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> Städte sollen Kfz-Kennzeichen frei wählen dürfen
Kühltaxi
Beitrag 24.02.2013, 15:27
Beitrag #151


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In NRW muß der Kreis es beim Landesverkehrsminister beantragen und dann wird es bewilligt (zumindest bis jetzt immer), und zwar grundsätzlich für das ganze Kreisgebiet und nicht nur für den Teilkreis in dem es früher galt. Die meisten Kreise die ein oder mehrere Altkennzeichen haben haben es schon getan, die anderen werden wohl früher oder später folgen. Fraglich nur was mit in ungefähr gleich große Stücke aufgeteilten Altkreisen wie OP passiert, ob wirklich wer zuerst kommt zuerst mahlt oder da von oben entschieden wird, mal abwarten.

Paradiesische Zustände also im Märkischen Kreis mit seinen vier Altkennzeichen, ein paar große Kreise ohne Altkennzeichen mit schon immer Not an kurzen Kombinationen gucken aber weiter in die Röhre.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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Kühltaxi
Beitrag 25.02.2013, 11:41
Beitrag #152


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Kleine Ergänzung, der Antrag wird zwar beim Land gestellt aber das gibt an den Bund weiter und der muß genehmigen. Bei uns hat dieser Prozeß zwei Monate gedauert.


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Hektor112
Beitrag 08.03.2013, 13:14
Beitrag #153


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Zitat (Kühltaxi @ 24.02.2013, 15:27) *
Paradiesische Zustände also im Märkischen Kreis mit seinen vier Altkennzeichen, ein paar große Kreise ohne Altkennzeichen mit schon immer Not an kurzen Kombinationen gucken aber weiter in die Röhre.


Wieso paradiesische Zustände? Soweit ich weiß führt der Märkische Kreis nach aktuellem Stand die Altkennzeichen doch gar nicht wieder ein.
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Kühltaxi
Beitrag 08.03.2013, 17:13
Beitrag #154


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Rückzieher? Altena wollte das doch unbedingt, Iserlohn wie ich es kenne bestimmt auch, da war man doch immer sauer auf die Dominanz Lüdenscheids, darum ist das MK ja überhaupt erst gekommen.

Bei mir im Kreis ist das eigentlich gar nicht so wild, Schleiden ist ein kleines Dörfchen mit gut 2000 Einwohnern und im Vergleich mit Euskirchen ein Nichts. Man sieht noch kaum SLE-Nummern und die meisten nehmen sie wohl nur um dahinter was schönes zu bekommen was bei EU immer nur mit Beziehungen ging, die SLE-Einser sind bis auf ein paar mit Buchstabenkombinationen die wahrscheinlich keiner als Initialen hat übrigens auch alle gesperrt.
Nächste Woche komme ich nach Schleiden was ziemlich selten ist, da werden wohl ein paar mehr sein und auch Leute die extra von EU auf SLE umgemeldet haben, ich achte mal da drauf. Am 17. machen sie sogar ein SLE-Fest wie das WAN-Fest in Wanne-Eickel. narr.gif

Ein richtiges Paradies mit acht Altkennzeichen die auch alle wiederkommen sollen und wohl auch nicht zu übertreffen ist das Erzgebirge. Da müßte eigentlich zukünftig jeder der es will mit seinen Initialen und einer 1 rumfahren können.


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Hektor112
Beitrag 09.03.2013, 14:07
Beitrag #155


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Wie die Altenaer oder Lüdenscheider dazu stehen, weiß ich nicht. Die Iserlohner sollen aber wohl alle total heiß auf´s Altkennzeichen sein.
Da die Entscheidung aber nunmal auf Kreisebene getroffen wird, nützt das halt nicht viel. Der Kreis ist gegen die Einführung der Altkennzeichen, gerade wegen der damaligen Querelen. Jetzt heißt es: ein Kreis - ein Kennzeichen. Und das lautet MK.

Ich find es aber auch ok. Ich weiß eh nicht, was das ganze soll. Vermutlich würde Ramsauer am liebsten wohl auch die vierstelligen Postleitzahlen wieder einführen und jede Gemeinde eigene Euro-Münzen prägen lassen...
Diese ganze Wunschkennzeichen-Hysterie kann man auch echt übertreiben.
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Kühltaxi
Beitrag 09.03.2013, 18:40
Beitrag #156


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Es gibt einige Kreise die sich dagegen sperren, immer mit dem Argument die Kreisidentität ginge dadurch verloren. Bei uns wollte der Kreis eigentlich auch nicht, aber als zwei Nachbarkreise es machten und eine Bürgerinitiative es vorsichtig einforderte sind sie direkt eingeknickt. Bei etwas nachdrücklicheren Forderungen wird sich wohl kein Landrat oder Kreistag dem entziehen können, man will schließlich wiedergewählt werden und mit schwachen Argumenten auf eigener Seite dem Bürger etwas vorzuenthalten was nichts kostet, und sei es auch nur eine unwichtige Sache, ist da äußerst ungesund....


