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BußgeldkatalogAbschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, |
Nr. | Tatbestand | Regelsatz in Euro und Punkte |
Fahrverbot in Monate |
Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe |
Kindersitze | ||||
203 | Kraftfahrzeug in Betrieb genommen unter Verstoß gegen | |||
203.1 | das Verbot der Anbringung von nach hinten gerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag | 25 € | ||
203.2 | die Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag | 5 € | ||
203.3 | die Pflicht zur rückwärts oder seitlich gerichteten Anbringung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten | 25 € |
Fassung gem. Bundesgesetzblatt: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014). |
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