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> Führerscheinakte nach 14 Jahren bereinigt, neuer Vorwurf aus 2018
Geschrieben von Peppels - 22.04.2024 21:51 - 2 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
2009 wurde Person X der FS nach einer Polizeikontrolle entzogen. Fahren unter Drogeneinfluss von Amphetamin und Cannabis.
Ende letzten Jahres beantragte Person X die Löschung seiner Führerscheinakte und anschließende Akteneinsicht. Durch einen Umzug vor 4 Jahren war es ein etwas längeres Prozedere. Akte verschwunden, Akte am neuen Wohnort, doch am alten, dann irgendwann am neuen aufgetaucht und die Löschung wurde bestätigt. Person X wollte zur Überprüfung trotzdem einen Termin zur Akteneinsicht. Die freundliche Antwort der zuständigen Dame:
"wie bereits mitgeteilt wurde Ihre Führerscheinakte bereinigt. Es liegt lediglich ein Polizeibericht aus dem Jahre 2018 hier in den Akten vor".
Person X hatte bereits 2019 Akteneinsicht, damals war dieser Fall jedoch nicht in der Akte.
2018 kam Person X an einem Bahnhof in eine Polizeikontrolle und es wurden 4,5g Amphetamin sichergestellt.
Der Konsum wurde aber nicht nachgewiesen. Wird er einfach unterstellt? Besteht die Möglichkeit ihn anzuzweifeln und wenn ja wie? Oder ist jetzt sicher, dass die 15 Jahre Verjährungsfrist von neuem begonnen haben?
Sollte Person X die Neuerteilung des FS beantragen, entscheidet dann diese eine Sachbearbeiterin ob sie die Mpu auferlegt oder nicht? Ganz ohne Chance auf Verteidigung bzw ohne Beweis ihrerseits dass Person X unter Drogeneinfluss stand?

Person X wäre über sachkundige Antworten sehr dankbar.
131 mal gelesen - letzter Kommentar von Jens   

> vorher MPU wegen Cannabis,m jettz plötzlich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Geschrieben von kike7 - 22.04.2024 15:21 - 6 Kommentar(e)
Hallo,
Ich habe eine Frage.

Folgender Sachverhalt...

Ich wurde 2020 mit 1,9ng aktiv und 92ng cooh kontrolliert, und mir wurde dann eine MPU wegen Cannabis angeordnet.
Mit den Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.04.24 sollte dies bei einem Ersttäter nicht mehr zur MPU führen.

Ich habe meine Führerscheinstelle diesbezüglich per Email angeschrieben und nachgefragt wie es damit aussieht.
Die Dame sagte mir, dass dies erst bei Neuerteilungsantrag entschieden werden könne, sie aber nach Einblick in meine Akte festelllen würde, dass ich aufjedenfall eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis machen müsse.
Auf weitere Nachfrage, wurde mir mitgeteilt, dass ich 2017 in Alzey ohne Fahrerlaubnis ( für einen Hänger) angehalten wurde...
Was an sich schon eine sehr kuriose Sache ist, da ich damals den Hängerführerschein gemacht habe und davon überzeugt war dass ich diesen auch habe. Aber dieser wurde weder in meinen Führerschein eingetragen, noch gibt es irgendwo irgendwelche Akten...

Wie dem auch sei habe ich für diesen Verstoss 2017 eine hohe Geldstrafe und Fahrverbot bekommen, wofür ich meinen Führerschein einschicken musst, ihn danach wiedererhalten habe.

Meine Frage ist jetzt: Wie kann es sein, dass mir plötzlich - 7 Jahre später- deswegen eine MPU angeordnet werden soll?
Ich habe doch meine Strafe dafür getilgt, und hätte ich dafür eine MPU machen sollen, hätte man mir das doch 2017 mitgeteilt ?
Für mich grenzt das an Willkür, nach dem Motto: wenn er jetzt keine MPU mehr wegen Cannabis machen muss, dann schauen wir mal, wofür wir ihm ansonsten eine anordnen können.

Was sind eure Gedanken hierzu ?
342 mal gelesen - letzter Kommentar von Jens   

> Entzug Fahrerlaubnis für BRD - Belgischer Führerschein
Geschrieben von Belgier21 - 22.04.2024 13:26 - 9 Kommentar(e)
Hallo,

ich wohne in Belgien und habe einen belgischen Führerschein. Ich bin so viel auf Deutschlands Straßen gefahren und habe dabei soviel Punkte für Schnellfahren gesammelt, dass mir im Dezember 2021 das Führen eines Fahrzeugs in D entzogen wurde. Insbesondere 2020 mit den Fahrverboten war ich sehr unter Druck.

Mir wäre es jetzt superwichtig, wieder in Deutschland Autofahren zu dürfen.
Soweit ich weiss kann ich frei wählen bei welcher Führerscheinstelle ich einen Antrag stelle.

Das Problem ist ich bekomme keine Auskunft.
Hamburg schrieb mir, ich benötige einen Online-Termin. Online stand aber derzeit kein Termin zur Verfügung, selbst wenn ich die Begriffe zu Führerschein neu beantragen frei definiere. Für meinen Sonderfall gab es nicht einmal diesen Begriff zur Auswahl. crybaby.gif

Wie soll ich denn vorgehen? Kann mir jemand etwas raten?

Danke im Voraus. wavey.gif

325 mal gelesen - letzter Kommentar von Jens   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 07:46