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.07.2013, 11:02
Beitrag #157





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Kann mir jemand den aktuellen Stand der Dinge mitteilen, wer über die Wieder-Einführung oder Nicht-Einführung der früheren Kennzeichen zu entscheiden hat? Gibt es bundeslandspezifische Unterschiede? In Baden-Württemberg sollen es offenbar die Kreistage sein, die darüber entscheiden. Ist das überhaupt deren Aufgabe?
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Mitleser
Beitrag 01.07.2013, 11:08
Beitrag #158


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Siehe § 8 Abs. 2 FZV: "Die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke werden auf Antrag der Länder vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festgelegt oder aufgehoben."
Wie die Länder intern ihre Antragsliste befüllen, bleibt ihnen überlassen. Aber nur die Länder und keine Kreistage, Städte und Co dürfen beim BMVBS einreichen.
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haschee
Beitrag 01.07.2013, 11:14
Beitrag #159


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Also Ramsauer hat ja gesagt.

Dann hat der Bundesrat ja gesagt.


In Bayern muß der Landrat zustimmen.

Und der wird nen Teufel tun nein zu sagen bzw. ohne "demokratische Prozesse" nein zu sagen.

Also wird der Kreistag zustimmen müssen.


Dauert relativ lang...

Es gibt immer noch kein NÖ-
Obwohl früh klar war, daß NÖ kommen darf.

In anderen Bundesländern läuft das schon seit 6 Monaten...


Aber an wem es liegt?


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.07.2013, 11:17
Beitrag #160





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Zitat (Mitleser @ 01.07.2013, 12:08) *
Siehe § 8 Abs. 2 FZV: "Die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke werden auf Antrag der Länder vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festgelegt oder aufgehoben."

Danke. Ich hätte die Vorschrift so verstanden, dass ein Land zur Wiedereinführung "Ja" oder "Nein" sagt. Bundeslandintern ist es jedenfalls bei uns sehr seltsam, dass einige der Altkennzeichen wieder eingeführt wurden, andere aber wegen des Widerstands der Kreistage nicht.
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haschee
Beitrag 01.07.2013, 11:26
Beitrag #161


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Sieht nach jeweils Einzelantrag aus.


Theoretisch könnte das Land wohl auch beantragen auch wenn der Landrat nicht will.



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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.07.2013, 11:42
Beitrag #162





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Einen Antrag des Landes gegen den Willen des Kreistages gab es wohl noch nicht, aber ein "Nein" des Kreistags trotz entsprechendem Wunsch der Stadt, die gerne ihr altes Kennzeichen wieder hätte.
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Monny
Beitrag 02.07.2013, 10:50
Beitrag #163


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Kreis Friesland hat sich gegen die Wiedereinführung des Altkennzeichens JEV entschieden (warum auch immer)


--------------------
Gruss,
Monny

------------------

entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;)
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Kühltaxi
Beitrag 02.07.2013, 16:08
Beitrag #164


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In NRW beschließen die Kreistage und das Land beantragt dann für sie. Eine Art Grundsatz in NRW ist auch daß dann der ganze Kreis (bzw. in den Fällen HER/WAN und BO/WAT die ganze keisfreie Stadt) Zugriff auf alle Kennzeichen hat und nicht nur der jeweilige Altkeis wie das z. B. in Hessen (Beispiel MKK) teilweise gehandhabt wird. Es gibt nur wenige Kreise die sich (noch) dagegen sperren, ich denke mal hier wird das Argument "wenn die haben will ich auch" über kurz oder lang das Argument "Kreisidentität" ausstechen.

Natürlich wird man wenn kein Mangel an kurzen oder bestimmten Kombinationen herrscht eher da nachfragen wo das Altkennzeichen früher war. Ein ganz extremes Beispiel ist Bad Berleburg, dort fährt gefühlt jetzt schon jedes zweite Auto mit BLB rum, es haben also viele extra umgemeldet, während man in Siegen überhaupt keine Autos mit BLB sieht. Dort scheint eine starke Rivalität zwischen den beiden Kreisteilen Sieger- und Wittgensteiner Land zu herrschen.
Bei uns läuft es ziemlich gemäßigt, extra SLE haben sich manche geholt die endlich ihre Initialen mit Geburtsjahr haben konnten, andere wie z. B. ich haben sich nur schon mal vorab was reserviert. Die überwältigende Mehrheit fährt nach wie vor mit EU rum, auch im Altkreis SLE. Ich wohne genau in der Mitte zwischen Euskirchen und Schleiden, mir ist es also wurscht, nur das "Dahinter" zählt!


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ggo
Beitrag 08.07.2013, 09:20
Beitrag #165


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Wie oben bereits erwähnt, ist es rechtlich so, daß das Land den Antrag für die Neufreigabe eines Altkreiskürzels beim BMVBS stellt. Sachsen z.B. hat das für so ziemlich alle Altkreiskürzel so gemacht - ohne Rückfrage bei den Kreisen. Andere Länder gehen anders vor: in Baden-Württemberg muß es ein entsprechendes Votum des Kreistages geben, bei den meisten anderen Ländern (z.B. bei uns in Hessen) beantragt der Landrat.

Wie oben bereits angemerkt wurde, wird ein Landrat gegen ein Votum des Kreistages /-ausschusses wohl eher nicht die Freigabe eines alten Kürzels beantragen - zumindest hier in Hessen könnte er es aber...

