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Führerschein: [ ... | Vorbesitzregelungen | ... ] | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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EU-Führerschein: VorbesitzregelungenEine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens gleichzeitig mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B erteilt werden. Eine Fahrerlaubnis der Klasse E darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse E frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden. Vorbesitzregelungen:
Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de |
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