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Einparken, Spurwechsel, Kreisverkehr hinzugefügt von indi [Email: Keine] am 08.04.03 20:38
Hallo,
bei meiner Forumspremiere habe ich gleich drei Fragen zum Straßenverkehr.
1. Wenn ich Rückwärts in meinen Parkplatz ( 90° zur Straße) einparke, setze ich zuerst den Blinker, fahre dann in die Mitte der Straße (Wohngebiet, Staße ohne Markierungen), fahre am Parkplatz vorbei, halte und parke nun rückwärts ein. Jetzt kommt es ab und zu vor, daß nachfolgender Verkehr seitlich an mir vorbei möchte, oder so dicht aufgefahren ist, daß ich nicht mehr rückwärts anfahren kann.
Frage: Ist es erlaubt den Warnblinker zu setzen? Muß ich den folgenden, seitlich an mir vorbeifahrenden Verkehr zuerst vorbeilassen obwohl er nur mit Mühe durch die Lücke kommt? Was ist mit dem, der mir fast hinten drauf hängt?
2. Wenn ich auf der Autobahn auf der Überholspur fahre und wieder nach rechts auf die "normale Fahrspur" wechseln möchte, dort aber die anderen Verkehrsteilnehmer dicht aufeinander fahren und ich keine Möglichkeit habe dazwischen zu fahren. Oder infolge von Stau rechts gefahren wird und keine Lücke ausreichend ist.
Frage: Habe ich als Überholer , in diesem Fall von links kommend (very british), Vorfahrt?
3. Vor einem Kreisverkehr mit entsprechendem Schild,ist auch ein "Zebrastreifen", jedoch ohne dem Schild für Fußgängerüberweg.
Frage: Wer hat Vorfahrt? Fußgänger oder Fahrzeug?
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Zu: Einparken, Spurwechsel, Kreisverkehr
angehängt von Peter Lustig [Kontakt] am 08.04.03 21:18
>[Zitat:] "1. Wenn ich Rückwärts in meinen Parkplatz ( 90° zur Straße) einparke, setze ich zuerst den Blinker, fahre dann in die Mitte der Straße (Wohngebiet, Staße ohne Markierungen), fahre am Parkplatz vorbei, halte und parke nun rückwärts ein. Jetzt kommt es ab und zu vor, daß nachfolgender Verkehr seitlich an mir vorbei möchte, oder so dicht aufgefahren ist, daß ich nicht mehr rückwärts anfahren kann.
Frage: Ist es erlaubt den Warnblinker zu setzen? Muß ich den folgenden, seitlich an mir vorbeifahrenden Verkehr zuerst vorbeilassen obwohl er nur mit Mühe durch die Lücke kommt? Was ist mit dem, der mir fast hinten drauf hängt?"
Natürlich kannst Du in diesem Fall das Warnblinklicht einschalten. Nur: wie machst Du denn dann dem nachfolgenden Verkehr verständlich, was Du willst? In der von Dir beschriebenen Situation ist immer gegenseitige Verständigung erforderlich. Schließlich behinderst Du mit Deinem Parkmanöver den fließenden Verkehr in nicht unerheblichem Umfang. Ggf. bleibt Dir auch nichts Anderes übrig als weiterzufahren und Dein Einparkmanöver später zu wiederholen, falls es zu einer unzuträglichen Behinderung des anderen Verkehrs kommt (Rückstauungen in erheblichem Umfang).
>[Zitat:] "2. Wenn ich auf der Autobahn auf der Überholspur fahre und wieder nach rechts auf die "normale Fahrspur" wechseln möchte, dort aber die anderen Verkehrsteilnehmer dicht aufeinander fahren und ich keine Möglichkeit habe dazwischen zu fahren. Oder infolge von Stau rechts gefahren wird und keine Lücke ausreichend ist.
Frage: Habe ich als Überholer , in diesem Fall von links kommend (very british), Vorfahrt?"
Keine Vorfahrt, keinen Vorrang! Einen Fahrstreifen wechseln darfst Du grundsätzlich immer nur dann, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Erzwingen darfst Du das Hineinfahren schon gleich gar nicht.
Wenn Du außerhalb der Autobahn überholst und siehst, dass Du den Überholvorgang nicht gefahrlos beenden kannst, ist das Überholen sogar verboten.
Vorrang bestünde bei zweistreifiger Kolonnenfahrt nur dann, wenn ein Hindernis auf Deiner Seite auftaucht und Du den Fahrstreifen wechseln musst (Reißverschlussverfahren). Aber auch hier Erzwingen des Vorrangs unzulässig!
>[Zitat:] "3. Vor einem Kreisverkehr mit entsprechendem Schild,ist auch ein "Zebrastreifen", jedoch ohne dem Schild für Fußgängerüberweg.
Frage: Wer hat Vorfahrt? Fußgänger oder Fahrzeug? "
Das Z. 293 StVO "Zebrastreifen" heißt offiziell Fußgängerüberweg. Die Verhaltensvorschriften an Fußgängerüberwegen sind in § 26 StVO zu finden, der nur von Fußgängerüberwegen spricht. Danach haben Fußgänger, die den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollen, gegenüber dem Fahrzeugverkehr grundsätzlich Vorrang (Ausnahme: Schienenbahnen). Der Fahrzeugverkehr ist wartepflichtig. Das Z. 293 alleine reicht aus; ein zusätzliches Z. 350 (Blechtafel) ist nicht zwingend erforderlich. Keine Rolle spielt auch, wo sich der Zebrastreifen befindet.
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