@Kühltaxi: Du hast vollkommen recht mit der Annahme, daß das Argument "wenn die haben will ich auch"; zusammen mit der Erkenntnis, daß die Altkürzelfreigabe ja Geld in die Kasse bringt ein Beschleuniger in der Entscheidungsfindung sein kann. Hier im Kreis hat dies - zusammen mit ca. 700 gesammelten Unterschriften innerhalb von zwei Wochen - dazu geführt, daß der Landrat seine Meinung ziemlich radikal geändert hat und die Kreisgremien vor der Abstimmung für oder gegen SWA darauf hingewiesen hat, daß er notfalls auch selbst entscheiden kann. Damit war dann der Ausgang der Abstimmung klar: ab Oktober wird hier im Kreis wieder SWA ausgegeben....


Bis denne

Guido,
der noch anmerkt, daß es ähnliche Effekte auch schon in anderen hessischen Kreisen zu beobachten sind.


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***********

Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.

Albert Einstein
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Kühltaxi
Beitrag 28.10.2013, 22:35
Beitrag #166


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Aus aktuellem Anlaß wieder ausgegraben und mich gleich mal selbst zitiert:

Zitat (Kühltaxi @ 09.03.2013, 18:40) *
Es gibt einige Kreise die sich dagegen sperren, immer mit dem Argument die Kreisidentität ginge dadurch verloren.

Genau so war's noch vor ein paar Monaten im Kreis Heinsberg, der Landrat groß getönt wir machen das nicht und das einheitliche HS ist wichtig für die Kreisidentität usw. bla bla, und was sehe ich heute an einem nagelneuen Dacia der vor der Fabrik bei mir im Dorf steht? ERK (wie Erkelenz)! whistling.gif

Ich muß wohl kein großer Prophet sein um zu behaupten daß wie spätestens in ein paar Jahren alle Altkennzeichen wiederhaben.


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Kühltaxi
Beitrag 13.02.2014, 20:42
Beitrag #167


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Nochmal was neues von der Altkennzeichen-Front, vom ehernen Prinzip "ein Kreis - ein Altkennzeichen" wird zukünftig anscheinend abgewichen bei aufgeteilten Altkreisen:
In Teilen des Kreises Düren zukünftig auch MON und SLE neben DN und JÜL.


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Mitleser
Beitrag 13.02.2014, 22:56
Beitrag #168


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Na dann bin ich mal gespannt. Denn bei 1 Altkennzeichen in mehren Bezirken sehe ich kein "Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke" (§ 8 Abs. 2 FZV) mehr.
Und für "MON-Kennzeichen können nur Kraftfahrer aus den Kommunen Hürtgenwald und Nideggen wählen; SLE-Kennzeichen bleiben den Heimbachern vorbehalten, deren Stadt dem einstigen Kreis Schleiden angehörte." sehe ich auch keine Grundlage.
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haschee
Beitrag 14.02.2014, 08:10
Beitrag #169


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Ich sehe das Problem nicht.

Denk doch mal an München Stadt und München Land. wavey.gif

Sowas gab es also schon immer. wavey.gif



Ist auch durchaus ein Problem im Sinne des §10 (4) FZV. whistling.gif
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Mitleser
Beitrag 14.02.2014, 08:41
Beitrag #170


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Guter Einwand. thumbup.gif
Sollte man dann nur die alte Bestimmung dazu analog anwenden: "*) Stadt- und Landkreis führen das gleiche Unterscheidungszeichen. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 für deren Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle. Die Festlegung ist dem Kraftfahrt-Bundesamt rechtzeitig anzuzeigen."
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haschee
Beitrag 14.02.2014, 10:12
Beitrag #171


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Das ist doch aufgehoben?

Gut, ich kann mich noch daran erinnern, daß die Nummernkreise und Buchstaben teilweise getrennt waren.

Manche Kreise haben das noch lange gehabt. Glaube AN (auch Stadt und Land) hat erst sehr spät alles freigegeben.


Edit:
entfernt, neuer Beitrag


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der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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Mitleser
Beitrag 14.02.2014, 10:13
Beitrag #172


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Zitat (haschee @ 14.02.2014, 10:12) *
Das ist doch aufgehoben?
Ja, neuerdings. Deswegen auch:
Zitat (Mitleser @ 14.02.2014, 08:41) *
die alte Bestimmung dazu
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haschee
Beitrag 14.02.2014, 10:15
Beitrag #173


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Ok, aber brauchen wir das wirklich? think.gif



Grundsätzlich aber echt interessant. Wenn jetzt sagen wir XY auf 3 Landkreise verteilt wird, auf den 1. Blick kannst du nicht erkennen was denn noch "angrenzend" im Sinne des §10 ist.

Aber konnte/kann man bei M auch nicht...
TÖL ist nicht an Stadt angrenzend. Und ich glaube FFB ist nicht an Land angrenzend.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2014, 10:38
Beitrag #174


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Zitat (haschee @ 14.02.2014, 10:15) *
aber brauchen wir das wirklich? think.gif


Wieso sollte das entscheidend sein? think.gif

Die "Alt"kennzeichen erfreuen sich offensichtlich reger Nachfrage - es haben also Leute ihre Freude dran, lassen sich den in Gestalt des Aufpreises für Wunschkennzeichen sogar was kosten und bringen so noch zusätzlich Geld in die Kreiskasse; schaden tut's auch niemandem - wie sollt's auch? Wo genau ist da also das Problem - außer natürlich, man sähe als solches, wenn Leute einfach ihren Spaß haben? dry.gif
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haschee
Beitrag 14.02.2014, 11:30
Beitrag #175


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"brauchen wir das" bezieht sich in dem Fall auf die getrennten Nummernkreise - je nach Landkreis in dem das "neue alte" Kürzel zugelassen wird. wavey.gif


Ich bin sowohl für die neuen alten Kürzel als auch für komplette Freizügigkeit innerhalb der Landkreise.



