
|
Dieses Foren-Archiv wird betreut durch Administrator: Rolf Tjardes :-) |
|
[ Foren-Archiv | Neue Beiträge | Beitrag hinzufügen ]
[ Archiv-Übersicht | Inhalt dieses Archivs ]
Hinweis: Neue Foren-Software Online! Am 23.09.2003 wurde dieses Board abgeschaltet. Bitte nutzen Sie ab sofort das neue Forum für Ihre Beiträge. Vielen Dank. Zum neuen Forum: Hier klicken :-)
|
DDR-Führerschein Umtausch in neue Karte hinzugefügt von Saedel [Kontakt] am 13.09.02 18:26
Wer hatte/hat ähnliche Probs mit der Führerscheinstelle?:
Ich habe noch einen DDR - Führerschein mit den Klassen A B C M T. 1988 wurde dieser neu ausgestellt da das davor gültige Heftchen aus dem Leim ging. Nun habe ich den Antrag auf die neue Karte abgegeben, doch die Führerscheinstelle will unbedingt einen Nachweis wann und wo die entsprechenden Klassen erworben wurden!!! Das war sieben jahre vorher und die "Institution", sprich GST, gibt es nicht mehr. Da frag ich mich - Wofür hat man einen Ausweis wenn man dann auch noch einen Nachweis braucht damit der auch gültig ist??!!
Ist das Rechtens was die da veranstalten??? Meine Frau zum Beispiel hatte nur PKW - jetzt darf sie plötzlich Sattelzug fahren!! ist doch toll oder!!!
[ Nach oben ]
Zu: DDR-Führerschein Umtausch in neue Karte
angehängt von Nadine [Email: Keine] am 15.09.02 17:28
1. Die Führerscheinklasse B (PKW), aus DDR-Zeiten wurden mit dem Einigungsvertrag den Fahrerlaubnisklassen der BRD gleichgestellt und da ging die Klasse 3 (PKW) nun mal bis 7,5t, mit Anhänger das gesamte Gespann bis 12t.
2. Ist das, was deine Führerscheinstelle macht korrekt. In den rosanen Führerscheinen ist in der Klammer das Jahresdatum des Ersterwerbs eingetragen, welches meinstens der § 85 (Moped) war und dann ist nur noch das Umtauschdatum ersichtlich.
Die Führerscheinstellen haben aber meist noch die Bücher der Polizei und GST nur muß man da wissen, in welchem Jahr du welche Fahrerlaubnisklasse gemacht hast, weil diese Bücher nach Jahren und nicht nach Alphabeth geführt wurden. Außerdem wurde jedem Fahrerlaubnisinhaber bis Mitte 1982 die Prüfkarte zugesendet, mit dem Vermerk diese gut aufzubewahren, da dieser der einzigste Nachweis über den Erwerb der Fahrerlaubnis ist.
Du willst mir doch hoffentlich nicht erzählen, daß du damit einverstanden wärst, wenn dir deine Führerscheinstelle bei der Klasse C oder B als Erteilungsdatum der jeweiligen Klasse das Umtauschdatum einträgt, oder? Auf den EU-Führerschein steht nun mal hinter jeder Klasse das jeweilige Erwerbsdatum und wenn keine anderen Nachweise da sind, kommt da das Datum hin, was aus dem letzten dir erteilten Führerschein ersichtlich ist.
Also frag nochmal nach, ob die nicht doch noch alte Bücher haben und überlege mal stark, wann du welche Klasse gemacht hast. Oder noch besser, suche die Prüfkarten, so genannte VK 30 heraus und nimm die mit zur Führerscheinstelle, die werden dir dankbar sein, wenn du die noch hast. Glaub mir, ich spreche aus Erfahrung.
[ Archiv-Übersicht | Inhalt dieses Archivs ]
|
|