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> Temporäre Sperrzeiten für Nicht-Bewohner
Geschrieben von Riggs - 23.04.2024 09:05 - 1 Kommentar(e)
In der Stadt Essen werden Bereiche vor einigen Schulen offenbar zu bestimmten Zeiten für Kraftfahrzeuge von "Nicht-Bewohnern" gesperrt. Hintergrund ist das Abhalten von sog. Elterntaxis zu den relevanten "Bring- und Holzeiten".

***

Ermöglicht hat diese abenteuerliche Beschilderung offenbar ein Erlass des Verkehrsministeriums NRW.

Momentan diskutiert man zusätzlich über die Errichtung von technischen Sperren zu den Sperrzeiten (versenkbare Bügel oder Poller), bislang wurden die temporärer "Sperrungen" offenbar von Eltern mittels Pylonen durchgeführt (siehe unten Bericht Radio Essen).

***

Mir stellen sich hierbei nun einige Fragen:

1. Untersagt die Beschilderung tatsächlich rechtssicher das Befahren durch "Nicht-Bewohner"? Dass die sonst übliche Beschilderung "Anlieger frei" in diesem Fall keinen Sinn ergibt, ist schon klar (die sog. Elterntaxis wären ja Anlieger), aber lässt die StVO eine Durchfahrtsperre für "Nicht-Bewohner" tatsächlich so einfach zu?

2. Was ist von den bisher durchgeführten "Sperrungen" durch die Eltern selbst mittels Pylonen zu halten?
Wurde da durch Privatpersonen einfach so in den fließenden Verkehr eingegriffen?
Wurden dort eigenmächtig Hindernisse auf der Fahrbahn errichtet?
Wurden Kraftfahrzeugführer durch Privatpersonen angehalten und quasi genötigt sich auszuweisen, damit man als Bewohner dieser Straße doch durchfahren durfte?

Erschwerend hinzu kommt ja noch, dass selbst Bewohner, welche die Straße auch nach der neuen Regelung berechtigt befahren, offenbar zunächst einmal durch Eingriff in den fließenden Verkehr zum Anhalten genötigt wurden. Von einer Befragung durch Privatpersonen nach dem Zweck der Fahrt bzw. dem mutmaßlichen Verlangen eines Ausweises/Nachweises mal ganz zu schweigen.

Ist das nicht letztlich nichts anderes als sonstige "Selbstjustiz"? Darf sich jemand auch einfach z.B. einem "Geisterradler" in den Weg stellen, um zu verhindern, dass dieser seine Fahrt in der falschen Fahrtrichtung fortsetzt?
Die Frage ist natürlich rhetorisch gemeint, aber wieso konnten in diesem Fall offenbar Privatpersonen mit Billigung der Behörden einfach so im öffentlichen Verkehrsraum Kraftfahrer daran hindern, gegen die dortige Regelung/Beschilderung zu verstoßen?

Link Radio Essen
61 mal gelesen - letzter Kommentar von Explosiv   

> Führerscheinakte nach 14 Jahren bereinigt, neuer Vorwurf aus 2018
Geschrieben von Peppels - 22.04.2024 21:51 - 2 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
2009 wurde Person X der FS nach einer Polizeikontrolle entzogen. Fahren unter Drogeneinfluss von Amphetamin und Cannabis.
Ende letzten Jahres beantragte Person X die Löschung seiner Führerscheinakte und anschließende Akteneinsicht. Durch einen Umzug vor 4 Jahren war es ein etwas längeres Prozedere. Akte verschwunden, Akte am neuen Wohnort, doch am alten, dann irgendwann am neuen aufgetaucht und die Löschung wurde bestätigt. Person X wollte zur Überprüfung trotzdem einen Termin zur Akteneinsicht. Die freundliche Antwort der zuständigen Dame:
"wie bereits mitgeteilt wurde Ihre Führerscheinakte bereinigt. Es liegt lediglich ein Polizeibericht aus dem Jahre 2018 hier in den Akten vor".
Person X hatte bereits 2019 Akteneinsicht, damals war dieser Fall jedoch nicht in der Akte.
2018 kam Person X an einem Bahnhof in eine Polizeikontrolle und es wurden 4,5g Amphetamin sichergestellt.
Der Konsum wurde aber nicht nachgewiesen. Wird er einfach unterstellt? Besteht die Möglichkeit ihn anzuzweifeln und wenn ja wie? Oder ist jetzt sicher, dass die 15 Jahre Verjährungsfrist von neuem begonnen haben?
Sollte Person X die Neuerteilung des FS beantragen, entscheidet dann diese eine Sachbearbeiterin ob sie die Mpu auferlegt oder nicht? Ganz ohne Chance auf Verteidigung bzw ohne Beweis ihrerseits dass Person X unter Drogeneinfluss stand?

Person X wäre über sachkundige Antworten sehr dankbar.
186 mal gelesen - letzter Kommentar von Jens   

> vorher MPU wegen Cannabis,m jettz plötzlich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Geschrieben von kike7 - 22.04.2024 15:21 - 6 Kommentar(e)
Hallo,
Ich habe eine Frage.

Folgender Sachverhalt...

Ich wurde 2020 mit 1,9ng aktiv und 92ng cooh kontrolliert, und mir wurde dann eine MPU wegen Cannabis angeordnet.
Mit den Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.04.24 sollte dies bei einem Ersttäter nicht mehr zur MPU führen.

Ich habe meine Führerscheinstelle diesbezüglich per Email angeschrieben und nachgefragt wie es damit aussieht.
Die Dame sagte mir, dass dies erst bei Neuerteilungsantrag entschieden werden könne, sie aber nach Einblick in meine Akte festelllen würde, dass ich aufjedenfall eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis machen müsse.
Auf weitere Nachfrage, wurde mir mitgeteilt, dass ich 2017 in Alzey ohne Fahrerlaubnis ( für einen Hänger) angehalten wurde...
Was an sich schon eine sehr kuriose Sache ist, da ich damals den Hängerführerschein gemacht habe und davon überzeugt war dass ich diesen auch habe. Aber dieser wurde weder in meinen Führerschein eingetragen, noch gibt es irgendwo irgendwelche Akten...

Wie dem auch sei habe ich für diesen Verstoss 2017 eine hohe Geldstrafe und Fahrverbot bekommen, wofür ich meinen Führerschein einschicken musst, ihn danach wiedererhalten habe.

Meine Frage ist jetzt: Wie kann es sein, dass mir plötzlich - 7 Jahre später- deswegen eine MPU angeordnet werden soll?
Ich habe doch meine Strafe dafür getilgt, und hätte ich dafür eine MPU machen sollen, hätte man mir das doch 2017 mitgeteilt ?
Für mich grenzt das an Willkür, nach dem Motto: wenn er jetzt keine MPU mehr wegen Cannabis machen muss, dann schauen wir mal, wofür wir ihm ansonsten eine anordnen können.

Was sind eure Gedanken hierzu ?
419 mal gelesen - letzter Kommentar von Jens   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 11:19