist dass dabei der Fahrer des schleppenden FZ einen Führerschein für den gesamten Zug braucht, also mindestens BE. Das ist unter Umständen eine Straftat. Ansonsten ist Schleppen ohne Schleppgenehmigung eine Ordnungswidrigkeit die 25.- € kostet. Unabhängig davon hättet ihr die Autobahn auf jeden Fall an der nächsten Ausfahrt verlassen müssen, das ist auch eine Ordnungswidrigkeit, die aber nur 20.- € kostet. Beides in Tateinheit macht 35.- €, keine Punkte.

Edit 1: schneller als 50 hättet ihr nicht fahren dürfen. Aber das dürfte nicht vorwerfbar sein.

Edit 2: lies mal diesen Thread

Grüße

Kai


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Kai

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Mitleser
Beitrag 10.07.2012, 13:07
Beitrag #8


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Und um die Folgen mal sichtbar zu machen, wenn man auf Schleppen kommt oder sich zum Abschleppen hinüberrettet:

Schleppen:
Abgeschlepptes Fz zählt als Anhänger -> FE-Kl E wird benötigt -> Fahren ohne Fahrerlaubnis -> Straftat (§ 21 StVG) -> ...

Abschleppen:
Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs die Autobahn nicht bei der nächsten Ausfahrt verlassen oder mit einem außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug in die Autobahn eingefahren 20 €


P.S.: @Kai R. war doch schneller - sch**ß Kaffeesucht ranting.gif
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rapit
Beitrag 10.07.2012, 13:22
Beitrag #9


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Zitat (Kai R. @ 10.07.2012, 13:55) *
wann soll das denn gewesen sein?

äöhm, das sind so rudimentäre, nie mehr benötigte Fahrschulerinnerungen aus den 80er Jahren, man könnte also sagen, aus dem letzten Jahrhundert, und blushing.gif zudem ungeprüft gepostet, weiß gar nicht, was mich dabei geritten hat... whistling.gif Damals durfte man jedenfalls auch noch Motorräder abschleppen, aber nur mit "loser Verbindung", sprich, der Kradfahrer musste das Seil festhalten... wacko.gif


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blackdodge
Beitrag 10.07.2012, 13:45
Beitrag #10


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Zitat
Damals durfte man jedenfalls auch noch Motorräder abschleppen, aber nur mit "loser Verbindung", sprich, der Kradfahrer musste das Seil festhalten... wacko.gif




Hä ? blink.gif


Wirklich think.gif blink.gif


An Beiwagenkräder kann ich mich für die DDR erinnern, aber Solo-Motorräder ?


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Kai R.
Beitrag 10.07.2012, 13:46
Beitrag #11


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Pit buddelt sich gerade ein Loch und wir sagen auch niemandem, wofür RA steht thread.gif laugh2.gif

Grüße

Kai


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Pia2012
Beitrag 10.07.2012, 13:49
Beitrag #12


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... das Seil festhalten? Wie geht DAS denn? Ich hab so Bilder im Kopf... biker.gif

Aber stimmt das nun, dass man zum Abschleppen nicht auf die Autobahn auffahren darf? (Hätt ich wirklich net gewusst.)
Und ich hab das so verstanden, dass er im Schlepping auf die Autobahn fuhr? Das hat vielleicht der "Anzeiger" gesehen?



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Mitleser
Beitrag 10.07.2012, 13:50
Beitrag #13


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Zitat (Pia2012 @ 10.07.2012, 14:49) *
Aber stimmt das nun, dass man zum Abschleppen nicht auf die Autobahn auffahren darf? (Hätt ich wirklich net gewusst.)

Ja, es stimmt. Du hast es selbst doch oben aus § 15a StVO zitiert.
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detroit
Beitrag 10.07.2012, 13:54
Beitrag #14


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Doch, darf man. ZUM Abschleppen, aber nicht BEIM


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Pia2012
Beitrag 10.07.2012, 13:54
Beitrag #15


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Zitat
Nach einiger Zeit ist mir aufgefallen das uns ein Auto verfolgt, habe dannach die Autobahn verlassen und an einer Ortschaft den Fahrer angesprochen


Wie wurde dir das offensichtlich, dass er Euch "verfolgt"?
Und hast du mehr als die nächste Ausfahrt gehabt?

Aber Dinger gibbet..*koppschüttel* das konnt doch dem Hinterherfahrer piepeegal sein, wie da wer wen abschleppt...


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mir
Beitrag 10.07.2012, 14:37
Beitrag #16


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Aus unserer FAQ: Abschleppen | Schleppen | Anschleppen

War das denn nun ein Abschleppen nach Liegenbleiben (also nach einer Panne), oder eher das Verbringen eines Fahrzeugs, das schon länger kaputt wo rumstand, zu einem anderen Ort?

