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> BoStrab Fahrsignale als Ampeln für Linienverkehr
Geschrieben von Söne spitze Steine - 03.04.2025 21:24 - 0 Kommentar(e)
BoStrab Fahrsignale als Ampeln für Linienverkehr



In vielen Städten werden die Fahrsignale F0 bis F5 auch für Busse im Linienverkehr eingesetzt. Nach § 55 BoStrab nehmen Züge auf straßenbündigem Bahnkörper am Straßenverkehr teil. Dabei müssen die Fahrzeugführer die sie betreffenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung beachten.

Ich gehe davon aus, daß für Linienbusse zwar nicht die BoStrab gilt, diese aber am Straßenverkehr teilnehmen und sich auch an die StVO halten müssen.

Wie sieht es mit den Vorschriften zur Schaltung dieser Fahrsignale aus, die ausschließlich vom Linienbusverkehr verwendet werden? Müssen diese mit Grünphase, Übergangsphase (F4/F0 Halt erwarten/Halt) und Räumphase nach den Regeln der RASt geschaltet sein, oder gibt es hierfür andere Regelwerke?
22 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> Rechtlicher Relevanz "Fahrradführerschein"
Geschrieben von m01 - 03.04.2025 16:15 - 1 Kommentar(e)
Hallo,

wir hatten hier ja schon mal das Thema, was passiert, wenn ein Kind durch die Fahrradprüfung "fällt" (Spoiler: nix).

Nun gibt es in Bayern seit diesem Schuljahr den neuen Fahrradführerschein. Ich finde die Herangehensweise grundsätzlich sinnvoll, Kinder nicht erst in der 4. Klasse aufs Rad zu hocken und zu sagen: mach ma. Sondern schon in der 1. Klasse mit einer gestaffelten Verkehrserziehung zu beginnen.

Stutzig macht mich: im neuen Fahrradführerschein müssen Eltern mit Name und Datum unterschreiben, dass sie mit ihren Kindern den Weg zur Schule trainiert und auf Gefahren hingewiesen haben (hier kann man sich den "Schein" ankucken). Das soll, dem Verfasser des "Führerscheins" nach, auch nach einem eventuellen Schulwechsel wiederholt und dokumentiert werden.

Natürlich macht das schon im Eigeninteresse Sinn, den Schulweg sicher zu beherrschen. Natürlich liegen reduzierte Unfallzahlen auch im Interesse der KUVB, und vielleicht kann man bestimmte Eltern erst mit Druck dazu motivieren. Aber hat das darüber hinaus noch irgendeine Bewandtnis?

Überspitzt: checkt die KUVB nach einem Unfall den Fahrradführerschein und sagt im Extremfall: tjaha, du hast mit deinem Kind den Schulweg gar nicht trainiert, da nehmen wir dich in Regress? Oder ist das eine Sparmaßnahme nach Schema: bevor wir die Kommunen hier Schulweghelfer und Zebras zahlen lassen, tun wir lieber nix und stecken den Kids einfach einen Nachweis in die Tasche, dass sie mit dem Verkehrschaos schon selbst zurechtkommen?
45 mal gelesen - letzter Kommentar von Tanker   

> Wer hat Vorfahrt - Rechts vor links?
Geschrieben von Majestic - 03.04.2025 08:49 - 2 Kommentar(e)
Hallo zusammen, als neues Mitglied hier habe dich 3 Fälle in denen mich die Vorfahrtssituation interessiert. Es sind Wegpunkte an denen ich regelmäßig vorbei komme und sich Verkehrsteilnehmer öfters nicht einig über die Vorfahrt sind. Ich hoffe Ihr könnte mir helfen und ich schaffe es die Fälle klar aufzuzeigen. Falls mir das nicht gelingt, bitte habt Nachsicht, ist mein erster Beitrag und bei netten Hinweisen versuche ich natürlich nachzubessern.

Fall 1

https://www.google.de/maps/place/Am+Sonnenh...DUzSAFQAw%3D%3D

Maps Link zur Adresse Am Sonnenhang 18 in Waldfischbach Burgalben. Meine Frage ist wie verhält es sich an dieser Einmündung. Es ist eine rechts vor links Gegend, aber ist hier ein Bordstein bei der einmündenden Straße vorhanden, der die Teilnehmer aus der Einmündung Vorfahrtsbeachtend werden lässt? Hier kommt es immer wieder zu Problemen. (Streetview vorhanden)

Fall 2

https://www.google.de/maps/place/M%C3%BCnch...DUzSAFQAw%3D%3D

Auch hier rechts vor links Gebiet innerorts, viele Verkehrsteilnehmer die die Lazarettstraße entlang fahren, missachten Verkehrsteilnehmer die aus der Straße vom Sportplatz/Restaurant kommen. (Streetview vorhanden). Für mich scheint das aber eine Vorfahrtsberechtigte Einmündung.


Fall 3


https://www.google.de/maps/place/Marie-Curi...DUzSAFQAw%3D%3D


Hier geht es um die Fahrer die aus der Marie-Curie-Str. kommen und auf die Conrad-Krez Straße nach links einbiegen. Die Einmündung ist rechts vor links und die Situation zwischen der Marie-Curie und der Conrad-Krez Straße ist damit geregelt. Es geht mir um die Ein-Ausfahrt bei dem Discounter Netto, die leicht zu der Einmündung Marie-Curie-str. versetzt ist. Autos die aus der Marie-Curie-Str. links in die Conrad-Krez Straße einbiegen wollen, sind diese wartepflichtig gegenüber Autos die aus der gegenüberliegenden Discounterausfahrt rechts (aber in gleiche Fahrtrichtung) abbiegen? Die Ausfahrt ist vom Parkplatz mit abgesenktem Bordstein. (Streetview vorhanden). führt die leichte Versetzung der Einmündung zur einer Vorfahrtberechtigung gegenüber Fahrzeugen die aus der Marie-Curie-Str. kommen?

Ich hoffe ich hab alles klar beschrieben, wenn nicht bitte nachfragen. Schon mal Danke für kontruktive Hilfe.

Gruß!
133 mal gelesen - letzter Kommentar von reckoner   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.04.2025 - 23:58