Hallo Forum,
wenn ein Österreichischer Polizist einen Deutschen Motorradfahrer in Österreich aufhalten will, der Motorradfahrer aber nicht anhält und wieder fährt.
Es dann über die Grenze „schafft“, aber der Polizist mit seinem Motorrad (Zivil) weiter hinter dem deutschen Motorradfahrer her fährt und ihn stellt was kann dann Passieren???
Der Österreichische Polizist hat die Deutschen Kollegen geholt, der Motorradfahrer aber die Aussage verweigert.
Darf der Österreichische Polizist überhaupt jemanden über die Grenze verfolgen?
Danke für die Antworten
Gruß
Jens
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Zu: Polizist über Deutsche Grenze.
angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 31.05.03 23:10
Warum sollte der österreichische Polizeibeamte nicht über die Grenze fahren dürfen? Er hat zwar im Ausland keine polizei- und verkehrsrechtlichen Befugnisse, also auch keine Anhaltebefugnis; die Anhaltung haben für ihn in Deinem Fall die dazu befugten deutschen Kollegen gemacht. So etwas nennt man Amtshilfe, die im grenznahen Bereich üblich und vollkommen legal ist.
Im Strafrecht hat der österreichische Polizeibeamte, der einen Straftäter auf frischer Tat ertappt hat und ins Ausland verfolgt, sogar die Berechtigung, im Rahmen der Jedermannbefugnis nach § 127 StPO den anderen festzuhalten, auch ohne dass deutsche Polizei dabei ist.
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Zu: Polizist über Deutsche Grenze.
angehängt von Jens [Email: Keine]
am 31.05.03 23:22
@Peter,
danke für die schnelle Antwort.
Der Ö. Polizist hat den Motorradfahrer in Deutschland abgedrängt, und festgehalten, den Zündschlüssel weggenommen, und den Motorradfahrer auf das übelste beschimpft. (Du Drecksau, ich könnte dir in die Fresse hauen usw.)
Erst dann hat er die Deutschen Polizisten geholt.
Was will (kann) der Ö.Polizist machen???
In Deutschland ist ja nix gewesen, und in Österreich gab es keine Zeugen. Was kann kommen???
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Zu: Polizist über Deutsche Grenze.
angehängt von Achim [Kontakt]
am 01.06.03 16:45
So etwas nennt man Nacheile. Sachsen hat z.B. mit Polen und Tchechien Abkommen getroffen. In diesem Fall wird er für seine Verfehlungen voll zur Verantwortung gezogen, auch wenn es anderes Hoheitsgebiet ist. Dabei gelten aber auch Ausnahmen.
Website: 
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angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 02.06.03 07:37
Beschimpfen und Beleidigen ist natürlich absolut nicht in Ordnung.
Ob es zwischen D und A ein Abkommen gibt, ist mir nicht bekannt. Falls ja, was ich fast annehme, sind dort mit Sicherheit die Fälle geregelt, in denen eine Nacheile und Anhaltung im Ausland zulässig sind.
Es gibt jedoch schon seit langem zwischen D und A ein Abkommen über die Verfolgung von Verkehrsverstößen bzw. Vollstreckung von Verfolgungsmaßnahmen.
Was lag denn überhaupt vor? Warum ist Dir denn der österr. Gendarm ins Ausland nachgefahren?