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Bußgeldkatalog

Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Autobahnen und Kraftfahrstraßen      
78 Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug 20 €    
79 Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug 70 €
1 Pkt.
  B
80 An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren 25 €    
80.1 - mit Gefährdung 75 €
1 Pkt.
  A
81 (aufgehoben)      
82 Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 75 €
1 Pkt.
  A
83 Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren      
83.1 in einer Ein- oder Ausfahrt 75 €
1 Pkt.
  A
83.2 auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 130 €
1 Pkt.
  A
83.3 auf der durchgehenden Fahrbahn 200 €
2 Pkt.
1 Monat A
84 Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten 30 €    
85 Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 70 €
1 Pkt.
  B
86 Als zu Fuß Gehender Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten 10 €    
87 An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren 25 €    
87a Mit einem Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, einschließlich Anhänger, oder einer Zugmaschine den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis oder, obwohl die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, benutzt 80 €
1 Pkt.
  B
88 Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75 €
1 Pkt.
  A

 
Fassung gem. Bundesgesetzblatt:
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014).

 
Hinweis: Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr!

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