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> Städte sollen Kfz-Kennzeichen frei wählen dürfen
jfk
Beitrag 24.09.2012, 07:46
Beitrag #101


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So verstehe ich das.
Allerdings sollte es wohl nach dem jetzigen Stand der Dinge nicht möglich sein, völlig neue Kennzeichenkombinationen zu beantragen, die es noch nie gegeben hat (was ja zeitweise auch mal im Gespräch war).


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Mitleser
Beitrag 24.09.2012, 08:56
Beitrag #102


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Es sei denn, es gibt einen neuen Verwaltungsbezirk - also einen der nicht zum Stichtag bestand. Dieser kann dann für jedes Dorf eine eigene Kombination beantragen, wobei alles geht was nicht gegen die guten Sitten verstößt.
-> Und da war er wieder, der vom BMVBS in seinem Antrag genannte Konflikt dieser Lösung mit dem Gleichheitsgrundsatz. whistling.gif
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willi
Beitrag 24.09.2012, 09:37
Beitrag #103


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Zitat (Ichtyos @ 22.09.2012, 23:05) *
Jene hier scheint mir aktuell zu sein. think.gif
Nö. Die Kennzeichen der sächsischen Kreisgebietsreform 2008 sind noch nicht garnicht eingeführt worden. whistling.gif

Die anderen habe ich hier gefunden:

Kennzeichen McPomm

Kennzeichen Sachsen Anhalt

Die Begründung zu letzterem ist lustig. Also würde man Kennzeichen nicht vergeben, weil sie in der Vorschrift stehen, sondern als würde man einfach Kennzeichen vergeben, die dann bei Gelegenheit mal in die Vorschrift aufgenommen werden. think.gif
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Mitleser
Beitrag 24.09.2012, 09:47
Beitrag #104


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Zitat (willi @ 24.09.2012, 10:37) *
Die Begründung zu letzterem ist lustig. Also würde man Kennzeichen nicht vergeben, weil sie in der Vorschrift stehen, sondern als würde man einfach Kennzeichen vergeben, die dann bei Gelegenheit mal in die Vorschrift aufgenommen werden. think.gif

Die vorübergehende Veröffentlichung im Verkehrsblatt statt in der FZV lässt sich über § 47 Abs. 1 Nr. 3 FZV begründen. Eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht nur dahingehend, dass die Vergabe der Unterscheidungszeichen in der FZV sauber gelöst ist und eine Änderung der entsprechenden Anlage kurzfristig und bis dato ohne jeglichen Länderwiderstand machbar ist; die Ausnahme ist daher nicht notwendig.
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willi
Beitrag 24.09.2012, 10:02
Beitrag #105


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Aha. lightbulb.gif Den zweiten Satz verstehe ich nicht so ganz. Eine Ausnahme, die nicht notwendig ist?
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Mitleser
Beitrag 24.09.2012, 10:17
Beitrag #106


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Man muss nicht zwingend zur Ausnahme greifen, man hätte das ganze auch ordentlich über die Anlage der FZV regeln können. Daher gibt es keinen Grund, zur Ausnahme zu greifen. Denn die Länder haben einen Zustimmungsvorbehalt und warum wird S-H entgegen FZV/StVG/GG nicht um Zustimmung für Kennzeichen in ST ersucht? (In die selbe Kerbe schlagen die aktuellen Klagen beim BVerfG gegen die Gigaliner-Ausnahmen.)

Das Mittel Verkehrsblatt ist hierbei zwar zulässig und hinreichend, da es aber den eigentlich vorgeschriebenen Weg ohne sachlich nachvollziehbaren Grund umgeht, hat es ein gewisses Geschmäckle und daher eine minimale Rechtsunsicherheit.
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willi
Beitrag 24.09.2012, 10:27
Beitrag #107


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Jetzt verstehe ich. KFZ-Kennzeichen zu ändern ist nicht so brandeilig, als das man nicht den ordentlichen Gang der Gesetzgebung abwarten könnte.
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Ichtyos
Beitrag 24.09.2012, 18:26
Beitrag #108


