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Geschrieben von W201 - 11.05.2024 17:08 - 10 Kommentar(e)
Hallo Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der MPU bei Wiederholungstätern.
Kurz zu meiner Vita:
Erste Tat 07.2017 mit 2,6x Promille, kein Unfall "nur" Auffällig gewesen. Im Anschluss kam eine Entgiftung + Reha, jedoch keine Nachsorge, sondern durch Angehörige. Mit einen darauffolgendem Abstinenznachweis (15 Monate) bestand ich die MPU Ende 2019 als Alkoholkranker
Zweite Tat 07.2021 mit 2,6x Promille, kein Unfall "nur" Auffällig gewesen. Der Rückfall ging über insgesamt 11 Tage, 10 Tage vor der Tat, 1 Tag nach der tat. Keine Entgiftung + Reha, sondern selbstständige Aufarbeitung + Abstinenz ab November 2021 bis jetzt.
Leider bin ich bereits bei einer MPU im Mai 2023 durchgefallen, wobei ich mich ehrlichweise nicht wirklich auf diese vorbereitet hatte. In dieser MPU wurde mir gesagt, ich solle mir (in welcher Form auch immer - wurde nicht genauer definiert) professionelle Hilfe holen. Der Bericht wurde selbstverständlich nicht an die Führerscheinstelle geschickt.
Bei einem Gespräch in dieser Woche mit einem Verkehrspsychologen wurde mir nahegelegt eine erneute Reha (ambulant oder stationär) zu absolvieren, obwohl ich bereits über 2,5 Jahre abstinent bin. Meine Motivation hält sich dabei in Grenzen, da ich sowohl den Sinn einer erneuten Reha in meinem jetzigen "Status" nicht nachvollziehen kann.
Die Rentenversicherung habe ich diesbezüglich bereits angerufen, die mir salopp gesagt den Vogel gezeigt hat, da ich ja seit einer langen Zeit Abstinenz bin und demnach keinen Bedarf an einer Reha hätte.
Kann mir jemand sagen ob eine erneute Reha in diesem fall wirklich zwingend, bzw. zu empfehlen ist um die MPU bestehen zu können?
Falls ja: Wie bekomme ich einen Reha-Platz wenn ich bereits über einen längeren Zeitraum trocken bin?
Geschrieben von Sassendorf - 11.05.2024 15:18 - 2 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
gegeben sei die Straße „Am Haullenbach“ in 59505 Bad Sassendorf. Zum Beispiel bei Hausnummer 11, 15 oder 22.
Die Straße ist so aufgebaut das auf der einen Seite ein Grünstreifen ist, auf der anderen Seite teilweise aber nicht. Es gibt keine Verkehrszeichen und es ist kein verkehrsberuhigter Bereich.
Hintergrund: Ich habe dort geparkt und schon kam ein wütender Rentner heraus und meinte, ich darf an der Seite nicht parken. Das OA würde das auch regelmäßig ahnden.