Und irgendwann kann man doch vermutlich sowieso mit jedem Kennzeichen überall hinziehen.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2014, 12:32
Beitrag #176


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Zitat (haschee @ 14.02.2014, 11:30) *
"brauchen wir das" bezieht sich in dem Fall auf die getrennten Nummernkreise - je nach Landkreis in dem das "neue alte" Kürzel zugelassen wird. wavey.gif


Ah, ok cheers.gif

Zitat
Und irgendwann kann man doch vermutlich sowieso mit jedem Kennzeichen überall hinziehen.


Und wenn schon: Kennzeichen haben noch nie ausgesagt, dass da ein Ureinwohner des jeweiligen Kreises unterwegs ist no.gif
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Kühltaxi
Beitrag 14.02.2014, 13:39
Beitrag #177


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Zitat (Mitleser @ 13.02.2014, 22:56) *
Na dann bin ich mal gespannt. Denn bei 1 Altkennzeichen in mehren Bezirken sehe ich kein "Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke" (§ 8 Abs. 2 FZV) mehr.

Die Verwaltung der noch vorhandenen Altkennzeichen vor der Wiedereinführung wurde bei aufgeteilten Altkreisen auch schon bisher von mehreren Kreisen gleichzeitig für ein Altkennzeichen gehandhabt, verwaltungstechnisch dürfte es also kein Problem sein. Wenn es bei "Neu-Altkennzeichen" irgendwelchen Detailvorschriften widersprechen sollte werden die wohl "auf dem kleinen Dienstweg" geändert. whistling.gif

Zitat
Und für "MON-Kennzeichen können nur Kraftfahrer aus den Kommunen Hürtgenwald und Nideggen wählen; SLE-Kennzeichen bleiben den Heimbachern vorbehalten, deren Stadt dem einstigen Kreis Schleiden angehörte." sehe ich auch keine Grundlage.

Wäre für NRW auch untypisch, aber in Hessen wird es anscheinend teilweise jetzt schon so gehandhabt, im Main-Kinzig-Keis soll es angeblich so sein.

Ich finde es in diesem Fall übrigens auch nicht besonders sinnvoll, die Leute im Kreis Düren haben ja schon JÜL wahlweise bekommen. Sinnvoller wäre es Kreisen die kein Altkennzeichen haben aber unter extremer Kombinationennot leiden ein neues Zweitkennzeichen zu erlauben, zum Beispiel TRO für SU und KER für BM (nach den jeweils größten Städten in diesen Kreisen die in beiden Fällen nicht die Kreisstädte sind), aber das wurde ja verschlafen.

Zitat (Mitleser @ 14.02.2014, 10:13) *
Zitat (haschee @ 14.02.2014, 10:12) *
Das ist doch aufgehoben?
Ja, neuerdings. Deswegen auch:
Zitat (Mitleser @ 14.02.2014, 08:41) *
die alte Bestimmung dazu

Ist es wirklich komplett aufgehoben? Meines Wissens handhaben es Hannover (Stadt und Region [ex Landkreis]) und Bremen (Bremen ohne Vegesack, Bremerhaven, Vegesack) immer noch fröhlich weiter so zum Leidwesen aller dortiger Wunschkennzeichenfreunde.


--------------------
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Mitleser
Beitrag 14.02.2014, 13:52
Beitrag #178


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Zitat (Kühltaxi @ 14.02.2014, 13:39) *
Zitat (Mitleser @ 13.02.2014, 22:56) *
Na dann bin ich mal gespannt. Denn bei 1 Altkennzeichen in mehren Bezirken sehe ich kein "Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke" (§ 8 Abs. 2 FZV) mehr.
Die Verwaltung der noch vorhandenen Altkennzeichen vor der Wiedereinführung wurde bei aufgeteilten Altkreisen auch schon bisher von mehreren Kreisen gleichzeitig für ein Altkennzeichen gehandhabt, verwaltungstechnisch dürfte es also kein Problem sein. Wenn es bei "Neu-Altkennzeichen" irgendwelchen Detailvorschriften widersprechen sollte werden die wohl "auf dem kleinen Dienstweg" geändert. whistling.gif
Die Alt-Altkennzeichen wurden auch nur in einem Verwaltungsbezirk ausgegeben und waren diesem zuordenbar. Bei Umgliederung gab es lediglich einen Bestandschutz. Gemäß Wortlaut der ehemaligen Anlage 1 FZV wurden die Unterscheidungszeichen der früherer Verwaltungsbezirke lediglich durch Zulassungsbehörde eines definierten Kreises abgewickelt.

