Verkehrsrecht | Gesetze | Bußgeldrechner | Führerschein | Forum | FAQ |
Verkehrsportal.de | Sitemap | Impressum | Datenschutzerklärung |
![]() ![]() ![]() |
|
|
![]() |
![]() ![]() ![]() |
||||
---|---|---|---|---|---|
![]() |
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)II. Führen von Kraftfahrzeugen 3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis § 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen
Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 2 nachweist.
|
Werbung:
|
|||
Stand / Letzte Änderung ... | |
![]() |
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980) in der Fassung des Inkrafttretens vom 24.05.2018. Letzte Änderung durch: Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 3. Mai 2018 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17 S. 566, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018). |
Weitere Infos ... | |
![]() |
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)? Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den Verkehrsportal-Foren... |
Hinweise ... | |
![]() |
Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr! |
Diese Seite ausdrucken? ... | |
![]() |
Bei Klick auf das nebenstehende Drucksymbol öffnet sich ein separates Fenster mit der Druckversion dieser Seite. |