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EU-Führerschein: Vorbesitzregelungen

Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens gleichzeitig mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B erteilt werden.

Eine Fahrerlaubnis der Klasse E darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse E frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.


Vorbesitzregelungen:

Klassen "grobe" Beschreibung ;-) Vorbesitz
A "schwere" Motorrad-Klasse nein
A1 "leichte" Motorrad-Klasse nein
B PKW bis 3,5 t nein
M Kleinkraftrad bis 45 km/h nein
S "Trikes" und "Quads" bis jeweils 45 km/h nein
L Sonder-Klasse der Land- und Forstwirtschaft nein
T Sonder-Klasse der Land- und Forstwirtschaft nein
C1 "leichte" LKW-Klasse B
C "schwere" LKW-Klasse B
D1 "leichte" Bus-Klasse B
D "schwere" Bus-Klasse B
C1E "leichte" LKW-Klasse mit Anhänger C1
CE "schwere" LKW-Klasse mit Anhänger C
BE PKW bis 3,5 t mit Anhänger B
D1E "leichte" Bus-Klasse mit Anhänger D1
DE "schwere" Bus-Klasse mit Anhänger D

Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de


 
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