Hallo miteinander!
Ich habe richtig scheiße gebaut!!! Und zwar bin ich 4 Tage vor meinem 18. Gebtag, mit meinem Auto in einen Zaun gefahren! Die Nachbarn haben natürlich sofort die Polizei benachrichtigt...
Nun ja, vor guten 2 Jahren wurde ich mit einem frisierten Roller schon einmal erwischt. Damals hat die Staatsanwaltschaft Ulm das Verfahren eingestellt und mich zu einem Verkehrserfahrungskurs geschickt. Damals sagte man mir das dies nicht zu den Akten gelegt wird und vergessen wird...
Wie auch immer! Mich würde nun interessieren, welche Folgen auf mich zu kommen können bezüglich des Unfalls!
Personenschaden ist übrigens keiner enstanden, lediglich Sachschaden!
Ich habe momentan totalen Bangel, welche Strafe auf mich zu kommen kann, mein Chef, meinte, dass ich auf jeden Fall 2 Jahre Sperre bekomme!
Bevor ich es vergesse! Ich habe nächsten Mittwoch meine Theorieprüfung! Soll ich antreten etc?
Schon mal Danke im Voraus für eure Antworten!
Greedz Mat-C
Website: http://www.mat-c.net
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Zu: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Unfallfolg
angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 01.09.03 20:58
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG. Wenn Du noch Jugendlicher/Heranwachsender bist, wird es zu einem Verfahren vor einer Jugenstrafkammer kommen. Mögliche Folge: Jugendstrafe, evtl. Sperrfrist zum FE-Erwerb.
Du solltest den Vorfall umgehend mit der Führerscheinstelle besprechen. Diese beurteilt Deine Eignung zum FE-Erwerb und leitet möglicherweise nachträglich Maßnahmen ein, wenn sie im Nachhinein von dem Vorfall Kenntnis erhält.
Ein Anwalt könnte in beiden Fällen sehr hilfreich sein.
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Zu: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Unfallfolg
angehängt von Mat-C [Email: Keine]
am 12.09.03 14:59
Also ich hatte nun ein Telefonat mit meinem Anwalt!
Der meinte, dass dies zur Staatsanwaltschaft geht, dort an's Landratsamt abgegeben wird.
Zu einer Jugengerichtsverhandlung kommt es laut ihm in der Regel nicht. Und vom Landratsamt in der Regel eine Führerscheinsperre von 1-3 Monaten...
Ich weiß nicht, aber irgendwie klingt, das für mich fast ein wenig zu harmlos...
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Zu: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Unfallfolg
angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 12.09.03 18:31
Na, dann wart´s mal ab. Vielleicht kommt es ja tatsächlich so. Dein Anwalt hat möglicherweise seine Erfahrungen. Von einem Amtsgericht zum anderen gibt es da oft schon Unterschiede, abhängig vom Staatsanwalt und vom Richter.
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Zu: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Unfallfolg
angehängt von Serkant [Email: Keine]
am 13.09.03 10:28
Hi,
also das mit deinem Anwalt 1-3 sperre damit würdest du gut leben können,aber das glaube ich nicht so!! Kommt auf deine Führerscheinstelle an wie die gelaunt sind?? Zu mal kann es auch passieren das die Führerscheinstelle von dir eine Mpu verlangt!! Aber wegen einmal in der regel dürfte nicht passieren außer ein paar gemeinnützigen arbeitsstunden+Gartenzaun bezahlen!! Wenn du nicht schon öfter solche taten begannen hast,an sonsten abwarten!! Viel glück und das nächtste überlege dir besser was du machst!!Diesmal war es nur ein Zaun!! Und das nächtste mal vieleicht...........??!!