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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 20.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65260 ![]() |
bin neu hier und schildere am besten kurz meinen Fall: Vor ca. zwei Monaten war ich mit einem Freund feiern. Wir hatten einiges getrunken und uns irgendwann in einer Bar verloren. Inzwischen hatte ich zwei Typen kennen gelernt und bin mit denen in eine andere Bar, wo ich noch einiges getrunken hatte. Einer sgate dann zu mir ich solle doch mal kurz nebenan in einen separaten Raum gehen, da liege was für mich, ermeinte das sei Kokain, das würde mich wieder fitter machen. In meinem Suff folgte ich seinem Rat und tat, was er mir gesagt hatte. Danach ging es mir noch schlechter und ich bin mit dem Taxi heim gefahren. Am nächsten Tag bereute ich, was ich getan hatte und bemerkte zu meinem Entsetzen, dass ich bestohlen worden war: Geldbeutel mit allen Karten und Handy waren weg. Also bin ich zur Polizei und meldete das. Die Beamten fragten mich als detailliert, was am Abend zuvor geschehen war und fragten dann auch, ob dabei Drogen im Spiel waren. Den Rest könnt ihr euch wahrscheinlich denken... Ich bejahte die Frage (ich Idiot), erzählte von dem angeblichen Kokain und zwei Wochen später bekam ich Post vom Landratsamt, dass mein Führerschein eingezogen wird. Jetzt soll ich eine MPU machen und die FS will einen Abstinenznachweis von einem Jahr. Nach Anhörung teilte man mir mit, dass man bereits nach einmaligem Konsum harter Drogen, zum Auto fahren ungeeignet sei Da es das erste Mal war, dass ich mit Drogen in Berührung gekommen bin, riet mir mein Anwalt zu einer Haaranalyse, die ich 6 Wochen nach dem Vorfall von einem forensischen, akkreditierten Labor habe entnehmen lassen, um den Zweifel zu bestätigen, dass es sich bei der Substanz, die ich genommen habe, um eine Droge gehandelt hat (könnte ja auch sein, dass mir Mehl oder Zucker angedreht worden sind) Das Ergebnis kam heute: Wie erwartet war der Befund negativ (keine Hinweise auf Drogenkonsum in den vergangen 12 Monaten) allerdings mit dem Zusatz: „Einmaliger Konsum kann nicht sicher ausgeschlossen werden“. Toller Zusatz! Genau darum ging es mir doch, auch den einmaligen Konsum auszuschließen! Waren die 250 Euro, die ich dafür gezahlt habe, jetzt umsonst? Danke Herr Anwalt! Und noch zwei Fragen: Da der einzige Hinweis darauf, dass ich tatsächlich Kokain genommen habe, die Aussage eines Fremden ist, der mir gesagt hat, dass sei diese Substanz: Macht es Sinn, Widerspruch bei der FS einzulegen und kann ich die MPU damit vermeiden? Habe nämlich die Befürchtung, dass das immer teurer wird und am Ende doch nichts bringt. Zweitens: Falls ich doch eine MPU machen muss, obwohl mein Drogenkonsum außer durch meine Aussage durch nichts belegt ist. Gilt dann der Befund bereits als der einjährige Abstinenznachweis und kann ich die Untersuchung zeitnah machen und so schnell wieder meinen Führerschein bekommen? Arbeite in der Stadt und wohne auf dem Land, ohne Führerschein bin ich meinen Job los.. Ist jetzt ziemlich lang statt kurz geworden, sorry, hoffe trotzdem auf hilfreiche Antworten, weiß wirklich nicht, wie ich weiter vorgehen soll, meinem Anwalt traue ich nicht so ganz und diesen zu wechseln kann ich mir nicht leisten... Vielen Dank schon mal. |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Macht es Sinn, Widerspruch bei der FS einzulegen und kann ich die MPU damit vermeiden? 2x nein.Gilt dann der Befund bereits als der einjährige Abstinenznachweis und kann ich die Untersuchung zeitnah machen und so schnell wieder meinen Führerschein bekommen? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 20.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65260 ![]() |
Warum?
