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> Schutzstreifen neben nicht benutzungspflichtigem Radweg
Geschrieben von m01 - 02.05.2024 19:33 - 13 Kommentar(e)
Es geht um folgende Straße: https://maps.app.goo.gl/fMmpbLrTaSbKQYAS9

Im Zuge einer "Modernisierung" des Radwegenetzes wurde der bislang durch den Bordstein abgegrenzte benutzungspflichtige Radweg durch einen Sch(m)utzstreifen auf der Fahrbahn ersetzt und die Radweglollis entfernt. Begründung war: es ist jetzt mehr Fußverkehr zu erwarten, der durch Radverkehr gefährdet würde... naja. Der nördliche Fahrradstreifen war übrigens schon immer da.
Situation stellt sich für mich nun so dar, dass es sich hier um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg handelt und der Schutzstreifen ja auch nicht benutzungspflichtig ist. Ist es damit gerechtfertigt, auf dem Radweg zu fahren, oder kostet das jetzt 55 Euro, weil das ja ganz klar ein Gehweg ist?
277 mal gelesen - letzter Kommentar von Jens   

> Wann ist eine rechtlich korrekte Route unplausibel?
Geschrieben von m01 - 01.05.2024 20:55 - 15 Kommentar(e)
Eine verkehrsplanerische Frage - folgender Aufhänger von heute: https://www.idowa.de/regionen/landshut/land...ht-3722081.html
Leider ein Bezahlartikel, daher kurz: will man in der Innenstadt Landshut von einem Stadtplatz (Neustadt) zum 200 Meter entfernten anderen Stadtplatz (Altstadt) fahren, führt Google Maps Autofahrer derzeit durch eine mit VZ260 markierte Straße (Taxis und Mofas frei). Das ist hier: https://maps.app.goo.gl/sJ276Cc1v9DtrG357

Das Routing ist natürlich erst mal falsch. Aus einem Mangel an Alternativen führt die korrekte Route jedoch aus der Innenstadt hinaus, durch einen Tunnel und mehrere Ampeln mit hoher Verkehrsdichte (3x links abbiegen) auf der anderen Seite zurück in die Innenstadt. Rund 4 Kilometer Umweg (Apple Maps oder manche OSM-Dienste routen korrekt). Ich kann den Google-Algorithmus schon irgendwo verstehen: das klingt unplausibel, wahrscheinlich wäre auch der Chef des DHL-Boten ungläubig, wenn der Mitarbeiter für die 200 Meter täglich 10 Minuten außenrumgurkt.

Was würdet Ihr tun?
609 mal gelesen - letzter Kommentar von mir   

> Parkverbotszone mit zZ
Geschrieben von m01 - 01.05.2024 20:30 - 8 Kommentar(e)
Gegeben sei folgende Schilderkombination: https://maps.app.goo.gl/1XQzW38zYyPKSZvA7

In dem damit beschilderten Bereich gibt es viele per Pflaster markierten Parkflächen. Es ist relativ eindeutig, dass dort werktags zu den Geschäftszeiten 2h mit Parkscheibe geparkt werden darf.
Aber was ist nachts und sonn- und feiertags? Wahrscheinlich gemeint: dann darf man da auch länger als 2h parken (so ist es dort jedenfalls üblich). Aber die Zeichenkombination sagt eigentlich was anderes, oder?
398 mal gelesen - letzter Kommentar von oetz2000   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.05.2024 - 11:38