Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge
1. | Vorliegen der Voraussetzungen für die Seminarleitererlaubnis |
1.1 | Verkehrspädagogik nach § 46 Absatz 1, 2 des Fahrlehrergesetzes oder |
1.2 | Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 3, 4 des Straßenverkehrsgesetzes einschließlich der Einhaltung der Auflagen |
2. | Vorliegen des Nachweises der jährlichen Fortbildung |
2.1 | Verkehrspädagogik nach § 53 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes oder |
2.2 | Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes |
3. | Räumliche und sachliche Ausstattung |
4. | Vorliegen der Aufzeichnungen über die Seminarteilnehmer in Gestalt von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift sowie deren Unterschriften zur Teilnahmebestätigung je Modul oder Sitzung |
5. | Anonymisierte Dokumentation der durchgeführten Fahreignungsseminare; die Dokumentation umfasst |
5.1 | für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme |
5.1.1 | das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Module, |
5.1.2 | die Anzahl der Teilnehmer, |
5.1.3 | die Kurzdarstellungen der Fahrerkarrieren, |
5.1.4 | die eingesetzten Bausteine und Medien, |
5.1.5 | die Hausaufgaben und |
5.1.6 | die Seminarverträge |
5.2 | für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme |
5.2.1 | das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Sitzungen, |
5.2.2 | die auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen, |
5.2.3 | die Funktionalität des Problemverhaltens, |
5.2.4 | die erarbeiteten Lösungsstrategien, |
5.2.5 | die persönlichen Stärken des Teilnehmers, |
5.2.6 | die Zielvereinbarungen und |
5.2.7 | den Seminarvertrag |
6. | Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Durchführung, insbesondere im Hinblick auf die Teilnehmeranzahl, die zeitlichen Vorgaben und bei der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme die Abstimmung der Bausteine auf die Fahrerkarrieren |
7. | Einhaltung der Vorschriften über den Umgang mit den personenbezogenen Daten |
8. | Einhaltung der Verfahren und Maßnahmen des Qualitätssicherungssystems |
1. | Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung von Einweisungslehrgängen nach § 47 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes einschließlich der Einhaltung der Auflagen |
2. | Einhaltung des Ausbildungsprogramms nach § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Fahrlehrergesetzes |
3. | Dokumentation der durchgeführten Einweisungslehrgänge; die Dokumentation umfasst |
3.1 | die Vornamen und Familiennamen des Lehrgangsleiters und der eingesetzten Lehrkräfte, |
3.2 | die Vornamen und Familiennamen und die Geburtsdaten der Teilnehmer, |
3.3 | die Kurzdarstellung des Verlaufs des Lehrgangs einschließlich der Inhalte und eingesetzten Methoden, |
3.4 | das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Kurse und |
3.5 | Bestätigung der Anwesenheit der Teilnehmer bei allen Kursen |
4. | Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Durchführung |
5. | Einhaltung der Verfahren und Maßnahmen des Qualitätssicherungssystems |