Zitat (Kühltaxi @ 14.02.2014, 13:39) *
Zitat (Mitleser @ 14.02.2014, 10:13) *
Zitat (haschee @ 14.02.2014, 10:12) *
Das ist doch aufgehoben?
Ja, neuerdings. Deswegen auch:
Zitat (Mitleser @ 14.02.2014, 08:41) *
die alte Bestimmung dazu
Ist es wirklich komplett aufgehoben? Meines Wissens handhaben es Hannover (Stadt und Region [ex Landkreis]) und Bremen (Bremen ohne Vegesack, Bremerhaven, Vegesack) immer noch fröhlich weiter so zum Leidwesen aller dortiger Wunschkennzeichenfreunde.
Die entsprechende Anlage 1 der FZV wurde aufgehoben; im VP findet sich jedoch noch die Altfassung.
Aber heutzutage werden "[d]ie Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke ... auf Antrag der Länder vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festgelegt". Wenn da Blöcke zugewiesen werden, so hat man keine Handhabe.
Werden keine Blöcke von Berlin aus vorgegeben, so hat man mMn eine Anspruch auf ein echtes Wunschkennzeichen. Die Verwaltung dürfte es nur ablehnen, wenn es für sie einen nicht zumutbaren Aufwand bedeutet oder gar ein echtes Hindernis (EDV) darstellt. Bei entsprechendem Willen sollte es aber gehen.
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Kühltaxi
Beitrag 14.02.2014, 14:34
Beitrag #179


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Genau dieser Willen scheint in Hannover und Bremen aber nicht vorhanden zu sein, die wollen um jeden Preis an ihrem System festhalten und werden wohl genau diesen "unzumutbaren Aufwand" für sich reklamieren. Bremerhaven wollte auch schon ein eigenes Kennzeichen haben, konnte sich aber gegen den übergroßen Bruder nicht durchsetzen.


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haschee
Beitrag 14.02.2014, 15:37
Beitrag #180


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Beim Landkreis "AN" hatte ich das auch noch lange in Erinnerung. Die haben das noch nicht lange aufgehoben.

Grundsätzlich wird ein Kennzeichen ja von der Behörde zugeteilt. Und könnte auch eingezogen werden.

Problem dabei ist natürlich immer das "Lokale".
Ist RK fürs Rote Kreuz reserviert?
Ist Kombination XY für Firma XY reserviert (wenn sehr groß)?
Ist HH verboten?
Ist ED (nach S) verboten?
Gibt es kurze Kombination mit verkleinerten Schildern? Oder nicht?
Gibt es ganz kurze Kombinationen doch nicht ohne weiteres? (für normale PKW)

...



Aber wenn wir nach München schauen- blink.gif
https://www.landkreis-muenchen.de/auto-verk...ne-reservieren/

Ich glaube die haben immer noch geteilt.
Zitat
2.Alle Buchstabenkombinationen mit dem Unterscheidungskennzeichen M- und den Buchstaben "B", "F" und "G" (z. B.: M-BV 123) sind der Landeshauptstadt München vorbehalten und sind somit für Landkreisbürger nicht erhältlich.


Und die neuen Kürzel auch!
Zitat
Für das Kennzeichen AIB steht die Kombination Q 1 bis Q999 und für WOR stehen die Kombinationen mit F 1 bis F9999 und O 1 bis O9999 zur Verfügung.



Und ich dachte ich mach Witze. blink.gif




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Kühltaxi
Beitrag 14.02.2014, 16:05
Beitrag #181


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Zitat (haschee @ 14.02.2014, 15:37) *
Problem dabei ist natürlich immer das "Lokale".
Ist RK fürs Rote Kreuz reserviert?
Ist Kombination XY für Firma XY reserviert (wenn sehr groß)?
Ist HH verboten?
Ist ED (nach S) verboten?
Gibt es kurze Kombination mit verkleinerten Schildern? Oder nicht?
Gibt es ganz kurze Kombinationen doch nicht ohne weiteres? (für normale PKW)

Seit es die Behördenkennzeichen nicht mehr gibt wird bei uns und allgemein in NRW vieles von Behörden und anderen staatlichen und staatsnahen Institutionen okkupiert, aber selten eine ganze Buchstabenfolge, eher Teile davon. Neben dem berühmten RK z. B. FW für Feuerwehr.
In meinem Kreis kann man sich natürlich auch nicht alles was frei ist im Internet reservieren, bei EU geht nichts mit zwei und drei Stellen dahinter und bei SLE nichts mit zwei. Man muß als Normalsterblicher einen "berechtigten Bedarf" für eine kurze Nummer haben der heutzutage ja nur noch bei Amis gegeben ist, bei den heutigen Moppedschildern kriegt man das schmälste bei SLE sogar mit fetten sieben Stellen gebacken.
EU mit sechs Stellen dahinter (bei SLE eh nicht möglich da es ja insgesamt nur acht sein dürfen) geht komischerweise nur wenn der erste Buchstabe ein D ist, eine Zeit lang war das komplett für ein Großleasing (meine ADAC) reserviert.
Außerdem wird viel gemauschelt, man erkennt es beim ersten Blick auf den Mitarbeiterparkplatz vor dem Landratsamt....
Davon das bei der eigenen Anmeldung klagend zu erwähnen würde ich aber eher abraten, die Leute sind bei mir in allen anderen Belangen sehr nett und kooperativ und das will man sich ja nicht verscherzen.


