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> Vorwurf Rotlichtverstoß auf Basis von Zeugenaussagen, Kein Foto oder weitere beweismittel
hansapower15
Beitrag 20.07.2012, 21:49
Beitrag #1


Neuling


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Mir wird vorgeworfen über eine rote Ampel gefahren zu sein.
Anscheinend handelt es sich hierbei um eine Anzeige von einer Privatperson.
Beweismittel ist lediglich die Zeugenaussage; kein Foto oder sonstiges

Ich habe schon über 15 Jahre einen Führerschein, noch nie einen Punkt erhalten und bislang nur wenige geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitunggen.

Wie soll ich mich verhalten?
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Mitleser
Beitrag 20.07.2012, 21:58
Beitrag #2


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Gab es denn einen Rotlichtverstoß?
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hansapower15
Beitrag 20.07.2012, 22:06
Beitrag #3


Neuling


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aus meinem blickwinkel war noch gelb; vielelicht hat der "Kofferraum" die linie bei rot überquert

ich kann die fahrt nicht genau zuordnen, da ich die strecke oft fahre. in dem zeitraumn kann ich es ausschließen bei rot gefahren zu sein. eventuell war der kofferraum bei rot über die linie gefahren.
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Ichtyos
Beitrag 20.07.2012, 22:09
Beitrag #4


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Zitat (hansapower15 @ 20.07.2012, 22:49) *
Wie soll ich mich verhalten?

Willkommen im Verkehrsportal!

Bevor wir da was weiteres sagen können: Du hast vermutlichen ein Schreiben im Briefkasten gehabt. Tipp das doch bitte mal mit allen §§ - aber ohne die Fakten zu dem konkreten Fall ab.

Dann sehen wir weiter. wavey.gif


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hansapower15
Beitrag 20.07.2012, 22:17
Beitrag #5


Neuling


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§37 abs.2, § 49 Stvo; §24, § 25 Stvg; 132.3 bkat; § 4 abs. 1 BkatV
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Mitleser
Beitrag 20.07.2012, 22:23
Beitrag #6


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War wohl etwas mehr, als nur der Kofferraum: "Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt - bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens" (132.3 BKat)
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hansapower15
Beitrag 20.07.2012, 22:23
Beitrag #7


Neuling


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Als text stand dabei: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
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Ichtyos
Beitrag 20.07.2012, 22:29
Beitrag #8


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Uff - das überlasse ich für das Wochenende den waren Auskennen auf dem Gebiet. In dem Thema kenne mich mich nicht wirklich aus - und bevor ich was falsches poste, lasse ich es besser.

Mit der Ungewissheit wirst Du noch mal leben müssen. Wenn hier Antworten kommen, wissen die User in aller Regel schon, wovon sie schreiben. Pi mal Daumen kannst Du nach 12 Stunden davon ausgehen, dass die Antworten korrekt sind, solange denen nicht widersprochen wurde. wavey.gif


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durban
Beitrag 20.07.2012, 22:30
Beitrag #9


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Hm, das kann aufgrund einer zufälligen Zeugenaussage jedenfalls nicht ohne weiteres angenommen werden. Insofern verwunderlich.

Hast Du schon einen Bußgeldbescheid oder nur einen Anhördungsbogen erhalten?

Damit ein Verstoß geahndet werden kann, muss der Fahrer identifiziert werden; der Halter genügt nicht. Wenn es kein Foto gibt, muss es dazu mindestens eine genauere Beschreibung des Fahrers geben. Sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann der Verstoß nicht geahndet werden. Von daher wäre es ein verschenkter Bonus, die Fahrereigenschaft vorschnell zuzugeben, indem man bspw. bestreitet, dass rot war.


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Proxima Estación: Esperanza.
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nachteule
Beitrag 20.07.2012, 22:51
Beitrag #10


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Hallo, Hansapower15,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Wie schon geschrieben wurde, muss erst einmal festgestellt werden, wer tatsächlich der Fahrzeuglenker zum Tatzeitpunkt war.

Dann muss geklärt werden, wie glaubwürdig und nachweisbar die Aussage des Zeugen, bzw. Anzeigerstatters bzgl. der Rotlichfahrt und der Dauer dieser Rotlichtphase ist.

