Hallo,
mein Mann ist in Besitz eines marokkanischen (internationalen) Führerscheins. Wie lange darf er in Deutschland damit fahren? Wann muß umgeschrieben werden? Muß er eine erneute Prüfung ablegen und was kommt da an Kosten auf uns zu? Dazu muß ich noch sagen, dass er bislang seinen Wohnsitz ausschließlich in Marokko hatte, ab Juni dann (hoffentlich) in Deutschland.
Viele Grüße
Uta
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Zu: Führerschein Marokko-Deutschland
angehängt von Stefan (Email-Adresse unbekannt)
am 21.04.02 11:39
Hallo Uta,
Dein Mann darf 6 Monate nach Wohnsitzbegründung ohne Umschreibung fahren muß aber eine Übersetzung des marokkanischen FS mit sich führen.Die Umschreibung muß innerhalb 3 Jahren nach Wohnsitzbegründung erfolgen..Achtung nach 6 monaten darf er nicht mehr fahren.
Ferner wird eine theoretische und praktische Prüfung verlang allerdings keine Ausbildung.
Kosten weiß ich nicht.
Gruß
Stefan
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Zu: Führerschein Marokko-Deutschland/Zusatz
angehängt von Stefan (Email-Adresse unbekannt)
am 21.04.02 11:46
Die marokkanische nationale Fahrerlaubnis muß auch mitgeführt werden, der Internationale allein reicht nicht aus.
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Zu: Führerschein Marokko-Deutschland
angehängt von Willi Winzig (Email-Adresse unbekannt)
am 21.04.02 11:49
Frühzeitig um eine Echtheitsbescheinigung vom Verkehrsministerium in Rabat kümmern...
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Zu: Führerschein Marokko-Deutschland
angehängt von Uta (Email-Adresse unbekannt)
am 21.04.02 12:48
Erstmal danke für alle Antworten. Das hat mir schon etwas weitergeholfen.
Viele Grüße Uta