Welche Fahrerlaubnis hatte der Fahrer vorne?

War das Fahrzeug hinten zugelassen und versichert?


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nachteule
Beitrag 10.07.2012, 14:51
Beitrag #17


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Hallo, Pia2012,

Zitat (Pia2012 @ 10.07.2012, 14:54) *
Aber Dinger gibbet..*koppschüttel* das konnt doch dem Hinterherfahrer piepeegal sein, wie da wer wen abschleppt...

zum Glück ist es nicht jedem piepeegal, wenn zwei Fahrzeuge mit einem Abstand von knapp 3 m hintereinander über eine längere Strecke auf einer Autobahn fahren. dry.gif

Einmal nicht aufpassen und/oder einmal falsch bremsen und schon kracht es.

Bei den Geschwindigkeiten, die andere VT auf der Autobahn fahren, sind Folgeunfälle praktisch vorprogrammiert.

Nicht umsonst hat der Gesetzgeber verboten, mit einem Schleppverband auf die Autobahn aufzufahren und/oder längere Strecken auf dieser zu schleppen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Streetboy64
Beitrag 10.07.2012, 15:20
Beitrag #18


Neuling


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Das hintere Fahrzeug war angemeldet und war natürlich auch versichert.
Der vordere hatte die fuhrerscheinklasse b.

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GerhardNL
Beitrag 10.07.2012, 15:31
Beitrag #19


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Hallo,

ist das hintere Auto noch aus eigener Kraft auf die Autobahn gekommen und erst dort liegengeblieben, oder wurde bereits mit dem Auto im Schlepptau auf die Autobahn aufgefahren?

MfG
Gerhard


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Kai R.
Beitrag 10.07.2012, 15:39
Beitrag #20


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Zitat (Streetboy64 @ 10.07.2012, 16:20) *
Der vordere hatte die fuhrerscheinklasse b.

das ist schlecht. Hier liegt dann tatsächlich ein Fahren ohne FS vor. Wie alt war denn der Fahrer? Das kann schon mal ein halbes Monatsgehalt kosten. Ein FS-Entzug droht wohl nicht. Sollte aber noch Probezeit bestehen dann folgen auch Aufbauseminar und PZ-Verlängerung.

Folgender Rat für den Fahrer: ab zum kundigen Anwalt. Vorher keine Aussagen mehr machen. 50km ist sehr lang um mit Abschleppen durchzukommen. Aber vielleicht kann man das noch irgendwie darstellen. Dazu muss man aber auch die Akte und die Aussagen des anzeigenden Fahrers kennen.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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rapit
Beitrag 10.07.2012, 15:54
Beitrag #21


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Zitat (Kai R. @ 10.07.2012, 14:46) *
Pit buddelt sich gerade ein Loch

ranting.gif Das Verbot, Kräder abzuschleppen kam erst 1988.

Und vorher hat man sich gestritten, ob Abschleppen evtl wegen § 23 Abs. III StVO verboten ist, es gab aber komischerweise in den Betriebsanleitungen Hinweise, wie man sowas richtig macht.
Anknoten hat man jedenfalls unter § 23 Abs. III subsumiert, die "lose Verbindung" wollte man nicht so wirklich darunter fassen - deswegen gab es ja dann den § 15 Abs. IV StVO, weil wer den Unsinn gemacht hat, regelmäßig auf die Fr..se geflogen ist und esd ann um Schadensersatz ging whistling.gif

So, diese Rechtfertigung musste jetzt sein, habe so einen harten Boden hier, bekomme das Loch nicht tief genug hin laugh2.gif


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nachteule
Beitrag 10.07.2012, 16:14
Beitrag #22


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Hallo, Rapit,

Zitat (rapit @ 10.07.2012, 16:54) *
ranting.gif Das Verbot, Kräder abzuschleppen kam erst 1988.

wenn ich richtig informiert bin, ist es z. B. in Österreich sogar jetzt noch erlaubt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Kai R.
Beitrag 10.07.2012, 16:20
Beitrag #23


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Zitat (rapit @ 10.07.2012, 16:54) *
So, diese Rechtfertigung musste jetzt sein, habe so einen harten Boden hier, bekomme das Loch nicht tief genug hin laugh2.gif

notworthy.gif

Grüße

Kai


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Michel051
Beitrag 10.07.2012, 18:09
Beitrag #24


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Zitat (Kai R. @ 10.07.2012, 13:55) *
whistling.gif Damals durfte man jedenfalls auch noch Motorräder abschleppen, aber nur mit "loser Verbindung", sprich, der Kradfahrer musste das Seil festhalten... wacko.gif


aus eigener Erfahrung, Ende 70er, 80er Jahre: Motorrad abschleppen geht durchaus, wenn: beide beteiligten (sehr)gut fahren können und sich entsprechend absprechen und Zeichen vereinbaren. Die lose Verbindung stellt man einfach so her, daß man das Abschleppseil beim abzuschleppenden Motorrad mehrmals um den Lenker wickelt und es dann mit der Hand am (linken) Griff feshält. Kuppeln braucht der geschleppte ja nicht. Im Notfall kann man dabei einfach das Seil loslassen, das sich dann am Lenker abwickelt.

