... Deutsches Straßenverkehrsrecht - Fachbeiträge von RA Goetz Grunert

    
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Abschleppen von rechtswidrig abgestellten Fahrzeugen:

2. Verkehrszeichenrechtsprechung

Einzelne Fälle aus der Rechtsprechung ("Verkehrszeichenrechtsprechung")

Verkehrsportal.de bietet Ihnen nachfolgend eine umfassende Übersicht über die unterschiedlichen Konstellationen der Abschleppfälle. Es handelt sich um authentische Fälle, die von den Gerichten entschieden wurden. Die Fundstellen der Gerichtsentscheidungen sind angegeben.

Abgesenkter Bordstein

Allein der Umstand, daß ein parkendes Fahrzeug einen abgesenkten Bordstein derart zuparkt, daß Rollstuhlfahrern kein gefahrloses Auffahren auf den Gehweg bzw. Abfahren vom Gehweg mehr möglich ist, kann ein sofortiges Abschleppen rechtfertigen.
VG Schwerin vom 15.5.1998, NZV 1998, 480.

Absolutes Halteverbot (Zeichen 283)

Eine Abschleppmaßnahme ist gerechtfertigt, auch wenn es noch nicht zu Beeinträchtigungen oder Behinderungen des Verkehrs gekommen ist.
VGH BW, NZV 1990, 286;
VGH München, NZV 1992, 207;
OVG NW, NZV 1990, 407;
VGH Kassel, NZV 1990, 408,
VG Frankfurt/M. vom 31.7.1995, AZ 5 E 2264/94(1).
Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug 2 Tage vor Aufstellung des Halteverbots dort bereits abgestellt war.
VG Karlsruhe, DAR 1990, 192.

Ein länger als 3 Tage im absoluten Halteverbot abgestelltes Kraftfahrzeug darf abgeschleppt werden.
VGH Kassel, NVwZ 1988,655; NJW 1997, 1023,
VG Frankfurt/M. vom 16.1.1996, AZ 5 E 579/95(2).
Eine Vorlaufzeit von 3 Tagen bei mobilen Halteverboten ist ausreichend.
VGH Kassel, NJW 1997, 1023.

Ein im absoluten Halteverbot abgestelltes Kraftfahrzeug darf in der Regel unverzüglich abgeschleppt werden, es sei denn, es liegt keine Gefahrenquelle vor.
OVG Lüneburg, Fundstelle 1981, 177.

Der Umstand, daß Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs angebracht worden sind, steht der Verhältnismäßigkeit des Abschleppens regelmäßig nicht entgegen, wenn zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Abschleppen eine Frist von 48 Stunden verstrichen ist.
OVG Münster, VM 1996, 63; bestätigt durch BVerwG v. 11.12.1996, NJW 1997, 1021.
Das Abschleppen eines im absoluten Halteverbot innerhalb der Feuerbewegungszone abgestellten Kraftfahrzeugs ist rechtmäßig.
OLG Düsseldorf, VersR 1982, 246.

Parkt ein Kraftfahrzeug in einem Bereich, der mit gekreuzten Streifen überklebten Halteverbotszeichen als noch nicht wirksames Halteverbot gekennzeichnet ist, muß er damit rechnen, daß sich die Verkehrsregelung alsbald ändern wird. Ein Abschleppen nach Wirksamwerden des Verkehrszeichens ist ermessensfehlerfrei.
VGH BW, VBlBW 1991,434.

Ein Halteverbotszeichen ist ein sofort vollziehbarer Dauerverwaltungsakt. Unterläßt der Halter die ihm durch das Verkehrszeichen gebotene Entfernung aus der Halteverbotszone, so kann das Kraftfahrzeug zur Ermöglichung der Bauarbeiten abgeschleppt werden.
VGH Koblenz, DÖV 1986,37.

Ein ordnungswidrig im Halteverbot abgestelltes Kraftfahrzeug kann abgeschleppt werden, wenn diese Maßnahme aufgrund der polizeilichen Gefahrenprognose erforderlich ist, um des ordnungsgemäßen Verlauf einer angemeldeten Demonstration zu gewährleisten.
VGH München, BayVwBl 1989, 4377.

