Geschrieben von Rolf Tjardes, Betreiber Verkehrsportal.de
Verkehrsrecht - Auf über hundert Seiten juristische Fachbeiträge von RA Goetz Grunert (Fachanwalt für Verkehrsrecht) u.a. zu Themen wie "Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr", "Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten", "Abschleppen von Kfz erlaubt...??", u.v.m. ...
Gesetze - Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des deutschen Verkehrsrechts auf einen Blick; StVG, StVO, StVZO, FZV, FeV, Bußgeldkatalog u.v.m. jeweils mit bequemer Suchfunktion ...
Bußgeldrechner - zu schnell gefahren und geblitzt worden? Online berechnen was "ES" kostet, schnell und aktuell. Mögliche Sanktionen: Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Texte zu Probezeitmaßnahmen, Meßtoleranz ...
Führerschein - Alles zum neuen EU-Führerschein: Was ist neu?, Führerscheinklassen, Fahrerlaubnis auf Probe, Aufbauseminar, MPU, Ausländischer Führerschein, Umschreibung u.v.m. ...
Forum - Aktuelles Diskutieren in unseren Foren: Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Themenbereich Straßenverkehr? Sie suchen sach- und fachkundige Gesprächspartner? Dann sind Sie hier goldrichtig! Inzwischen mehr als 1 Million Beiträge ...
FAQ - Antworten zu häufig gestellten Fragen in den Bereichen "Führerschein", "MPU und Rauschmittel", "Verwarnungs- und Bußgeld", "Verhalten im Straßenverkehr", "Personen- und Güterkraftverkehr, Gefahrgut" sowie "Technik / StVZO / Fzg.-Änderungen" ...
Geschrieben von Andy89 - 04.05.2024 09:19 - 0 Kommentar(e)
Hallo in die Runde,
bis jetzt war ich ein stiller Mitleser im Hintergrund. Ein großes Lob an die hilfreichen Informationen und Einschätzungen die ich hier schon lesen konnte!
Jetzt zu mir. Ich habe bereits 2005 eine Alkohol MPU bestanden. 2017 wurde ich erneut Auffällig und und es wurde wieder eine MPU Angeordnet. Nach langer Aufarbeitung mit professioneller Hilfe möchte ich ende deises Jahres meine MPU angehen.
Meine Frage wäre: In meiner Führerschein-Akte ist nichts mehr aus meinem alten Vergehen und der MPU von 2005 vermerkt. Kann ich dann als Ersttäter meine MPU ende dieses Jahres angehen ?
In Meiner Führerschein-Akte ist aber noch ein Bild meines Alten Führerschein, auf dem noch die Erteilung 2005 eingetragen ist. Kann ich bei der MPU angeben das ich meinen Führerschein erst 2005 gemacht habe und zuvor keinen hatte? Ich habe mehrfach gelesen das aus Aktenlage entschieden wird.
Geschrieben von m01 - 04.05.2024 07:50 - 4 Kommentar(e)
In Fußgängerzonen darf ja grundsätzlich geradelt werden, wenn das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" vorhanden ist. Dann aber meines Wissens auch nur mit Schrittgeschwindigkeit.
Aus meiner Heimatstadt kenne ich Beschwerden, dass Radfahrer die Vorgabe "Schrittgeschwindigkeit" ignorieren und einfach da durchballern. Woanders geht man dann noch einen Schritt weiter und ordnet per zZ "Schrittgeschwindigkeit" an, das sieht dann ungefähr sooder so aus (man könnte bei letzterem fragen, ob dann Radfahrer nur zum Be- und Entladen rein dürfen, aber ja, MSDWGI...). Landshut geht dann auch konsequent gegen verkehrswidrige Radler vor.
Wenn ich das richtig verstehe: das Zusatzzeichen "Schritttempo" ist eigentlich unnötig und nur als Erinnerung zu verstehen?
Man könnte auch den Sinn von "Radfahrer frei" hinterfragen. Wenn ich mit einem Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf, kann ich es genauso schnell schieben - wahrscheinlich sogar sicherer als 7 km/h radeln auf Kopfsteinpflaster. Womit das Schild faktisch nur bezweckt, dass der Radfahrer aufsitzen darf. Wenn also Radverkehrsförderung nicht dazu führen soll, dass man zu schnelle Radfahrer in Kauf nimmt, besser das Schild weglassen?