Am schwierigsten ist natürlich das Anfahren, da der Schlepper ja gaaanz langsam losfahren muß, damit der geschleppte mitkommt. Von daher hat die BAB halt den Vorteil, daß man dort (außer bei Stau) kaum anhalten und wieder anfahren muß.

Beim Bremsen muß natürlich das Seil immer!!! gespannt bleiben, so daß der Ziehende die Bremse nur antippen sollte und der Gezogene den "Zug" runterbremst.

Vorteil beim Motorrad abschleppen: da es keine Servolenkung und keinen BKV gibt, fallen die auch nicht aus, man kann daher rel. gut lenken und bremsen.

Abschleppen eines Gespannes ist im Prinzip so einfach wie das Abschleppen anderer mehrspuriger FZ. Als Schleppfahrzeug bietet sich, wenn verfügbar, ein Gespann an, da man damit ohne Gleichgewichtsprobleme gaaanz langsam anfahren kann, ggf kann ein Helfer im SW den Geschleppten beobachten und den Fahrer so unterstützen.

Alle Angaben nach bestem Gewissen aber ohne Gewähr.
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Pia2012
Beitrag 11.07.2012, 05:54
Beitrag #25


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Moinmoin,

@Nachteule: damit hast du wohl Recht.

Dann hat der Anzeiger mutmaßlich/vielleicht auch schon gesehen, ob/dass die Abschleppkolonne auf die Autobahn auffuhr und das Liegenbleiben nicht auf der Autobahn erfolgte... wavey.gif
Schönen Tag Euch.


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Streetboy64
Beitrag 11.07.2012, 08:23
Beitrag #26


Neuling


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Am Anfang fuhr das Fahrzeug ja ganz normal!
Nach einiger fahrt ging das Fahrzeug nicht! Danach müssten wir
Ihn auf der Autobahn abschleppen!
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Pia2012
Beitrag 11.07.2012, 08:46
Beitrag #27


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Zitat
Gestern schleppte ich ein Fahrzeug von meinem Freund ca.50km entfernt zu ihm nach hause, da dass Fahrzeug nicht Fahrbereit war! Dabei benützen wir die Autobahn.


Streetboy, ich bin sicher noch nicht ganz wach heut, deshalb dusslig nachfrag: Wo hat der Abschleppvorgang begonnen? AUF der Autobahn oder außerhalb der Autobahn? Und wieviel Abfahrten habt Ihr passiert? wavey.gif


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Streetboy64
Beitrag 11.07.2012, 09:40
Beitrag #28


Neuling


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Auf der Autobahn! Es war ja eigentlich nicht geplant das Fahrzeug abzuschleppen!
Am Anfang fuhr das Fahrzeug noch! Nur auf m weg zickte er, dabei haben wir uns keine negativen
Gedanken gemacht...
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Pia2012
Beitrag 11.07.2012, 10:08
Beitrag #29


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Okaayy, und wieviel Abfahrten habt Ihr passiert, ehe Ihr runtergefahren seid?
Hast Du eigentlich selbst mit dem Polizisten reden können, als die grünen Männlein kamen?
Haben diese sich geäußert, WAS konkret vorgeworfen wird?


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Mitleser
Beitrag 11.07.2012, 10:13
Beitrag #30


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Also doch Abschleppen. Und wenn man dann nicht an der ersten Ausfahrt abfährt, kostet das wie oben bereits geschrieben nur 20€ - egal an wie vielen Ausfahrten man dann noch vorbeifährt.

Teurer wird es nur, wenn der Sachverhalt dann doch leicht anders war als hier angegeben, man der Polizei gegenüber doch was anderes/nachteiligeres ausgesagt hat, der Zeuge glaubhaft nachteiligere Angaben macht oder weiteres Fehlverhalten bei der Fahrt hinzukommt. Aber sonst bleibt es bei günstigen 20€ und einer lehrreichen Auffrischung des Fahrschulwissens.
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Pia2012
Beitrag 11.07.2012, 10:22
Beitrag #31


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Zitat
Nach einiger Zeit ist mir aufgefallen das uns ein Auto Verfolgt, habe dannach die Autobahn verlassen und an einer Ortschaft den Fahrer angesprochen
ob wir ein Fehler gemacht haben, wieso er uns die ganze Zeit Verfolgt, darauf hin bekamm wir eine antwort das wir viele Fehler gemacht hätten und er schon
die Polizisten alamiert hat.