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GolfVI
Beitrag 18.02.2014, 12:50
Beitrag #182


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Wie kann man es denn juristisch sauber gestalten, dass nur bestimmte Orte in einem Zulassungsbezirk ein bestimmtes Unterscheidungskennzeichen bekommen können? Ich war bisher fest überzeugt, dass dann der ganze Kreis das Altkennzeichen bekommen kann. Im Landkreis Würzburg ist das mit OCH zumindest der Fall. Wenn das LRA Würzburg berechtigt ist, wieder OCH auszugeben, wie wollte man dann durchsetzen, dass diese nur an ausgewählte Landkreisbürger ausgegeben werden? think.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.02.2014, 13:21
Beitrag #183


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Zitat (GolfVI @ 18.02.2014, 12:50) *
Wenn das LRA Würzburg berechtigt ist, wieder OCH auszugeben, wie wollte man dann durchsetzen, dass diese nur an ausgewählte Landkreisbürger ausgegeben werden? think.gif


Im Zweifelsfall auf derselben (und bisher afaik nicht in Frage gestellten) Rechtsgrundlage, auf der in solchen Patchworkkreisen häufig zwischen den Altkreisen unterschieden wird: Hier gibt's getrennte Zulassungsstellen für Stadt und Landkreis - und für die Städter nur einen Buchstaben zwischen KH und der Zahl, für Landkreisbewohner nur deren zwei. Und im Nachbarkreis hat man die Bewohner des Landkreises (ebenfalls mit eigener Zulassungsstelle) lange an einem Buchstaben mit vierstelliger Zahl erkannt - wer zwei Buchstaben und/oder eine Zahl <1000 spazierengefahren hat, war damit unwiderleglich als Städter identfiziert

Es gibt also offensichtlich Mittel und Wege, bestimmte Kombinationen nur zur Zuteilung durch bestimmte Zulassungsstellen freizugeben wavey.gif
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GolfVI
Beitrag 19.02.2014, 09:09
Beitrag #184


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Stadt und Land mit unterschiedlichen Nummernkreisen kenne ich nur von kreisfreien Städten. Würzburg z.B. ist kreisfrei hat Kennzeichen WÜ genau wie der Landkreis Würzburg. Hier sehe ich mit der Trennung kein so großes Problem, da es sich um zwei "Verwaltungseinheiten" und verschiedene Behörden handelt. Das ist ja gerade bei den Altkennzeichen oft nicht der Fall, da müsste eine(!) Behörde für Teile eines(!) Zulassungsbezirks verschiedene Unterscheidungskennzeichen ausgeben. Das geht nur wenn man sagt, dass das Altkennzeichen nur für die Bewohner bestimmter Gemeinden gibt. Und wie man innerhalb eines Zulassungsbezirks eine solche "Zweiklassengesellschaft" rechtlich sauber definieren will, kann ich eben nicht erkennen. Heute eine Untergliederung aufgrund von Zulassungsbezirken und Behörden, die vor 30 Jahren einmal existiert haben durchzuführen halte ich für nicht für rechtlich sauber. Man nehme z.B. ein Dorf A, das früher Altkennzeichen hatte und im Zuge der Gebietsreform in einen Ort B eingemeindet wurde, der schon immer das "neue" hatte. Die Bewohner von B sollen dann kein Altkennzeichen bekommen, bis auf die, die im Stadtteil A leben? Spätestens hier wirds kompliziert.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.02.2014, 09:13
Beitrag #185


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Zitat (GolfVI @ 19.02.2014, 09:09) *
Stadt und Land mit unterschiedlichen Nummernkreisen kenne ich nur von kreisfreien Städten.


Wir sind "Große kreisangehörige Stadt" - und 's geht auch wavey.gif
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GolfVI
Beitrag 19.02.2014, 09:15
Beitrag #186


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Wahrscheinlich per Dienstanweisung whistling.gif Da "geht" so manches.
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haschee
Beitrag 19.02.2014, 09:41
Beitrag #187


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"technisch" geht das sicher.
Und wenn die sich einig sind natürlich auch.

Aber deine Frage nach "juristisch"?

Vielleicht mal bei München nachfragen? Kommt einer direkt aus München? Die sind immer so sparsam mit Aussagen wenn man da nicht wohnt.
(obwohl ich kenn da jemand) think.gif


Zitat (haschee @ 14.02.2014, 16:37) *
Aber wenn wir nach München schauen- blink.gif
https://www.landkreis-muenchen.de/auto-verk...ne-reservieren/

Ich glaube die haben immer noch geteilt.
Zitat
2.Alle Buchstabenkombinationen mit dem Unterscheidungskennzeichen M- und den Buchstaben "B", "F" und "G" (z. B.: M-BV 123) sind der Landeshauptstadt München vorbehalten und sind somit für Landkreisbürger nicht erhältlich.


Und die neuen Kürzel auch!
Zitat
Für das Kennzeichen AIB steht die Kombination Q 1 bis Q999 und für WOR stehen die Kombinationen mit F 1 bis F9999 und O 1 bis O9999 zur Verfügung.


Und ich dachte ich mach Witze. blink.gif



--------------------
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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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Maddini
Beitrag 19.02.2014, 12:01
Beitrag #188


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Zitat (GolfVI @ 19.02.2014, 09:09) *
Stadt und Land mit unterschiedlichen Nummernkreisen kenne ich nur von kreisfreien Städten.


