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BußgeldkatalogAbschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, |
| Nr. | Tatbestand | Regelsatz in Euro und Punkte |
Fahrverbot in Monate |
Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe |
| Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen | ||||
| 198 | Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war | |||
| 198.1 | bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt | Tabelle 3 Buchstabe a |
B | |
| 198.2 | bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht | Tabelle 3 Buchstabe b |
B | |
| 199 | Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war | |||
| 199.1 | bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt | Tabelle 3 Buchstabe a |
B | |
| 199.2 | bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht | Tabelle 3 Buchstabe b |
B | |
| 200 | (aufgehoben) |
| Fassung gem. Bundesgesetzblatt: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014). |
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