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Zitat (willi @ 24.09.2012, 10:37) *
Zitat (Ichtyos @ 22.09.2012, 23:05) *
Jene hier scheint mir aktuell zu sein. think.gif
Nö. Die Kennzeichen der sächsischen Kreisgebietsreform 2008 sind noch nicht garnicht eingeführt worden. whistling.gif

Seltsam: HK gibt es erst seit 2011. Und das ist drin. blink.gif


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willi
Beitrag 24.09.2012, 18:30
Beitrag #109


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Ja hier: klick
Landkreis Heidekreis ist auch so eine sprachliche Glanzleistung. Möchte wissen, wer sich das immer ausdenkt.
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Kühltaxi
Beitrag 25.09.2012, 11:01
Beitrag #110


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Wie wäre es nach Umbenennung des Kreises Daun in Vulkaneifel mit VU, VE oder sonstwas? DAU ist im Computerzeitalter irgendwie blöd. whistling.gif


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Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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willi
Beitrag 25.09.2012, 11:04
Beitrag #111


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Das habt ihr nun davon. biggrin.gif Da mußt du mal eine Änderung anregen.
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Kühltaxi
Beitrag 25.09.2012, 11:49
Beitrag #112


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Ist nicht bei mir, zwei Kreise weiter südlich, sollen die sich doch selbst drum kümmern. Hätten sie auch mal direkt bei der Umbenennung des Kreises drauf kommen können.


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mungo
Beitrag 26.09.2012, 05:48
Beitrag #113


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Diese Änderung war überfällig, denn hier fahren viele mit ABI rum, die garkeins gemacht haben. laugh2.gif
Endlich gibt es dann wieder KÖT-EL und KÖT-ER wavey.gif
Gruss Hans
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jfk
Beitrag 26.09.2012, 05:58
Beitrag #114


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Zitat (mungo @ 26.09.2012, 06:48) *
Endlich gibt es dann wieder KÖT-EL und KÖT-ER wavey.gif

Ich hatte es mir "damals" so schön vorgestellt, mit ZE-US durch die Gegend zu cruisen rolleyes.gif ... doch als ich dann umgezogen war, und mein Auto ummelden wollte, gab es seit einem Monat nur noch AZE's crybaby.gif


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Kühltaxi
Beitrag 26.09.2012, 13:37
Beitrag #115


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Zitat (mungo @ 26.09.2012, 06:48) *
Diese Änderung war überfällig, denn hier fahren viele mit ABI rum, die garkeins gemacht haben. laugh2.gif

Dieser Zustand ist mir auch schon aufgefallen und imho auch untragbar. tongue.gif


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jfk
Beitrag 26.09.2012, 15:40
Beitrag #116


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Ich komme noch mal auf den oben zitierten Verordnungstext zurück:
Zitat (Mitleser @ 21.09.2012, 22:59) *
Zitat (3. Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 8 FZV) - b) Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 2 eingefügt:)
Die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke werden auf Antrag der Länder vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festgelegt oder aufgehoben. Die Buchstabenkombination des Unterscheidungszeichens darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Es kann auch die Festlegung von mehr als einem Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk beantragt werden. Für die am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung] bestehenden Verwaltungsbezirke dürfen nur die Unterscheidungszeichen beantragt werden, die bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieser Änderungsverordnung] vergeben worden sind. Die Festlegung und Aufhebung der Unterscheidungszeichen wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Kennzeichen, deren Unterscheidungszeichen aufgehoben sind, dürfen bis zur Außerbetriebsetzung des betroffenen Fahrzeugs weiter geführt werden.


Letzte Pressemeldung:
Unser Monsterkreis, der sich bisher noch nicht auf ein einheitliches Kennzeichen einigen konnte (bisher fährt jeder der ehemaligen Kreisteile weiter mit den bisherigen Kennzeichen) hat jetzt doch irgendwie Muffensausen, dass das angedachte gemeinsame Kennzeichen nicht mehr genehmigungsfähig ist, weil es noch nicht vergeben wurde...
Dann wird es wohl doch nix mit der angedachten, bisher aber nicht erreichten neuen Kreisidentität der Bürger, wenn jeder mit 'nem andern Nummernschild vorm Bug rumfährt tongue.gif
Tja, wer zu spät kommt whistling.gif