Mit unterschiedlichen NUMMERN gibt es doch total oft
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_aller_d...bietseinteilung

Oder bin ich jetzt total auf dem falschen Dampfer blink.gif
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Kühltaxi
Beitrag 19.02.2014, 14:39
Beitrag #189


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Die meisten in der Auflistung sind "historisch" und mittlerweile abgeschafft. Neben den Wunschkennzeichen war und ist noch ein anderer Punkt dieser Aufteilung problematisch: Es lassen sich dann für manche keine kleinen Schilder verwirklichen.

Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.02.2014, 09:13) *
Zitat (GolfVI @ 19.02.2014, 09:09) *
Stadt und Land mit unterschiedlichen Nummernkreisen kenne ich nur von kreisfreien Städten.

Wir sind "Große kreisangehörige Stadt" - und 's geht auch wavey.gif

Man muß es aber nicht so machen. In NRW war nach der großen Gebietsreform um 1970 herum wo die kreisfreien Städte mit Landkreis eigentlich abgeschafft wurden Aachen übriggeblieben, aber dort konnte nach einer anfänglichen Aufteilungsphase ab 2001 jeder jede Nummer haben und es war natürlich jeder mit AC ein "Printekopp" tongue.gif . Vor ein paar Jahren wurde dann auch Aachen Stadt und Land zur "Städteregion Aachen" reformiert zu der Aachen selbst auch gehört und in der auch in den "Landgemeinden" manche Hauptämter sitzen, das Straßenverkehrsamt z. B. in Würselen, und als dann das Altkennzeichen MON wiedereingeführt wurde geschah dies natürlich auch für alle.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.02.2014, 14:43
Beitrag #190


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Zitat (Kühltaxi @ 19.02.2014, 14:39) *
Man muß es aber nicht so machen.


Dass man's müsste hat ja auch gar niemand behauptet - es geht um die Frage, ob man's darf wavey.gif
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Mitleser
Beitrag 19.02.2014, 14:52
Beitrag #191


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Die Zulassungsverfahren kennen Wunschkennzeichen. Wenn die Zulassungstelle davon grundsätzlich Gebrauch macht, darf sie die Kombinationen nicht willkürlich einschränken. Es braucht einen ermessenfehlerfreien Grund dafür.
Ein solcher könnte nunmehr in der Unterscheidung der verschiedenen Zulassungstellen eines Zulassungsbezirkes liegen. Jedoch ist eine Unterscheidung zwecks Erkennbarkeit, Rückverfolgbarkeit nicht notwendig. Bleibt noch die Vergabepraxis mit dem Ausschließen irrtümlicher Doppelausgaben. In der heutigen Zeit ist dies dank EDV jedoch unmöglich bzw. kann verhindert werden.
Daher sehe ich keinen sachlichen Grund, der eine lokale Beschränkung auf bestimmte Kombinationen rechtfertigt.
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Kühltaxi
Beitrag 19.02.2014, 14:55
Beitrag #192


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In NRW darf man es meines Wissens nach auch nicht mehr, bei allen wenigen wo es war ist es weg. Scheint Ländersache zu sein. Daß (theoretisch) jeder jedes Schild kriegen kann wird auch immer sehr sehr explizit betont, die Wunschkennzeichengebühren scheinen ein gutes Geschäft zu sein. whistling.gif


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Dead-Eye
Beitrag 05.12.2021, 23:51
Beitrag #193


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Zitat (Mitleser @ 19.02.2014, 15:52) *
Die Zulassungsverfahren kennen Wunschkennzeichen. Wenn die Zulassungstelle davon grundsätzlich Gebrauch macht, darf sie die Kombinationen nicht willkürlich einschränken. Es braucht einen ermessenfehlerfreien Grund dafür.
Ein solcher könnte nunmehr in der Unterscheidung der verschiedenen Zulassungstellen eines Zulassungsbezirkes liegen. Jedoch ist eine Unterscheidung zwecks Erkennbarkeit, Rückverfolgbarkeit nicht notwendig. Bleibt noch die Vergabepraxis mit dem Ausschließen irrtümlicher Doppelausgaben. In der heutigen Zeit ist dies dank EDV jedoch unmöglich bzw. kann verhindert werden.
Daher sehe ich keinen sachlichen Grund, der eine lokale Beschränkung auf bestimmte Kombinationen rechtfertigt.


Wie würde man denn eine Zulassungsstelle davon überzeugen? Ich habe noch ein paar Monate Zeit bis ich ein Fahrzeug hier auf mich anmelden muss, könnte das also in Ruhe ausdiskutieren. Bisher gab es auf den Antrag auf Reservierung meines Wunschkennzeichens nur eine E-Mail mit dem Hinweis, ich solle ein für die Stadt vorgesehenes Kennzeichen reservieren, mein gewünschtes Kennzeichen gibt's nur im Landkreis.
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blackdodge
Beitrag 06.12.2021, 10:34
Beitrag #194


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Da wird nix mit diskutieren werden.

Du kannst nur die Kennzeichen auswählen, welche Deinem Kreis zugeteilt sind. Falls Du eines aus dem Landkreis willst, brauchst Du da zumindest einen Briefkasten whistling.gif ( tschuldigung, eine Meldeadresse )



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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.12.2021, 11:05
Beitrag #195





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Zitat (blackdodge @ 06.12.2021, 10:34) *
Da wird nix mit diskutieren werden.