Abstand zu Fußgängerüberweg (§ 12 Abs.1 Nr.4)

Wer den 5-m-Abstand nicht einhält darf umgehend abgeschleppt werden, ohne dass es auf eine konkrete Behinderung oder Gefährdung ankäme (Nachahmeffekt).
VG Wiesbaden vom 10.2.1999, AZ 1 E 136/97(V).

Anwohner-Parkplatz (Zeichen 286 oder 314 mit Zusatzzeichen 1020-32 oder 1044-30)

Die Abschleppmaßnahme ist zulässig, auch wenn ein Berechtigter nicht konkret am Parken gehindert wird.
VGH BW, NJW 1990, 2270;
VGH BW, BWVPr. 1995, 233;
VGH BW, VBlBW 1996, 32.
Sie ist auch zulässig, wenn ein an sich Berechtigter seinen Anwohnerparkausweis nicht gut lesbar auslegt.
VG Köln v. 20.7.1995-20K8319/94.

Bundesautobahn

Ein auf dem Seitenstreifen der Autobahn liegengebliebenes Fahrzeug ohne genügende Sicherungsmaßnahmen darf abgeschleppt werden.
VG Berlin vom 11.10.1991, AZ VG 11 A 351.91.
Ein auf dem Beschleunigungsstreifen abgestelltes defektes Fahrzeug darf abgeschleppt werden, wenn der Fahrer nicht baldmöglichst für die Entfernung sorgt (hier: 6 Std.).
VG Berlin vom 21.6.93, AZ VG 11 A 83.93.

Bushaltestelle (Zeichen 224)

Eine Abschleppmaßnahme ist zulässig bei Parken in einer Bushaltestelle mit Behinderung der Zufahrt der Linienomnibusse.
VGH Kassel, NJW 1984, 1197;
VG München v. 25.8.1988, AZ: M17K88.1349;
VG München v. 6.10.1988, AZ: M17K88.1181.

Busparkplatz

Das Abschleppen eines PKW von einem Busparkplatz ist in der Regel auch ohne konkrete Behinderung gerechtfertigt.
OVG Münster, NJW 1999, 1275.

Busspur (Zeichen 245)

Das unbefugte Parken auf einer Busspur stellt eine konkrete Störung dar, welche das sofortige Abschleppen rechtfertigt.
VG Berlin vom 31.8.1983, AZ VG 4 A 244.82,
VGH Kassel, NJW 1984, 1197,
OVG Berlin vom 4.8.1989, AZ OVG 3 S 68.89,
Dies zu Zeiten des Linienverkehrs auch ohne konkrete Behinderung.
VG Berlin vom 11.2.1998, AZ VG 4 A 196.96.

Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286)

Mit Zusatzzeichen "Einsatzfahrzeuge der Polizei frei" rechtfertigt eine Abschleppmaßnahme, auch wenn noch andere reservierte Parkplätze frei sind, da die jederzeitige Einsatzbereitschaft der Polizei dadurch gefährdet ist.
VG Stuttgart, NPA 721, 23;
VG München v. 21.10.1986, AZ: M17K86.4751.

Ein wegen Motorschadens im (eingeschränkten) Halteverbot liegengebliebenes Kraftfahrzeug darf abgeschleppt werden, wenn es nicht innerhalb angemessener Zeit entfernt wird.
OLG Frankfurt, NJW 1988, 1803.

Der mit dem Kraftfahrzeugführer nicht identische Fahrzeughalter ist verpflichtet, sein rechtswidrig in einer Halteverbotszone geparktes Kraftfahrzeug wegzufahren. Ihm gegenüber ist das Abschleppen gerechtfertigt, da die Fortdauer einer mit Geldbuße bedrohten Handlung verhindert wird.
OVG Bremen, DAR 1986, 159.

Läßt die Polizei ein verbotswidrig in einer Halteverbotszone geparktes Kraftfahrzeug im Wege der Ersatzvornahme abschleppen, ist eine vorherige Androhung nicht erforderlich. Eine Nachschau nach dem Fahrer ist in der Regel wegen des damit einhergehenden Zeitverzuges nicht erforderlich.
OVG Bremen, DAR 1985, 127.

