Tatort Niedersachsen, Kreis Dieburg.
Wohnsitz Hessen. Plane Urlaubsaufenthalt in Bayern mit dem 4-wöchigen Fahrerlaubnisentzug zu kombinieren. Wo muss F-schein abgegeben werden? Wenn er auch postalisch zugeschickt werden kann, gehen evt. bei Wochenenden/Feiertagen wertvolle Tage verloren. Ich fahre also z.B. noch selbst in den Urlaubsort und schicke nach Ankunft das Teil zum Gericht nach Dieburg. Wohin wird es dann nach Ablauf der 4. Woche zurück geschickt? An meine Heimatadresse? Oder kann ich mir das aussuchen?
In welchen Bundesländern wird was wie gehandhabt? Hat da jemand Erfahrung (oder gar fundiertes Wissen?) Es dankt im Voraus, R.
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Zu: Führerschein zuschicken oder abgeben?
angehängt von Richard (Email-Adresse unbekannt)
am 21.01.02 17:07
Verzeihung: Dreckfuhler. Muss heissen:
Tatort Niedersachsen, Kreis NIENBURG
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angehängt von Karl-Heinz Menk (khmenk@mac.com)
am 21.01.02 20:53
Frag doch einfach mal bei Deiner Bußgeldbehörde nach, wie die das in dem Fall handhaben.
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angehängt von Udo (udomeyer@t-online.de)
am 27.01.02 04:41
Bei der Abgabe des FS gilt als "Starttag" der Tag an dem der FS bei der Führerscheinstelle eingeht. Wenn Du Deinen Urlaub knapp kalkuliert hast, gib Deinen Führerschein also besser persönlich ab ! Die Rücksendung erfolgt in der Regel rechtzeitig per Post an Deinen Wohnort. z.B. Du darfst ab Sonntag wieder fahren, dann hast Du am Freitag oder Samstag Deinen Führerschein im Briefkasten. ACHTUNG: Fahren darfst Du natürlich erst ab Sonntag 0.00 Uhr !! Wenn Du am Sonntag z.B. Deine Familie aus dem Urlaub nach Hause fährst und Deinen Führerschein nicht dabei hast (liegt ja im Briefkasten), begehst Du zwar eine Ordnungswiedrigkeit (Papiere nicht dabei), machst Dich aber NICHT wegen "Fahrens ohne Führerschein" Strafbar.
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angehängt von D. Perenda (Email-Adresse unbekannt)
am 27.01.02 05:50
Fahrverbote werden in der Regel aber nicht bei der "Führerscheinstelle" vollstreckt, sondern bei der Bußgeldstelle.