Druckseite generiert am: 24.11.2024 10:01 Uhr |
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR, Berlin |
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§30b Berechnung des Hubraums.
Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:
Für pi wird der Wert 3,1416 eingesetzt.
Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.
Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.
Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.
Fassung gem. Bundesgesetzblatt: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 30.06.2016. Letzte Änderung durch: Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. Juni 2016 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 29 S. 1463, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2016). |
Hinweis: Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr! © Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR Burgherrenstraße 11 12101 Berlin Internet: www.verkehrsportal.de Mail: info@verkehrsportal.de |
[ Fenster schließen | Fenster drucken ]