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> Maßregel, Cannabis Führerschein
Geschrieben von Alex253 - 24.04.2024 15:31 - 2 Kommentar(e)
Guten Tag liebe Forumsgemeinde,
zuersteinmal möchte ich sagen das ich den Rat der Mitglieder hier sehr schätze und seit einigen Wochen stiller Mitleser bin. Vielen Dank für eine Mühe und Arbeit.

Nun zu mir, ich bin 30 Jahre alt, habe mich bis vor 3 Jahren im kriminellen Milieu aufgehalten und dadurch einiges an Straftaten verübt. Ich bin damals 2015 für 2 Jahre 2 Monate in Haft gelandet (keine Drogenstraftaten). 2014 wurde ich mit dem PKW erwischt mit 3.8ng und 55passiv Cannabis und bekam ein ärzliches Gutachten, 2 Urinscreenings die negativ waren aber es wurde ein regelmäßiger Konsum festgestellt - also Führerscheinentzug.
Vor der Haft wurde bei einem Freund von mir etwas 2 Gramm Cannabis gefunden und ich habe davon ebenfalls einen Eintrag bei der Führerscheinbehörde.
2017 würde ich angeklagt wegen Handel mit Amphetamine, es wurde nichts gefunden noch wurde ich beim Konsum erwischt. Es kam nichteinmal zum Gericht und wurde fallengelassen. Davon existiert ebenfalls ein Eintrag bei der Führerscheinbehörde.
Nun habe ich ebenfalls 2017 meine letzte Straftat begangen dies war ein Raub unter Alkoholeinfluss. Die Gerichte und das komplette Verfahren zog sich bis 2021 und ich musste im Juli 2022 eine Therapie im Maßregelvollzug nach §64 antreten. Seit diesem Tag bin ich trocken, nehme keine Drogen, rauche nicht und habe mich im Sport gefunden.
Ich habe mein Leben auf den Kopf gestellt, 80kg abgenommen, meine Ausbildung zum Industriemechaniker beendet und wohne seitdem mit meiner Frau in einer Wohnung und gehe meiner Arbeit nach. Von märz 2023 bis September 2023 war ich im betreuten Wohnen und seit Januar 2024 bin ich aus der Maßregel entlassen auf Bewährung und habe Führungsaufsicht.
Im Rahmen der Führungsaufsicht habe ich die Weisung 6 Urinscreenings (Alkohol und Drogen) zu machen. Im März habe ich die erste abgegeben. Ebenfalls gehe ich in eine Selbsthilfegruppe.
Nun habe ich mich bei der Führerscheinbehörde erkundigt wegen meinem Führerschein, diese sagte mir das ich im Rahmen des neuen CanG den Führerschein zurück bekommen werde aber einen Antrag stellen muss.
Sehtest und Erste Hilfe sowie Passfoto liegt alles bereit doch ich mache mir Sorgen wegen der Therapie. Bis jetzt weiß die Führerscheinstelle nicht von der Therapie.

Ist es möglich das die Führerscheinbehörde wegen der Therapie sagt, das ich trotzdem eine MPU machen muss? Sie bekommen das ja sowieso mit durch das Führungszeugnis zwingend mit.
Ich war ansonsten nie im Straßenverkehr auffällig oder wurde nie mit Drogen erwischt. Die zwei Einträge aus 2015 spielen keine Rolle meinte er da ich nur dabei war (Polizeibericht hatte er auch).

Liebe Grüße und danke für eure Hilfe.
43 mal gelesen - letzter Kommentar von Alex253   

> MPU trotz Änderung FeV
Geschrieben von Pflusen - 24.04.2024 14:01 - 3 Kommentar(e)
Hallo erstmal,

im Jahr 2018 wurde mir mein Führerschein der Klasse B entzogen, da ich im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten wurde und bei mir THC im Blut nachgewiesen wurde. Die Werte meiner Blutanalyse waren nicht besonders hoch, und es war auch das einzige Mal, dass ich unter dem Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilgenommen habe. Allerdings befand ich mich noch in der Probezeit. Die gemessenen Werte waren: THC - 4,2 ng/ml, 11-Hydroxy-THC - 0,9 ng/ml, THC-Carbonsäure - 32 ng/ml.

Ich bin gerade dabei, meine MPU zu machen bzw. meine Abstinenznachweise zu erbringen und mich vorzubereiten. Deshalb würde ich gerne wissen, ob ich das überhaupt noch machen muss oder ob ich mir das Geld sparen kann.

Laut meiner Recherche im Internet wurden seit dem 1. April 2024 die Bedingungen für eine MPU aufgrund der Legalisierung geändert. Ich habe einen Text gefunden, der besagt: Die Fahrerlaubnis wurde in der Vergangenheit entzogen, es laufen keine Verfahren mehr deswegen: Sie sind früher einmalig mit THC am Steuer aufgefallen. Die Fahrerlaubnis wurde dann entweder direkt entzogen (in den Fällen vor April 2019) oder es wurde ein Gutachten angeordnet (ärztliches Gutachten oder MPU), welches sie nicht abgegeben haben und die Fahrerlaubnis wurde dann entzogen. Es läuft gegen die Entziehung keine Klage/Eilrechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht und kein Widerspruchsverfahren mehr (oder der Widerspruch wurde negativ beschieden).

"Im Neuerteilungsverfahren darf die Behörde gemäß § 13a FeV keine neue Begutachtung (MPU/ärztliches Gutachten) mehr anordnen. Sie erhalten Ihre Fahrerlaubnis ohne Cannabis-MPU zurück."

Meine Frage in diesem Zusammenhang wäre, ob dies tatsächlich der Fall ist, wenn ich die Neuerteilung in meinem Fall beantrage, oder ob ich dennoch eine MPU absolvieren muss, um meine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Ich habe auch schon einen Rechtsbeistand dazu geholt, der jedoch etwas viel Geld für eine Einschätzung verlangt. Wenn ich danach sowieso eine MPU machen müsste, wäre das noch kostenintensiver als sowieso schon.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Danke im Voraus.
113 mal gelesen - letzter Kommentar von Nichtschonwieder   

> Mpu
Geschrieben von Deutschland - 24.04.2024 13:44 - 1 Kommentar(e)
Benötigt man Nachweise für eine Fahrrad MPU 1,8 Promille brim kontrollierten Trinken und welche?
82 mal gelesen - letzter Kommentar von Q-Treiberin   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 16:05