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Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
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Geschwindigkeit: km/h
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Abstand: Meter
Wertebereich: 1..150 Meter
Probezeit:




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> zulassungsfreie Fzg
Geschrieben von P.ollegott1985 - 22.10.2024 08:03 - 6 Kommentar(e)
Hallo zusammen,

warum heißen Fahrzeuge nach § 3(3) FZV "zulassungsfrei Fzge", wenn sie dann wiederum die Vorgaben des §4 (2) FZV entsprechen müssen. Weil demach brauchen sie ja dann doch wieder ein Kennzeichen und eine ZB1. Sprich sie werden doch zugelassen oder?!

Grüße
106 mal gelesen - letzter Kommentar von Der_Veranstalter   

> Gilt hier Rechts vor links?
Geschrieben von Gamma_M1609 - 21.10.2024 19:55 - 4 Kommentar(e)
Servus,

bei dieser Einmündung gewährt kaum einer einem von rechts kommend Vorfahrt.

Meiner Meinung gilt hier rvl, oder zählt der Pflasterstein neuerdings als abgesenkter Bordstein?

https://mapillary.com/map/im/274313314425053
129 mal gelesen - letzter Kommentar von m01   

> Abstinenz Nachweis ungültig wegen 5 Tagen?
Geschrieben von Der_Bierkapitän - 21.10.2024 18:59 - 5 Kommentar(e)


Guten Tag,

meine MPU wegen Alkohol steht bald an und ich habe eine Frage bezüglich meiner Abstinenznachweise, um sicherzugehen, dass alles korrekt ist.

Ich habe zunächst eine Abstinenz von einem Jahr nachgewiesen und anschließend noch einmal für 3 Monate eine separate Probe (Haare) abgeben lassen.

Die 1. Probe wurde am 22.09.2023 entnommen, die 4. Probe für das vollständige Jahr dann am 17.06.2024. Dabei fehlen allerdings ein paar Tage, um genau auf ein Jahr zu kommen. Mir wurde jedoch versichert, dass dies in Ordnung sei. Nun habe ich auch noch die letzten 3 Monate für insgesamt 15 Monate gebucht. Ursprünglich war die Probe für den 17.09.2024 geplant, um den Zeitraum exakt einzuhalten. Aufgrund einer Terminverschiebung wurde die Probe jedoch erst am 23.09.2024 entnommen.

Meine Frage ist nun, ob durch die 5-tägige Verschiebung eine Lücke entstanden ist oder ob der Nachweis trotzdem gültig ist. In meiner Bescheinigung ist der Kontrollzeitraum wie folgt angegeben: 22.06.2023 - 17.06.2024. Für die letzten 3 Monate habe ich eine separate Bescheinigung erhalten, auf der lediglich steht: "Probeentnahme: 23.09.2024, rückwirkend für 3 Monate".

Ist der Nachweis in diesem Fall weiterhin gültig, trotz der scheinbaren Lücke?

Mit freundlichen Grüßen


Euer Kapitän.
196 mal gelesen - letzter Kommentar von Der_Bierkapitän   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 22.10.2024 - 11:40