Hallo Michael :-)
>...dieser ihm dann mitteilte, daß ab 15 % Überladung ein Fahrverbot drohen würde.
Wie Du schon richtig erkannt hast, sieht Tabelle 3 des Bußgeldkataloges bei Überschreitung der zul. Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen im Regelfall kein Fahrverbot als Nebenfolge vor.
Unter besonderen Umständen kann aber trotzdem grundsätzlich ein Fahrverbot verhängt werden...
Ein Fahrverbot nach § 25 StVG kommt z.B. bei grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten als Kraftfahrzeugführer in Betracht. Grobe Pflichtverletzungen sind z.B. solche, bei denen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu erwarten bzw. eine hohe Unfallgefahr wahrscheinlich ist. Dies kann durch besonders groben Leichtsinn, durch grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit hervorgerufen werden. Denkbar wäre, daß z.B. der Anhänger nicht nur überladen sondern die Ladung zudem auch unvorschriftsmäßig gesichert bzw. das sichere Führen der Fahrzeugkombination durch die Ladung beeinträchtigt war und eine Gefahr darstellte. Als beharrliche Pflichtverletzung kann hingegen das mehrfache Führen einer überladenen Fahrzeugkombination angesehen werden.
Unter fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen dürfte die Verhängung eines Fahrverbots in diesem Fall unwahrscheinlich sein...
Website: http://www.fahrschule-knittel.de