Bei einem "normalen" Zeugen dürfte der Maßstab wahrscheinlich noch enger angelegt werden als bei einem Polizeibeamten, von dem erwartet wird, dass er sich mit der Materie auskennt und weiß, auf was er zu achten hat, wenn er eine Rotlichtfahrt und hier insbesondere eine qualifizierte Rotlichtfahrt zur Anzeige bringt.

Eine einfache Aussage "es war schon längere Zeit Rot" reicht da in aller Regel nicht aus.

Gibt der Zeuge dagegen an, er habe schon eindeutig mehrere Sekunden an der Ampel gestanden und dann gesehen, wie Du von hinten angekommen und dann einfach ohne zu bremsen bei Rot weiter gefahren bist, sieht das schon anders aus.

Solltest Du bereits als Fahrer feststehen (hast Du einen Anhörbogen als Zeuge (Fahrzeughalter) oder eindeutig als Betroffener bekommen?), würde es sich m. E. lohnen, einen Anwalt einzuschalten, allein schon, um das drohende Fahrverbot möglicherweise abzuwenden.

Der Anwalt kann auch Akteneinsicht beantragen und dabei feststellen, wie glaubwürdig und detailliert die Angaben des Zeugen sind.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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oftaufderstraße
Beitrag 21.07.2012, 12:45
Beitrag #11


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Dem kann ich nur Zustimmung.

Gleichzeitig frage ich mich, wie der Zeuge einen qualifizierten Rotlichtverstoß feststellen konnte? Er wird ja sicher nicht mit einer Stopuhr dagestanden oder gezählt haben.
Außerdem glaube ich nicht, dass dies ein einwandfreies Beweißmittel darstellt.

Alle anderen Fakten wurden schon genannt. Ohne zweifelsfreie Identifizierung des Fahrers ist keine Verurteilung möglich.
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Mitleser
Beitrag 21.07.2012, 13:02
Beitrag #12


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Zitat (oftaufderstraße @ 21.07.2012, 13:45) *
Gleichzeitig frage ich mich, wie der Zeuge einen qualifizierten Rotlichtverstoß feststellen konnte? Er wird ja sicher nicht mit einer Stopuhr dagestanden oder gezählt haben.
Wenn der Zeuge gut darlegen kann, dass es mindestens 5 Sekunden waren, wird kein Richter ein Problem damit haben auch nach Abzug aller Toleranzen auf ">1sek" zu kommen. Und ebenso, wenn der Querverkehr bereits Grün hatte. Usw.

Zitat (oftaufderstraße @ 21.07.2012, 13:45) *
Außerdem glaube ich nicht, dass dies ein einwandfreies Beweißmittel darstellt.
Kein Beweismittel ist einwandfrei, selbst bei DNA-"Beweisen" braucht es noch was Zusätzliches. Aber die Richter können und müssen die vorgebrachten Aussagen würdigen. Und da kann problemlos auch die Aussage eines Zivilisten ausreichend Gewicht haben.
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.07.2012, 13:33
Beitrag #13


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Zitat (Mitleser @ 20.07.2012, 23:23) *
War wohl etwas mehr, als nur der Kofferraum: "Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt - bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens" (132.3 BKat)

Wer in so einer Situation nicht an der Haltlinie stoppt beim Rechtsabbiegen ist recht schell eines qualifizierten Rotlichtverstoßes überführt worden, da braucht man auch keine Stoppuhr sondern nur ein gutes Gedächnis für Personen als Zeuge.

Zitat (oftaufderstraße @ 21.07.2012, 13:45) *
Gleichzeitig frage ich mich, wie der Zeuge einen qualifizierten Rotlichtverstoß feststellen konnte? Er wird ja sicher nicht mit einer Stopuhr dagestanden oder gezählt haben.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Mitleser
Beitrag 21.07.2012, 13:42
Beitrag #14


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Zitat (Heinz Wäscher @ 21.07.2012, 14:33) *
Zitat (Mitleser @ 20.07.2012, 23:23) *
War wohl etwas mehr, als nur der Kofferraum: "Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt - bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens" (132.3 BKat)

Wer in so einer Situation [...]

Ich habe mal etwas anderes als bisher hervorgehoben, weswegen mein Zitat / die Nr des BKat nicht zu Deiner Stelle passt. whistling.gif
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Pia2012
Beitrag 23.07.2012, 05:56
Beitrag #15


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Moin hansapower, ich bin nur Laie. Hast Du vielleicht einen Fußgänger behindert, der schon grün hatte und deshalb wutig war?


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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