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19.04.2024 06:24 Uhr
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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):

Die verkehrs- bzw. medizinisch-psychologische Untersuchung ("MPU") ist ein Instrument zur Eignungsbeurteilung für die Erteilung bzw. Neuerteilung des Führerscheins.

Anlässe für die Anordnung einer MPU:


Die Begutachtung besteht aus insgesamt 4 Teilen:


Allgemeines:

Soweit eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wird, kann eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle durch den zu Untersuchenden selbst gewählt werden.

Die MPU-Begutachtung kann - auch im Falle eines negativen Eignungsgutachtens - beliebig oft wiederholt werden.

Verweigert der Betroffene die Mitarbeit oder befindet er sich in einem nicht untersuchungsfähigen Zustand, kann die Begutachtung abgebrochen werden.

Amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung unterhalten derzeit 17 Anbieter in Deutschland, darunter z.B. die DEKRA, der TÜV SÜD und weitere Institute. Adressen der Untersuchungsstellen finden sich in www.bdp-verkehr.de unter "Verkehrspsychologie: Who's who".


Relevante Gesetzes- bzw. Verordnungstexte zum Thema:


Tipp: Fachbeitrag zur "MPU" auf verkehrsportal.de:

Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de


 
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