Einfuhr von Kraftfahrzeugen u. Anhängern, Verzollung bei erstmaliger Zulassung |
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Einfuhr von Kraftfahrzeugen u. Anhängern, Verzollung bei erstmaliger Zulassung |
13.07.2004, 21:20
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
a) aus einem Land eingeführt worden ist, das nicht zur EU gehört (Drittland) oder b) aus dem Besitz der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte, der im Bundesgebiet errichteten militärischen Hauptquartiere oder ihrer Mitglieder erworben worden ist, wird seitens der Zulassungsbehörden grundsätzlich ein Verzollungsnachweis gefordert. Liegt noch kein Fahrzeugbrief vor, ist der Verzollungnachweis vor der Ausstellung des Fahrzeugbriefs zu fordern. In den unter a) bezeichneten Fällen ist der Verzollungsnachweis auch vorzulegen, wenn das Fahrzeug über einen anderen EU-Mitgliedsstaat eingeführt, dort aber nicht zum Verkehr zugelassen worden ist. Ausnahmsweise ist eine Zulassung auch ohne Verzollungsnachweis möglich. In diesem Fall benachrichtigt die Zulassungsstelle die zuständige Zollbehörde. Ein Verzollungsnachweis ist ein Beleg, in dem die Zollstelle die Abführung der Einfuhrabgaben bestätigt hat, oder eine zollamtliche Bescheinigung, dass gegen die Zulassung keine Bedenken bestehen. Quelle: VkBl. 2004 S. 359 |
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