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Hallo,
Du hast den Konsum zugegeben. Damit steht Deine Nicht-Eignung fest und Dein FS ist zu entziehen. Die Idee, dass es vielleicht gar keine Droge gewesen sein könnte, hättest Du mal früher haben sollen. Und Du kannst leider auch keinen Nachweis führen, der den Konsum harter Drogen ausschließt. Also musst Du jetzt mit den Folgen leben: 12 Monate Nachweis (bedeutet 12cm sauberes Haar), danach MPU. Vorher gibt es keinen neuen FS. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 20.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65260 ![]() |
Hallo Kai R.,
12 Monate Nachweis habe ich ja schon. Hab auch drauf geachtet, dass die Probe von einem Labor entnommen und untersucht wird, dessen Ergbisse die MPU-Stellen als Absitenznachweis anerkennen. Kann ich mich jetzt also gleich zur MPU anmelden? |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
12 Monate Nachweis habe ich ja schon. Nö, da du ja vor 2 Monaten nach eigenen Angaben konsumiert hast.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 ![]() |
12 Monate Nachweis habe ich ja schon. Wie kann das sein, weil: Zitat Vor ca. zwei Monaten war ich mit einem Freund feiern. Innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall, Abstinenznachweise für 12 Monate zu erbringen ? PS: Zitat Wie erwartet war der Befund negativ (keine Hinweise auf Drogenkonsum in den vergangen 12 Monaten Ahhh ![]() ![]() |
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 20.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65260 ![]() |
Innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall, Abstinenznachweise für 12 Monate zu erbringen ? Ok , euren Beiträgen entnehme ich, dass man die 12 Monate AN ab dem Tag des Vorfalls erbringen muss, das war mir nicht klar. Damit bin ich meinen Job ganz sicher los. Weiß vielleicht einer von euch, ob es da eine Ausnahmeregelung gibt? Ich meine, es geht der Führerscheinstelle doch sicher darum, Leute aus dem Verkehr zu ziehen, die öfter unter Drogeneinfluss Auto fahren und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden, oder? Und dass ich das nicht mache, habe ich mit der Haaranalyse ja zumindest für die letzten 12 Monate eindeutig bewiesen. Bin ja nich mal am besagten Tag Auto gefahren. Meinetwegen würde ich noch für die nächsten 20 Jahre Abstinenzweise erbringen, wenn ich dafür meinen Führerschein spätestens in 4 Wochen wieder bekommen würde. |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Hallo
Zitat Ich meine, es geht der Führerscheinstelle doch sicher darum, Leute aus dem Verkehr zu ziehen, die öfter unter Drogeneinfluss Auto fahren und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden, Nein, jede Fahrt unter Drogen gefährdet andere Unbeteiligte. Eine oder mehrere Freifahrten gibt es nicht. Des weiteren ist hinreichend belegt, das die Einnahme von bestimmten Drogen sehr schnell zur Abhängigkeit führt, die dann wiederum mehr oder weniger zwangläufig zu Drogenfahrten führt. Von daher sind die Konsumenten solcher Drogen verpflichtet nachzweisen, das sie nicht süchtig sind bzw. ihre Sucht überwunden haben. Ausnahmen sind bei Drogen äußerst selten. Gruss MrMurphy |
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 20.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65260 ![]() |
Hallo MrMurphy,
Wenn Ausnahmen äußerst selten sind, dann gibt es also welche? Kennst Du eventuell einen konkreten Fall, bei dem eine solche Regelung angewendet wurde? An wen muss ich mich denn da wenden? Sollte ich direkt der FS meinen Abstinenz-Nachweis vorlegen und auf Verständnis hoffen, oder muss ich das über einen Anwalt machen, der dann ggf. Einspruch gegen den Bescheid einlegt? Aus der vernunft heraus müsste ich doch ganz gute Chancen haben. Habe ja nicht eine einzige Fahrt unter Drogen gemacht (war am besagten abend zu Fuß unterwegs) und dass ich weder gelegentlich Drogen nehme, geschweige denn ein Drogenabhängiger bin, beweist ja die Haaranalyse. Wie schätzt Du das ein? Gruß Currato Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 20.08.2012, 12:53
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
was denn nun? Du hast eine Haaranalyse vorgelegt. Dabei kann man nicht ausschließen, das Du konsumiert hast. Also taugt sie auch nicht als AB-Nachweis. Würde sie als Nachweis taugen hätte man Deinen FS nicht entziehen müssen.