Das Abschleppen eines Fahrzeugs im eingeschränkten Halteverbot im Einfahrtsbereich zu einer Messehalle nach einer Parkdauer von 1 Stunde ist im Hinblick auf die negative Vorbildwirkung gerechtfertigt.
VG Köln v. 1.12.1994-20K3762/93.

Das Abschleppen eines Fahrzeugs, das eine in verkehrsreicher Innenstadt gelegene Haltebucht mit dem Zeichen 286 und dem Hinweisschild "Ladezone" jedenfalls länger als eine halbe Stunde blockiert, ist nicht unverhältnismäßig.
OVG Münster v. 24.3.1998, NJW 1998, 2465.

Einmündungsbereich (§ 12 Abs.3 Nr.1 StVO)

Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift (5 Meter zur Schnittkante) rechtfertigt eine Abschleppmaßnahme.
OVG Berlin, VM 1982, 64;
VG Köln v. 11.10.1991, AZ: 20K3382/90 und v. 15.10.1993-20K5141/92,
OVG NW, VM 2001, 8.

Enge Straßenstelle (§ 12 Abs.1 Nr.1 StVO)

Parken mit Behinderung an einer engen Straßenstelle rechtfertigt eine Abschleppmaßnahme. Verbleibt eine Durchfahrtbreite von nur 2,50 m, ist eine Abschleppmaßnahme rechtmäßig. Das Halten bzw. Parken bei einer Restfahrbahnbreite von unter 3 m ist verboten.
VGH BW, DAR 1972, 137;
VG München, NZV 1991, 88.

Auf gegenüberliegenden Straßenseiten abgeparkte PKW dürfen abgeschleppt werden, wenn die Durchfahrt eines LKW verhindert ist.
VG Freiburg, VBlBW 1994, 212.

Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ist regelmäßig eine Breite von 3 m freizuhalten. Daher ist eine Umsetzung auch ohne konkrete Behinderung gerechtfertigt, wenn durch ein parkendes Fahrzeug weniger als 3 m zur Durchfahrt freibleiben.
VG Berlin v. 18.11.1997, VM 1998, 80.

Feuerwehrzufahrt (§ 1 Abs.6 AVO/LBO-alt, § 2 Abs.4 LBOAVO)

Das Abschleppen des vor einer Feuerwehrzufahrt abgestellten Kraftfahrzeugs ist rechtmäßig.
VG Freiburg, VBlBW 1987, 472.
In einer Feuerwehrbewegungszone (Zeichen 286) ist sofortiges Abschleppen zulässig.
OLG Düsseldorf, VersR 1982, 246;
OVG Münster, VRS 48, 478.
Das Abschleppen in einer Feuerwehranfahrtzone (Zeichen 283) ohne konkrete Behinderung ist zulässig.
VGH München, NVwZ 1987, 912;
VG München, NVwZ 1988, 667;
VGH München, BayVBl 1991,433;
VG Frankfurt/M vom 10.9.98, AZ 5 E 287/97(2).

Fußgängerbereich (Zeichen 241)

Ein im Fußgängerbereich widerrechtlich geparktes Kraftfahrzeug darf auf Kosten des Verantwortlichen auch dann abgeschleppt werden, wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs nicht gegenwärtig beeinträchtigt ist.
OVG Münster, NJW 1982, 2277;
VGH München, NJW 1984, 2962;
OVG Rheinl.-Pfalz, Fundstelle 1988, 719;
OVG Koblenz, NVwZ 1988, 658;
VGH München, NZV 1990, 47;
VGH BW, BWVPr. 1990, 112.
Es ist jedoch auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Notwendigkeit des Abschleppens darf nicht ohne nähere Prüfung bejaht werden, sondern bedarf sorgfältiger Feststellungen.
OVG Rheinland-Pfalz vom 8.12.1998, AZ 7 A 10895/98.OVG.
Unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt die Funktionsbeeinträchtigung der Fußgängerzone als öffentliches Interesse.
OVG Rheinland-Pfalz vom 2.2.1999, AZ 7 A 12148/98.OVG.