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willi
Beitrag 26.09.2012, 16:44
Beitrag #117


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Dann muß man in die Puschen kommen, damit man bis zum Tag des "Inkrafttretens dieser Verordnung" fertig hat. War ja eigentlich schon Zeit genug.
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Mitleser
Beitrag 26.09.2012, 16:50
Beitrag #118


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Man hat nur bis zur Verkündung Zeit. book.gif

Aber eigentlich kann man ja nicht verkünden, da der Minister nicht unterschreiben dürfte. whistling.gif


P.S.: Was ist eigentlich wenn: Verkündung 01.10.; neuer Kreis 01.11.; Inkrafttreten 01.12.? Da der Kreis beim Inkrafttreten bestand, darf er nur ein bis zur Verkündung zugewiesenes Kennzeichen erhalten. Da hatte er aber logischer Weise noch keines. Auch wenn dies nur ein theoretischer Gedanke ist, da derzeit wohl keine Neugründungen anstehen, zeigt er gleichwohl die ausgefeilte Handwerkskunst der Schreiberlinge.
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Mitleser
Beitrag 02.10.2012, 08:17
Beitrag #119


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Auch wenn sich das BMVBS noch nicht zu den Änderungswünschen der Länder geäußert hat und bislang auch nichts im BGBl veröffentlicht wurde, bieten die ersten Gemeinden schon die kostenpflichtige(!) Reservierung der Altkennzeichen an:

"Wer sich ein CAS-Kennzeichen reservieren lassen möchte, kann sich ab Montag, 1. Oktober, an das Straßenverkehrsamt Marl wenden. Die Reservierung (Gebühr 12,80 EUR) ist nur vor Ort möglich, leider nicht telefonisch oder online! [...] Die Reservierung ist – wie jede andere Kennzeichen-Reservierung auch – für drei Monate gültig. [...] Die Kennzeichen CAS und GLA dürfen übrigens nicht nur Menschen aus Gladbeck und Castrop-Rauxel beantragen, sie gelten wie auch RE für alle zehn Städte des Kreises. Die Wiedereinführung der Altkennzeichen ist beschlossene Sache. [...] Bis das Auto tatsächlich umgemeldet und das Kennzeichen ausgegeben werden kann, wird es aber noch einige Wochen dauern, so der Kreis Recklinghausen. Einige Formalien stehen noch aus, zum Beispiel die Verkündung der gesetzlichen Änderungen und Veröffentlichung der CAS- und GLA-Kennzeichen im Bundesanzeiger. [...] " (Quelle I und II)
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.10.2012, 08:35
Beitrag #120


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Ich hab das immer noch nicht richtig verstanden.

Also, unser "Landkreis Schaumburg" (SHG) entstand 1977 durch die Zwangsvereinigung der beiden Altkreise Schaumburg-Lippe (STH wie Stadthagen) und Grafschaft Schaumburg (RI wie Rinteln).
Dabei muss man drei Arten von Betroffenen unterscheiden, alsda sind:
- Die Einwohner des Altkreises RI, die quasi ihre gesamte Identität verloren haben,
- die Einwohner von Stadthagen City, die traurig sind, dass an ihren Autos nicht mehr "STH" steht,
- die restlichen Einwohner des Altkreises Schaumburg-Lippe, denen es völlig Banane ist, ob sie nun mit "STH" oder mit "SHG" spazierenfahren.

Ich selber bin erst vor 24 Jahren, also NACH der Kreisreform zugezogen und fühle mich mittlerweile als Bückeburger. Ich fahre ganz gern mein "SHG" spazieren, habe aber mit unserer Kreisstadt Stadthagen fast nichts zu tun.

Ich würde also gern mein "SHG" behalten.

Jetzt wollen die Leute jenseits vom Berg ihr altes "RI" zurüchhaben - und wahrscheinlich werden die Stadthagener dann auch wieder nach ihrem alten "STH" schreien.



