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Mehrfachtäter-Punktsystem:

Das bis zum 31. Dezember 1998 gültige Punktsystem wurde 1974 eingeführt. Danach wurden die im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten je nach Schwere mit 1 bis 7 Punkten bewertet. Bei einem Punktestand von 9 Punkten wurde der Kraftfahrer über diesen Punktestand informiert und schriftlich verwarnt. Bei 14 Punkten mußte er die theoretische Prüfung, ggf. ergänzt durch eine Fahrprobe, ablegen. Bei 18 Punkten wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Vor einer erneuten Erteilung des Führerscheins wurde in der Regel eine medizinisch-psychologische Eignungsunterschung angeordnet.

Was ist neu seit dem 01. Januar 1999 ??

Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de


 
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