Anmerkung: Schwabe, NVwZ 1994, 629 sieht in der Ausschilderung von Fußgängerbereichen keine vollstreckungsfähige Allgemeinverfügung, da sie nur die wegerechtliche Widmung kenntlich mache.

Fußgängerfurt

Das verbotswidrige Parken innerhalb einer Fußgängerfurt stellt unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Verkehrsgefährdung oder Verkehrsbehinderung eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar, so dass das Abschleppen des Fahrzeugs unverzüglich veranlasst werden darf.
VGH Kassel, NVwZ 1991, 28,
VG Wiesbaden vom 13.11.1995, AZ 1/2 E 364/94.

Fußgängerüberwege (Zeichen 293 i.V.m. 350)

Ein darauf parkendes Kraftfahrzeug ist eine Gefahrenquelle für Fußgänger und darf abgeschleppt werden.
VG Gelsenkirchen v. 13.12.1979, AZ: 8K47/79;
VG Gelsenkirchen v. 7.2.1980, AZ: 8K4585/78;
VG Köln v. 19.2.1990, AZ: 20K1884/89.
Dies gilt auch für den 5-Meter-Abstand davor.
VGH Kassel, NVwZ 1988, 657;
VG Köln v. 19.2.1990- 20K1884/89.
Auch wenn nur teilweise auf dem Fußgängerüberweg und teilweise im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wird.
VGH München, BayVBl 1986, 119.

Gehwege (§ 12 Abs.4 StVO)

Auf Gehwegen abgestellte Kraftfahrzeuge dürfen regelmäßig zwangsweise entfernt werden, auch wenn sie keine Verkehrsbeeinträchtigungen hervorrufen.
VGH München, DAR 1989, 154.
Dies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, aber bereits dann, wenn eine negative Vorbildwirkung besteht.
BVerwG, NJW 1990, 931; nicht gänzlich bejahend BVerwG, NJW 1993, 870.
Eine Behinderung der Fußgänger liegt dann vor, wenn durch auf dem Gehweg parkende Kraftfahrzeuge die Mindestbreite von 0,65m für Fußgänger mit Kinderwagen unterschritten wird.
OVG Münster, VM 1988, 48.
(Anmerkung des Verfassers: Da auch z.B. Rollstuhlfahrer und bis zu 8/10- jährige Radfahrer den Gehweg benützen dürfen, müsste nach der EAE 1985 eine Breite von 0,90m zugrunde gelegt werden).
Ein sofortiges Abschleppen bei vollständiger Blockierung des Bürgersteigs ist verhältnismäßig.
OVG Münster, NJW 1981, 478.
Eine Restgehwegbreite von mindestens 1,60m muß vorhanden sein.
VG München, NVwZ 1988, 667.
Die bloße Vorbildwirkung ist nicht ausreichend. Ein Abschleppen bei einer freien Restbreite von über 1,20m ist unverhältnismäßig.
OVG Rheinland-Pfalz vom 7.7.1998, AZ 7 A 12712/97.OVG.
Ein Abschleppen um 23.30 Uhr ist nicht gerechtfertigt, wenn eine Restgehwegbreite von 2m übrigbleibt.
VGH München, NZV 1988, 117.
Eine Restgehwegbreite von 30 bis 50cm ist unzureichend.
VGH Kassel, NVwZ 1987, 904.

Grundstücksein- und -ausfahrt (§ 12 Abs.3 Nr.3 StVO)

Das Versperren einer Ein- und Ausfahrt zu einem öffentlichen Parkplatz stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar und rechtfertigt das Abschleppen.
OVG Koblenz, NJW 1986, 1369.
Dies gilt auch für Grundstücks-, Garagen- Ein- und Ausfahrten.
VG Köln v. 6.10.1994- 20K4930/93;
VG Köln v. 5.2.1992-20K737/92;
VG Köln v. 15.6.1992- 20K2729/91.
Dies gilt auch gegenüber einer Grundstückszufahrt, wenn der Berechtigte sein Grundstück nur nach mehrmaligem Rangieren oder nur unter Zuhilfenahme eines besonders geschickten Kraftfahrers erreichen kann. Schmal ist eine Straße dann, wenn einem auch nur wenig geübten Kraftfahrer das Ein- und Ausfahren nur auf Grund eines mehrmaligen Rangierens (mehr als zweimaliges) gelingt.
OVG Koblenz, NJW 1999, 3573 mit weiteren Verweisen.

