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Es gibt kein Verkehrszeichen welches es verbietet. Aber halt den Pfeil auf dem Boden.
Habe schon mind 2 mal beobachtet wie sogar die Polizei dort gewendet hat.
Habe diesbezüglich einen mal einen Streifenpolizisten angesprochen, der extra hingefahren ist und mich zurückrief (ganz große Klasse!) seiner Meinung nach zeigt dieser Pfeil nur an dass man an dieser Kreuzung von der linken Fahrspur nicht rechts in die goltzstrasse abbiegen darf sondern nur von der rechten Spur habe sie mit dem gelben Pfeil gekennzeichnet. (zwischen beiden Spuren ist ein Fahrradweg) Irgend wie bin ich immer noch nicht überzeugt und würde euch gerne um eure Meinung bitten. Vielen Dank schon mal.
Geschrieben von Caballero - 31.10.2024 17:15 - 3 Kommentar(e)
Hallo liebe Mitglieder, Habe mir einen Auszug aus dem faer geholt und habe dazu eine Frage . Zur Vorgeschichte : 2010 thc mpu bestanden und Führerschein wieder bekommen 2015 nochmals thc mpu bestanden und Führerschein wieder bekommen
Im faer sind drei Entscheidungen erfasst 05.08.2014 sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis 05.08.2014 unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis 06.02.2015 Erteilung nach vorangegangener negativ Entscheidung
Alle drei Eintragungen haben das Tilgungsdatum und Löschungsdatum 07.02.2025 Bei allen drei Datum ist ein Feld mit Überliegefrist in den Nein steht
Meine Frage lautet nun, ist alles am 07.02.2025 gelöscht und erledigt , oder kommt da jetzt noch die überliegefrist bis 07.02.2026 dazu ? Bin ehrlich gesagt ein bisschen verwirrt .
Werde ich dann wieder wie ein ersttäter behandelt ?
Geschrieben von Darnok - 31.10.2024 10:16 - 3 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
ich bin 39 und möchte gerne den CE-Führerschein erstmalig (!) erwerben, habe aber seit Geburt eine Sehbehinderung mit nur 25% Sehschärfe auf einem Auge (125% auf dem anderen) und dadurch bedingtem fehlendem Stereosehen. Beidseitiges Gesichtsfeld, Farbensehen etc. ist sonst alles okay! Auf der Führerscheinstelle hat man mir nun mitgeteilt, dass ich dennoch den CE-Führerschein machen könne, sofern ich ein entsprechendes Sondergutachten ausgestellt bekomme. Wie vielen sicherlich bekannt ist, gibt es in der FEV div. Sätze und Möglichkeiten, die teilweise recht schwammig formuliert sind. Unter anderem ja auch: "In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Visus des schlechteren Auges für die Klassen C, CE, C1, C1E unter 0,5 liegen, ein Wert von 0,1 darf nicht unterschritten werden. Ein augenärztliches Gutachten ist in diesen Fällen erforderlich."
Bisher finde ich jedoch keinen Augenarzt, der darauf näher eingehen will. Trotz ausführlicher Beschreibung meiner Situation lautet die Standardantwort meist "Ja, wir können CE-Gutachten ausstellen. Bitte kommen Sie am... und bringen Sie 150€ mit." Auf genauere Nachfrage (obwohl im Vorfeld bereits alle medizinischen Daten mitgeteilt wurden) ändert sich dann die Aussage zu "Nein, unter 0,5 und ohne Stereosehen nicht erlaubt". Im Endeffekt sind die Aussagen aber oft "all over the place" und es scheint sich kaum einer WIRKLICH damit auszukennen.
Es muss aber doch Möglichkeiten geben, meine Tauglichkeit detailliert und mit Menschenverstand beurteilen zu lassen? Ich berufe mich dabei auf folgende Fakten:
- die Sehschwäche ist angeboren, ich habe also keinerlei Beeinträchtigung durch das mangelnde Stereosehen, da mein Hirn selbstverständlich entsprechend adaptiert ist
- ich fahre seit 22 Jahren europaweit absolut unfallfrei die Klassen A, B, BE und seit einiger Zeit auch T. Der einzige Unterschied (von T) zur Klasse CE besteht also in einer um 20km/h höheren erlaubten Geschwindigkeit auf der Autobahn. Faktisch darf ich mit der Klasse T sogar bereits größere und schwerere Fahrzeuge bewegen, als mit Klasse CE. Ich besitze zudem einiges an praktischer Rennstreckenerfahrung, nur um das Thema der Reaktionsfähig- und geschwindigkeit ebenfalls anzusprechen.