In der Praxis ist das bestimmt so. Aber formaljuristisch müsste es sich doch gegenüber früher eigentlich geändert haben: Wenn ein Stadtkreis und ein Landkreis unterschiedliche Kontingente an Zahlen-/Buchstabenkombinationen haben, dann waren diese früher in der StVZO und bis Ende 2006 in der FZV auch aufgelistet. Damals war die Aufteilung also ein direkter Bestandteil der Rechtsvorschrift und hätte von einer Zulassungsstelle gar nicht anders gehandhabt werden dürfen.

Seit 2007 sind diese Kontingentzuweisungen der Kombinationen aber nicht mehr Teil der FZV. Sind sie seitdem nur als behördeninterne Regelung zu verstehen? Dann müsste das obige Argument von Mitleser gelten, das bezügl. der EDV in den knapp 8 Jahren seit seinem Beitrag noch an Gewicht gewonnen haben sollte. In der Praxis wird es natürlich dabei bleiben, dass Diskussionen mit dem Sachbearbeiter einer Zulassungsstelle Zeitverschwendung sind.
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Dead-Eye
Beitrag 06.12.2021, 13:39
Beitrag #196


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Zitat (blackdodge @ 06.12.2021, 11:34) *
Da wird nix mit diskutieren werden.

Du kannst nur die Kennzeichen auswählen, welche Deinem Kreis zugeteilt sind. Falls Du eines aus dem Landkreis willst, brauchst Du da zumindest einen Briefkasten whistling.gif ( tschuldigung, eine Meldeadresse )


Ich glaube da ist etwas nicht ganz klar geworden: Es handelt sich um einen Landkreis, es gibt aber zwei unterschiedliche Zulassungsstellen für Stadt und Kreis ohne Stadt. Beide haben das gleiche Kennzeichenkürzel, in der Stadt wird nur ein Buchstabe danach vergeben, im restlichen Landkreis zwei. Ich wohne in der Stadt, hätte aber gerne ein Kennzeichen mit zwei Buchstaben.
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Buchholzer
Beitrag 06.12.2021, 13:58
Beitrag #197


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Um welchen Landkreis handelt es sich denn? Es gibt durchaus Landkreise wo die vermeintliche Kreisstadt als kreisfreie Stadt einen eigenen Zulassungsbezirk bildet, Unterscheidung vom Kreis nur durch den freien Buchstabenkreis…Hannover z.B. war mal so ein Konstrukt Stadt Hannover H + 2 Buchstaben und Kreis H + 1 Buchstabe…
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M@@
Beitrag 06.12.2021, 16:46
Beitrag #198


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Ein Anspruch auf ein spezielles Kennzeichen besteht nicht. Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu (§ 3 Abs. 1 Satz 1 FZV i. V. m. § 8 Abs. 1 FZV). Diese kann hierbei frei entscheiden, ob sie überhaupt Wunschkennzeichen vergibt. Dies tut jedoch jede mir bekannte Zulassungsbehörde. Gängig ist es hierbei, keine Kennzeichen mit einer bestimmten Anzahl an Stellen zu vergeben, bestimmte Bereiche für die Zuteilung vor Ort vorzuhalten oder auch für verschiedene Zulassungsbehörden/Außenstellen aufzuteilen.

Dies wird in 99% der Fälle sachlichen Erwägungen folgen. Nunmehr ist lediglich noch der Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten bzw. der eigenen Verwaltungspraxis zu folgen, was aber regelmäßig auch kein Problem darstellt.

Im Endeffekt kann man auch argumentativ als Antragssteller nur schwer begründen, warum man denn nun gerade Kennzeichen XY benötigt, rein optische Gründe oder persönliche Beziehungen zu einem bestimmten Kennzeichen sind für den juristisch nicht ganz ungebildeten Mitarbeiter keine tragende Argumentation, sondern eher unbeachtliche Befindlichkeiten.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.12.2021, 17:04
Beitrag #199





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Zitat (Buchholzer @ 06.12.2021, 13:58) *
Es gibt durchaus Landkreise wo die vermeintliche Kreisstadt als kreisfreie Stadt einen eigenen Zulassungsbezirk bildet ...

Das wird er wohl wissen, weil es bei ihm doch um genau so einen Fall geht. Oder was meintest du?
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Dead-Eye
Beitrag 06.12.2021, 17:14
Beitrag #200


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Zitat (M@@ @ 06.12.2021, 17:46) *
Ein Anspruch auf ein spezielles Kennzeichen besteht nicht. Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu (§ 3 Abs. 1 Satz 1 FZV i. V. m. § 8 Abs. 1 FZV). Diese kann hierbei frei entscheiden, ob sie überhaupt Wunschkennzeichen vergibt. Dies tut jedoch jede mir bekannte Zulassungsbehörde. Gängig ist es hierbei, keine Kennzeichen mit einer bestimmten Anzahl an Stellen zu vergeben, bestimmte Bereiche für die Zuteilung vor Ort vorzuhalten oder auch für verschiedene Zulassungsbehörden/Außenstellen aufzuteilen.


Aber auf welcher Grundlage kann sie das? In der FZV wird nur auf Anlage 2 verwiesen. Früher stand in Anlage 1 mal etwas dazu, dass bestimmte Bereiche festgelegt werden können, aber Anlage 1 ist schon lage aufgehoben.

@Buchholzer: Es ist eine kreisangehörige Stadt.
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