Bedeutet das nun, dass JEDER Kraftfahrzeughalter im Landkreis Schaumburg selbst frei entscheiden kann, ob er in Zukunft "RI", "STH" oder weiterhin "SHG" hat? blink.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Mitleser
Beitrag 02.10.2012, 08:40
Beitrag #121


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.10.2012, 09:35) *
Dabei muss man drei Arten von Betroffenen unterscheiden:





- Bürger vom Altkreis Rindie bürger von Stadthagen Cityr ein bisschen traurig sind, nicht mehr STH zuhaben,
- die Rintelnerden Stadth

Wie Du meinen? Das habe ich nicht nur "nicht richtig verstanden", sondern gar nicht. think.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.10.2012, 08:49
Beitrag #122


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Zitat (Mitleser @ 02.10.2012, 09:40) *
Wie Du meinen? Das habe ich nicht nur "nicht richtig verstanden", sondern gar nicht. think.gif

DAS passiert, wenn man während des Schreibens im Halbschlaf versehentlich die "Absenden"-Taste berührt... blushing.gif
Wobei ich den Mist auch nicht explizit "geschrieben" habe, sondern beim Umformulieren immer ein wenig Buchstaben-Müll vor mir herschiebe, den ich erst später lösche.

Doc wavey.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Mitleser
Beitrag 02.10.2012, 08:58
Beitrag #123


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.10.2012, 09:49) *
DAS passiert, wenn man während des Schreibens im Halbschlaf versehentlich die "Absenden"-Taste berührt... blushing.gif
Macht ja nichts. Nur nach 5min Inaktivität habe ich nicht mehr an einen Rettungsversuch Deinerseits geglaubt.
BTT:
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.10.2012, 09:35) *
Bedeutet das nun, dass JEDER Kraftfahrzeughalter im Landkreis Schaumburg selbst frei entscheiden kann, ob er in Zukunft "RI", "STH" oder weiterhin "SHG" hat? blink.gif
Wenn der Entwurf -egal ob in der obsoleten Ursprungs- oder der BR-Version- in Kraft tritt, dann yes.gif Eine Beschränkung auf bestimmt Gemeinden eines Zulassungsbezirks ist nicht vorgesehen.
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ulm
Beitrag 02.10.2012, 09:50
Beitrag #124


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Kann man dann in Wetzlar auch wieder ein "L" beantragen? blink.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.10.2012, 10:19
Beitrag #125


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Zitat (ulm @ 02.10.2012, 10:50) *
Kann man dann in Wetzlar auch wieder ein "L" beantragen?

Ich schätze mal, das ist nur eine rein akademische Frage...
Doc wavey.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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ulm
Beitrag 02.10.2012, 11:23
Beitrag #126


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.10.2012, 11:19) *
Ich schätze mal, das ist nur eine rein akademische Frage...
Doc wavey.gif

...deswegen frage ich ja auch den Doc whistling.gif

Aber mal ernsthaft:
Beantragen muss das "die Verwaltung".
Wie kann der Bürger die Verwaltung zwingen, wenn er unbedingt ein BÜC- auf´s Kennzeichen will?
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Mitleser
Beitrag 02.10.2012, 11:28
Beitrag #127


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Beantragen muss es das Land ("auf Antrag der Länder"). Ob die Länder nun jeweils intern einen gemeindlichen Vorschlag vorschreiben oder nicht, ist deren Bier.

BÜC geht vorerst nicht, da es bestehenden Kreisen gemäß BR-Beschluss nicht zugeteilt werden kann. -> aber auch die Frage war wohl "rein akademisch"
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Kühltaxi
Beitrag 03.10.2012, 14:22
Beitrag #128


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Doc, denk mal nicht nur an die Stadthagener und Rintelner sondern an alle in deinem Kreis die sich bestimmte Sachen hinter den Siegeln wünschen und die bisher aus purem Mangel nicht gekriegt haben. Wenn SLE wiederkommt (und das wird es wohl wenn gerade in NRW schon so viele vorpreschen) bin ich wahrscheinlich einer der ersten die reservieren obwohl mich mit Schleiden nichts aber auch gar nichts und somit deutlich weniger als mit Euskirchen verbindet. wink.gif