Parkuhr/Parkschein (§ 13 Abs.1 StVO)

Eine Parkuhr (wie auch ein Parkscheibengebot) enthält ein modifiziertes Halteverbot (eingeschränktes). Insofern besteht kein Unterschied zu den Halteverboten, die durch Vorschriftenzeichen gem §41 StVO angeordnet werden. Eine abgelaufene Parkuhr kann somit Grundlage für das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme sein.
BVerwG, NZV 1988, 38= NJW 1988, 2814.
Dies ist bei einer Überschreitung der zulässigen Parkzeit um mehr als 3 Stunden regelmäßig nicht unverhältnismäßig.
BVerwG, BWVPr. 1984, 105.
Dies auch bei Überschreiten um mehr als 1 Stunde.
BVerwG, NVwZ 1988, 623;
OVG Hamburg, DÖV 1990, 350.
Bei Überschreiten um mehr als 1 Stunde, wenn auch keine konkrete Behinderung vorliegt.
VGH Kassel, NZV 1999, 56;
Das Abschleppen eines Fahrzeugs, das mehrere Stunden lang ohne Parkschein geparkt hat, ist nicht deshalb unverhältnismäßig, weil die Abschleppkosten ein Mehrfaches der Parkgebühr oder des Verwarnungsgeldes betragen. Verwarnungsgeld und Ersatz der Abschleppkosten betreffen unterschiedliche Rechtskreise.
VGH München vom 7.12.1998, NJW 1999, 1130.

Parkscheibenzone (§13 Abs.2 StVO)

Erhebliches Überschreiten der zugelassenen Parkzeit rechtfertigt das Abschleppen.
VG München, AZ: M5870XVII28 - bei J/H RdNr.65 zu §13 StVO.
Abschleppen ist nach 1 Stunde zulässig.
VGH Kassel - 11 UE3450/95.

Radwege (Zeichen 237)

Ist ein Radweg vollständig blockiert, ist ein Abschleppen gerechtfertigt.
VG München v. 13.10.1988,AZ: M17K88.2451.
Auf Radwegen geparkte Autos dürfen abgeschleppt werden.
VG Berlin, NZV 1993, 368.
VG Köln v. 22.9.1994- 20K6047/93, bestätigt durch OVG NW v. 14.12.1994- 5A5612/94.
Dies gilt auch für im unmittelbaren Einmündungsbereich eines gekennzeichneten Radsonderwegs in die Fahrbahn abgestellten Fahrzeugs - Verstoß gegen § 1 Abs.2 StVO.
VG Köln v. 26.2.1996-20K3750/95.
Das Abschleppen eines teilweise auf dem Radweg geparkten Fahrzeugs ist nicht unverhältnismäßig, wenn Radfahrer sonst gezwungen wären, entweder auf die Fahrbahn einer stark befahrenen Straße oder auf den angrenzenden Gehweg auszuweichen.
OVG Hamburg, NZV 2000, 52.

Richtungspfeile (Zeichen 297)

Das Abstellen von Fahrzeugen auf Richtungspfeilen stellt einen Verstoß gegen § 12 Abs.1 Nr. 6 d) StVO dar und rechtfertigt eine Abschleppen.
VG Köln v. 27.1.1997-20K8641/95.

Schienenbahn (§ 12 Abs.4 Satz 5)

Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden. Das Verbot erstreckt sich nicht nur auf den eigentlichen Gleisbereich, sondern auch auf den Raum daneben, soweit er von der Bahn benötigt wird. Ein Verstoß hiergegen rechtfertigt ein Abschleppen.
VG Wiesbaden vom 18.3.1999, AZ 1 E 187/97(2).