Daher gilt für Dich: Du brauchst eine neue saubere Haaranalyse über min. 12 Monate bevor Du eine MPU bestehen kannst. Ausnahme: unrealistisch. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 20.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65260 ![]() |
was denn nun? Du hast eine Haaranalyse vorgelegt. Dabei kann man nicht ausschließen, das Du konsumiert hast. Also taugt sie auch nicht als AB-Nachweis. Würde sie als Nachweis taugen hätte man Deinen FS nicht entziehen müssen. Hallo Kai, Die Haarprobe wurde aber – wie bereits erwähnt – von einem forensischen, MPU-akreditierten Labor entnommen und analysiert. Der Zusatz in der Beurteilung "Der einmalige Konsum kann nicht sicher ausgeschlossen werden" steht anscheinend immer in den Gutachten, auch in denen, die die MPU-Stellen selbst veranlassen. Trotzdem werden diese Analysen dann als Abstinenznachweis anerkannt, wenn nichts gefunden wird. Also muss doch meine Analyse auch als "AB-Nachweis" für die 10 Monate vor dem Vorfall akzepiert und anerkannt werden, womit bewiesen wäre, dass ich in dieser Zeit keine Drogen genommen habe und damit auch keine Gefahr für den Straßenverkehr darstelle. Zudem sind die Ergebnisse der Analyse erst eingetroffen, als man meinen FS schon entzogen hatte. Könnte das Amt nicht dazu bewegt werden, aufgrund der neuen Erkenntnisse, meinen Fall neu zu bewerten und ggf. eine Ausnahme machen? Warum hältst Du das für unwahrscheinlich? Gruß Currato |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Hallo,
wenn Du (nachweisbar) keine Drogen konsumiert hast gibt es auch keinen Grund für einen Entzug. Dann hättest Du Dich bei Deiner Aussage halt geirrt. Es hindert also niemand Deinen Anwalt daran, mit dieser Begründung einen Vorstoß bei der FSSt zu machen. Bleibt man dort aber hart sehe ich schlechte Karten für Dich. Und ob Du mit der Begründung eine MPU mit dem alten Nachweis bestehen kannst, erscheint mir ebenfalls fraglich. Aber so viele vergleichbare Fälle haben wir hier noch nicht gehabt. Wie betrunken muss man sein, um irgendein weißes Pulver im Hinterzimmer einer dubiosen Bar zu konsumieren und was sagt das über einen selbst, speziell hinsichtlich der Sicherheit, dass es nicht wieder vorkommt? Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1607 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
Hallo Kai R.!
Widersprichst du dir da nicht? Der TE soll eine saubere Haaranalyse über 12 Monate vorlegen. Genau das hat er doch gemacht. Wenn du sagst, dass die Haaranalyse als Abstinenznachweis nicht geeignet ist, dann ist es die neue Haaranalyse in 12 Monaten doch auch nicht. ![]() Entweder, eine Haaranalyse dient als Abstinenznachweis oder nicht! Ich halte es bei der Story des TE auch nicht für abwegig, dass es sich gar nicht um Kokain gehandelt hat. Warum sollte man ihm das teure Kokain andrehen, wenn man ihn ausrauben will? Ich denke, andere Substanzen sind da besser geeignet und billiger. So sicher ist der Konsum des TE also gar nicht bewiesen. @ Currato: Hat man dir die Fahrerlaubnis jetzt bereits entzogen? Weil du schreibst auch was von einer Anhörung. Wenn ja, wann war der Entzug genau und hatte das Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung? Wer und warum verlangt eine MPU von dir? Die Führerscheinstelle? Im Entzugs-oder im Neuerteilungsverfahren? Wieso will die Führerscheinstelle einen 12-monatigen Abstinenznachweis von dir? Was sagt dein Anwalt eigentlich dazu? |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Hallo,
auch die sauberste Haaranalyse nützt ja nichts so lange im Raum steht, dass man selber aussagt, vor zwei Monaten noch konsumiert zu haben. Und die Aussage: "ich wollte konsumieren aber zufällig war es dann gar kein Kokain" macht die Sache nicht wirklich besser. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1607 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
Ob man aus dem "versuchten" Kokainkonsum Eignungszweifel begründen kann, sei mal dahin gestellt.