Traurig wird es für die Leute im Rhein-Sieg-Kreis und im Bereifte-Mörder-Kreis, dort herrscht extremer Kombinationenmangel aber es gibt keine Altkennzeichen. Für die ist die jetztige Fassung völlig sinnlos. crybaby.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.10.2012, 09:35) *
- die Einwohner von Stadthagen City, die traurig sind, dass an ihren Autos nicht mehr "STH" steht,

Die wird aber die damalige Umstellung kaum gestört haben weil SHG den Buchstaben nach auch für Stadthagen stehen könnte. Ehrlich gesagt habe ich genau dies früher als ich noch nicht wußte daß es mal ein STH gab gedacht. rolleyes.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 03.10.2012, 16:11
Beitrag #129


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Am meisten erstaunt mich bei der ganzen Sache ja wie wichtig hierzulande manchen Mitmenschen die Buchstabenkombination auf dem Nummernschild ist. Man kann die Buchstaben hierzulande nicht frei wählen, warum also dieses ganze Theater? Kennzeichenkombinationen reserviert man bei der Zulassung doch auch z. B. nur damit man die Nummernschilder billiger online bestellen kann bzw. es bei der Zulassung schneller geht.

Jemand der hinter mir hefährt weiß doch gar nicht was die Buchstaben und Zahlen dort zu bedeuten haben, so einen Service wie in Österreich gibt es doch gar nicht hierzulande. Und die wenigste Auswärtigen wissen doch die Buchstaben links vom Siegel richtig zuzuordnen, BB steht ja z. B. für viele Mitbürger für Baden-Baden, nur so als Beispiel - meine Cousine aus Berlin wunderte sich übrigens darüber dass es in NRW einen Märkischen-Kreis gibt whistling.gif

Vieleicht hätte man nur das österreichische System mit den frei wählbaren Buchstaben auf der rechten Seite einführen sollen.

BTW: den Landkreis, den bei mir in der Gegend viele zurückhaben wollen gibt es schon seit 1929 nicht mehr, das ehemalige Kreishaus aber immer noch.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Kühltaxi
Beitrag 03.10.2012, 16:30
Beitrag #130


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.10.2012, 17:11) *
meine Cousine aus Berlin wunderte sich übrigens darüber dass es in NRW einen Märkischen-Kreis gibt whistling.gif

Kommt daher daß dieses Gebietchen um Lüdenscheid zu Zeiten der extremsten deutschen Kleinstaaterei dynastisch zu Brandenburg bzw. Preußen gehörte. Noch heute ist zu erkennen daß die Alteingesessenen dort evangelisch statt rundrum katholisch sind.
Speziell für Doc: Auch Oldenburg hatte in grauer Vorzeit eine weit ausgelagerte Exklave, nämlich Idar-Oberstein.


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Jupiter
Beitrag 25.10.2012, 11:42
Beitrag #131


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Zitat (Mitleser @ 21.09.2012, 22:59) *
Der Bundesrat hat heute über die o.g. Änderungsverordnung (371/12) beraten und abgestimmt. Er hat unter erheblichen Auflagen (371/12(B)) zugestimmt. Mal sehen, ob die beiden Ministerien (Verkehr + Inneres) diesem Änderungskanon zustimmen oder der Vorgang in der Versenkung verschwindet.

Die Verkündung ist heute erfolgt.
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willi
Beitrag 25.10.2012, 15:43
Beitrag #132


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Was ich noch nicht verstanden habe: Wo werden denn jetzt die KfZ - Kennzeichen versteckt, wenn Anlage_1 aufgehoben wird? think.gif
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Jens
Beitrag 25.10.2012, 16:32
Beitrag #133


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Das steht im neuen §8 Abs. 2:
Zitat
… Die Festlegung und Aufhebung der Unterscheidungszeichen wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. …


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honda750
Beitrag 28.10.2012, 01:47
Beitrag #134


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.10.2012, 08:35) *
Bedeutet das nun, dass JEDER Kraftfahrzeughalter im Landkreis Schaumburg selbst frei entscheiden kann, ob er in Zukunft "RI", "STH" oder weiterhin "SHG" hat? blink.gif

Doc


Doc, das ist doch ganz einfach bei euch;

Ihr bekommt RiMiNi, also RMN rofl1.gif

Ist doch schön an's Mittelmeer versetzt zu werden. whistling.gif laugh2.gif



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hk_do
Beitrag 28.10.2012, 20:32
Beitrag #135


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Hallo!