Schwerbehindertenparkplätze (Zeichen 314, 1044-10 oder Zeichen 286, 1020-11)

An der Freihaltung dieser Plätze besteht in aller Regel ein erhebliches öffentliches Interesse. Auf eine konkrete Behinderung kommt es nicht an. Schwerbehinderten kann es nicht zugemutet werden, freien Parkraum zu suchen.
OVG Münster, NJW 1986, 447;
VGH München, NJW 1989, 245;
VGH München, DÖV 1990, 483;
VGH München, NJW 1996, 1979,
OVG Münster, NZV 2000, 310.
Das Abschleppen ist gerechtfertigt in einer stark frequentierten Innenstadt, wenn der Verkehrsverstoß auch nur von relativ kurzer Dauer (hier 15 Minuten) ist.
VGH Kassel, NVwZ 1987, 910.
Es genügt eine latente oder potentielle Gefahr.
VG Karlsruhe v. 12.11.1982, AZ: 3K213/82.
Die Benutzung eines diesbezüglich ausgewiesenen Parkplatzes ist nur zulässig, wenn der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt ist, ansonsten ist ein Abschleppen nach mehr als 30 Minuten gerechtfertigt.
VGH BW, VBlBW 1992, 348= NJW 1992, 2442.
Wird der Behindertenausweis (Erlaubnis) nicht gut lesbar im Auto ausgelegt, darf ein Behindertenparkplatz nicht benutzt werden; das Fahrzeug darf abgeschleppt werden.
VG Köln v. 7.2.1996-20K1104/95.

Sperrfläche (Zeichen 298)

Ein dort abgestelltes Kraftfahrzeug stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit das, insbesondere dann, wenn damit eine Sichtbehinderung für andere Verkehrsteilnehmer gegeben ist. Damit ist ein Abschleppen gerechtfertigt.
VG Köln v. 29.11.1991, AZ: 20K3454/90,
VG Frankfurt/M. vom 25.3.1997, AZ 5 E 1461/96(3) - hier: Sicht auf Fußgängerüberweg.

Taxenstandplätze (Zeichen 229)

Verbotswidriges Parken an einem Taxenstand rechtfertigt ein Abschleppen, auch wenn eine Behinderung des Taxibetriebes noch nicht eingetreten, aber nach den Umständen vorhersehbar ist.
VG München v. 17.7.1989, AZ: M17K89.910.
Anmerkung des Verfassers: Dies gilt umso mehr, als das Halteverbot an Taxenständen nunmehr ein absolutes und nicht mehr eingeschränktes ist.
Ein Verstoß gegen ein Halteverbot (hier Taxenstand) rechtfertigt auch ohne Hinzutreten weiterer Umstände ein Abschleppen, da eine Störung der öffentlichen Sicherheit gegeben ist.
VG Frankfurt/M. vom 22.6.1999, AZ 5 E 210/99(2).

Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250)

Dieses Verbot beinhaltet keine Regelung des Haltens/Parkens. Abschleppmaßnahmen in Folge eines Verstoßes gegen dieses Verkehrszeichen sind deshalb unzulässig.
VGH Kassel, VM 1981, 22.

Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325)

Wer entgegen dem Verkehrszeichen 325 außerhalb der markierten Parkflächen parkt, belästigt die anderen Verkehrsteilnehmer und erzeugt eine negative Vorbildwirkung.
VG Düsseldorf, NZV 1993, 287.
Verkehrsberuhigte Bereiche erfüllen neben Erschließungsaufgaben vor allem eine Aufenthaltsfunktion. Widerrechtlich dort parkende Fahrzeuge beeinträchtigen bzw. behindern diesen Zweck. Grundsätzlich ist deshalb ein Abschleppen rechtswidrig abgestellter Fahrzeuge rechtmäßig, es sei denn, der Vorgang ist unverhältnismäßig (z.B. bei Nacht nur vorübergehend abgestellt).
OVG NW v. 26.9.1996-5A1746/94.
Grundsätzlich ja. Ohne Verkehrsbehinderung muss jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit 1 Stunde gewartet werden.
VG Frankfurt/M. vom 5.2.1999, AZ 5 E 2756/98(3).

Text: Georg Huttner / RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


 
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