Jedenfalls stellt der Versuch (so es denn einer war) keinen tatsächlichen Konsum dar und deshalb kann in diesem Fall auch kein unmittelbarer Entzug erfolgen. Durch die negative Haaranalyse hat er zumindest mal glaubhaft dargelegt, dass der Nichtkonsum keine aus der Luft gegriffene Schutzbehauptung ist. Ich halte da die Erfolgsaussichten in einem Widerspruchs-/Klageverfahren, falls noch nicht verfristet, nicht für ausgeschlossen. |
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Beitrag
#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 20.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65260 ![]() |
Hallo ujgm,
Hat man dir die Fahrerlaubnis jetzt bereits entzogen? Weil du schreibst auch was von einer Anhörung. Wenn ja, wann war der Entzug genau und hatte das Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung? Ja, die Fahrererlaubnis ist mir bereits entzogen worden. Nach einem ersten Schreiben vom Landratsamt, in dem die relevanten Aussagen gegenüber der Polizei als Begründung für den Entzug angeführt wurden, gab man mir eine relativ kurze Frist (etwa 10 Tage), mich persönlich zu äußern. Das habe ich dann auch – noch ohne Anwalt – getan. Auf dem Amt teilte man mir dann mit, dass ich auf dem Rathaus theoretisch sofort einen Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins stellen könne, da keine Sperrfrist verhängt worden sei. Dann würden sie (das Landratsamt) eine MPU anfordern und wenn ich dieses bestehen würde, würde ich meinen Führerschein wieder bekommen. Von einem Abstinenznachweis wusste ich da noch gar nichts. Wer und warum verlangt eine MPU von dir? Die Führerscheinstelle? Im Entzugs-oder im Neuerteilungsverfahren? Die Führerscheinstelle im Neuerteilungsverfahren Wieso will die Führerscheinstelle einen 12-monatigen Abstinenznachweis von dir? Die Führerscheinstelle hat bis heute von mir noch keinen Abstinenznachweis gefordert. Dass ich die 12 Monate AN brauche, habe ich erst von einem Verkehrspsychologen während eines Beratungsgesprächs erfahren, der mir davon abriet, ohne diesen Nachweis die MPU zu machen, da ich sonst sicher durchfallen würde. Erst daraufhin habe ich mir einen Anwalt genommen, weil die ganze Sache für mich immer verwirrender wurde und ich nicht mehr wusste, wer jetzt eigentlich was und vor allem wann von mir fordert. Was sagt dein Anwalt eigentlich dazu? Wie bereits erwähnt, habe ich inzwischen kein gutes Gefühl mehr mit meinem Anwalt. Erst riet er mir zu der Haaranalyse, die jetzt angeblich für die Katz' ist, obwoh ich 12 Monate Abstinez belegt habe. Dann hat er einen Termin mit dem Sachbearbeiter der Führerscheinstelle vereinbart und erfolglos versucht, diesen zu bewegen, die Anordnung der MPU rückgängig zu machen, oder wenigstens mit dem Einzug des Führerscheins so lange zu warten, bis die Ergenisse der Haaranalyse vorliegebn. Im Gegenteil setzte der Sachbearbeiter gleich ein neues Schreiben auf, das er mir mit 100 Euro + Auslagen in Rechnung stellte und das praktisch mit dem ertsten identisch war. Nun forderte man mich zur unverzüglichen Abgabe meines Führerscheins innerhalb von drei Tagen auf. Sonst bekäme ich Besuch von der Polizei. Zeitgleich bekam ich die Rechnung vom Anwalt über 436 Euro. Das war Ende letzter Woche. Meinen Führerschein habe ich fristgerecht abgegeben und heute kamen nun die Ergebnisse der Haaranalyse, die mich auch 250 Euro gekostet haben. Das Problem, das ich jetzt habe, ist vor allem, dass mein Anwalt jetzt Einspruch gegen den Bescheid einlegen will. Das würde aber bedeuten, dass die Sache vors Verwaltungsgericht geht. Dann würde ein Streitwert festgelegt, der schon mal 20.000 Euro betragen kann. Und wenn das Gericht die Maßnahme der Führerscheinstelle bestätigt, bin ich auch noch finanziell ruiniert (beruflich bin ich es ja schon, wenn der AN nicht akzeptiert wird) und kann mir gleich die Kugel geben .. Grüße Currato |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Ich sehe das auch so wie @ujgm: ein Rechtsmittel gegen den Fahrerlaubnisentzug ist hier nicht von vorneherein aussichtslos.
