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Bußgeldkatalog

Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Vorschriftzeichen      
136 Zeichen 206 (Halt, Vorfahrt gewähren) nicht befolgt 10 €    
137 Bei verengter Fahrbahn (Zeichen 208) dem Gegenverkehr Vorrang nicht gewährt 5 €    
137.1  - mit Gefährdung 10 €    
137.2  - mit Sachbeschädigung 20 €    
138 Die durch Vorschriftzeichen (Zeichen 209, 211, 214, 222) vorgeschriebene Fahrtrichtung oder Vorbeifahrt nicht befolgt 10 €    
138.1  - mit Gefährdung 15 €    
138.2  - mit Sachbeschädigung 25 €    
139 Die durch durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt      
139.1 als Kfz-Führer 25 €    
139.2 als Radfahrer 20 €    
139.2.1  - mit Behinderung 25 €    
139.2.2  - mit Gefährdung 30 €    
139.2.3  - mit Sachbeschädigung 35 €    
140 Vorschriftswidrig einen Radweg (Zeichen 237) oder einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 240, 241) benutzt oder mit einem Fahrzeug eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1) vorschriftswidrig benutzt 15 €    
140.1 – mit Behinderung 20 €    
140.2 – mit Gefärdung 25 €    
140.3 – mit Sachbeschäigung 30 €    
141 Vorschriftswidrig Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242.1, 242.2) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260) nicht beachtet      
141.1 mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 75 €   A
141.2 mit den übrigen Kraftfahrzeugen der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art 25 €    
141.3 mit anderen als in den Nummern 141.1 und 141.2 genannten Kraftfahrzeugen 20 €    
141.4 als Radfahrer 15 €    
141.4.1  - mit Behinderung 20 €    
141.4.2  - mit Gefährdung 25 €    
141.4.3  - mit Sachbeschädigung 30 €    
142 Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) nicht beachtet 20 €    
142a Verbot des Einfahrens (Zeichen 267) nicht beachtet 25 €    
143 Beim Radfahren Verbot des Einfahrens (Zeichen 267) nicht beachtet 20 €    
143.1  - mit Behinderung 25 €    
143.2  - mit Gefährdung 30 €    
143.3  - mit Sachbeschädigung 35 €    
144 In einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 239, 242.1 oder 250 gesperrt war, geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) 30 €    
144.1  - mit Behinderung 35 €    
144.2 länger als 3 Stunden 35 €    
146 Bei zugelassenem Fahrzeugverkehr auf einem Gehweg (Zeichen 239) oder in einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1, 242.2) nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) 15 €    
146a Bei zugelassenem Fahrzeugverkehr auf einem Radweg (Zeichen 237), einem gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) oder einem getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241) die Geschwindigkeit nicht angepasst (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) 15 €    
147 Unberechtigt mit einem Fahrzeug einen Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) benutzt 15 €    
147.1  - mit Behinderung 35 €    
148 Wendeverbot (Zeichen 272) nicht beachtet 20 €    
149 Vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu einem vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten 25 €    
150 Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen Anderen gefährdet 70 €
1 Pkt.
  Haltgebot - A
Rotlicht - B
151 Beim Führen eines Fahrzeugs in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242.1, 242.2) einen Fußgänger gefährdet      
151.1 bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242.1 mit Zusatzzeichen) 60 €
1 Pkt.
  B
151.2 bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr 70 €
1 Pkt.
  B
152 Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren 100 €
1 Pkt.
  B
152.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269 im Fahreignungsregister 250 €
1 Pkt.
1 Monat B
153 Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen 80 €    
153a Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) 70 €
1 Pkt.
  A
154 An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten 10 €    
155 Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken) 10 €    
155.1  - mit Sachbeschädigung 35 €    
155.2 und dabei überholt 30 €    
155.3 und dabei nach links abgebogen oder gewendet 30 €    
155.3.1  - mit Gefährdung 35 €    
156 Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt 25 €    

 
Fassung gem. Bundesgesetzblatt:
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014).

 
Hinweis: Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr!

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