... Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

    
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> Rubrik: Gesetze
  FZV: § 50 | § 51 | Anlage 1  ]

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten (FZV)

Abschnitt 7

Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 Gleichzeitig tritt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, außer Kraft.


 
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§ 51 FZV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) in der Fassung des Inkrafttretens vom 19.07.2011. Letzte Änderung durch: Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen vom 12. Juli 2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 36 S. 1378, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2011).
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