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Geschrieben von alder - 24.04.2025 10:13 - 1 Kommentar(e)
Hallo zusammen. Ein Kollege wurde auf einer Kraftfahrtstraße mit einem Anhängergespann geblitzt und das scheint sich zu einem Problem zu entwickeln. Fakten: Fast neuer 100 km/h Anhänger. Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug/Anhänger in Ordnung. Führerschein in Ordnung. Geschwindigkeit 106 km/h. Die 6 km/h wären nicht das Problem. Die Polizei argumentiert, die 100 km/h wären nur erlaubt bei baulich getrennten Fahrbahnen. Der Kollege hätte somit nur 80 km/h fahren dürfen. Wenn ich jetzt Google befrage komme ich nur zu StVOAusnV9 die hier nur das Zeichen 331.1 - also das Zeichen für Kraftfahrstraße verlangt. Dieses war an der Stelle vorhanden. Kann mich jemand erhellen?
Geschrieben von Kibuu - 23.04.2025 18:40 - 2 Kommentar(e)
Folgendes Problem, ich halte mich weit überwiegend im Ausland auf und besitze auch einen thailändischen FS und IFS (neben meinem deutschen). Mein deutscher IFS ist abgelaufen. Jetzt möchte ich in einem Drittland fahren, wo ein IFS und der nationale FS nötig ist.
Ich halte mich zwar 10-11 Monate im Ausland auf, habe aber meinen Wohnsitz in Deutschland nicht aufgegeben und im Ausland nicht begründet.
Ich komme aber auch nicht mehr nach Deutschland, bevor ich weiterreisen möchte.
Geschrieben von Steffen - 23.04.2025 18:12 - 5 Kommentar(e)
Moin zusammen,
meine Freundin hat mit meinem Auto letztes Jahr im September falsch geparkt und sollte 25 Euro bezahlen.
Die schriftliche Verwarnung kam dann natürlich zu mir als Halter. Da ich zur der Zeit bissel Stress auf Arbeit hatte, habe ich die Sache vergessen zu bezahlen und es kam dann am 15. November 2024 ein Bußgeldbescheid per förmlicher Zustellung (gelber Brief), der dann gleich mehr als doppelt so teuer sein sollte. Da es meines Wissens aber im Parkbereich keine Halterhaftung gibt und ich die 28,50 Euro Verwaltungsgebühren nicht zahlen wollte, habe ich auf das Schreiben nicht reagiert. Ich bin davon ausgegangen, dass dann nach 3 Monaten das Verfahren gegen Zahlung der Verfahrenskosten (23,50 Euro ) eingestellt wird, da ich ja den Verstoß nicht begangen habe und der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Jetzt habe ich Anfang April (also über 3 Monate nach der förmlichen Zustellung) eine Mahnung erhalten, die fällige Zahlung zu begleichen. Bei Nichtzahlung soll es eine Vollstreckung der Gesamtschuld geben.
Meine Frage ist jetzt.
1.) Was muss ich jetzt hier definitiv tun? 2.) Hätte ich irgendwann einen Widerspruch machen müssen oder irgendwie anderweitig aktiv werden (außer bezahlen)? 3.) Kann ich das Ding weiter aussitzen und das Verfahren muss wegen fehlender Ermittlung des tatsächlichen Fahrers eingestellt werden? 4.) Warum ist das Vorgehen dieser Behörde (Urlaubsregion und Touriabzocke - aber das spielt für den Sachverhalt keine Rolle) anders, als ich es z.B. von meinem Wohnort oder anderen Komunen kenne?
Ich freue mich wie immer über hilfreiche Antworten.