Es kommt aber entscheidend darauf an, was genau bei der Anzeigenaufnahme bei der Polizei gesagt wurde: denn das ensprechende Protokoll ist gegenwärtig das einzige Beweismittel der Führerscheinstelle, welches den Fahrerlaubnisentzug rechtfertigen könnte. Ich interpretiere die in Wikipedia beschriebene Wirkung von Kokain so, dass es ist nicht geeignet ist, jemanden in einen Zustand zu versetzen, in dem man ihn besser berauben kann: Die stimulierenden Wirkung bei Alleinkonsum ist es ja wohl nicht, und der weiter unten im Artikel beschriebene Effekt Zitat Kokain vermindert die subjektiv wahrgenommene Wirkung von anderen Drogen wie beispielsweise Alkohol. ist ja auch nicht geeignet, einen Diebstahl zu erleichtern.Insofern halte ich es für fraglich, dass die angebotene Substanz tatsächlich Kokain war: das freiwillige Umsonst-Abgeben macht ja für einen Dealer nur dann Sinn, wenn er damit einen zukünftigen Kunden gewinnen will. Und diesen gleich auszurauben, ist ja alles andere als sinnvolle Kondenpflege. Insofern sollte der Anwalt hier das Polizeiprotokoll mal gründlich daraufhin analysieren, was tatsächlich als erwiesen anzusehen ist. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
jetzt gibt es nur hopp oder topp: Entweder gehst Du gegen den Entzug vor, dann kannst Du vielleicht Deinen FS retten. Oder Du gibst klein bei. Allerdings würde ich vorher noch einmal mit dem Ergebnis der Haaranalyse mit dem Leiter der FSSt versuchen, ob man nicht so eine Lösung finden kann.
Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Wenn der Vorfall vor 2 Monaten war, der Polizeibesuch am nächsten Tag und zwei Wochen später schon der Entzug der Fahrerlaubnis kam, dann ist die Rechtsbehelfsfrist inzwischen abgelaufen.
Ich gehe aber davon aus, dass der Anwalt inzwischen Rechtsmittel gegen den Entzug der Fahrerlaubnis eingereicht hat. Insofern sollte die weitere Vorgehensweise jetzt mit dem Anwalt besprochen werden. Noch einmal persönlich beim Leiter der Führerscheinstelle vorzusprechen bringt es meines Erachtens nicht. Das stiftet in so einer Situation nur Verwirrung. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13792 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Als Arbeitshypothese wie ich es mir vorstelle und so die Fakten der polizeilichen Aufnahme nicht dagegen sprechen: Unter dem Vorwand des Kokainkonsums wurdest Du in ein Nebenzimmer gelockt. In dieser Zeit waren Deine persönlichen Sachen (Jacke) unbeaufsichtigt. Diese Zeit wurde mutmaßlich zum Diebstahl/Raub genutzt.
Eine Wirkung der Droge hast Du nicht gespürt. Du warst sogar eher enttäuscht, dass keine eintrat. Infolgedessen hast Du noch weiter getrunken. Erst als Du gehen wolltest, hast Du den Diebstahl bemerkt. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Was ich allerdings noch nicht ganz verstehe:
Du bist noch in der Nacht mit einem Taxi heimgefahren, hast den Diebstahl aber erst am nächsten Morgen bemerkt. Wer hat denn das Taxi bezahlt? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13792 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Gute Frage. - Ein Anwalt würde wohl sagen, dafür war ein Fünfziger in der Hosentasche.
Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2025 - 23:01 |