Zitat (Mitleser @ 02.10.2012, 08:58) *
Wenn der Entwurf -egal ob in der obsoleten Ursprungs- oder der BR-Version- in Kraft tritt, dann yes.gif Eine Beschränkung auf bestimmt Gemeinden eines Zulassungsbezirks ist nicht vorgesehen.


Wie sieht es denn andersrum aus:

Hier war früher der Landkreis Iserlohn (IS). Dessen Gebiet wurde 1975 aufgeteilt auf den Märkischen Kreis (LS, inzwischen MK), den Kreis Unna (UN) und die Kreisfreien Städte Hagen (HA) und Dortmund (DO).

Wenn ich die Neuregelung richtig verstehe, kann ein Unterscheidungszeichen immer nur einem Verwaltungsbezirk zugewiesen werden. Wer bekommt denn dann IS: wer als erstes oder wer am lautesten schreit oder keiner oder der, den das Land bestimmt?

grübelnd,
HK
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Mitleser
Beitrag 28.10.2012, 21:31
Beitrag #136


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Wie immer:
Zitat (hk_do @ 28.10.2012, 20:32) *
wer am lautesten schreit ... [UND] den [DESWEGEN] das Land bestimmt

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Janus
Beitrag 28.10.2012, 21:45
Beitrag #137


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Zitat (hk_do @ 28.10.2012, 20:32) *
Hier war früher der Landkreis Iserlohn (IS). Dessen Gebiet wurde 1975 aufgeteilt auf den Märkischen Kreis (LS, inzwischen MK), den Kreis Unna (UN) und die Kreisfreien Städte Hagen (HA) und Dortmund (DO).
Was kam denn zu Dortmund?


~ Janus


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Mitleser
Beitrag 28.10.2012, 21:52
Beitrag #138


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3 min Wikipedia:
Lichtendorf und Holzen
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hk_do
Beitrag 28.10.2012, 23:06
Beitrag #139


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Zitat (Mitleser @ 28.10.2012, 21:52) *
3 min Wikipedia:
Lichtendorf und Holzen


und wenn man es genauer haben will:

Der größte Teil der Gemeinde Lichtendorf, ein großer Teil der Gemeinde Holzen und ein kleiner Teil der Stadt Westhofen (Buchholz).

Gruß,
HK
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Janus
Beitrag 29.10.2012, 00:08
Beitrag #140


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Daher kommt also die "Zweiteilung" von Lichtendorf... und das mit Holzen hätte ich mir denken können, die haben ja heute noch die Schwerter Vorwahl.


~ Janus


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Kühltaxi
Beitrag 29.10.2012, 12:34
Beitrag #141


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Zitat (Mitleser @ 28.10.2012, 21:31) *
Wie immer:
Zitat (hk_do @ 28.10.2012, 20:32) *
wer am lautesten schreit ... [UND] den [DESWEGEN] das Land bestimmt


Hier eher nicht, auch wenn ein Kreis aufgeteilt wurde verwaltet nur einer der Nachfolger das ehemalige Kennzeichen, in aller Regel der der das größte Stück und/oder die ehemalige Kreisstadt bekommen hat, im Fall Iserlohn also Lüdenscheid.


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Mitleser
Beitrag 29.10.2012, 12:39
Beitrag #142


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Aber Lüdenscheid gibt es nicht mehr aus. Und nur weil sie -unterstellt- die Altakten führen, heißt das nicht, dass nicht ein anderer betroffener Zulassungsbezirk dies für sich reklamieren kann.
[Und der andere Zulassungsbezirk muss ja nicht einmal ehemaliges Kreisgebiet von Iserlohn verwalten oder aus NRW stammen. whistling.gif ]
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Mitleser
Beitrag 05.11.2012, 16:11
Beitrag #143


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So, mal wieder hochschieb - mit einem wohl seht theoretischem Problem.

