Hallo,
ich hab mal eine Frage, die mich jetzt im Sommer stark beschäftigt! Ich selber bin Inlinescater, aber kein besonders guter, und trau mich deswegen nur auf leere Parkplätze und selten befahrene Strassen zum Üben. Nun kommt es aber bei mir im Landkreis extrem oft vor, dass geübte sowie nichtgeübte Inlinescater auf der Fahrbahn unserer Bundesstrasse fahren! Müssen Inlinescater nicht den Fussgängerweg benutzen? Ich finde, dass die Inlinescater auf der Strasse eine ziemlich große Gefährdung darstellen, da ich selber aus eigener Erfahrung weiß, wie leicht man als ungeübter Fahrer das Gleichgewicht verlieren kann und dann ist vielleicht auch noch der Autofahrer schuld wenn ihm einer vor die Reifen fliegt!
Würde mich freuen, wenn mich einer in der Hinsicht aufklären würde!
Vielen herzlichen Dank im Voraus
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Zu: Inlinescater auf Bundesstrasse???
angehängt von Gerhard [Email: Keine]
am 23.07.03 18:13
Richtig, die müssen den Fußweg benutzen.
Und auf einer Bundesstraße haben die schon gleich gar nichts verloren.
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Zu: Inlinescater auf Bundesstrasse???
angehängt von willi [Email: Keine]
am 23.07.03 20:15
>[Zitat:] "Und auf einer Bundesstraße haben die schon gleich gar nichts verloren."
Nur solange es Gehwege gibt, ansonsten doch.
Gruß
willi
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Zu: Inlinescater auf Bundesstrasse???
angehängt von Gerhard [Email: Keine]
am 23.07.03 20:26
Nach Enscheidungen verschiedener Gerichte haben Rollschuhfahrer nichts auf Bundes, Land und sonstigen Straßen verloren.....
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Zu: Inlinescater auf Bundesstrasse???
angehängt von willi [Email: Keine]
am 23.07.03 20:40
Das sieht hier aber ganz anders aus:
>[Zitat:] "Der Bundesgerichtshof hat sich nun auch mit Skatern beschäftigt. Er stellte fest, daß sie eher den Fußgängern zuzuordnen seien, als den Radfahrern. Der BGH forderte den Gesetzgeber auf, endlich Klarheit für Skater zu schaffen. Bis dahin sind Skater wie Fußgänger zu behandeln. Sie dürfen demnach auf Fußwegen, nicht jedoch auf Radwegen fahren. Auf Landstraßen ohne Rad- und Gehweg müssen sie - wie Fußgänger - am äuäeren linken Rand fahren.
Anlass für die Entscheidung war die Klage einer Inline-Skaterin, die bei einem Zusammenstoß mit einem Motorroller schwer verletzt worden war. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte eine 60-prozentige Teilschuld der Frau für erwiesen gehalten, weil sie außerorts auf der linken Fahrbahnseite gefahren war. Ihre Revision wurde allerdings verworfen, weil sie nicht - wie für Fußgänger vorgeschrieben - am äußeren linken Rand, sondern in der Mitte der linken Spur gefahren war (BGH, Az. VI ZR 333/00)."
siehe auch hier
Gruß
willi
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Zu: Inlinescater auf Bundesstrasse???
angehängt von diomega [Email: Keine]
am 24.07.03 16:28
geniales Urteil :D
Aber vermutlich sollte man stets Ohrenstöpsel oder Walkman dabeihaben, um das sicherlich unvermeidliche Hupkonzert ertragen zu können und eine Kopie des Urteils mit sich führen, um Schlägereien eventuell doch zu entgehen ;)
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Zu: Inlinescater auf Bundesstrasse???
angehängt von Sandra [Email: Keine]
am 24.07.03 19:20
Danke für Eure Beiträge dazu bisher, hat mir schon sehr geholfen.
Ach ja, wenn die Inlinescater auf der Straße fahren, wenn es keine Fußgängerwege gibt, versteh ich das ja noch! Aber nicht, wenn ein extra Fußgänger- und Radweg besteht und schon gar nicht in der Innenstadt, wo überall auf beiden Seiten Fußgängerwege vorhanden sind!