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BußgeldkatalogAbschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, |
Nr. | Tatbestand | Regelsatz in Euro und Punkte |
Fahrverbot in Monate |
Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe |
Personenbeförderung, Sicherungspflichten | ||||
97 | Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen | 5 € | ||
98 | Ein Kind mitgenommen, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) | |||
98.1 | bei einem Kind | 30 € | ||
98.2 | bei mehreren Kindern | 35 € | ||
99 | Ein Kind ohne Sicherung mitgenommen oder nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt (außer in Kraftomnibus über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder beim Führen eines Kraftrades ein Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug | |||
99.1 | bei einem Kind | 60 € 1 Pkt. |
B | |
99.2 | bei mehreren Kindern | 70 € 1 Pkt. |
B | |
100 | Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt | 30 € | ||
101 | Während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm getragen | 15 € |
Fassung gem. Bundesgesetzblatt: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014). |
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