Mittlerweile ist der 01.11. absolviert, die FZV wirksam geändert. Nun mein Logikproblem.
Die Anlage 1 ist Geschichte ("aufgehoben"), ebenso wie der bisherige Bezug darauf ("Kennzeichen ... besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk ... Die Unterscheidungszeichen sind nach Maßgabe der Anlage 1 zu vergeben."). Es gilt nur noch "Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist ... Die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke werden auf Antrag der Länder vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festgelegt oder aufgehoben. ... Die Festlegung und Aufhebung der Unterscheidungszeichen wird im Bundesanzeiger veröffentlicht."

Bislang hat das BMVBS aber noch nichts im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit gibt es doch auch für die aktuellen Unterscheidungszeichen (also zBsp B für Berlin) keine Grundlage. Bei Altfahrzeugen kann man die Beibehaltung der vergebenen Kennzeichen darüber rechtfertigen, dass der § 8 FZV nur die (Neu)Zuteilung regelt.
Aber auf welcher Grundlage werden die heute zugelassenen Fahrzeuge mit welchem Unterscheidungszeichen versehen?
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Jupiter
Beitrag 08.11.2012, 18:06
Beitrag #144


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Alte Kfz-Kennzeichen wieder in Sachsen verfügbar
Zitat
Der Freistaat Sachsen ist das erste Bundesland, dass die Altkennzeichen wieder einführt. Die geänderte Zulassungsverordnung ist erst am 1. November 2012 in Kraft getreten. Die entsprechende Liste mit den 45 Kennzeichen hatte der Freistaat bereits im September zur Bestätigung an den Bund geschickt.
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Mitleser
Beitrag 08.11.2012, 22:04
Beitrag #145


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Der Bundesanzeiger ist diesbezüglich aber noch leer. whistling.gif
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willi
Beitrag 07.12.2012, 15:00
Beitrag #146


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In Schleswig Holstein schon in freier Wildbahn verfügbar:
Habe heute gleich 2 Autos mit "ECK" gesehen. blink.gif
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blackdodge
Beitrag 07.12.2012, 17:10
Beitrag #147


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Ich habe auch an meinem aktuellen was neues


FürstenTum Lichtenstein ( eigentlich heißt es Freital )

hätte auch bekommen können
Sebnitz SEB
Dippoldiswalde DW
oder wie bisher Pirna PIR


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Kühltaxi
Beitrag 20.02.2013, 21:15
Beitrag #148


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Heute den ersten bewußt wahrgenommen, PRÜ wie Prüm statt bitte ein BIT. Bei ihm war es wohl eher "Vanity" als Lokalpatriotismus, danach kamen zwei Buchstaben und eine 1. Ich schrieb es ja schon weiter oben, der Aspekt der vielen neuen freien Kombinationen hinter den Siegeln ist der interessanteste an der ganzen Sache. wink.gif


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Kühltaxi
Beitrag 23.02.2013, 13:25
Beitrag #149


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Seit ein paar Tagen gibt's bei mir SLE, hatte ich gar nicht direkt mitbekommen, erst gerade bei noch mal nachgoogeln, haben sie klammheimlich eingeführt. Gesehen habe ich noch keins, aber es soll schon über tausend geben und ein paar tausend Reservierungen. Da habe ich mir gleich mal Initialen mit Geburtsjahr gesichert, war zum Glück noch frei, (mit EU gibt's die Initialen gar nicht mit zwei Ziffern), ist ein ganzes Jahr reserviert und bei Bedarf wird halt verlängert. wink.gif


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haschee
Beitrag 23.02.2013, 22:48
Beitrag #150


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Bayern braucht wieder...

Jaja, hat auf der letzten lokalen bolidischn Veranstaltung geheißen es würde an Bayern (Landebende) liegen, liegts jetzt in den Händen der Landräte.

Gut, hat der zugestimmt, dann liegts an Bayern - die wollen noch was mit dem Rampensauministerium klären? think.gif
Woanders gehts doch auch.

Vor Juli (welches Jahr?) wird das also eher nix - selbst wenn Landrat ja sagt.

Und ein Landrat soll schon nein gesagt haben. Andere verstecken sich hinterm Kreistag. whistling.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:49