- mein räumliches Vorstellungsvermögen war schon immer hervorragend - auch und besonders im direkten Vergleich zu "Normalsehenden". Ich hatte daher auch noch nie Probleme beim Rangieren o.ä., auch nicht mit großen Anhängern etc.
- ich habe zuletzt im Steinbruch auf Geräten wie einem 100 Tonnen Muldenkipper (über 4,5m Fahrzeugbreite!) und einem 70 Tonnen Bagger, sowie einem Radlader geschafft, welche ich zentimetergenau an engen Abhängen und vorbei an anderen fahrenden LKWs manövrieren musste. Auch dort war man mit meinen Fähigkeiten und präzisem Fahrverhalten sehr zufrieden. Eine Begründung, dass ich aufgrund fehlenden Stereosehens keine Abstände einschätzen oder große Fahrzeuge nicht sicher bedienen könnte, ist also nicht haltbar. Gerade als Baggerfahrer ist das genaue Abschätzen von Abständen schließlich ein sehr wesentlicher Teil der täglichen Arbeit.
- selbst bei einem plötzlichen Ausfall meines "guten" Auges mit 125% Sehstärke bin ich problemlos in der Lage, ein Fahrzeug jederzeit sicher anzuhalten. Dies ist mir so z.B. schon einmal passiert, als ich auf dem Motorrad etwas ins “gute” Auge bekam und dann entsprechend - problemlos - an der nächsten Möglichkeit ein paar hundert Meter weiter, rechts ran gefahren bin. Besonders in einer geschlossenen Kabine ist es daher höchst unwahrscheinlich, einem solch plötzlichem Ausfall ausgesetzt zu sein.
- auch mit meinem “schlechten” Auge kann ich grundsätzlich bzw. in einem Notfall ausreichend sehen und nehme sämtliche Objekte (bewegliche wie statische) wahr. Lediglich feine Details oder Schrift / Symbole unter einer bestimmten Größe sind für mich nicht exakt bestimmbar, da sich z.b kleine Buchstaben etwas “ineinander verschieben” und Konturen unscharf erscheinen.
Ich möchte lediglich eine gerechte Chance, mein besonderes Talent, das sichere und verantwortungsvolle Fahren, entsprechend beruflich umsetzen zu können, ohne direkt mit Pauschalaussagen abgewiesen zu werden. Besonders, da ich immer wieder entsprechende Jobangebote erhalte und LKW-Fahrer im Fernverkehr schon immer mein Lebenstraum war. Jetzt die entscheidende Frage: kennt jemand hier einen Augenarzt, der meinen Fall individuell betrachten und bewerten würde? Der schaut, was gesetzlich wirklich möglich ist und den Gesetzestext entsprechend im Rahmen des machbaren auslegt? Es kann doch nicht sein, dass man erwiesenermaßen mit einem 100 Tonnen Muldenkipper klarkommt (die Teile fahren auch teils 60-80!) aber dann keinen 40 Tonner pilotieren darf, weil man die Fähigkeit dazu -ohne jeden Praxistext- einfach abgesprochen bekommt?
Bitte auch keine Belehrungen was sinnvoll ist etc, die Argumente hab ich alle schon gehört und ganz ehrlich: ich bin der Erste, der aussteigt, wenn er feststellt, dass er bei irgendwas wirkliche Probleme hat. Mit Menschenleben möchte ich auch nicht spielen und mir wurde schon sehr früh beigebracht, dass ein Fahrzeug auch immer eine tödliche Waffe sein kann - auch schon ein PKW. Ich bin mir der Umstände also bewusst und möchte nichts, was nicht verantwortbar wäre. Daher auch meine umfangreiche Argumentation oben. Nur mit Logik hat das alles ja eh nichts zu tun, denn hätte ich meinen Schein vor 1999 gemacht, dürfte ich ja sogar mit nur einem Auge fahren. Auch hier möchte ich fast schon von Diskriminierung sprechen. Und gleichzeitig kenne ich Fälle, wo Alkoholiker sogar ohne Probleme ihren LKW Lappen vom Arbeitgeber bezahlt bekommen und lese regelmäßig Aussagen wie "also bei mir wurde nicht mal groß getestet" etc. und spätestens an dieser Stelle hört es dann komplett auf mit meinem Verständnis...
Sorry für die Emotionalität hierbei, aber dieses Thema begleitet mich schon mein ganzes Leben.
Ich wäre für jeden Kontakt oder Hinweis (bevorzugt im westdeutschen Raum) dankbar! Ich wohne zwischen Koblenz und Trier, nehme aber sicherlich auch entsprechende Anfahrten auf mich, sofern es denn wirklich erfolgversprechend ist und man sich vor Ort mit dem Thema wirklich auskennt.