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Geschrieben von Q-Treiberin - 11.05.2024 13:58 - 0 Kommentar(e)
Mal wieder eine Verständnisfrage…..
Bei uns in der Straße verlegen die Energiewerke eine neue Stromleitung, die Arbeiten/Aufgrabungen finden auf der gegenüberliegenden Straßenseite statt, trotzdem hat man auch auf „unseren“ Seite von 07:00 bis 17:00 Uhr ein absolutes Halteverbot mit Zusatzzeichen http://www.rsa-online.com/14/Haltverbot/Bi...g/Z-1060-31.jpg aufgestellt.
Einen „Seitenstreifen“ gibt es dort aber nicht sondern nur einen Teil des Gehweges (zwischen den Bäumen) der mit Z 315 https://menne-verkehrstechnik.de/cdn/shop/f...pg?v=1715319038 ausgeschildert und auch nicht aufgehoben (durch Tüte übers Schild o.ä.) ist.
Was gilt jetzt für mich? Darf ich da parken oder nicht?
Hinzuzufügen ist, dass die parkenden Autos auf dieser Seite absolut null von den genannten Bauarbeiten betroffen sind….
Geschrieben von WurstCase - 10.05.2024 11:19 - 1 Kommentar(e)
Zuweilen begegnen den geneigten VT Konstrukte, die gefühlt eher Seitenstreifen sind, jedoch mit Z. 340 statt 295 markiert sind. Beispiel 1, Beispiel 2
Kann es sich hier trotz Z. 340 um Seitenstreifen handeln? Umgekehrt: Weshalb kann es sich ggf. nicht um Fahrstreifen handeln? [Edit: Zumindest in Beispiel 2 könnte der Streifen zu schmal sein, um als Fahrstreifen durchzugehen.] Eine Mindestlänge gibt es für Fahrstreifen nicht, oder?
Signifikante Unterschiede ergäben sich dabei z. B. bei der Geltung von Haltverboten (Z. 283/286, gilt auf Fahr- aber (ohne Zz.) nicht auf Seitenstreifen) oder auch dem Warten (darf nicht auf dem Seitenstreifen gemacht werden), Halten und Parken (muss auf dem Seitenstreifen gemacht werden).