1997 Trunkenheitsfahrt mit 1,99‰ |
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1997 Trunkenheitsfahrt mit 1,99‰ |
22.07.2012, 21:43
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64991 |
Alles zu einen Zeitpunkt: Sie werden daher beschuldigt, durch zwei selbstandige Handlungen 1 Trunkenheitsfahrt 28.07.1997 1,99 Promille im Mittelwert mit Beschlagnahme des Füherscheins 2 als Halter vorsätzliches zulassen das Fahrzeug zu führen der keinen Führeschein hat Strafbefehl 16.01.98 Strafe 95 Tagessätze zu je 60DM Strafbefehl beglaubigt 19.01.1998 Sperre bis 15.09.1998 Antrag auf Neuerteilung bis noch keinen gesellt habe mich nach dem enzug des FS nie wieder bei der FSST gemeldet. Nun ist meine frage ans Forum ob ich meinen FS ohne MPU und FS Prüfungen wieder erteilt bekommen könnte. VZR - von 07/2012 es sind keine Eintragungen erfasst BZR - nach telefonat 07/2012 laut aussage des SB es dürften keine eintäge mehr drin stehen da nach 10 Jahren mein Straf eintrag gelöcht wurde. ich komme aus Leipzig( Sachsen ) Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 22.07.2012, 21:48
Bearbeitungsgrund: Doppelten Text gelöscht.
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23.07.2012, 11:33
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
@holzwerker
vorausgesetzt daß nichts mehr dazu gekommen ist, dürfte die tilgungsfrist im januar 2013 ablaufen und einer MPU-freien FS-neuerteilung nichts mehr im weg stehen. schon 3 monate vor ablauf könnte bereits ein antrag auf neuerteilung gestellt werden. wegen der langen führerscheinlosen zeit wären jedoch prüfungen (theoretisch und praktisch) von deiner fsst möglich. am besten wäre eine anfrage bei antragsabgabe. gruß, erbsenzähler |
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24.07.2012, 12:38
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Ich möchte Dir nicht allzuviel Hoffnung machen, aber vielleicht gibt es da etwas, das Du probieren könntest.
Zwar gilt nach einem Urteil des BVerwG aus 2005 auch für Altfälle, die vor dem 1.1.1999 eingetragen wurden, die Anlaufhemmung von 5 Jahren, aber ich habe von Fällen gelesen, bei denen die Entragungen trotzdem nach 10 Jahren gelöscht und eine FE erteilt wurde. Da Dein aktueller Auszug aus dem VZR, wie Du schreibst, leer ist, könnte das auch bei Dir zutreffen. Jetzt käme es darauf an, was die Führerscheinbehörde im örtlichen Register noch über Dich gespeichert hat. Denn wenn hier noch die Daten von damals vorhanden sind, dann könnten diese auch noch zu einer MPU Anordnung herangezogen werden, so zumindest die aktuelle Rechtssprechung. Die Tilgung aus dem VZR wäre dan unrechtmäßig erfolgt. Mal angenommen, Du triffst auf Deiner Führerscheinstelle auf einen verständigen Sachbearbeiter, dieser wäre vielleicht sogar so freundlich, mit Dir ein Beratungsgespräch mit Akteneinsicht zu führen, Du hättest einen aktuellen Auszug aus dem VZR und ein aktuelles Führungszeugnis (AnlageN würde für die Auskunft reichen, denn im Behördenführungszeugnis steht auch nicht mehr drin, es sei denn Du hättest mit Deiner Firma unlautere Geschäfte gemacht oder wärst Triebtäter) dabei, dann könnte ich mir unter Umständen vorstellen, dass Du von dem freundlichen SB Auskunft darüber erhälst, ob die Daten noch eingetragen und somit vorhanden sind, und ob die Fsst diese bei einem eventuellen Antrag verwenden würden. Sind keine Unterlagen mehr vorhanden, könntest Du sofort den Antrag auf Neuerteilung stellen, sind diese aber doch noch da, dann einfach warten bis Tilgungsende 2013. Ob das wirklich so klappt, kann ich Dir aber nicht versprechen, denn die Führerscheinbehörde ist zum Bearbeiten der Führerscheinakte erst dann verpflichtet, wenn sich im Rahmen eines Verwaltungsaktes mit dieser Akte befasst wird. Und es kommt natürlich auch darauf an, ob Du einen guten Draht zum/zur Sachbearbeiter/-in findest. Aber versuchen kannst Du das ja mal. Ob Du eventuell Prüfungen ablegen musst (Ausbildung brauchst Du definitiv keine), kannst Du bei der Gelegenheit auch gleich mit abklopfen. In über 10jähriger Farabstinenz sehen immer mehr Fsst eine Tatsache, in der fehlende Fähigkeiten und mangelnde Kenntnisse begründet sind. Aber auch das ist ein bisschen Glückssache. |
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01.11.2012, 16:49
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64991 |
wollte mich wiedermal melden.
ich habe am 02.10.2012 den fs beantragt, führungszeugnis auch am 02.10.2012 habe aber bis heute den 01.11,2012 noch nichts von der fsst gehört. ich weis nicht wie lange die fsst zum bearbeiten braucht. sobald ich etwas neues weis gebe ich bescheid. holzwerker ps ich weis auch moch nicht was noch auf mich zukommt. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.11.2012, 17:55
Bearbeitungsgrund: Doppelten Text gelöscht
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 04:25 |