... Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

    
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> Rubrik: Gesetze
  FeV: § 77 | § 78 | Anlage 1  ]

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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 78 Inkrafttreten

 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.


 
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§ 78 FeV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980) in der Fassung des Inkrafttretens vom 24.05.2018. Letzte Änderung durch: Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 3. Mai 2018 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17 S. 566, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018).
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