Druckseite generiert am: 24.11.2024 06:44 Uhr |
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR, Berlin |
Die verkehrs- bzw. medizinisch-psychologische Untersuchung ("MPU") ist ein Instrument zur Eignungsbeurteilung für die Erteilung bzw. Neuerteilung des Führerscheins.
Anlässe für die Anordnung einer MPU:
Wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von bis zu 0,8 mg/l geführt wurde, kann im Einzelfall eine MPU angeordnet werden. Dies i.ü. unabhängig davon, ob beim Fahrzeugführer alkoholtypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden oder nicht.
Wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde, wird für Ersttäter die Anordnung einer MPU obligatorisch.
Anzeichen für Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (Mehrfachtäter).
Zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
Die Begutachtung besteht aus insgesamt 4 Teilen:
Medizinische Untersuchung (Analyse der Leberwerte u.a.).
Persönlicher Fragebogen.
Psychologischer Leistungstest (Denkaufgaben, Fahrprobe u.a.).
Psychologisches Untersuchungsgespräch.
Allgemeines:
Soweit eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wird, kann eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle durch den zu Untersuchenden selbst gewählt werden.
Die MPU-Begutachtung kann - auch im Falle eines negativen Eignungsgutachtens - beliebig oft wiederholt werden.
Verweigert der Betroffene die Mitarbeit oder befindet er sich in einem nicht untersuchungsfähigen Zustand, kann die Begutachtung abgebrochen werden.
Amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung unterhalten derzeit 17 Anbieter in Deutschland, darunter z.B. die DEKRA, der TÜV SÜD und weitere Institute. Adressen der Untersuchungsstellen finden sich in www.bdp-verkehr.de unter "Verkehrspsychologie: Who's who".
Relevante Gesetzes- bzw. Verordnungstexte zum Thema:
Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik (FeV § 13)
Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel (FeV § 14)
Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen (FeV § 46)
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung (Anlage 14 FeV)
Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten (Anlage 15 FeV)
Tipp: Fachbeitrag zur "MPU" auf verkehrsportal.de:
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) - Fachbeitrag von RA Goetz Grunert in der Rubrik Verkehrsrecht.
Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR Burgherrenstraße 11 12101 Berlin Internet: www.verkehrsportal.de Mail: info@verkehrsportal.de |
[ Fenster schließen | Fenster drucken ]