Nur für die Logistik: Er fuhr HINTER Euch auf der Autobahn, Ihr seid abgefahren, er ist Euch gefolgt? Und dann musst Du ihn überholt haben und hast ihn gestoppt?

Oder hat ER Euch auf der Autobahn überholt und ist abgefahren und IHR seid ihm gefolgt?

Und WAS hat die Polizei zu EUCH gesagt? Es gab doch vermutlich ein Gespräch? Und meist sagen doch die grünen Männlein: Ihnen wird vorgeworfen...?


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Streetboy64
Beitrag 11.07.2012, 11:13
Beitrag #32


Neuling


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Wir sind vom abholort Richtung Ziel Gefahren wo das Fahrzeug abstellt werden sollte!

Nach paar kilometern auf der Autobahn zickte das Fahrzeug und halteten kurz auf der pannenstreife!
Das fahrzeug musste dort weg, darum schleppten wir es ab...

Irgendwann auf m weg ist mir aufgefallen das der gelangweilte Herr uns verfolgt!

Die grünen haben nix besonderes gesagt, die haben die Weiterfahrt blockiert, sodass das Fahrzeug mit einem Anhänger abgeschleppt werden müsste...
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Kai R.
Beitrag 11.07.2012, 11:14
Beitrag #33


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haben sie sich nach Zweck und Ziel der Fahrt erkundigt und hast Du etwas dazu gesagt? Wurden Dir seitens der cop.gif nächste Schritte angekündigt? Haben sie etwas zu Deinem FS gesagt?

Grüße

Kai


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Beitrag 11.07.2012, 11:17
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Zitat (Streetboy64 @ 11.07.2012, 12:13) *
die haben die Weiterfahrt blockiert, sodass das Fahrzeug mit einem Anhänger abgeschleppt werden müsste...

Da dies sehr ungewöhnlich ist, muss da doch mehr im Argen liegen als nur das "Übersehen einiger Ausfahrten". Bei einer 20€-Owi wäre das wohl kaum begründbar, zumal nach Verlassen der Autobahn legal zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden darf.
Wie lautet also die amtliche Begründung? Oder welchen Grund könntest Du Dir denken?
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Streetboy64
Beitrag 11.07.2012, 11:19
Beitrag #35


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Von mir haben sie nur die personalien aufgenommen...
Er hat gesagt das alles überprüft wird und das der fall zur Autobahnpolizei weitergeleitet wird...

Der Verfolger musste Zeugenaussage vor Ort machen...
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fritz440kombi
Beitrag 11.07.2012, 12:21
Beitrag #36


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Zitat (nachteule @ 10.07.2012, 17:14) *
Hallo, Rapit,

Zitat (rapit @ 10.07.2012, 16:54) *
ranting.gif Das Verbot, Kräder abzuschleppen kam erst 1988.

wenn ich richtig informiert bin, ist es z. B. in Österreich sogar jetzt noch erlaubt.

Viele Grüße,

Nachteule


Zum Thema Abschleppen in Österreich:

Gezogenes FZ muß nicht zugelssen sein, abschleppen mit Stange oder Seil möglich, Seil darf maximal 8m lang sein: Geschwindigkeit: Maximal 40 km/h, auf Autobahnen/Autostrassen (D: Kraftfahrstrassen) daher nur bis zur nächsten Abfahrt/Kreuzung erlaubt (Bauartgeschwindigkeit für AB/AST 60km/h) . Benutzung des Pannenstreifens und der Warnblinkanlage verboten. Zugfahrzeug muß Abblendlicht eingeschaltet haben, Kennzeichnung des Seils: Rotes Tuch in der Mitte.

Empfohlen aber nicht Vorschrift: Pannendreieck ins Heckfenster des gezogenen FZ oder hinten ans FZ hängen.

Bei Abschleppen mit Stange: Zugfahrzeug muß erheblich scherer sein als gezogenes, Lenkung muß intakt sein, Bremse darf kaputt sein ...

Bei defekter Lenkung abschleppen nur mit abgehobener Lenkachse erlaubt, Maximalgeschwindigkeit mit Abschleppachse: 40km/h

Abtransport mit Hubbrille an Fahrzeugen der Pannenhilfe gilt nicht als abschleppen, kann daher auch auf Autobahnen erfolgen.

Einspurige Kfz dürfen nur von Einspurigen Kfz geschleppt werden: ebenso 40km/h.

link hier


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